Arbeitstage-Rechnung

  • Helft mir mal bitte schnell ... Monat April:
    Also: bei 5 Tage-Woche gehe ich von 20 Arbeitstagen aus. Da aber noch 2 Feiertage dabei sind, wären es theoretisch 22 Arbeitstage.
    Problem: wie werden die aufgeteilt bei ... sagen wir mal, die klassische 40-Std.-Woche, wären also 160 Std. im Monat April.
    Meine Rechnung: die 160 Std. minus 2x 8 Std. für die 2 Feiertage, müssen 148 Std. im Monat April real gearbeitet werden. Oder? ?(


    Arbeitgeber-Rechnung: die 160 Std. müssen in den 20 Arbeitstagen erbracht werden.


    Wer hat denn nun Recht?


    Bei TZ-Regelung wird es noch komplizierter, deshalb mal 40-Std.-Traum-Woche als Rechenbeispiel. ;)

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Am Feiertag zählt die reguläre Arbeitszeit an diesem Tag...
    Hast du z.B. Immer montags frei, Pech gehabt- wenn dann Feiertag ist
    Hast du Z.B. Immer montags 10 Stunden- Glück gehabt :brille
    (Der Grund dafür, dass sich unsere TZKräfte um den Montag reißen :brille )


    Kann aber, falls ein TV gilt auch anders geregelt sein....

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Aus der Hüfte:


    Zitat

    Arbeitgeber-Rechnung: die 160 Std. müssen in den 20 Arbeitstagen erbracht werden.


    Nein!


    Und warum, nein?


    Siehe hier:


    Lesen! :)


    §2 ;) :daumen


    LG

  • "Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Monat insgesamt 82 Std. .... Die Arbeitszeit ist flexibel geregelt und richtet sich nach den Öffnungszeiten der ... (Einrichtung) der Stadt xy ...".


    Nun ist es so, dass wir 6 Tage / Woche geöffnet haben, aber da wir nur 24 Tage Urlaub haben, ging ich bisher davon aus, dass es vertraglich nur als 5-Tage-Woche berücksichtigt wurde.
    Bisher war unsere Arbeitszeit relativ "regelmäßig", z. B. einen bestimmten Wochentag in der Woche frei, bei sich dauernd ändernder Std.anzahl. Immer, wenn ein Feiertag in die Woche fiel, wurde das aber "ganz zufällig" geändert und wir durften an unserem sonst freien Tag arbeiten, denn wir hatten ja den Feiertag quasi "frei".
    Die WAZ wurde immer angeglichen, so daß wir im Prinzip nie weniger Stunden hatten (mit Feiertagen) als sonst die WAZ betrug.


    Das ist mir mal aufgestoßen, aber wenn ich das alles richtig interpretiere, liegt das im Ermessen des Arbeitgebers und ist "legal" ... :( bei diesem schwammigen Arbeitsvertrag.

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  • Wieviel Tage Du pro Woche arbeitest, richtet sich doch nicht nach dem Urlaub :nanana
    Sondern nach den tatsächlichen Gegebenheiten.
    Fakt ist, müsstest Du an dem Tag normalerweise arbeiten, und ist da gesetzlicher Feiertag, hat Dein AG Dir den Lohn trotzdem zu zahlen.
    Und er kann auch nicht fest legen, daß Du dann als "Ersatz" zusätzlich arbeitest, fertig,
    denn es steht so im Gesetz :winken:, §2 ;)


    und was dann im Arbeitsvertrag steht :tanz , Papier ist bekanntermaßen geduldig...


    LG

  • Na doch ... :rotwerd
    Also in meinem Vertrag steht, 24 Arbeitstage Urlaub. Wären es Werktage, hieße es dann 6-Tage-Woche. Bei Arbeitstage 5-Tage-Woche.
    So hab ich das im BUrlG § 3 gelesen / verstanden.


