mein Ex zahlt bis heute keinen Unterhalt für unsere Tochter, sondern ich bekomme UVG, weil er nicht soviel verdient. Inzwischen habe ich dafür Beistandschaft beim JA beantragt und die meinten, die können nicht viel machen, weil mein Ex keine Unterlagen abgibt. Seit einem Monat wohnt jetzt seine neue Freundin fest bei ihm und von daher müßten sie sich ja eigentlich die Kosten für die Miete etc. teilen bzw. sich daran beteiligen. Von daher hätte er jetzt theoretisch mehr Geld im Monat übrig. Lt. JA soll er ja ca. 274 Euro an mich zahlen, was er ja nicht macht und ich bekomme den Mindestunterhalt von 180€. Was meint Ihr, sollte ich mich mal erkundigen, was ich machen kann bzw. wohin soll ich mich wenden.
Dankeschn
Unterhalt
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Hallo
Du hast doch eine Beistandsschaft. Wenn die meinen, das es Sinn macht, können die klagen. Also würde ich dort nachfragen, wie sie nun vorgehen wollen.
Gruß
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Inzwischen habe ich dafür Beistandschaft beim JA beantragt und die meinten, die können nicht viel machen, weil mein Ex keine Unterlagen abgibt.
Witzige Aussage der Beistandschaft :Hm ... Für solche Fälle gibt es ja die Auskunftsklage, die auch als Stufenklage (Auskunft und Unterhalt) durchgeführt werden kann. Das sollte aber der Beistand wissen!
Alternativ gibt es seit letztem Jahr die Möglichkeit, die Ermittlungsergebnisse der Unterhaltsvorschusskasse zu erhalten.
Lt. JA soll er ja ca. 274 Euro an mich zahlen, was er ja nicht macht und ich bekomme den Mindestunterhalt von 180€. Was meint Ihr, sollte ich mich mal erkundigen, was ich machen kann bzw. wohin soll ich mich wenden.
DankeschnGenau dafür hast Du ja eigentlich die Beistandschaft eingerichtet, also sollen die ihren Hintern hoch kriegen und ihren Job machen (Antrag auf Festsetzung von Unterhalt beim Familiengericht, ggf. im vereinfachten Verfahren und anschließende Lohnpfändung).
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mit meinem JA war ich ja auch nicht zufrieden, die haben mir auch überhaupt nicht geholfen, als ich Probleme mit dem KV hatte. Nach meinem Umzug ist jetzt aber ein anderes JA zuständig und die sind hoffentlich besser bzw. hilfsbereiter. Werde mir mal das aufschreiben, was Du geschrieben hast und die darauf ansprechen.
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Ich habe mittlerweile vor einem dreiviertel Jahr eine Beistandschaft beantragt, und im März hat das JA einen pfändbaren Titel gegen meinen Ex erwirkt. Im Allgemeinen lief die Zusammenarbeit mit dem Amt sehr gut, wenn ich mir auch immer die Stichtage im Kalender notiert und ein oder zwei Tage später bei meiner Sachbearbeiterin den aktuellen Stand der Dinge erfragt habe. Sie war nie ungeduldig, hat sich immer Zeit für mich genommen und auch (finde ich sehr beachtlich) immer gewusst, wer ich bin und um was es geht, ohne erst meine Akte rauskramen zu müssen. Allerdings habe ich mich wirklich immer dahinter geklemmt, dass es weitergeht - wie gesagt, mich zu den Stichtagen gemeldet und das weitere Vorgehen besprochen.
Außerdem hat, während meine Scheidung gelaufen ist (bis Oktober), meine Anwältin bei jedem Telefonat nachgefragt, wie es denn bei der Unterhaltsfront so steht und mir gesagt, in welche Richtung sie jetzt gehen würde. Das fand ich auch sehr hilfreich - ich habe immer gewusst, wo die Reise hingehen soll und wie ich auch am Ziel ankomme.
Ich wünsch dir auf jeden Fall mehr Glück mit deinem neuen Sachbearbeiter und ggf auch mit deinem neuen RA
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Inzwischen habe ich dafür Beistandschaft beim JA beantragt und die meinten, die können nicht viel machen, weil mein Ex keine Unterlagen abgibt
doch, notfalls kann ein Richter eine Auskunft verlangen
Seit einem Monat wohnt jetzt seine neue Freundin fest bei ihm und von daher müßten sie sich ja eigentlich die Kosten für die Miete etc. teilen bzw. sich daran beteiligen. Von daher hätte er jetzt theoretisch mehr Geld im Monat übrig
seine Neue spielt erstmal keine Rolle
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seine Neue spielt erstmal keine Rolle
Sobald sie zusammen wohnen wohl. Dadurch werden seine Lebenshaltungskosten geringer, was sich in einem geringeren Selbstbehalt niederschlägt. Dieser Vorteil wird mit ca. 200€ beziffert, sprich sein Selbstbehalt wird sich auf ca. 800€ erniedrigen, womit er zumindest in Höhe des Unterhaltsvorschusses leistungsfähig wird.