Gerichtliche Umgangsregelung, Elternkonsens Teil 1

  • Hallo Zusammen,




    auf der Suche nach Erfahrungen zum Thema "gerichtliche Umgangsregelung nach dem Projekt Elternkonsens" bin ich hier gelandet.


    Kurz zu uns und unserer Situation (sofern ich tatsächlich eine kurze Schilderung hinbekomme-meine Stärken liegen leider in anderen Bereichen ;) ):


    Mein Sohn und ich leben seit seiner Geburt vor fast 12 Jahren alleine.


    Ein Umgang mit dem Vater fand von Anfang an relativ unregelmäßig statt. Feste Umgangszeiten gab es, u.a. aufgrund des täglich wechselndem Schichtdienst meines Exfreundes, nie.


    Das Konfliktpotential zwischen uns Eltern war in den ersten Lebensjahren meines Sohnes enorm hoch. Mein Exfreund stellte nach diversen Streitgesprächen mehrfach den Kontakt ein. Ich wartete stets ab, bis sich die Gemüter beruhigt hatten und suchte dann immer wieder das Gespräch. Mal zeigte er sich versöhnlich und nahm die Besuche wieder auf, mal zeigte er sich unversöhnlich und verschwand aus unserem Leben (zwischen dem 3. und dem 6. Lebensjahr meines Sohnes bestand, abgesehen von meinen Kommunikationsversuchen keinerlei Kontakt). Dieses Hin und Her zog sich etwa 7 Jahre hin. Erst dann schafften wir eine sachliche, nicht unfreundliche, aber dennoch stets distanzierte Gesprächsbasis.


    Meinem Sohn fehlte in dieser Zeit der Vater. Auf der einen Seite kannte er die Situation nicht anders und empfand unser Leben ohne Vater als normal, auf der anderen Seite erfuhr er mit zunehmendem Alter, dass ein Großteil seiner Freunde durchaus einen immerzu präsenten Vater hatte. Es gab Phasen, in denen er seinen Vater heroisierte und es gab Phasen, in denen er seinen Vater "vergaß". Heute kann er sich an diese Zeit nicht mehr erinnern. Sein Vater wurde ihm etwa zum Zeitpunkt seiner Einschulung richtig bewusst.





    Kind und Vater haben nun also seit ca. 4 1/2 Jahren regelmäßig unregelmäßigen *g* Kontakt.


    Alle 4 bis 8 Wochen rief mein Exfreund an und verabredete sich mit dem Jungen. Mal trafen sie sich auf ein Eis, mal verbrachte mein Sohn das Wochenende bei seinem Vater. Eine Gefühl der Zugehörigkeit entstand in dieser Zeit leider nicht. Je älter mein Sohn wurde, umso größer wurde seine Resignation gegenüber seinem Vater. Anfangs verletzten und enttäuschten ihn die Unzuverlässigkeit und die desinteressierte Haltung meines Ex-mittlerweile ist es ihm egal. Er ist zufrieden mit den wenigen Treffen und der oberflächlichen Beziehung. Zwar bemängelte mein Exfreund die Inaktivität des Jungen und wünschte sich einen Sohn, der sich häufiger beim Vater meldet-dennoch dachte ich bis vor einem Jahr, dass wir es endlich geschafft haben, alle Beteiligten weitestgehend zufrieden zu stellen.


    Und dann brach mein Ex (meiner Meinung nach aus heiterem Himmel) den Kontakt ab.


    Vorausgegangen war in den Sommerferien der einwöchiger Besuch (meines Sohnes) bei seinem Opa-dem Vater meines Ex. Mein Exfreund hat sich vor ein paar Jahren mit seinem Vater zerstritten, den Kontakt abgebrochen und ihn zum Tabu-Thema erklärt.


    Sowohl mein Sohn, als auch ich haben ein gutes Verhältnis zu Sohns Großvater. Der Kindsvater war und ist kein Thema zwischen uns-der Großvater möchte einfach nur am Leben seines Enkelsohnes teilhaben.


    Ich weiß, dass mein Ex den Kontakt zum Opa am liebsten unterbinden würde-die geplante Ferienwoche hat dann wohl das Fass zum Überlaufen gebracht. Ab diesem Zeitpunkt meldete er sich nicht mehr und reagiert auch nicht auf unsere Anrufe (damit meine ich: sowohl mein Sohn, als auch ich versuchten unabhängig voneinander den Vater telefonisch zu erreichen). Am Geburtstag des Jungen rief er an und gratulierte ihm, das war's dann aber auch schon wieder.



    Im Februar diesen Jahres erhielt ich einen Brief von meiner Beistandschaftssachbearbeiterin.


    Ihr fiel auf, dass die letzte Unterhaltsberechnung bereits 5 Jahre zurück liegt und dass dieses Jahr der Wechsel in eine höhere Unterhaltsklasse ansteht. Deshalb schlug sie vor, meinen Ex bezüglich einer Berechnung anzuschreiben und ihn aufzufordern, ihr die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen. Ich setzte mich mit ihr in Verbindung und erklärte mich einverstanden.


    Eine Woche später rief mich mein Exfreund, das erste mal seit den Sommerferien, an und gab sich sehr verärgert über den Brief des Jugendamtes. Der Streit eskalierte und wir warfen uns unschöne Aussagen an den Kopf. Auch das Thema Kontaktabbruch kam zur Sprache und mein Exfreund gab an, enttäuscht über unsere Illoyalität ihm gegenüber zu sein. Allerdings habe er nicht den Kontakt abgebrochen-er hatte schlicht viel zutun in den letzten Monaten und hätte erwartet, dass der Junge sich bei ihm meldet. An Anrufe von meinem Sohn und/oder von mir konnte er sich nicht erinnern. Wir beendeten das Telefonat nicht mehr ganz so erregt und versöhnlicher und verabredeten ein Telefongespräch zwischen Vater und Sohn am Abend.


    Die 2 verabredeten sich dann auch für das anstehende Wochenende bei der Oma-väterlich (geschieden vom bereits erwähnten Opa).


    Es folgte eine Kinoverabredung 14 Tage später.


    Einen Tag nach diesem Treffen erhielt ich einen Brief von einem mir unbekannten Anwalt. Dieser warf mir in einem äußerst aggressiven Schreibstil vor, dem Umgang zwischen Vater und Sohn zu torpedieren. Aufgrund meiner angeblichen Verweigerungshaltung kam es in den vergangenen 6 Monaten zu keinem Treffen. Er schlug mir eine Umgangsregelung vor, die ich bis zum 31.03. akzeptieren sollte-hätte er bis zu diesem Zeitpunkt keine positive Reaktion von mir, würde er den Umgangsanspruch meines Ex gerichtlich geltend machen. Zudem forderte er mich auf, meinem Exfreund die Eintragung des Kindes auf der Lohnsteuerkarte (des Ex) zuzulassen, denn als eingetragener und unterhaltszahlender Vater habe er das Recht auf diese steuerliche Vergütung.


    (kurze Stellungnahme zu diesem Anwaltsbrief: ich habe meinem Exfreund niemals den Umgang verweigert-das Gegenteil ist der Fall! Ich verweigere ihm auch nicht die Eintragung auf seine Lohnsteuerkarte-ich ging davon aus, der Junge wäre bereits eingetragen!)


    Erschrocken und verwundert rief ich unverzüglich meine Sachbearbeiterin (Beistandschaft) an.