    Wenn ich jetzt 6 Tage Urlaub / Woche nehmen müßte, müßte sich mein Urlaubsanspruch erhöhen, damit ich nicht gegenüber anderen Arbeitnehmern benachteiligt bin. :Hm


    Lt. Arbeitsvertrag steht das eben nicht konkret mit der Arbeitszeit drin, an welchen Tagen, und meine Chefin hat da von der übergeordneten Stelle "freie Hand" zum schalten und walten, wie sie will. Und sie will eben ausgerechnet in der Nach-Oster-Woche, dass ich theoretisch Montag frei gehabt hätte und deshalb die nachfolgenden 5 Tage arbeiten darf, und "rein zufällig" am Karfreitag auch frei, weil ausgerechnet in der Woche irgendwas anders "geplant werden mußte". Da kann man nichts machen ... Ebenso war es am 3. Oktober z. Bsp. ...

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  • Hört sich für mich (Betriebsrat :-) ) auch wirklich merkwürdig an.
    Für einen Feiertag ist ein Ersatzruhetag zu gewähren ... Bei uns werden die Feiertage (gerechnet mit der täglichen Sollarbeitszeit) vom Monatssoll abgezogen, d. H. je mehr Feiertage ein Monat hat, desto weniger Stunden müssen insgesamt erbracht werden.
    Wäre mir neu, dass hier eine andere Regelung Bestand hätte.
    Wende Dich an Euren Betriebsrat oder den zuständigen Arbeitsrechtler im Betrieb. (Wenn vorhanden)


    Liebe Grüße


    Schneeeule

  • Für einen Feiertag ist ein Ersatzruhetag zu gewähren ...


    der muss aber nicht bezahlt sein (das verstehen viele falsch)-


    Fakt ist, dass viele TzMa und 450 EuroKräfte in kleineren Firmen, bei denen kein TV gilt hier oft (zu Recht leider) "über den Tisch" gezogen werden....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Im www stehen die arbeitstage für das jeweilige jahr.


    Wenn du es ganz genau wissen willst, nimmst du deine 82 std x 12 monate und teilst sie durch die arbeitstage/jahr.


    Für den jeweiligen monat nimmst du diese zahl mal die arbeitstage ( ohne feiertage). Das ergibt die monatsarbeitsstunden.


    Dann würden bei der von dir oben beschriebenen taktik deines AG überstunden anfallen.


    Bei mir ga es bis jetzt immer ( für TZ und VZ) einen auf diese weise errechneten monatsstundensatz.


    Diese zahlt gilt auch für krank und urlaub.

  • So wie es aus sieht, bekommst du für deine 82 Stunden kein Festgehalt, sondern einen Stundenlohn.


    Ich selbst berechne für meinen AG die Löhne aller Mitarbeiter, die auf Stundenlohn arbeiten. Hierbei zählen Arbeitstage, an denen man anwesend
    ist und mit wieviel Stunden :


    Arbeitstage X Stunden, Feiertage X Stunden, Kranktage X Stunden und Urlaubstage X Stunden = Gesamtstundenzahl X Stundenlohn


    Wenn du aber nicht jeden Tag arbeitest, aber der Feiertag auf deinen Arbeitstag fällt, bekommst du auch diese Stunden vergütet
    wie jeder andere auch in Deutschland.

  • Habe gerade in dem gesetz nachgelesen. Feiertage sind keine werktage.


    OT. Habe auch eine frage in die richtung. Vielleicht weiß jemand eine antwort.
    Ich habe eine 6 tage woche. Arbeite 12 tage dann 2 tage frei. Wenn ich zb vor oder nach diesen zwei freien tagen ein paar tage urlaub nehmen möchte, sagt mein AG muss ich den samstag, an dem ich regulär frei hätte , auch mit rechnen. Zb ich möchte do und fr frei gleich drei urlubstage obwohl freies wochenende. Ist das richtig so?

