VATER HAT UMGANGSGELD BEANTRAGT; KANN ES DER MUTTER ABGEZOGEN WERDEN

  • Das Kind hat Anspruch auf Regelleistungen in beiden elterlichen Haushalten.
    Der Anspruch besteht sowohl bei der Mutter wie auch bei dem Vater. Die Verrechnung, bzw. der Abzug der
    Regelleistung für das Kind im Haushalt der Mutter ist rechtswidrig.


    Das Bundessozialgericht hatte letztes Jahr so einen Fall zu entscheiden. Im Prinzip heisst es da,
    das der Anspruch in beiden Haushalten für das Kind besteht, der sich in Zeit und Höhe unterscheiden kann.
    Das bedeutet, der Anspruch besteht sowohl als auch und nicht entweder oder. Das Kind bekommt in diesem
    Fall eben "mehr" Regelleistung, da umgangsbedingt eben Kosten in zwei Haushalten anfallen.
    Also monatlich 30 Tage Regelleistungen im Haushalt der Mutter und Anzahl Tage für Umgangsaufenthalte bei dem Vater.
    Damit sich die Eltern und Kinder eben nicht vor den Familiengerichten zerfleischen, hat das BSG so entschieden.
    Da das Umgangsrecht ein verfassungsgeschütztes Recht ist, muß der Grundsicherungsträger das eben möglich machen.
    Hat mir auch ein Richter am Landessozialgericht im persönlichen Gespräch so gesagt.


    Urteil des BSG v. 12.06.2013, Aktenzeichen B14 AS 50/12 R:


    https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=165230


    Wer sich das Geld vom Jobcenter wieder hat abknöpfen lassen, sollte dagegen auch rückwirkend Rechtsmittel einlegen.


    Das Sozialgericht Dresden hat schon mal entschieden, das der Abzug von Regelleistungen für das Kind im Haushalt
    des Betreuungselternteils nicht zulässig ist und darauf sollte man sich berufen.


    Urteil des SG Dresden v. 26.03.2012, Aktenzeichen S 20 AS 5508:


    https://sozialgerichtsbarkeit.….php?modul=esgb&id=152075


    Hier noch einmal recht verständlich von einem Rechtsanwalt erklärt:


    http://www.kanzlei-am-dom.net/…arer-bedarfsgemeinschaft/


    Hoffe, ich konnte etwas helfen. Keine Rechtsberatung, nur meine Sicht der Dinge.

  • Genau so sehe ich das auch. Ein Abzug der Regelleistungen ist nicht richtig und dem würde ich a) sofort widersprechen, um Korrektur der falsch berechneten Bescheide bitten und wenn nötig einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Wenn nötig wechsel die Anwältin und such dir eine die versiert auf Sozialrecht ist.

  • meine regelleistungen betrugen immer 1331,49 im dezember haben sie die komplette leistung vom kleinen einbehalten,also 1057,84 - im januar 1319,32 - im februar 1296,42 - im märz 1174,91 - im april 1142,65 - im mai 1131,88 - im juni 991,99, warum bekomme ich immer weniger??? wie gesagt der kv zahlt keinen unterhalt, meine fixkosten sind aber nicht weniger wenn mein kleiner nicht da ist und alles was den kleinen betrifft zahle ich... :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe


    Verstehe ich das richtig, 1 Erwachsener, der nicht arbeitet plus 1 Kind, das in den Genuss von regelmäßigem Umgang kommt, haben über 1000,-€ zum Leben, Miete zahlt das Amt und Mama beschwert sich, dass Papa keinen Unterhalt zahlt und ihr was abgezogen wird, weil er Umgangskosten beantragt???

    Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren...
    Wer keine Erwartungen hat, kann nicht enttäuscht werden...
    Und wer sein Leben zu ernst nimmt, kommt auch nicht lebend davon!

  • Mein Ex hat auch das Umgangsgeld beantragt, da er die Kids alle 14 Tage am We hat von Freitag 19 Uhr bis Sonntag 17 Uhr.


    Ich bekomme ergänzendes ALG2 und Unterhaltsvorschuss.


    Wird mir es von meinen Regelsatz dann abgezogen, was ich vom Amt bekomme? Oder gibts da Grenze, ab wann es abgezogen wird?