    Diese teilte mir mit, ebenfalls einen Brief vom Anwalt meines Ex erhalten zu haben, in dem dieser erklärt, dass mein Ex nicht bereit sei, Auskunft über seine finanzielle Situation zu erteilen.


    Sie teilte mir zudem mit, dass sie mir nicht weiterhelfen kann, weil die Thematik Umgangsregelung nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fällt und gab mir die Nummer von dem für uns zuständigen Kollegen im Sozialen Dienst.


    Ihn erreichte ich eine Viertelstunde später und er empfahl mir, mich zu beruhigen und mir einen Anwalt zu suchen, der auf den Brief reagieren und einen Elternkonsens vorschlagen soll. Außerdem erklärte er mir kurz und knapp, was das Elternkonsens-Projekt ist.


    Ich verabredete einen Termin mit meiner Anwältin und suchte am nächsten Tag das Gespräch mit meinem Sohn. Er sprach sich vehement gegen den Vorschlag des gegnerischen Anwalts aus und wollte keinerlei Veränderung, was den Umgang mit seinem Vater angeht.


    Meine Anwältin setzte sich mit dem gegnerischen Anwalt in Verbindung und widersprach, ohne Angaben von Gründen, seinem Vorschlag.


    In der ersten Aprilwoche meldete sich mein Exfreund telefonisch bei uns, um mit meinem Sohn ein Treffen zu verabreden (mit mir wollte er nicht reden). Die beiden trafen sich am darauffolgenden Tag für 2 Stunden und gingen ein Eis essen. Mein Exfreund gab an, sich eine Woche später telefonisch mit dem Jungen in Verbindung zu setzen-dieser Anruf erfolgte allerdings nicht.


    5 Wochen später (Anfang letzter Woche) rief mich meine Anwältin an und teilte mir mit, dass sie einen 8-seitigen Brief vom Anwalt meines Ex erhalten hat, der einer Anklageschrift ähnelt. Zudem erreichte sie eine Ladung von unserem Familiengericht. Mittlerweile erhielt auch ich diese Ladung mit der Aufforderung, das Kind mitzubringen, der auch er angehört wird. Außerdem soll ich mich mit dem Sachbearbeiter des Sozialen Dienstes in Verbindung setzen.


    Zwischenzeitlich lies mir meine Anwältin eine Kopie des Briefes, den sie erhielt, zukommen-dieser Brief setzte mir ziemlich zu. Dort steht, ich trage die Verantwortung für den nur unregelmäßig stattfindenden Umgang zwischen Vater und Sohn...seit Jahren versuche mein Exfreund, ein normales und gesundes Vater-Sohn-Verhältnis aufzubauen, was von mir nicht zugelassen wird...er fordert einen wöchentlichen Umgang, von Samstag Vormittag bis Sonntag Abend...zudem möchte er den Jungen2 Wochen in den Sommerferien und eine Woche über Weihnachten und im Folgejahr eine Woche über Silvester bei sich haben...

  • Mein Sohn weiß nichts von den Vorwürfen meines Ex. Ich teilte ihm lediglich die vorgeschlagene Regelung mit und erklärt ihm, dass er Anfang nächster Woche einen Termin bei dem bereits erwähnten Sachbearbeiter hat und am Donnerstag dem Familienrichter erläutern darf, wie er sich den Umgang mit seinem Vater vorstellt.


    Mein Sohn ist verletzt und fühlt sich von seinem Vater angeklagt. Er kann sich im Moment nicht vorstellen, irgendwann wieder normal mit seinem Vater umzugehen. Er möchte nun auch keine sporadischen Treffen mehr-er möchte seinen Vater überhaupt nicht mehr sehen. Ich versuchte ihm zu erklären, dass sein Vater offenbar denkt, dass er sich MIT MIR (und nicht mit dem Kind) nicht mehr absprechen kann und dass er sich deswegen an das Gericht gewendet hat- Aber egal was ich sage, ich habe den Eindruck, dass es nicht zu ihm durchdringt. ER fühlt SICH angegriffen, denn sein Vater weiß, dass L. bspw. keine 2 Wochen in den Sommerferien bei ihm (Vater) verbringen möchte....sein Vater weiß, dass L. weder an Weihnachten, noch an Silvester und schon gar nicht an L.'s Geburtstag (der kurz vor Weihnachten ist) zu seinem Vater möchte...er versteht nicht, dass sein Vater sich seit vielen Jahren nicht wirklich um ihn kümmert und sich auch nicht wirklich für L., L.'s Interessen und L.'s Leben interessiert und trotzdem möchte er (Vater) ihn (L.) jetzt mit der Hilfe eines Gerichts zu diesen Sachen zwingen.


    Ich muss gestehen: ich weiß nicht weiter!




    Mein Termin mit dem Sachbearbeiter des sozialen Dienstes war vorgestern.


    Dieser wollte mit mir eine Elternvereinbarung formulieren-und wieder fiel ich aus allen Wolken! Weder meine Anwältin, noch der Herr Sachbearbeiter erklärten mir zuvor, dass es eine Elternvereinbarung gibt, was das überhaupt ist und dass ich eine solche ausfüllen muss. Ich wusste lediglich, dass der Elternkonsens eine versuchte friedliche Lösung ist...Gespräche ohne Vorwürfe...beide Anwälte zeigen sich zurückhaltend.


    Gleich der erste Punkt (grundsätzlicher Umgang) stellte ein Problem für mich dar. Der Sachbearbeiter erwartete einen Vorschlag von mir. Mein Vorschlag "so wie bisher" nahm er nicht an, sondern wollte eine feste Regelung/Absprache. Ich erklärte ihm, dass ich nicht weiß, was ich vorschlagen soll, denn ich wollte nicht über meines Sohnes Kopf hinweg entscheiden. Der Sachbearbeiter wiederum erklärte mir in aller Deutlichkeit, dass wir uns jetzt vor Gericht befinden und dass ich unabhängig von den Wünschen meines Sohnes verbindliche Vorschläge machen soll, dass er keine Lust und keine Zeit hat, mit mir herum zu diskutieren und dass er den Konsens für gescheitert erklärt, wenn ich nicht endlich einen realistischen Vorschlag mache. Er müsste im Falle eines Konsensabbruchs eine Stellungnahme für das Gericht verfassen, welches dann umgehend einen Beschluss erwirken wird, der negativ für mich ausfallen wird, weil ich mich unkooperativ gebe und im ungünstigsten Fall würden sie meine Erziehungsfähigkeit anzweifeln und ein Gutachten darüber erstellen lassen.


    Daraufhin schlug ich ein Treffen pro Monat + 2 Wochen im Sommer + 1 Woche an Ostern oder Pfingsten + 1. oder 2. Weihnachtsfeiertag + die erste Januarwoche vor.


    Meinen Einwand, ich weiß nicht, wie ich das meinem Sohn erklären soll, kommentierte er mit "Kindeswohl ist nicht dasselbe wie Kindeswille....mein Sohn muss lernen, dass nicht jeder seiner Wünsche erfüllt wird...er hat ein Recht auf eine Vater-Sohn-Bindung und es ist wichtig, zukünftig gemeinsam an dieser zu arbeiten...seine Erfahrung ist, dass Kinder, die ohne Kontakt zum Vater aufwachsen, mit zunehmendem Alter soziale Defizite entwickeln...


    Das leuchtet mir ja doch aber alles ein!


    Ich möchte doch gar nicht, dass mein Kind ohne Kontakt zu seinem Vater aufwachsen muss!


    Ich bezweifle einfach nur, dass sich das Verhältnis der beiden bessert, wenn es auf Druck und Zwang basiert!