  • Urlaub wird in der Regel so gezählt, ab dem ersten Ausfalltag, bis zu dem Tag, an dem man wieder arbeitet....


    wenn Du also z.B. die Schicht vor Deinen beiden freien Tagen frei nimmst, und Urlaub für die 6 Tage Woche erhälst, dann würden 3 Tage abgebucht-
    wenn Du aber z.B. die Schicht nach Deinen beiden freien Tagen frei nimmst, dann würde nur 1 Tag abgebucht


    Wenn der Urlaub aber bereits auf eine durchschnittliche Woche von (6+6+4=16 16/3 Tage) gekürzt wurde, dann nicht....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Das versteh ih nicht. Warum 3 tage urlaub für 5 tage frei vor zwei reg. freien tagen?
    Wenn ich die ganze woche nehme, versteh ich ja noch, dass ich dafür auch sechs tage urlaub abgezogen bekomme. Aber für zwei freie tage drei urlaubtage, das seh ich nicht ein.


    Und die andere rechnung versteh ich auch nicht, sorry.

  • Ich versuch es mal zu erklären, wenn auch ein wenig OT-


    Angenommen Du arbeitest in der 5 Tage Woche Montag bis Freitag und bekommst 25 Tage Urlaub (sind dann 5 Wochen)
    oder in der 6 Tage Woche von Montag bis Samstag, dann bekommst Du 30 Tage Urlaub (sind dann auch 5 Wochen)
    oder Du arbeitest nur 1, 2, 3, 4 Tage in der Woche- dann kann der Arbeitgeber Dir z.B. 25 Tage Urlaub geben, und dann so abbuchen, wie ich oben geschrieben habe-
    sonst hättest Du ja einen Vorteil gegenüber den Mitarbeitern, die 5 Tage arbeiten müssen-


    er kann aber den Urlaub auch kürzen- also erhält z.B. eine Kraft, die nur einen Tag in der Woche arbeitet 5 Tage Urlaub im Jahr (5 Wochen)
    er kann ihr aber auch 25 Tage Urlaub geben, und für jeden freien Tag 5 Urlaubstage abbuchen....


    ist etwas tricky....


    Wenn Du immer (so habe ich Dich verstanden) 6, 6, 4 arbeitest dann wären das im Durchschnitt je Woche 5 (komma irgendwas) Arbeitsage-
    wenn der AG Dir jetzt also den Urlaub (nach dem Beispiel oben) gekürzt hat würden nur Deine Arbeitstage abgebucht-
    wenn nicht, dann wird, ab dem ersten Ausfalltag bis zur ersten Schicht, die wieder angetreten wird abgebucht (sonst könntest Du Dir ja "mehr" Urlaubswochen basteln, als Kräfte, die immer 6 Tage arbeiten)


    boah, wie fasst man das nur verständlich in Worte? :ohnmacht:

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • also im Durchschnitt 5 Tage in der Woche (richtig?)


    somit müsstest Du entweder genauso viele Urlaubstage wie die Kräfte in der 5 Tage Woche erhalten (und bei denen dürften nur 5 Tage für eine Woche abgebucht werden)- dann dürften bei Dir nur die Tage abgebucht werden, die Du fehlst-


    wenn Du aber mehr Tage erhältst, oder den 5 TageWochenKräften 6 Tage für eine Woche abgebucht werden, dann wird so gerechnet, wie ich es oben geschrieben habe

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Nein, sechs tage pro woche genau wie die VZ kräfte. Ich sag dir jetzt wie ichurlaub möchte und du mir wieviel utage du mir dafür abziehen würdest.


    Also 6 tage woche. 30 tage urlaub. Auf 14 tage möchte ich tag 11+12 frei nehmen und hätte tag 13+14 geplant frei.

  • wenn den Vollkräften für ne Woche 6 Tage abgebucht werden, dann würde ich Dir 4 abbuchen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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