Vater untergräbt Erziehung der Mutter

  • Also hast du den Antrag gestellt, nachdem euer Kind zum Vater übergesiedelt ist?


    Wie viel war euer Kind vorher bei seinem Vater? Welche Vorstellungen hast du, wie es in Zukunft geregelt sein soll, welche der Vater, welche das Kind?

  • Also hast du den Antrag gestellt, nachdem euer Kind zum Vater übergesiedelt ist?


    Wie viel war euer Kind vorher bei seinem Vater? Welche Vorstellungen hast du, wie es in Zukunft geregelt sein soll, welche der Vater, welche das Kind

    Das Kind war 14 tägig das ganze We und in den Ferien halb halb !

    Aufenthaltsbestimmung hat mir das Jugendamt und mein Rechtsanwalt geraten , da es im Vorfeld immer probleme gab und er nie zu Gesprächstermine sich bereit erklärt hatze !

    :(

    :winken:
    Wer um alle Dinge sorgen will ,
    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • und was ist wenn es doch nicht nur ums Geld geht ?

    Er hatte nie viel Interesse , war an den Wochenenden bei da Oma oft ! Es ging in unserer Beziehung nur bei Ihm immer ums Geld .!

    :winken:
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    Freidank

  • Also scheint es jetzt vor allem sehr grundlegend darum zu gehen, was für das Kind gut ist und was alle Beteiligten wollen und ermöglichen können. Ihr seid in einer Phase, in der euer getrenntes Zusammenleben neu geregelt werden muss.


    Du must dir für deine Seite überlegen, was du im Interesse des Kindes für gut und für möglich hältst. Das gleiche sollte auf Seite des Vaters geschehen und ebenfalls auf Seiten der Tochter.


    Wenn z.B. Vater und Tochter beide für eine Änderung des Lebensschwerpunktes sind (was ich nicht weiß), dann müsstest du dir überlegen, ob das von deiner Seite aus denkbar ist.


    Es gibt verschiedene Modelle. Nicht nur das bisherige 14 Tage WE Modell, sondern auch solche mit 10/4 oder 9/5 Wechsel. 50/50 Modelle des Aufenthaltes klappen oft nicht gut, wenn die Eltern nicht an einem Strang ziehen. DAs würde ich nicht empfehlen. Das Für und Wider solcher Modelle sollte man sich einmal durch den Kopf gehen lassen: Wie würde es konkret ablaufen mit 10/4 oder 5/9 oder umgekehrter Wochenendregelung.


    Nur eins: Falls eure 11 jährige Tochter ernsthaft ihren Lebensschwerpunkt zum Vater verlagern will (was ich nicht weiß) und nichts schwerwiegendes dagegen spricht, dann wäre es vermutlich besser, sich über die Ausgestaltung eines Modells Gedanken zu machen, anstatt zu versuchen das ABR zu bekommen. Das könnte vor Gericht scheitern und dann bekommt der Vater vielleicht das ABR.


    --> Dann ist es besser dem Kind zu signalisieren: Probiere es für 6 Monate aus, z.B. mit einer Schwerpunktereglung (10 Tage vs. 4 Tage), nach 6 Monaten beraten wir neu. Wenn es klappt mit Schule etc. und du zufrieden damit bist, dann lassen wir es für ein Jahr (oder 2 Jahre) so, dann beraten wir neu usw.


    Was spricht dagegen?

  • Sie wohnt seit 2007 bei mir ! Hab jetzt an Antrag auf Aufenthaltsbestimmung gestellt !

    Da das Kind seid über sechs Monaten ohne Einspruch des anderen Sorgeberechtigten bei Dir lebt ist das Aufenthaltbestimmungsrecht (kurz ABR) eh bei Dir.


    Nur nützt das ganze ABR nichts wenn das Kind aus eigenen Willen nicht mehr bei Dir Leben will.
    Auch alleiniges Sorgerecht nützt nichts wenn das Kind nicht mehr bei Dir Leben möchte.
    Der einzige Unterschied ist das Jugendamt die Behörten oder sonstige Stellen haben nur einen Ansprechpartner und man muss sich nicht mit den anderen Sorgeberechtigten absprechen. Beeinflussung und sonstiges Querschüsse vom anderen Elternteil können auch kommen wenn dieser kein ABR oder Sorgerecht hat. Und Beeinflussungen und Querschüsse können auch von anderen Stellen kommen, Freunde, Bekannte und sonstigen Kontakten vom Kind.


    Worauf drängen musst ist Umgang.
    In dem Alter aber auch komplizierter da auch das Kind ein Mitspracherecht hat bzw. verweigern kann.