    Ich verstehe die Welt nicht mehr und fühle mich, wie in einem Albtraum!


    Mittlerweile ist es jetzt kurz vor 3...seit mehr als 3 Stunden tippe ich mir hier die Finger wund und tippe und heule und tippe und heule.


    Morgen muss ich wieder lächeln und mich zuversichtig geben....um mein Kind nicht noch tiefer in dieses dunkle Loch fallen zu lassen.


    Bis vor ein paar Wochen führten wir ein gutes Leben und waren glücklich-heute schaut mich ein verstörtes Kind fragend, versteht die Welt nicht mehr und hofft, dass ich ihm erkläre, was gerade schiefläuft.




    Ich hoffe, meine lange Schilderung lässt nicht den Eindruck entstehen, ich schieße verbittert in Richtung Kindsvater!


    Den so meine ich es wirklich nicht!


    Auch ich weiß nicht, wie ich jemals wieder annähernd normal mit ihm umgehen soll-dennoch ist mir bewusst, dass er der Vater meines Kindes ist und dass er deshalb zu unserem Leben dazugehört. Ich möchte ihm nichts verweigern, aber ich muss mich doch in erster Linie mein Kind unterstützen!? Wie lässt sich das vereinbaren?


    Ich bin dankbar für jeden Denkanstoß!


    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen, mein Gefühlswirrwarr zu entknoten?


    Und vielleicht kann mir hier jemand sagen, was nun auf uns zukommen wird?




    Vielen Dank für's zulesen!

  • Hallo Pippilotta,


    Deiner Schilderung zufolge ist seine Absicht ja recht eindeutig.
    Er soll sein Gehalt offenlegen, mehr Geld zahlen und "fordert" nun im Gegenzug.
    Da er sich bedrängt fühlt, meint er "schießen" zu müssen.


    Wenigstens einer von beiden sollte die Themen Geld und Umgang trennen. Sei Du das.


    Geld:
    Lass das Jugendamt die Arbeit tun.
    Gibst Du nun dem Druck nach, wäre seine Methode erfolgreich und er würde sie regelmäßig wieder anwenden sobald Du ein Anliegen hast (Zahnspange, Therapien, anderer Mehrbedarf).


    Umgang:
    Meinst Du wirklich, er selbst würde sich an den von ihm geforderten Umgangsplan halten eines Tages?
    Du kannst ohne Bedenken die übliche Regelung vorschlagen. Das ist selbstverständlich NICHT jedes Wochenende, sondern jedes zweite (!) und Ferienzeiten.
    Sollte es wirklich so sein, dass er sich dann daran hält, kann sich das ja durchaus positiv auswirken auf den Sohn.
    Wahrscheinlich ist es aber, dass er im Moment mit den Ketten rasselt und es am Ende doch selbst nicht schaffen wird.


    Der barsche Ton ist leider üblich.
    In gewissen Kreisen ist das einfach eine Art Tatsache: Haben Vater und Kinder keinen Umgang, muss die Vorananhme sein: Die Mutter boykottiert das.


    Jedoch wird sich der Vater fragen lassen müssen, was er eigentlich die Jahre über unternommen hat, um für sein Kind dazusein? Das Thema Boykott ist zwar bei Umgangsverhandlungen eher Nebensache, da ja in die Zukunft geschaut wird.
    Falls einer der beiden Parteien jedoch darauf herumreitet, wird schon nachgewiesen werden müssen, wo denn das eigene Bemühen gewesen sein soll und wo die vielen (vermeintlichen) Absagen und neins der Mutter sein sollen.


    Der Sohn wird ja die Chance haben, dem Richter zu erzählen wie es war und was er selbst sich wünscht. Er ist in einem Alter, da ist es an den Eltern, den Rahmen zu schaffen (Umgangsplan), die letztendliche Ausgestaltung obliegt aber den beiden Umgang-Habenden. Sagt der Sohn dem Richter "so oft will ich nicht" oder "genial, dann habe ich endlich einen präsenten Vater" wird dies in den Beschluss des Richters einfließen.


    Wichtig ist: Dein Sohn ist in einem Alter, da kann ihn eigentlich niemand mehr in den Umgang zwingen - weder Du noch der Vater und auch kein Gericht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Pippilotta, du hast das prima gemacht!


    Letztlich wird es wahrscheinlich, bestehe einfach drauf, zur Annäherung der beiden, die sich ja nicht richtig gut kennen, auf DEINEN VORSCHLAG! hinauslaufen! Schlag ein Jahr auf Probe vor, dann 14-tägigen Umgang.


    Deinen Sohn kann niemand zwingen, zum Vater zu gehen, wenn er nicht mag, dafür ist er alt genug. Er muss sich nur sicher sein, was er möchte, und du hilft ihm, sich nicht unter Druck zu fühlen.


    Unterschreibe komplett bei Frau Rausteiger!!!



    Bei uns ist es sehr ähnlich, außer, dass verheiratet gewesen und die langen Umgangspausen nur regelmäßig ein Vierteljahr. Ohne Ansage natürlich. KV zeterte auch bei JA und vor Gericht, dass ich eine Böse sei und ihm aktiv das Leben versaue und wenigstens die Kinder wolle er so regelmäßig sehen wie alle anderen Väter.
    Aber weil er jedes, jedes, jedes Umgangsangebot dermaßen missachtet hat und nur nach Gusto den Umgang wahrnahm, bekam er eben nicht die geforderten 14 Tage sondern erstmal 1x monatlich auf Probe.
    Hat er übrigens auch versemmelt.


    Auch ich habe mir viiiiel bezüglich Kindeswohl anhören müssen und dass KV natürlich jederzeit verhindert sein darf und man den armen nicht zwingen kann und ich Rücksicht haben muss, weil ... (Er ist pumpergsund und hat keinerlei Einschränkungen, die m.E. besondere Rücksicht erfordern, er ist einfach nur ungeordnet.)
    Dabei war ich es in all den Jahren, die ihm alle möglichen Angebote gemacht hat! Die wegen der schlechten Kommunikation zu zweit (gar keine!) mit Hilfe einer dritten Partei mehrfach eine Regelung suchte.


    Nach der extrem starken Heroifizierung von KV kommen die Kinder nach Jahren nun langsam durch Trauer und Wut zur Resignation. "Wir sind ihm egal." Ja, leider ist das ein bisschen so. (Er hätte so gerne ihr Kindergeld, weil er ihr Erzeuger ist, insofern sind sie ihm schon wichtig, aber sonst ...)


    Das ist schade und doof, aber ich bin ihr Elternteil und muss sie auch dadurch tragen.
    Genau wie du, und du machst bewundernswert gelassen, finde ich!
    Große Klasse!


    Alles, alles Liebe und weiter so gute, richtige Denke und Entscheidungen wünscht Karla!

  • Hallo Pippilotta,
    da wurdest Du wirklich plötzlich in ein dunkles Chaos reingeworfen.. Du weißt gar nicht wie dir geschieht.
    Aber erstmal: beruhige Dich, vieles hört sich schlimmer an als es ist. Und Anwälte verfassen manchmal Schriftsätze, die jegliche Sachlichkeit, Korrektheit und Menschlichkeit vermissen lassen, da fragt man sich echt, wo die ihre Juristenzulassung gekauft haben.
    Leider ist das möglich in unserem Rechtsstaat.
    Zudem: dein Sohn wird angehört und sein Kindeswille berücksichtigt werden! In diesem Alter hat er wohl was zu melden! Ein guter Richter wird ihm genau zuhören und seine Vorstellungen berücksichtigen. Schließlich wird man ihn nicht gegen seinen Willen zum KV tragen können.
    Lass dich auch nicht von irgendwelchen harschen SB des JA einschüchtern.
    Ich stimme Frau Raussteiger in allen Punkten zu. Der KV wird eine feste Umgangsregelung eh nicht einhalten! Dein Umgangsvorschlag ist völlig ok.


