Aufstockende Leistungen ???? Trotz job ?

  • Hallo,


    ich bin nicht in eigener Sache unterwegs. Mein Freund ist seit 5 Jahre geschieden und hat zwei Kinder. Wo er monatlich pro kind ca 250 Euro unterhalt für zahlt.


    Nun hat er einen Job wo er nur 1200 Euro netto verdient. Das heisst abzüglich 450 euro Miete und ca 500 euro unterhalt würden ihm gerade noch ca 350 Euro übrig bleiben. Leider gehen diese an Versicherung fürs Auto , Benzin , Strom , Wasser usw drauf.....somit bleibt kaum was zum Leben übrig.


    Weiss jemand ob es irgendwie zuschüsse gibt oder andere Leistungen die man anfragen kann ?


    Gruss Giara

  • Ist der Unterhalt Tituliert?


    Bei 1200 netto kann er keine 500€ Unterhalt bezahlen. Der Selbstbehalt liegt bei 1000€ bedeutet er könnte maximal 100€ Unterhalt pro Kind bezahlen.
    Davon ab 450 + 500 + 350 sind 1300...

  • Ja der Unterhalt ist tituliert.....


    Entweder er macht momentan schulden auf der Bank oder es gibt ein sponsor.... Nur das ist nicht die Lösung....Such nun nach eine...


    LG

  • Dann sollte er dringend gucken, dass der Titel ausgesetzt wird oder abgeändert.
    Königsweg wäre das Gespräch mit der Mutter und eine gütliche, einvernehmliche Einigung. Wenn der Titel über das Jugendamt/Beistandschaft erstellt wurde, vielleicht mit Unterstützung des Jugendamtes.


    Ansonsten bleibt ihm nur die Abänderungsklage. Denn der Titel ist rechtsgültig, er muss ihn bedienen, sonst laufen pfändbare Schulden auf.


    Belegen muss er aber ggfls., aus welchen Gründen er jetzt nur noch 1200 Euro netto verdient und ob das geringere Einkommen von ihm "verschuldet" ist. (Also Kündigung des alten Jobs oder Teilzeitvertrag usw.).


    Es sollte sich beeilen. Denn der Titel kann nicht rückwirkend geändert werden. Und bis das Gericht ein Urteil spricht oder das Jugendamt neu berechnet hat, können Wochen und Monate vergehen.



    Staatliche Unterstützung gibt es m.W. nicht. Dazu müsste der ins ALG fallen. Dann gibt es schon mal Wege ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann er einen Antrag auf ALGII bei seinem zuständigen Jobcenter stellen.
    Die Unterhaltszahlungen über 500 Euro kann er gem. §11b Abs. 1, Satz 7 SGB II, von seinem Einkommen absetzen.
    Auf den verbleibenden Betrag werden dann seine Ansprüche berechnet.


    Könnte in etwa, wenn er alleine lebt, so aussehen:


    Bedarf:


    450 Euro Miete (warm)


    391 Euro Regelsatz


    Einkommen:


    1200 Euro (aufgerundet ca. 1700 Euro Brutto bei St. Kl. I mit 2 halben Kinderfreibeträgen, Religionszugehörig)


    Absetzbeträge:


    500 Euro Kindesunterhalt


    330 Euro Erwerbstätigenfreibetrag


    Anrechenbares Einkommen auf ALG II:


    1200 Euro -


    830 Euro =
    _____________


    370 Euro


    Anspruch:


    841 Euro Bedarf


    - 370 anrechenbares Einkommen
    ___________________________


    471 Euro Auszahlung ALG II und den Beitragsservice ARD/ZDF ist er dann auch los, wenn er alleine wohnt.


    Hat dein Freund Umgang mit den Kindern? Dann kann er hierzu weitere Anträge stellen, um
    Zuschüsse für die Umgangszeiten zu erhalten.


    Eine Abänderungsklage zu dem Unterhalt kann ggf. mehrere Jahre laufen, wenn sie überhaupt Erfolg hat. Der Selbstbehalt wird in familienrechtlichen Verfahren oft ausgehebelt (fiktives Einkommen, Senkung Selbstbehalt wegen Zusammenleben mit neuem Partner um bis zu 20 % usw.)
    In der Zwischenzeit kommt man dann als Unterhaltspflichtiger finanziell völlig unter die Räder. Bis zu einer endgültigen Entscheidung dahin sollte man ruhig einen Antrag auf ergänzende Leistungen beim Jobcenter stellen. Dazu ist sogar zu raten, weil die Vorlage des Leistungsbescheids vom Jobcenter im Unterhaltsabänderungsverfahren vor dem Familiengericht ein Nachweis ist, das die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners bereits übergebührlich strapaziert wird (Siehe auch §1603 Abs. 1 BGB).


    Just my 2 Cents

  • Danke für die Antworten....


    Er hatte nur ein Jahresvertrag bei der alten Firma,,, war froh das er sofort wieuder eine neue Arbeitsstelle hatte. Nur nach einem halben Jahr kommen nun die Probleme.


    Mit der Kindesmutter ist nicht zu reden. Sie will Ihn verklagen auf ein Zweitjob.
    Was wir auch schon probiert haben zu finden. Aber da er täglich bis 18 Uhr arbeit, wird es schwer werden bzw. momentan aussichtslos.


    Suchen nun einen anderen weg.... Gebe eure Ratschläge aber gerne weiter.


    LG Giara

  • Zitat

    Mit der Kindesmutter ist nicht zu reden. Sie will Ihn verklagen auf ein Zweitjob.
    Was wir auch schon probiert haben zu finden. Aber da er täglich bis 18 Uhr arbeit, wird es schwer werden bzw. momentan aussichtslos.


    Den Titel würde ich so lassen wie er ist und aufstockendes ALG II beantragen. Soll sie doch klagen. Wenn sie verliert, trägt sie die Kosten. Das ist manchmal heilsam.
    Selbst wenn er verurteilt werden sollte, hat er den Job immer noch nicht und vielleicht einen höheren Titel an der Backe.
    Den kann er aber auch wieder beim JC vorlegen. Arbeitet die Mutter eigentlich nicht? Die Kinder müssen ja schon älter als fünf sein.



    PS: Problem mit dem Aufstocken wird es evtl. dann geben, wenn du länger als 1 Jahr mit deinem Freund zusammen wohnst und du auch (zuviel) Geld verdienst.
    Dann mußt du sozialrechtlich für ihn aufkommen, bevor er Sozialleistungen erhalten kann.

  • Hallo,
    Bevor eine Unterhaltsabänderungsklage erfolg hat, sind die Kinder schon 18 und Flügge.
    Am besten wie meine Vorrednern schrieben, Aufstockendes Hartz 4 beziehen.
    zu dem zweit Job, kommt er mindests auf 40 Stunden die Woche?
    Hat er Umgangsrechte?
    Wenn ja, tendieren die erfolgschancen der KM gegen null.
    Da 40 Std Wocche, + Umgang + Haushalt, zu arg einscchränken das keine weitere tätigkeit ausgeübt werden muss.
    http://www.familienrecht-direk…barer-nebentatigkeit.html