    Der wirkliche Mist in solchen Sachen ist das der andere Elternteil, nicht das Wohl des Kindes im Auge hat,
    sondern es nur darum geht den anderen Elternteil eins rein zu würgen bzw. seine Erziehungsansichten durchsetzen will.


    Das Kind sucht sich dann immer den für sich einfacheren Weg bei dem es nach seiner kindlichen Auffassung die meisten Vorteile hat.
    Erst wenn alle Beteiligte einsehen, das die Problematik am Verhalten des Kindes liegt, und das Verhalten des Kindes nicht mehr von einer Seite unterstützt wird um die andere Seite zu Schwächen oder sich an dieser zu Rächen, wird es möglich sein dies Probleme anzugehen.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • :winken:
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    Den erwartet Leides viel .


    Freidank

  • Da das Kind seid über sechs Monaten ohne Einspruch des anderen Sorgeberechtigten bei Dir lebt ist das Aufenthaltbestimmungsrecht (kurz ABR) eh bei Dir.Entschuldige bitte, aber was erzählst du denn da?!

    Das ist völliger Humbug! Man verliert nicht per Zeitablauf irgendwelche Teile des Sorgerechts und das ABR ist fester Bestandteil des Sorgerechts!
    Und so wenig wie die Gesundheitsfürsorge auf irgendwen übergeht, wenn der andere an 3 Arztbesuchen nicht teilgenommen hat, fliegt das ABR auch nicht automatisch zu dem Elternteil, bei dem ein Kind nach einer Trennung eine Weile gelebt hat!


    Sowas darf man doch keinem erzählen!

  • Das ist völliger Humbug! Man verliert nicht per Zeitablauf irgendwelche Teile des Sorgerechts und das ABR ist fester Bestandteil des Sorgerechts!
    Und so wenig wie die Gesundheitsfürsorge auf irgendwen übergeht, wenn der andere an 3 Arztbesuchen nicht teilgenommen hat, fliegt das ABR auch nicht automatisch zu dem Elternteil, bei dem ein Kind nach einer Trennung eine Weile gelebt hat!


    Sowas darf man doch keinem erzählen!

    Das wusste ich vorher schon das das so ist !

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    Freidank

  • und das ABR ist fester Bestandteil des Sorgerechts!

    :hae: Komisch warum hab ich dann alleiniges ABR



    Das Sorgerecht besteht aus verschieden Teilrechte die voneinander getrennt werden können
    unter anderem

    • Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • Gesundheitsfürsorge
    • Vermögenssorge
    • Alltagssorge
    • etc.

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

    2 Mal editiert, zuletzt von luvi ()

  • Also, alleiniges ABR hat man nur, wenn es dazu ein gerichtliches Urteil gibt. Alleine das Einverständnis vom anderen Elternteil, dass das Kind beim Anderen lebt, reicht dazu nicht aus.

  • :hae: Komisch warum hab ich dann alleiniges ABR

    Weil ein Gericht es DIR alleine übertragen resp. der Mutter entzogen hat.
    Entweder das, oder du hast kein alleiniges ABR.


    Man hört allerdings immer mal wieder, dass Anwälte ihren Klienten erzählen, sie hätten automatisch das ABR, sobald das Kind bei ihnen wohnt... was einfach nicht wahr ist.
    Merkt man auch, sobald man versucht, das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils umzumelden.

  • Man hört allerdings immer mal wieder, dass Anwälte ihren Klienten erzählen, sie hätten automatisch das ABR, sobald das Kind bei ihnen wohnt... was einfach nicht wahr ist.


    Hallo Tüftels,


    na immerhin sind das Anwälte, die das den Klienten erzählen.
    Man geht davon aus, diese hätten den Beruf erlernt, Prüfungen abgelegt und sich womöglich regelmäßig weitergebildet.


    Und trotzdem bin ich jetzt irgendwie richtig froh, dass es bei uns doch immerhin ein Richter war, der dies dem empörten (und forenbelesenen) anderen Elternteil bestätigt hat. Dieser hatte den Satz "die Mutter hat das ABR, sie entscheidet das alleine" in Frage gestellt und wollte dem Richter dann die Rechtlage näher erläutern.


    Man geht mittlerweile davon aus: Wenn ein Kind 6 Monate beim Elternteil lebt, hat dieser die Alltagssorge und kann vieles alleine entscheiden. Zum Beispiel dürfen Ausweispapiere beantragt werden, es darf über normale KiTa-Angelegenheiten alleine entschieden werden.
    Möchte der andere Elternteil diese Alltagssorge (den Alltag mit dem Kind) haben, muss er bei Gericht das ABR beantragen.... weil er es nun einmal nicht hat.