    Ich habe ganz ähnliches erlebt, bin auch schon immer AE. Das erste Umgangsverfahren war als Kind 8 war. Beim zweiten Umgangsverfahren war Kind 10, sein Wille wurde auch da schon größtenteils berücksichtigt. Der KV akzeptierte den U-Beschluss nicht, das OLG hat den prozesssüchtigen KV dann gestoppt. Letztendlich nahm der KV die festgesetzten Umgänge dann kaum wahr. Ich empfand das Ganze auch als Alptraum, und die Schriftsätze des KV -Anwalts waren grausam, ich fühlte mich wie im falschen Horrorfilm.
    Mein Sohn hat zu dieser Zeit oft gelitten, war auch in der Schule manchmal auffällig, er hat das alles überhaupt nicht verstanden. Und ich muss direkt sagen: diese ganze Gerichtsscheisse hat ihn erst recht von seinem Vater entfernt. Auch jetzt noch will er nichts von seinem Vater wissen.
    Jetzt im Nachhinein habe ich große Distanz und bin gelassen. Aber wenn man mittendrin steckt, fühlt es sich schrecklich an. Ich versichere Dir aber: es geht vorbei!!! Dein Kind ist schon zwölf, deshalb wird sich das bei euch nicht lange hinziehen!!
    Sei gedrückt von mir.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ganz lieben Dank für Eure verständnisvolle und beruhigende Worte!



    Es tut mir sehr leid, dass ich letzte Woche einen halben Roman verfasst habe-irgendwie musste das alles raus. Natürlich tausche ich mich mit meiner Familie oder mit einer sehr guten Freundin aus, allerdings sind sie allesamt zu nahe an der Sache dran, fühlen sich mit L. und mir verbunden und sind alles andere, als objektiv. Es bringt mir nichts, wenn mir bspw. meine Schwester ihr Unverständnis gegenüber meinem Ex mitteilt-das ist lieb gemeint und tröstet mich sicherlich auch weitestgehend, aber es erklärt mir natürlich nicht, was gerade passiert. Genau so eine Erklärung bräuchte ich im Moment jedoch sehr dringend, um meinem Sohn helfen zu können. Naja, ich bin intelligent genug, um zu wissen, dass einzig mein Ex dem Jungen erklären kann, was er derzeit fühlt und denkt...



    Eure Meinungen zu meinem langen Text und Eure Erzählungen, wie es bei Euch war/ist, haben mich zum einen wirklich sehr gefreut und zum anderen nachdenklich gestimmt. Ich erkenne uns in vielen Eurer Schilderungen wieder! Speziell keks3 letzten Absatz kann ich 1:1 auf uns übertragen. Auch ich befürchte, dass die anstehende Gerichtsverhandlung (sofern man von einer Verhandlung sprechen kann-der JA-Mitarbeiter spricht von dem Erstgespräch vor Gericht) das ohnehin nicht stark ausgeprägte Band zw. Kind und Vater zerstören wird. Die Empfindungen, die L. derzeit bezugnehmenden auf seinen Vater schildert, übersteigen das normale Maß eines Eltern-Kind-Konflikt und fühlen sich einfach nicht gesund an. Ich habe mich letzte Woche mit einer psychologischen Beratungsstelle in Verbindung gesetzt und mich informiert, wie ich mich nun am Besten verhalte. Dort wurde mir geraten, erst einmal nichts zu überstürzen und L. im Auge zu behalten. Er ist aktuell nicht bereit, sich mit noch mehr fremden Menschen über seine Gefühle und seine Bedürfnisse zu unterhalten-das akzeptiere ich für den Moment.


    Heute Nachmittag hat er einen Termin mit dem JA-Sachbearbeiter. Dieses Treffen bereitete ihm schon seit den letzten Tagen Bauchschmerzen, denn er befürchtet, er muss seine z.T. negative Empfindungen rechtfertigen. Ich erklärte ihm, dass es so nicht ist. Dass er nicht angeklagt wird. Dass es m.E. eine gute Sache ist, das jeweilige Kind zu Wort kommen zu lassen.



    Gelassen fühle ich mich derzeit überhaupt nicht!


    Eher kopflos.


    Und fremdgesteuert.


    Wie gesagt, bis vor kurzem hatten wir ein entspanntes und zufriedenes Leben. Mein Sohn entwickelte sich bisher prächtig. Er hat einen großen Freundeskreis und somit eine rege Freizeitgestaltung. Obwohl er schon ein bisschen vor sich hinpubertiert, empfinde ich ihn als äußerst pflegeleicht. Seine schulischen Leistungen sind immer noch optimal. Die Beziehung zu seinem Vater ist verhältnismäßig locker und könnte enger sein, aber beide hatten in der Vergangenheit kein Problem damit. Und urplötzlich, ohne Vorwarnung, wackelt dieses stabile Gerüst. Es ist einfach zum k****n! Naja, was uns nicht umbringt, härtet uns ab...



    Die finanzielle Angelegenheit ist übrigens beendet.


    Die Unterhaltsleistung bleibt unverändert.


    Zwar rutscht mein Ex eine Klasse höher, allerdings kann er sich einen laufenden Kredit anrechnen lassen. Somit bleibt alles beim Alten. Ohne diesen Kredit wären es satte 18 Euro mehr pro Monat gewesen. Wegen 18 Euro/Monat haben wir am Donnerstag einen Termin bei Gericht...das hört sich im ersten Moment sehr böse an, aber genau so empfinde ich es gerade!


    Natürlich lasse ich die finanziellen Angelegenheiten weiterhin in den Händen meiner Beistandschaft! Ich habe mich vor 8 Jahren bewusst für diese Beistandschaft entschieden (die Folge war ein fast 3-jähriger Kontaktabbruch von meinem Ex), um unser ohnehin schon schwieriges und problembelastetes Verhältnis nicht noch mehr zu vergiften. Vor dem Errichten der Beistandschaft stellte der finanzielle Aspekt unseren massivsten Streitpunkt dar-irgendwann konnte und wollte ich nicht mehr.


    Mehrbedarf habe ich nie geltend gemacht und werde ich auch zukünftig nicht geltend machen. So viel Stolz habe ich gerade noch. ;)



    Noch einmal vielen Dank für Eure Antworten!


    Auch wenn wir uns "nur" in einer anonymen, virtuellen Welt befinden-ich fühle mich gestärkt und weniger unsicher! Dankeschön!



    Herzliche Grüße!

  • Heute Nachmittag hat er einen Termin mit dem JA-Sachbearbeiter. Dieses Treffen bereitete ihm schon seit den letzten Tagen Bauchschmerzen, denn er befürchtet, er muss seine z.T. negative Empfindungen rechtfertigen.


    Das hatte mein Söhnchen damals auch. Er hat seinen großen Vetter als Begleitperson mitgenommen, mit ihm fühlte er sich sicherer! Und die SB des JA konnte es ihm nicht verwehren.
    Für den Tipp dürfte es bei deinem Kind aber zu spät sein, da das Gespräch ja heute nachmittag ist. Alles Gute Euch!