  • Wenn ich es richtig verstehe, geht es nicht um "deinen" Regelsatz, sondern um den Bedarf und Regelsatz der Kinder, der mit den Umgangskosten verrechnet wird!? Und bitte, kann mir endlich einer verraten, wo man die Umgangskosten beantragt, wenn man keine Sozialleistungen erhält? Kindergeldstelle vielleicht :hae:

    Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren...
    Wer keine Erwartungen hat, kann nicht enttäuscht werden...
    Und wer sein Leben zu ernst nimmt, kommt auch nicht lebend davon!

    Einmal editiert, zuletzt von Amilur ()

  • Verstehe ich das richtig, 1 Erwachsener, der nicht arbeitet plus 1 Kind, das in den Genuss von regelmäßigem Umgang kommt, haben über 1000,-€ zum Leben, Miete zahlt das Amt und Mama beschwert sich, dass Papa keinen Unterhalt zahlt und ihr was abgezogen wird, weil er Umgangskosten beantragt???


    Bei der Summe kannst du davon ausgehen, dass das Amt de Miete nicht an den Vermieter zahlt, sondern die KdU auszahlt und die TS muss dann davon ihre Miete selbst zahlen. So war es jedenfalls bei mir, in der Zeit, als ich noch ALG II bezog. Mein Bedarf mit dem Zwerg war auf etwas über 1300€ festgesetzt (Hatte Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung), abzüglich KG habe ich dann etwas über 1100e ausgezahlt bekommen. Davon musste ich meine Miete dann aber selbst zahlen.


    Verwirrend finde ich hier die fast monatlich sich verändernden Auszahlungsbeträge. Eigentlich ist es so, dass die JC für jede Änderung nen neuen Bescheid schicken, wo man genau nachlesen kann, wie sich die Änderungen zusammensetzen und wie sie begründet sind. Ich glaube, ich habe aus dem letzten Jahr allein 10 Bescheide bekommen, davon 8 Änderungsbescheide. (Merhbedarf einrechnen, Mehrbedarf wieder rausrechnen, weil Zwegi zu früh kam, anderen Mehrbearf rückwirkend wieder einrechen...) Und ich kann damit auf den Cent nachvollziehen, wieviel Geld ich bekommen habe und woher die Summe kam.


    LG


    Mia

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.

  • leider kann ich auch kein widerspruch mehr stellen...bin ratlos...

    Widerspruch geht immer.


    Das Kind hat Anspruch auf Regelleistungen in beiden elterlichen Haushalten.
    Der Anspruch besteht sowohl bei der Mutter wie auch bei dem Vater. Die Verrechnung, bzw. der Abzug der
    Regelleistung für das Kind im Haushalt der Mutter ist rechtswidrig.

    Aber nur für die Tage wo Kind mehr wie 12 sich aufhält.


    Urteil des BSG v. 12.06.2013, Aktenzeichen B14 AS 50/12 R:

    So lese ich das jedenfalls in dem Urteil.


    Das der KM die Regelleistung dann wieder abgezogen wird hört sich logisch an ist aber in dem Urteil nicht angesprochen.


    Es war die Rede von 6,90€ pro Tag. Wie man da auf 300€ kommen kann verstehe ich nicht.

  • Wenn ich es richtig verstehe, geht es nicht um "deinen" Regelsatz, sondern um den Bedarf und Regelsatz der Kinder, der mit den Umgangskosten verrechnet wird!? Und bitte, kann mir endlich einer verraten, wo man die Umgangskosten beantragt, wenn man keine Sozialleistungen erhält? Kindergeldstelle vielleicht :hae:


    Beim Arbeitsamt kann man das beantragen.

  • Jetzt vielleicht OT und ihr werdet mich alle gleich steinigen:
    wieso kommst du mit soviel Geld nicht klar?????
    ich Buckel mich jeden Tag über 6 Stunden krumm und hab weniger wie du ( sorry aber in unserem System läuft was falsch!!!) :motz:

  • Jetzt vielleicht OT und ihr werdet mich alle gleich steinigen:
    wieso kommst du mit soviel Geld nicht klar?????
    ich Buckel mich jeden Tag über 6 Stunden krumm und hab weniger wie du ( sorry aber in unserem System läuft was falsch!!!) :motz:


    Nochmal: Um beurteilen zu können, ob das jetzt viel oder wenig Geld ist, muss man wissen, was da jetzt alles eingerechnet ist. Wenn das inklusive KdU ist, dann ist ein Satz von ca. 1300€ für eine Alleinerziehende mit Kind völlig normal. (Kann je nach Stadt sogar noch höher liegen, abhängig von den Mietkosten, die bewilligt werden...)


