mehr als arbeiten geht doch nicht ?

  • wuppeetaler - nicht böse gemeint, aber befreie Dich mal aus Deiner Opferhaltung....
    Du tust, was Dir möglich ist. Mehr geht nicht und Punkt.
    Rücken gerade und Brust raus!
    Ein bißchen mehr Selbstbewusstsein und Deine Ex wird früher oder später merken, dass sie Dich nicht rumschubsen kann wie einen Punchingball.


    Sicher ist zu überdenken, ob Du langfristig einen Job der näher an Deinem Wohnort ist annimmst. Dir geht ja unheimlich viel Zeit am Tag verloren, mal abgesehen davon, dass die Fahrerei ja auch ins Geld geht.
    Keine Ahnung in welchem Bereich Du arbeitest - klingt nach Einzelhandel?
    So manche befristete Stelle wird zum unbefristeten Angestelltenverhältnis. Und wenn eine Türe zu geht, geht eine neue auf.
    Klar ist es für uns allein erziehende Eltern nicht einfach - ich merke das gerade am eigenen Leib - habe aber aufgrund der letzten Jobsituation gelernt, dass selbst ein unbefristetes Arbeitsverhältnis keine Sicherheit mehr bietet.... Eine Garantie kriegst Du heutzutage für nichts mehr.

  • Mit den Informationen teile ich deine Meinung.
    Sie scheint das Geld nicht für die Kinder dringend zu brauchen, sondern will
    dich am Boden sehen.


    Dein Anwalt wird das sicher regeln.


    Es wird auch auf die Lebensverhältnisse der KM geschaut, und sie scheint ja mehr als gut da zu stehen.


    Sprich, den Kids geht es gut, warum dich als unfähig zu brandmarken? Du tust verdammt viel, wenn ich das so sagen darf. :daumen

  • Ich sehe das wie Fiocca: Komm aus der Opferrolle raus.


    Du arbeitest Vollzeit und mehr musst du nicht. Wenn ein besser bezahlter Job in der Nähe kommt, dann ist gut, ansonsten nicht.


    Mach dich nicht so bekloppt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich denke es würde ohne die Fahrtzeiten vieles leichter werden und damit vielleicht auch eine andere Planung - also entweder zum Arbeitsplatz umziehen ggfls. mit dem Auftraggeber über eine Übernahme auf volle 40 Std. reden oder
    auf Dauer eine neue Stelle lokal suchen.

  • Hallo


    heute war der 2.termin wegen. Unterhalt. Wie erwrtet den vollen satz. Ich habe meine einnahmen und ausgaben offengelegt. Ich sagte das ich wegen meines verdienst nicht zahlen kann, die kinderr wollen essen und etwas unternehmen. Wenn sie bei mir sind. Ich habe nur 170 euro wenn allesd bezahlt. Ist. Dann sagte ich, ich kann die kontonummer der KM meinem AG geben, und er ueberweist das gehalt auf ihr konto.
    Nach der verhandlung sagte meine anwaltin das es sein kann das die richterin sagt ich muss auf umgang verzichten, und mir einen nebenjib suchen. Urteil termin ist am 6.5 14 uhr.. da braucht keiner anwesend zu seinich habe angst das so entschieden wird. Weis nicht wie ich reagiere


    Ist dad fair?

  • Dada


    dem TS geht es nicht primär ums Geld verdienen, sondern darum, den Umgang sicherzustellen und aufrechtzuerhalten!
    Nur wird ihm dies aufgrund seiner finanziellen Situation erschwert.


    Wie soll denn ein Umgang aussehen, wenn der TS kilometerweit weg in der Schweiz lebt?
    Klar mag er da mehr verdienen, aber denkst Du er beamt sich dann von A nach B ohne Fahrtkosten?



    wuppeetaler


    Das was Deine Anwältin da als eventuelle Entscheidung in den Raum stellt kann ich fast nicht glauben!
    Aber da jetzt was zu raten... hm.... anderer Anwalt?
    Finde das ungeheuerlich und bin gespannt, auf die anderen Meinungen.