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • Das hatte mein Söhnchen damals auch. Er hat seinen großen Vetter als Begleitperson mitgenommen, mit ihm fühlte er sich sicherer! Und die SB des JA konnte es ihm nicht verwehren.
    Für den Tipp dürfte es bei deinem Kind aber zu spät sein, da das Gespräch ja heute nachmittag ist. Alles Gute Euch!


    Hallo keks3,


    von der Möglichkeit, eine Begleitperson mitnehmen zu können, wussten wir tatsächlich nichts.


    L. bat mich, ihn zu begleiten, so gab ich ihn in den Räumlichkeiten unsers Sozialen Dienstes ab und traf ihn bereits 20 Minuten später wieder vor der Tür. Dieses Treffen hat meinem Sohn sehr zugesetzt. Er fühlte sich vom Sachbearbeiter bedrängt und unter Druck gesetzt, denn er sollte (wie ich eine knappe Woche zuvor ja auch schon) realistische Vorschläge machen. Mein Sohn hielt an seinem Wunsch, er möchte keine verbindliche Regelung, fest, daraufhin beendete der Sachbearbeiter das Gespräch frühzeitig.


    Die vergangenen Tage waren die Hölle! Mein Sohn zog sich zurück, schlief kaum und wenn doch, dann sehr schlecht und konnte sich in Folge dessen auf rein gar nichts konzentrieren.


    Gestern war es dann endlich soweit.


    Nach etwa 1 1/2 Stunden erklärte unser Familienrichter auf ein Diktiergerät folgende Vereinbarung: L. besucht an jedem ersten Wochenende im Monat von Samstag 10:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr seinen Vater. Sollte der Vater aus beruflichen Gründen verhindert sein, verschiebt sich der Umgangstag auf Zuruf. L besucht seinen Vater am 2. Weihnachtsfeiertag, Ostermontag und Pfingstsonntag jeweils von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Lars verbringt die letzten beiden Wochen der Sommerferien in BW bei/mit seinem Vater. Die restlichen Ferienzeiten werden auf Zuruf spontan geregelt. An L.s Geburtstag kommt sein Vater für 2 bis 3 Std. in den mütterlichen Haushalt, um mit dem Jungen "zu feiern". Ein telefonischer Kontakt alle 14 Tage wurde empfohlen, allerdings nicht festgelegt.


    Mein Sohn ist ganz und gar nicht glücklich, über diese Vereinbarung (die die Gleiche Verbindlichkeit hat, wie ein richterlicher Beschluss)-ich denke hingegen, dass es das Beste ist, was er rausholen konnte.


    Die Stellungnahme des Jugendamtes war wider Erwartung durch und durch positiv. Der Sachbearbeiter hat nicht den Eindruck, von mir ginge ein Boykot aus. Vielmehr wurde meine Haltung als kooperieren, einsichtig und positiv auf den Jungen einwirkend erklärt. Mein Sohn wirkte in seinem Gespräch mit dem Sachbearbeiter verantwortungsbewusst, vernünftig und reif, allerdings auch enttäusch und verletzt. Er konnte seine Wünsche klar formulieren und begründen und der Sachbearbeiter sprach sich empfahl, L.s Wünsche bei einer evt. Vereinbarung miteinzubeziehen. Bei dem Gespräch mit meinem Ex konnten Missverständnisse aus der Welt geschaffen werden (ich weiß nicht, was er mit dieser Aussage meinte). Aus diesem Grund weichen unsere beiden Vereinbarungsvorschläge kaum voneinander ab.



    Das erste Treffen findet nächstes Wochenende statt. L. möchte im Moment noch nicht hin, aber ich bin zuversichtlich, ihn sanft überzeugen zu können.


    Er ignorierte seinen Vater gestern von der ersten Minute an. Mein Ex winkte ihm zu-L. drehte sich um. Wenig später begrüßte mein Ex L. im Vorbeilaufen-L. reagierte nicht. Das gleiche wiederholte sich nach der Verhandlung. Heute ist L. erleichtert, weil es endlich vorbei ist. Er sagt, er fühlt sich, wie von einer großen Last befreit. Umso größer ist sein Zorn. Ich riet ihm, seinen Vater offen und direkt seinen Ärger mitzuteilen und ihn zu fragen, weshalb es soweit kam. Meiner Meinung nach braucht es dieses Gespräch, damit beide in Zukunft "normal" miteinander umgehen können.


    Im Moment spiele ich mit dem Gedanken, meinen Ex in den nächsten Tagen anzurufen und um ein Gespräch zu bitten. Meine Lieben erklären mich deshalb für bescheuert-sie verstehen nicht, dass auch mein Ex mir gestern irgendwie leidtat und dass ich Wert darauflege, die kommenden Jahre wenigstens halbwegs friedlich über die Bühne zu bringen. Zudem kann ich mir durchaus vorstellen, dass ein klärendes Gespräch zwischen Vater und Mutter eine Art positive Zeichen für meinen Sohn ist. Ich hatte gestern den Eindruck, mein Exfreund hat die ganze Situation überschätzt. Vermutlich hat er sich über den Brief meiner Beistandschaft geärgert und im Eifer des Gefechts einen Anwalt aufgesucht. Alles Weitere scheint ihm über den Kopf gewachsen zu sein. Und als er mir dann gestern in diesem Gerichtssaal gegenüber saß und die volle Ablehnung seines Sohnes zu spüren bekam, wirkte er ungemein unsicher und überfordert. Naja, und dann sitzt halt ein Teufelchen auf meiner rechten Schulter, das mit ins Ohr wispert: "Er ist doch selbst schuld!"-und links sitzt ein freundlicheres Teufelchen, das flüstert: "Irgendwie kann er einem schon leidtun!".


    Schon wieder möchte ich Euch um Eure Meinung und Erfahrungen bitten! Vielleicht kann hier jemand meine Zerrissenheit nachvollziehen und erzählt mir, wie er/sie damit umging.



    Vielen Dank für's Zulesen!

  • Hallo Pippilotta,


    ich finde deine Idee, Kontakt zum KV aufnehmen zu wollen, ganz toll! Auch wenn keiner sagen kann, wie er reagieren wird und du natürlich Gefahr läufst, eine Abfuhr zu riskieren, ist die Möglichkeit, dass du Recht mit der Annahme einer Kurzschlussreaktion hast, gegeben und in diesem Fall könntest du die Situation mit solch einer Aktion für deinen Sohn leichter machen und alles entschärfen!


    Meine Erfahrung ist leider begrenzt, meine Kleine erst 18 Monate alt, aber auch hier merkt man ganz deutlich, wie wichtig es für sie ist, dass ich positiv auf den KV reagiere. Wir sind halt die Konstanten und auch wenn dein Sohn schon älter ist, so orientiert er sich doch an dir und wenn du ein Zeichen setzt und sagst: Ich gebe ihm noch eine Chance, dann machst du es für deinen Sohn mit Sicherheit leichter!


    Ganz ehrlich, ich finde es total schön, so etwas zu lesen, du willst keinen Ärger und das Beste für dein Kind und ich finde es total stark, dass du nach so kurzer Zeit schon so toll mit der Situation umgehen kannst!


    Ganz liebe Grüße
    Jul

  • Bin auch manchmal zerrisssen.
    Allerdings ist leider immer wieder mein Eindruck, dass ich/wir vom KV letzlich doch übers Ohr gehauen werden, und mit jeder Zerrissenheit, die dann wieder weicht, wächst "scheissegal".