    Dies ist jedoch sowieso eine müsige Diskussion.
    Das ABR ist nichts Statisches und keine Sicherheit. Da ist es auch dann nicht, wenn es von einem Gericht beschlossen wurde.
    Der andere Elternteil kann das ABR jederzeit in Frage stellen/beantragen - unabhängig davon, ob er meint, man hätte das ABR gemeinsam oder ob er meint, einer von beiden hätte das ABR alleine inne ansonsten würde das GSR gelten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • alleiniges abr hat, wer dies vom gericht übertragen bekommen hat. alltagssorge ist eine fiktive sache, um handlungen zu ermöglichen wie bspweise passbeantragung oder kitaanmeldungen etc. solange es allerdings keine direkte abr-übertragung alleinig auf einen elternteil gibt, haben beide gemeinsames abr. keine polizei der welt würde einschreiten und das kind bei gemeinsamen abr zurück zum bisherigen bet holen.


    derweil ich es eigenartig finde, dass eine 11-jährige ohne zu fragen und erlaubnis, an das telefon geht und irgendjemanden anruft oder sich ohne erlaubnis aus der mütterlichen wohnung entfernt. wie geht sie denn derzeit zur schule? wo sind ihre schulsachen? was wurde bis dato unternommen um kind nach hause zu holen? hier läuft ja wohl mehr schief als nur ein unaufgeräumtes zimmer.

  • alleiniges abr hat, wer dies vom gericht übertragen bekommen hat. alltagssorge ist eine fiktive sache, um handlungen zu ermöglichen wie bspweise passbeantragung oder kitaanmeldungen etc. solange es allerdings keine direkte abr-übertragung alleinig auf einen elternteil gibt, haben beide gemeinsames abr. keine polizei der welt würde einschreiten und das kind bei gemeinsamen abr zurück zum bisherigen bet holen.


    derweil ich es eigenartig finde, dass eine 11-jährige ohne zu fragen und erlaubnis, an das telefon geht und irgendjemanden anruft oder sich ohne erlaubnis aus der mütterlichen wohnung entfernt. wie geht sie denn derzeit zur schule? wo sind ihre schulsachen? was wurde bis dato unternommen um kind nach hause zu holen? hier läuft ja wohl mehr schief als nur ein unaufgeräumtes zimmer.

    Diese Freiheit , hat sie sich genommen als ich nicht im Raum war ! Da kannst nicht viel unternehmen , wie einen Antrag stellen !

    Denn der Vater hat ihr seit Weihnachten soviel Müll eingetrichtert und sie glaubt es auch noch ! Erklärungen bzw Aufklärungen will sie nicht hören !

    :winken:
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    Freidank

  • Quelle bitte.


    Ob Gesetzestext oder Urteil mit entsprechendem Wortlaut, dass das ABR quasi mit der Alltagssorge "fliegt", ist mir egal, findest du beides nicht.


    So lange beide Eltern eines Kindes das Sorgerecht für dieses Kind haben und kein Gericht es bei einem der beiden eingeschränkt hat, haben auch beide das ABR. Und das ABR hat nichts mit der Alltagssorge zu tun, sondern ist fundamentaler Bestandteil des Sorgerechts. Denn bei gemeinsamem ABR müssen beide Eltern einem Umzug des Kindes zustimmen. So wie sonst eben der Schulanmeldung oder einer größeren Operation mit Entscheidungsspielraum.


    Dass insbesondere im Bereich ABR gerne mal Rechtsbeugung von AEs begangen wird im simplen Wissen, dass man ihnen ja "nichts kann", denn man kann ja das Kind nicht einfach rausholen, "nur" weil sie einen sch... auf die Rechtslage geben und den anderen Elternteil übergehen und sie aus demselben Grund auch nicht mit empfindlichen Konsequenzen andrer Art zu rechnen haben - das Kind also als Schutzschild gegen das Recht benutzt wird - ist ein vollkommen anderes Thema und eines der deutlichsten Zeichen für die desaströsen Zustände im operativen Familienrecht. Zum Glück bewegt sich da was seit einigen Jahren.


    Und ich freue mich von Herzen auf den ersten BET, der aufgrund eines familienrechtlichen Beschlusses in Ordnungshaft wandert.
    Das wird schlagartig sehr vieles verändern. Und zwar zum Besseren. Es darf sich nicht mehr lohnen, das Kind vor zu schieben, damit man sich nicht an Recht und Gesetz halten muss.
    Und das ABR ist ein Recht. Und das ist gut so.

  • Es ist nicht leicht ! Wenn man übergangen und das kind mit rein gezogenen wir ! Ich bin gespannt was Morgen raus kommt ! Er hat ohne mein zustimmen sie mitgenommen , sie wollte "juhu " i brauch das was Mama sagt nicht zutun !

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    Freidank