  • Dir haben zu bleiben nach Zahlung des Unterhalts: 1000,- Euro. Davon kann eine Einzelperson schon ihren Lebensunterhalt bestreiten. Absolut nicht üppig, klar. Und übel, wenn man hohe Verpflichtungen eingegangen ist. Auch klar.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Weis nicht wie ich reagiere


    Lass den Robenträger nach Belieben urteilen und distanziere dich vom Versuch, Gerechtigkeit im Familienrecht zu finden. Davon bekommst du graue Haare.


    Ich an deiner Stelle würde mir nicht weiter ins Hemd machen. Ein Umzug ist mMn nicht zumutbar, aber rechne doch mal selber, ob das Mehreinkommen in CH reicht, um weiterhin wie gewohnt den Umgang wahrnehmen zu können. Gerichte urteilen zwar gerne mal in die Richtung "Erst Unterhalt, dann Umgang" aber genauso gerne lassen sie sich hierfür von der nächsten Instanz abwatschen.


    BVerfG 1 BvR 2076/03 aus 2005: Ein Umzug ist zwar generell in Betracht zu ziehen, um den Mindest KU leisten zu können, aber dieser muss auch zumutbar sein, sprich, BESTEHENDER Umgang/Bindung darf dadurch nicht gefährdet werden. Der Umzug und damit die Lohnsteigerung muss also ausreichen, um den Umgang weiterhin wahrnehmen zu können.
    http://www.bundesverfassungsge…k20051229_1bvr207603.html


    Anders herum wurde ein Mann von einem Deutschen Richter mit fiktiven Einkommen beschenkt, weil er schliesslich als Malocher mit Erfahrung auf einer Ölplattform im Kriegsgebiet Irak ordentlich Geld für KU erwirtschaften könnte. Er könne sich nicht darauf berufen, dass er in D keinen Job bekäme und müsse zurück in sein Heimatland Irak. Hauptsache die KM bekommt den vollen KU. Dieses Urteil wurde rechtskräftig, weil ohnehin kein Umgang stattfand (Boykott durch KM).
    (wenn ich den Link wieder finde, reiche ich ihn nach).


    Warte das Urteil ab und wenn es richtig dicke kommt, lass zur Not den Steuerzahler deinen Lohn durch ALG II Leistungen wieder aufstocken. Keinen müden Cent würde ich bei 1300 Netto in Anwälte oder Gerichte investieren.

  • Die Anwältin liegt nicht falsch mit ihrer Befürchtung.
    Auf hohem Meer und bei Gericht ist alles möglich. Es liegt im
    Ermessen des Richters, aber mir sind einige Fälle bekannt, in denen
    Kindesunterhalt über den Umgang gestellt wird.


    Begründung unter vorgehaltener Hand: zahlt der UET keinen oder nicht genügend Kindesunterhalt,
    will BET Geld aus der Staatskasse (Kinderzuschlag, Wohngeld oder ALGII ...).


    Vor allem Väter haben es schwer, wenn Mutter selbst arbeitet.
    Bei einem 6-jährigen und ältee Kind kann ihr ein Vollzeitjob zugemutet werden, aber bei dem schlechten
    Betreuungssystem bleibt es oft bei TZ.
    Dann muss erstmal der Vater alles!!! tun um den Unterhalt zu sichern, bevor Vatter Staat einspringt.


    Fair finde ich persönlich das nicht!


    Bin gespannt, was im Urteil stehen wird.
    Hoffentlich ist die Richterin keine alleinerziehende Mutter. :wand

  • Begründung unter vorgehaltener Hand: zahlt der UET keinen oder nicht genügend Kindesunterhalt,
    will BET Geld aus der Staatskasse (Kinderzuschlag, Wohngeld oder ALGII ...).


    Genau das hat mir mein RA auch gesagt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Da fehlen einem die Worte. :wuetend


    Ich kann euch keine Links dazu geben, aber ich berichte hier gerne vom
    Arbeitsalltag meiner Freunde :klimper :


    Das Kindeswohl hat Vorrang und das beginnt beim Geld.
    Wenn BET schon arbeitet dann muss das UET für die restliche Kohle sorgen. Egal wie.
    Ist das Kind ein Teenie, ist es eh nicht mehr so am Umgang interessiert, kostet aber
    richtig Geld. Dann kann es sein, dass BET den Staat anbettelt.
    Wächst das Kind im H4-Haushalt auf hat es gute Chancen einmal selbst H4-Empfänger zu werden.
    Davon gibt es genug, also muss man an der Wurzel ansetzen.