    Niemand kann 15 Jahre bsp. durchgängig Pech haben, übervorteilt werden, trotzdem noch die Kinder ausnutzen und das alles "aus Versehen".


    Ich gehe seit kurzem keine Schritte mehr auf ihn zu. Habe ich sonst oft, obwohl er NIE einen Schritt auf uns zu machte, sondern immer nur forderte. (Nicht pünktlich sein zu brauchen, keinen Unterhalt zahlen zu müssen etc.pp.)


    LG, Karla

  • Sollte der Vater aus beruflichen Gründen verhindert sein, verschiebt sich der Umgangstag auf Zuruf.


    Wie weeit wohnt denn der KV weg? Wie sehr greift es in die Planung des Sohnes ein, wenn sich die Umgänge ggf. laufend verschieben sollten? Meinst Du, dass Du Deinen Sohn fragen könntest, wie es zu seiner Reaktion kommt, ohne dass er sich ausgefragt vorkommt? So dass ihm klar wird, dass Du ihn nicht zu diesen Kontakten zwingen wirst? Es ist ja nun ein Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit seinem Vater, aber ich glaube nicht, dass sich daraus eine Pflicht des Kindes ableiten lässt, wohl aber eine Pflicht der Eltern, gemeinsam den Kontakt zu fördern - was Du ja aber tust, wenn ich das richtig verstanden habe ...


  • Hallo Jul,



    vielen Dank für Deine aufbauende Worte!



    Oh, von "toll mit der Situation umgehen" bin ich leider ganz weit entfernt! Am Besten wäre wahrscheinlich, ich würde sämtliche Emotionen (wie bspw. Ärger und Enttäuschung, neuerdings aber auch Mitleid und eine Art Verantwortungsgefühl) ausschalten, mich zurücklehnen und abwarten-aber das kann ich nicht. Ich denke halt, wir haben ein gemeinsames Kind und müssen uns immer irgendwie miteinander arrangieren.


    L. und ich möchten jetzt mal bis Mittwoch abwarten, ob sein Vater sich in irgendeiner Form meldet. Sollte dies nicht geschehen, so habe ich L.s Einverständnis, mich am Donnerstag mit seinem Vater in Verbindung zu setzen.


  • Liebe Karla,


    meine Schwester argumentierte ähnlich, nachdem ich ihr von meiner Idee berichtete. Sie war am Donnerstag als Begleitperson von L. dabei, sah seinen Vater-dennoch (oder gerade deshalb ;) ) hält sich ihr "Mitgefühl" (was ein blöder Ausdruck! Mir fällt leider kein besserer ein) in Grenzen. Zwar teilt sie meine Einschätzung, mein Ex habe möglicherweise die Kontrolle (über die Situation) verloren und wurde ggf. von seinem Anwalt mehr oder minder überredet, unsere Geschichte vor Gericht auszutragen. Aber sie sagt, von einem Mann von Mitte 30 erwartet sie mehr Mitdenkvermögen...ihm hätte klar sein müssen, in welche Lage er L. bringt...wenigstens nach der Sache vor Gericht müsste er das offene Gespräch mit seinem Sohn suchen, sich erkundigen, wie es dem Jungen geht, sich selbst evt. erklären.


    Ich kann ihren Argumenten nur sehr wenig entgegensetzen. Aber...sowohl Sohn, als auch Vater tun mir gerade echt leid. Ich fühle mich für ihr Vater-Sohn-Verhältnis verantwortlich (ja ich weiß, ich bin es nicht...trotzdem fühlt es sich so an) und weiß, dass es sich nun nicht verbessert hat.


    Was unsere Elternebene angeht...wahrscheinlich werden wir in diesem Leben keine Freunde mehr-diesen Anspruch habe ich auch gar nicht. Wenn ich es mir aussuchen könnte: ich hätte es gerne friedlich und sachlich, ohne dumpfe Streitereien, Vorwürfe und ohne aggressive Anwaltsschreiben.


  • Wie weeit wohnt denn der KV weg? Wie sehr greift es in die Planung des Sohnes ein, wenn sich die Umgänge ggf. laufend verschieben sollten? Meinst Du, dass Du Deinen Sohn fragen könntest, wie es zu seiner Reaktion kommt, ohne dass er sich ausgefragt vorkommt? So dass ihm klar wird, dass Du ihn nicht zu diesen Kontakten zwingen wirst? Es ist ja nun ein Recht des Kindes auf regelmäßigen Umgang mit seinem Vater, aber ich glaube nicht, dass sich daraus eine Pflicht des Kindes ableiten lässt, wohl aber eine Pflicht der Eltern, gemeinsam den Kontakt zu fördern - was Du ja aber tust, wenn ich das richtig verstanden habe ...


    Hallo musicafides,


    er wohnt mittlerweile wieder fast um die Ecke, etwa 10 Straßenbahnminuten von uns entfernt.


    Der Familienrichter hat am Donnerstag betont, dass diese Umgangstreffen verbindlich sind-sowohl für meinen Ex, als auch für meinen Sohn. Fällt auf den Umgangssamstag bspw. ein Fußballspiel oder eine Geburtstagseinladung oder eine Schulveranstaltung, so stellt das für L. keinen Grund dar, das Wochenende zu verschieben. Er soll sich dann vielmehr mit seinem Vater absprechen-ist dieser nicht bereit, den Jungen an s.o. teilnehmen zu lassen, so hat L. dann halt Pech. Der Richter sagte sinngemäß: "Der Umgang zwischen Vater und Kind hat Vorrang vor Freizeitaktivitäten des Kindes". Da sich Vater und Kind nur einmal im Monat treffen (abgesehen von evt. spontanen Treffen), ist es so dem Kind zuzumuten.


    Muss mein Ex am Umgangswochenende arbeiten, so soll er das mindestens 3 Wochen vorher dem Jungen mitteilen und den Umgang verschieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Umgang dann am darauffolgenden Wochenende ansteht-L. muss also nicht sämtliche WEs blocken, da sein Vater evt. den Umgang verschieben muss. Eine Verbindlichkeit bezüglich eines Verschiebetermins gibt es nicht.


    L. und ich sprechen meiner Meinung nach sehr offen über die letzten Wochen, seine Gefühle und seine Ängste. Er weiß, dass weder sein Vater, noch ich ihn in dieser Sache zu irgendetwas ZWINGEN können. Er weiß auch, dass ich seinen Ärger und seine Enttäuschung akzeptiere und nachvollziehen kann, dass ich aber dennoch der Meinung bin, sein Vater und er müssen da jetzt halt durch. Hätte uns der Familienrichter die Entscheidung nicht abgenommen, hätte ich wohl etwas Gras über die Sache wachsen lassen und dann eine Annäherung zwischen L. und seinem Vater angestrebt. Kommt das gerade richtig rüber? Ich schreibe was, lösche es wieder, fange neu an, lösche es wieder *lach*. Ich versuche es einfach noch einmal: meiner Meinung nach kommt dieses erste Treffen zu früh. Gerne hätte ich meinem Sohn etwas Zeit gegeben, erst wieder ein bisschen zu sich selbst zu finden, bevor er sich mit seinem Vater und der Gerichts-Geschichte auseinandersetzen muss. Es liegt nun aber nicht in meinem Ermessensspielraum, Treffen zwischen Vater und Sohn zu bestimmen, folglich muss L. entweder in den sauren Apfel beißen und den Umgang widerwillig angehen oder ist stur und bleibt daheim. Allerdings kenne ich meinen Sohn und bin mir doch sehr sicher, ihn überreden zu können.