    Recht gebe ich dir ganz sicher, wenn das JC in diesem Fall die Miete noch zusätzlich zahlen würde. Dann ist das ne verdammte Menge Kohle mit der man eigentlich zurecht kommen sollte.


    Das die TS verunsichert ist, weil die Auszahlungsbeträge so schwanken und tendenziell immer weniger werden finde ich aber durchaus nachvollziehbar. Deswegen wunderte ich mich ja schon darüber, dass sie scheinbar keine Bescheide mit Berechnungsbögen hat, auf denen die Zusammensetzung und das Zustandekommen des Auszahlungsbetrags aufgeschlüsselt ist.


    LG


    Mia


    P.S.: Steinigen tue ich dich trotzdem nicht. Ich bin Weibsvolk.... ;)

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.


  • Jetzt vielleicht OT und ihr werdet mich alle gleich steinigen:
    wieso kommst du mit soviel Geld nicht klar?????
    ich Buckel mich jeden Tag über 6 Stunden krumm und hab weniger wie du ( sorry aber in unserem System läuft was falsch!!!

    Wenn das so ist, dann beantrage doch Wohngeld Kinderzuschlag oder aufstockendes ALG 2.


    391,-TS
    229,-Kind
    141 ,-AE Zuschlag
    = 761,- plus Kosten für Unterkunft und Heizung aber Abzüglich Kindergeld 184 ,- und Unterhalt(wenn der gezahlt wird.)
    Dann müsste die Miete ja bei fast 800,-€ liegen und das für 2 Personen, ui wo zahlt das JC sowas denn :frag


    Ganz ehrlich stelle einen Überprüfungsantrag da stimmt hinten und vorne was nicht.


    Liebe Grüße


    Ute


  • Wie kommst du denn auf 800€ für die Miete? Die TS schrieb, dass sie normalerweise 1331€ bekäme. Wenn ich da jetzt die von dir ausgerechneten 761€ abziehe komme ich auf 570€ für die KdU. Und das ist als Warmmiete ohne Strom für 2 Personen völlig im Rahmen.


    Was reichlich seltsam ist, sind und bleiben die ständig wechselnden Auszahlungen. Allerdings könnte es natürlich auch sein, dass da Sanktionen oder Rückzahlungen drin sind. Vielleicht ne Nebenkostenabrechnung, die nen hohes Guthaben erbracht hatte oder so. Diese Beträge muss man ja dann der ARGE zurückzahlen. Üblicherweise in 10%igen Minderungen über einen gewissen Zeitraum.


    LG


    Mia

    Ehe du urteilst, höre.
    Ehe du redest, schweige.
    Ehe du handelst, denke.

  • bziehe komme ich auf 570€ für die KdU. Und das ist als Warmmiete ohne Strom für 2 Personen völlig im Rahmen.

    1331 bekommt sie ausgezahlt, weil sie Einkommen von 184,-€ hat, heisst sie hat einen errechneten Gesamtbedarf von 1515,-€


    Das heisst die Miete beträgt 754,- das ist für 2 Personen aber verdammt viel.
    Hier beträgt die Mietobergrenz für 2 Personen 340,-€ ohne Heizung sagen wir mal ca 440,- € Warmmiete.


    Ach so Sanktionen können deutlich höher ausfallen als 10%, 10 % betrifft Darlehensrückzahlungen


    Liebe Grüße


    Ute die gerade mal den Münchener Mietspiegel bemüht hat und sagen muss es gibt solche hohen Mietgrenzen

  • es sind ein erwachsener und 2 kinder, es geht hier aber nur um den kleinen, widerspruch habe ich gestellt... bei der summe von über 1300 euro zahle ich die miete selber, allein die miete beträgt knapp 575 euro, dann vattenfall jetzt durch erhöhung 117 euro und gasag 125 euro, habe bereits nen änderungsbescheid bekommen da sie vergessen haben die gasag mit zu berechnen, denn noch habe ich noch andere fixkosten wie kita, versicherung, telefon und.... und dann sieht man ja was übrig bleibt fast nix bis garnichts....unterhaltsvorschuss habe ich jetzt auch beantragt, mitlerweile habe ich auch das alleinige sorgerecht zugesprochen bekommen, meine anwältin hat dem jc einen brief geschrieben, jetzt müssen wir warten....