    Es wurden auch Väter zum vollen Unterhalt verdonnert den sie nur mit Nebenjob
    zahlen konnten. Der Job musste noch gesucht und gefunden werden!
    Die Richterin sagte, da kein Kind im Haushalt lebt, habe der KV genug Zeit um noch mehr zu arbeiten.


    Und wenn sich RA und Richter kennen, wird das Gesetz eben ausgeschöpft.

  • hallo, welch ein Stress und Unsicherheit wegen der KM und Ihre Forderung. Es gibt das Jugendamt. Das was verdient wird wird anteilig den Kindern zugesprochen. Die KM kann ja selbst für Ihren Unterhalt sorgen wenn kinder nicht mehr unter 3 Jahre sind.


    Die Berechnung folgt von der Düsseldorfer Tabelle, was denn Kindern zusteht. Du hast einen Eigenbehalt der liegt zur zeit bei 1100€ plus Fartksten zur Arbeit.


    Die Umgangsrecht, da lass dir vom Anwqlt und vom Jugendamt Unterstützung holen.
    ich habe mich schlau gemacht, da wenn vater Unterhalt hat auch Rechte und nicht nur Pflichten hat. Auch die Oma vom KV hat anrecht auf Besuchszeiten. Ich empfehle dir die Seite von VAMV. d gibt es ein Block Vater stärken oder so ähnlich.

  • Dann sagte ich, ich kann die kontonummer der KM meinem AG geben, und er ueberweist das gehalt auf ihr konto.
    Nach der verhandlung sagte meine anwaltin das es sein kann das die richterin sagt ich muss auf umgang verzichten, und mir einen nebenjib suchen.



    sorry, wenn ich solche Aussagen höre/lese dann gehen bei mir die "Schotten runter"


    Wer spricht denn von deinem ganzen Gehalt ?
    Wer sagt das neben einer normalen 40 Stunden Woche und einen Neben/Mini-Job keine Zeit für den Umgang bleibt ?

  • Hallo,


    also ich würde sagen dass die Richterin das Druckmittel „fiktives“ Einkommen anwenden wird! Das bedeutet in diesem Fall dann:


    1100 Euro (Selbstbehalt)
    + 225 Euro Mindesthunderhalt für die jüngere Tochter
    + 272 Euro Mindestunterhalt für die ältere Tochter


    = Fiktives Einkommen mindestens 1597 Euro!


    Ich persönlich halte so eine Regelung in diesem Fall für nicht Richtig!


    Man stelle sich nur mal vor, jedem der Staatliche Unterstützung beantragt, werden automatisch von dem auszuzahlenden Betrag z.B. 300 Euro abgezogen, weil der Antragsteller leicht 300 Euro durch einen Nebenjob dazuverdienen kann. Würde man so etwas in Deutschland machen, gebe es aber einen großen Aufschrei, außerdem wo sollten die ganzen Nebenjobs herkommen.


    Es ist leider so, dass viele in unserem Land, trotzdem sie Vollzeit arbeiten (wie der TS) nicht genügend Geld verdienen, um ohne Staatliche Unterstützung zurechtzukommen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Guten Abend-


    ich kann mich da Lena eigentlich nur anschließen...


    Grundsätzlich haben sowieso erstmal die Eltern eines Kindes für es zu sorgen : natürlich BEIDE nicht nur der BET.
    Und da muss man eben auch mal ein bisschen mehr "Energie" aufbringen und Einsatz zeigen um mehr zu verdienen.
    Würde man doch sicher auch machen wenn man noch zusammen leben würde ,oder?


    Immer gleich nach dem Staat und seinen Leistungen rufen ist mir zu einfach gedacht!
    ( Übrigens der Staat = sind wir alle - von uns kommen doch die Steuern :P , zumindest von dem Meisten...,)


    Natürlich- wenn alles versucht wurde wegen neuer oder Zusatzarbeit und es doch nicht reicht: DAFÜR sind DANN öffentliche Leistungen da!