  • Hallo Pippilotta,


    unfassbar was dein KV sich heraus nimmt.
    Der Junge ist 12 und wird duch die die Tretmühle der Justiz gejagt.
    Der KV sollte sich schämen!


    Er hätte L. längst mit einbeziehen können bezüglich der Umgänge.
    Dein Verständnis in allen Ehren, aber was bringt es?
    Es ist nicht deine Aufgabe L. zum Umgang zu überreden.
    Das kann L. selbst mit seinem Vater klären. Er kommt in die Phase,
    in der Eltern uncool werden.


    Ich bin selbst Scheidungskind und ich wäre sehr wütend gewesen,
    wenn man mich überredet, gezwungen und vor Gericht gezerrt hätte.


    Meine Umgänge verliefen prima und ich hatte ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vater.
    Er besuchte mich einmal im Monat und ich sagte an welchem Wochenende ich gern zu ihm wollte.
    Meine Mutter hielt sich raus, es war meine Entscheidung. Ich war nicht fremdbestimmt.


    Vllt. wäre das ein Weg für L.

  • von der Möglichkeit, eine Begleitperson mitnehmen zu können, wussten wir tatsächlich nichts.


    hallo pippilotta, wir wussten da auch nichts von, wir haben das damals einfach so gemacht. Und die SB des JA hätte den Vetter ja schlecht raus schicken können, wenn Söhnchen ihn dabei haben wollte.

    Mein Sohn ist ganz und gar nicht glücklich, über diese Vereinbarung (die die Gleiche Verbindlichkeit hat, wie ein richterlicher Beschluss)


    Dein Sohn ist 12? Wundern tu ich mich schon ein bisschen über solch einen Beschluss, der so gar nicht den Willen des Kindes widerspiegelt. Vor allem wenn ich das hier lese:

    Er ignorierte seinen Vater gestern von der ersten Minute an. Mein Ex winkte ihm zu-L. drehte sich um. Wenig später begrüßte mein Ex L. im Vorbeilaufen-L. reagierte nicht. Das gleiche wiederholte sich nach der Verhandlung. Heute ist L. erleichtert, weil es endlich vorbei ist. Er sagt, er fühlt sich, wie von einer großen Last befreit. Umso größer ist sein Zorn.


    ie war am Donnerstag als Begleitperson von L. dabei, sah seinen Vater-dennoch (oder gerade deshalb ) hält sich ihr "Mitgefühl" (was ein blöder Ausdruck! Mir fällt leider kein besserer ein) in Grenzen. Zwar teilt sie meine Einschätzung, mein Ex habe möglicherweise die Kontrolle (über die Situation) verloren und wurde ggf. von seinem Anwalt mehr oder minder überredet, unsere Geschichte vor Gericht auszutragen.


    Seltsam... wie sich so manches doch gleicht: wir hatten hier damals dasselbe (Umgang mit Begleitperson), allerdings wurde bei uns der KV offensichtlich von seinem Vater dazu aufgestachelt, die Geschichte vor Gericht auszutragen...

    Der Richter sagte sinngemäß: "Der Umgang zwischen Vater und Kind hat Vorrang vor Freizeitaktivitäten des Kindes". Da sich Vater und Kind nur einmal im Monat treffen (abgesehen von evt. spontanen Treffen), ist es so dem Kind zuzumuten.


    Auch das finde ich weniger gut... das Kind ist 12... und geht mit Riesenschritten auf eigene Entdeckungen zu. Wie lange es das wohl mitmacht? (Mein Söhnchen hätte da sicher gestreikt)
    Neben der Person des Richters selbst, war wohl auch entscheidend für den Beschluss der Eindruck, den dein Kind hinterlassen hat: wie ist sein Entwicklungsstand hinsichtlich Reife, eigener Wille, Selbstsicherheit, Selbstbewusstsein... Das eine Kind wirkt mit 12 wie ein kleiner Erwachsender, das andere ist noch kindlich und zaghaft...
    Vielleicht magst Du uns hin und wieder schildern, wie sich die Umgänge entwickeln...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

    Einmal editiert, zuletzt von keks3 ()


  • Hallo formentera,


    Verständnis ist die falsche Bezeichnung. Verständnis bringe ich für die Handhabe meines Ex nicht auf. Es ist vielmehr eine Art Nachsicht, gepaart mit
    Bedauern. In den letzten Wochen habe ich ihm gedanklich die Pest an den Hals gewünscht. L. schlug die ganze Angelegenheit im wahrsten Sinne des Wortes auf den Magen-je näher der Gerichtstermin kam, desto stärker klagte er über Bauchschmerzen und Unwohlsein, er übergab sich letzte Woche mehrfach, schlief nicht gut, verhielt sich mir gegenüber unheimlich anhänglich und gab sich nach außen hin zurückgezogen. Du möchtest nicht wissen, wie meine Gedanken in diesen Tagen aussahen.


    Mein Exfreund hat meines Erachtens keinen wirklichen Zugang zu L.. Er erwartet, dass L. sich zu 100% anpasst: hat der Vater phasenweise keine Zeit oder kein Interesse an Treffen mit dem Jungen, so muss L. das akzeptieren. Erinnert sich der Vater dann wieder an seinen Sohn und möchte sich mit ihm verabreden, so hat dieser die Pflicht, an dem vorgeschlagenen Termin Zeit zu haben. So verlief es in den vergangenen 4 Jahren. Anfangs war L. damit überfordert. Ihm gefiel nicht, auf Abruf parat zu stehen, aber es schaffte es nicht, dies seinem Vater mitzuteilen-vielmehr beschwerte er sich bei mir, ich rief meinen Ex an und entweder bekamen wir uns in die Haare oder aber er zeigte sich einsichtig und ging für eine kurze Zeit mehr auf den Jungen ein. Mit der Zeit wurde L. mutiger und teilte seinem Vater zaghaft seine Vorstellungen und Wünsche mit. Dieser reagierte oftmals mit Vorhaltungen oder auch mal Versprechen, etwas zu ändern (z.B. regelmäßig anzurufen), welche er dauerhaft dann wieder nicht halten konnte. Das hatte zur Folge, dass L. sich von seinem Vater emotional entfernte. Die beiden hatten zum Schluss sicherlich kein schlechtes Verhältnis, allerdings ein distanziertes. Freunde und Hobbies haben mittlerweile Vorrang-und genau das schmeckt meinem Exfreund ganz und gar nicht. Er warf mir bei unserem letzten Telefonat vor, dem Jungen zu viel Mitspracherecht einzuräumen...ich müsse mich mehr durchsetzen und ihn dahingehend erziehen, sich telefonisch bei seinem Vater zu melden (wenn dieser mal wieder für ein halbes Jahr untertaucht :crazy ). Mit diesen Gedanken und dem Ärger über den Brief der Beistandschaft besorgte er sich dann also einen Termin beim Anwalt...


    Nichts desto Trotz möchte ich nicht, dass L. aus einer Wut heraus den Kontakt abbricht-und genau das würde geschehen, würde ich mich gänzlich raushalten und ihn machen lassen. Denn zum einen wäre das nur eine Form des Davonlaufens, das "Problem" (in diesem Falle der Ärger und die Enttäuschung) wäre aber immer noch nicht gelöst. Zum anderen kann er heute die Folgen eines Kontaktabbruchs noch gar nicht überblicken (selbst viele Erwachsene können das nicht). Doch meine Meinung ist ja ohnehin nicht von Bedeutung, denn ein Gericht hat diesen Umgangsplan festgelegt. Soweit so gut-die Durchsetzung obliegt jedoch wieder mal einzig mir...und das ärgert mich ohne Ende! Ich habe sowohl dem Familienrichter, als auch zuvor schon dem Mitarbeiter des Jugendamts von L.s derzeitiger Gefühlslage berichtet, ich habe angemerkt, dass es L. seinen Vater aktuell nicht sehen möchte und auch gar nicht weiß, wie er sich ihm gegenüber verhalten soll. Einen Rat oder gar eine Hilfestellung erhielten wir nicht, lediglich die Bemerkung, dass ein Treffen im Monat zumutbar ist und den Hinweis, dass die Umgangsvereinbarung auch für den Jungen verbindlich sind. Dieser Fakt, gepaart mit meinem Wunsch, ohne Zank und Streit leben zu können, brachte mich auf die Idee, das Gespräch mit meinem Ex zu suchen.


  • Hallo Keks,


    ich weiß leider noch nicht, wie ich hier teilzitieren kann. Deshalb setze ich meine Antwort einfach mal unter Deinen kompletten Beitrag.


    L. ist noch 11 Jahre alt (wird im Dezember 12).


    Ich war und bin ehrlich gesagt erleichtert über die vergleichsweise harmlose und lockere Vereinbarung. Die Forderung meines Ex lautete: Umgang jedes WE, im Wechsel eine Woche von Freitag 18 Uhr bis Sonntag 18 Uhr und in der darauffolgenden Woche von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr, 2 Wochen im Sommer, im Wechsel 1 Woche über Weihnachten und im darauffolgenden Jahr eine Woche über Silvester, 3 hohe Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) und 3 weitere Feiertage. Meine Anwältin und der Jugendamtsmitarbeiter sagten unabhängig voneinander im Vorfeld, dass wir mit gängigen 14 Tage-Modell rechnen müssen, plus hälftige Sommerferien, plus hälftige Weihnachtsferien im Wechsel über Weihnachten und über Silvester. Noch während der Verhandlung flüsterte mir meine Anwältin zu, dass wir derzeit nichts Besseres herausholen könnten und wir deshalb unser Einverständnis für diese Vereinbarung geben sollen. Hinterher erklärte sie mir, dass die Vereinbarung eine Art Zugeständnis für L. ist (eben weil er noch so jung sei), dass aktuell nun mal nichts für ein Aussetzen des Umgangs spräche, dass es aber in 2 Jahren ganz anders aussehen wird/würde.


    Ich habe mich missverständlich ausgedrückt. :rotwerd Meine Schwester begleitet nicht den Umgang. Sie war am Donnerstag mit bei Gericht. Meine Anwältin empfahl mir jemanden mitzunehmen, damit L. nicht alleine vor dem Gerichtssaal sitzen muss (wir wussten ja nicht, wie lange es dauern wird).


    Der Hinweis des Richters bezüglich Vorrangigkeit stieß mir äußerst übel auf! Bei uns ist es nun mal nicht so, dass der Papa einen hohen Stellenwert hat. Ich meine das gewiss nicht abwertend, sondern betrachte die Situation realistisch: mein Ex hat in 11 1/2 Jahren keine enge Bindung zu dem Jungen aufgebaut. Er spielt in L.s Leben etwa die selbe Rolle, wie ein Onkel, den man alle paar Monate mal trifft. Natürlich zieht L. mittlerweile Unternehmungen mit seinen Freunden vor. Ich finde es grauenhaft, dass L. in Zukunft eine Geburtstagseinladung ausschlagen muss, weil er ein Pflicht-Umgangs-Wochenende hat (über dieses Beispiel haben wir während der Verhandlung gesprochen)!


    Unter'm Strich hatte ich den Eindruck, sowohl der Mitarbeiter des Jugendamtes, als auch der Familienrichter hatten Verständnis für L.s Haltung. Der Jugendamtmitarbeiter erklärte L.s Wunsch (keine Festlegung des Umgangs, Umgang spontan nach telefonischer Verabredung), daraufhin erwiderte der Familienrichter, dass dies keiner verbindlichen Vereinbarung entspräche und schlug das monatliche Treffen vor, auf welches wir uns dann schlussendlich auch einigten.


    Gerne berichte ich, wie es weitergeht! Ich bin echt froh, dieses Forum entdeckt zu haben! Der Austausch hier hat etwas trötendes-zum einen fühle ich mich mit meinen Sorgen und/oder Gedanken nicht ganz so alleine und zum anderen merke ich, dass ich auf ganz hohem Niveau jammere (verglichen mit so manch anderem Thread)...das hat dann die Wirkung eines Trittes in den Allerwertesten...und der ist oftmals äußerst hilfreich. ;)


    Ich Danke Dir sehr für Dein Interesse und Deinen Erfahrungen!

  • Ich habe nicht den Eindruck, dass das Interesse des Kindes im
    Vordergrund steht, sondern die Rechte des Vaters. :wand


    Der Herr Papa hält über Jahre Kontakt, wie es sich so einrichten lässt.
    Das Kind wird bei Bedarf "rausgekramt". Oh keine innige Vater-Sohn-Beziehung,
    welch Wunder.


    Der Herr Papa hat nicht begriffen, dass er seine Versäumnisse nur selbst wieder
    gut machen kann und nicht mit Herrn Richter an der Hand. Er hätte sich einfach mehr und
    intensiver um L. kümmern müssen, anstatt vor Gericht zu ziehen.


    Mal ganz ehrlich, hat es jemals funktioniert Umgang per Gericht durchzuprügeln,
    ohne dass die Beziehung zu KM oder Kind leidet? Ich habe noch nie gehört, dass
    ein Kind froh war, dass die Eltern sich vor Gericht streiten, wegen dem Kind.


    Wenn man einmal vor Gericht liegt und da noch fleißig schmutzige Wäsche wäscht, ist
    es doch enorm schwer wieder Vertrauen zu fassen. Da bleibt doch immer dieses widerliche
    Gefühl zurück, weißt du was ich meine?


    Aber gut, L. ist 12. Er wird älter und reifer, wird sich bald nicht mehr zum Umgang zwingen und
    überreden lassen.

  • Doch meine Meinung ist ja ohnehin nicht von Bedeutung, denn ein Gericht hat diesen Umgangsplan festgelegt. Soweit so gut-die Durchsetzung obliegt jedoch wieder mal einzig mir...und das ärgert mich ohne Ende!


    Verstehe ich vollkommen!


    Habe auch einen Umgangsplan abgeheftet, also, erst den vom JA, der nicht eingehalten wurde, dann den vom Gericht, der ebenfalls nicht eingehalten wurde.
    Von der Seite des UET.


    Und immer wieder muss der Alltagselternteil den Nachwuchs beruhigen, glätten, einnorden, erziehen, während der UET immerzu nur auf seinen Rechten herumreiten darf. Bis die Kinder irgendwann alt genug sind und dem UET eine lange Nase drehen oder böse Briefe schreiben.


    Ich will einfach nicht mehr dem Nachwuchs verklickern, dass es quasi schon ok ist und sich UET halt irgendwann meldet und dann können sie schön auf "Papa und Kinder" machen. Sowas dürfen Onkel, aber von einem Vater/Elternteil erwarte ich wesentlich mehr Verbindlichkeit auf seiner Seite. Zumindest, wenn man schon immer behauptet, dass man sich so stark kümmere und der Nachwuchs so immens wichtig sei!


    Die sind doch alle erwachsen, mei o mei!


    LG, Karla