    Deshalb kann man von den beiden Elternteilen schon erwarten , dass sie mal in die Pötte kommen
    Und: in sehr vielen Fällen bekommen das die BETs das ja auch hin - oft gezwungenermaßen...
    Und auch viele UETs---


    Also zumindest doch "ausreichend!"versuchen, einen Arbeitsplatz mit weniger Anfahrtszeit zu finden. Bleibt auch mehr Zeit für Umgang.


    Schweiz finde ich auch zu weit weg, Kinder wollen Papa doch sicher mehr als ca 1 x im Monat, oder??


    AH
    ... die auch alleine 2 Kinder großgezogen hat und daher durchaus auch weiss , wird schwer es ist, Geld für die Lieblinge zu verdienen ....
    Also rede ich nicht nur von der "Theorie" ;-)

    ^^
    Viele Grüße
    AH


    Mein Nickname ist auch meine Einstellung... :love:

  • Ich würde denken, wenn Wuppetaler umzieht, fallen zwar die 4 h zur arbeit weg und die Fahrtkosten verringern sich zur Arbeit erhöht sich doch die Umgangsfahrtzeit+plus Umgangsfahrtspritgeld. Weiss ja nicht wieviel km das sind. Wuppetaler schmeiss mal paar Zahlen den Raum. Wie wieviel fährtst du jetzt zum UG


    Ich mein ja nur, hier wir immer ein Rieeesenbrimborium gemacht wenn BEt mit Kind wegzieht. Auch wird hier gerne vom Kind wegziehen des UET als mangeldes Interesse am Kind interpretiert.


    Was der KM von Wuppetaler hier voll in die Karten spielen würde, da war doch auch was mit sex. Missbrauch. Die Frau betreibt doch Umgangsboykott vom Feinsten. Da hat das aktuelle Gezerre wegen UH in meinen Augen ein Geschmäckle.


    Pass bloss auf Wuppetaler, dass du hier ned bloss zum Zahlhorst degradiert wirst, was in meinen Augen familienrechtlich Steinzeit wäre.


    Kinder interessiert doch eher mit UET Zeit zu verbringen als Geldscheine. Heisst es nicht immer Kinder brauchen beide.

    Hm, was wiegt höher die Bindung zum Kind oder das olle Geld.


    Bei der Aussage der Anwältin fällt mir ehrlich gesagt alles aus den Gesicht. Such dir einen anderen Rechtsbeistand.


    Spitzzüngig gesagt, wenn die KM die Gerichtsverfahren sein gelassen hätte, wäre auch mehr Geld da, auf beiden Seiten.


    Ich find die Km nach wie vor Kaulbarschgierig und auf hohem Niveau jammernd, was soll ich sagen, mein KV ist reell nicht leistungsfähig, sehen paar Traumtänzer im JC zwar anders. Ich bekomm jetzt 6 jahre UHV und dann muss ich gucken womit ich das Loch stopfe. Aber ich jammer ned, weil is halt so. Wenn das Euter leer ist kann ich so viel melken wie ich will da kommt nix. ;-)


    Die KM Wuppetaler soll froh sein, dass ihr UET freiwilllig zahlt und sich im die Kids kümmert.



    Was ich jetzt noch seltsam finde, die Unterhaltsrechtsauslegung scheint recht individuell. Mein Vater z.B. kann munter Fahrtkosten und weiß der Geier absetzen um seinen UH zu drücken, wird alles geschluckt. Den zwingt auch keiner umzuziehen. Jetzt zahlt er gar nix mehr. Ok, bei ihm isses echt Geiz. Aber Wuppetaler scheint mir ein Traum-UET zu sein.


    Ich muss/ kann wochl nicht alles verstehen.



    Summerjam: Echt jetzt?? Oh, Himmel wo bleibt da der gesunde Menschenverstand vor lauter §-Reiterei. Leidtragende sind da die Kinder.


    Wenns um Geld geht schalten wohl die Vernunftsynapsen ab.