VATER HAT UMGANGSGELD BEANTRAGT; KANN ES DER MUTTER ABGEZOGEN WERDEN

  • :hilfe hallo, ich habe da mal ne frage, der vater meines kindes hat beim jobcenter umgangsgeld beantragt, kann es der mutter abgezogen werden, der vater zahlt auch kein unterhalt bzw ich bekomme auch nichts von der unterhaltskasse, es sind echt ordentliche summen die mir abgezogen werden,mal 150 euro bis zu 300 euro monatlich, habe aber dadurch nicht weniger ausgaben und komme jetzt dadurch in die schuldenfalle,der vater hat alle 2 wochen von freitag nachmittag bis montag früh mein kleinen, noch haben wir beide das gemeinsame sorgerecht, wer kann mir helfen??? :hilfe

  • Gab es wohl schon einmal hier, aber wofür werden Dir die 150 bis 300 Euro abgezogen? Welche Hilfe wünschst Du Dir?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Hallo Zickenhexe,


    Ja, das ist soweit normal und ja auch OK. Für die "vollen" Tage, an denen das Kind nicht bei dir ist, bilden Vater und Kind eine temporäre Bedarfsgemeinschaft. Hier wird dann der anteilige Regelbedarf des Kindes bei dir abgezogen und dem UET angerechnet. Die Kosten der Unterkunft verbleiben voll bei dir, die Miete zahlst du ja weiter. Aber an den Tagen brauchst du ja keine Nahrung, Strom, Wasser, etc... für das Kind ausgeben, der UET aber schon.


    Ich finde die Regelung insofern kritisch, als dass einige BETs hierdurch den Umgang erschweren/boykottieren, damit sie das Geld des Kindes bei sich verbuchen können.


    Mit GSR hat das alles nichts zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • €300 ist in der Tat viel zu viel. Auch €150 sprengt den Rahmen.


    Regelbedarf Kind bis 6 Jahre = € 229, 6-13 sind € 261 und 14-17 Jahre € 296


    300 Euro wären zu viel, selbst wenn das Kind nicht einen Tag im Monat bei UET war (zB Sommerferien).


    Vielleicht versucht das Jobcenter auch an die KdU zu gehen. Versuchen kann man es ja mal.


    Achte auf die Widerspruchsfrist! Irgendwas ist da nicht OK.


    PS: Dass der UET keinen Unterhalt zahlt, kann dir vermutlich (finanziell) eh egal sein. Alles was UET an Unterhalt zahlt, wird eh als Einkommen beim JC angerechnet. Durch Unterhalt (ausser Boris Becker zahlt) hat ein ALG II Empfänger auch nicht mehr in der Tasche.

  • meine regelleistungen betrugen immer 1331,49 im dezember haben sie die komplette leistung vom kleinen einbehalten,also 1057,84 - im januar 1319,32 - im februar 1296,42 - im märz 1174,91 - im april 1142,65 - im mai 1131,88 - im juni 991,99, warum bekomme ich immer weniger??? wie gesagt der kv zahlt keinen unterhalt, meine fixkosten sind aber nicht weniger wenn mein kleiner nicht da ist und alles was den kleinen betrifft zahle ich... :hilfe :hilfe :hilfe :hilfe

  • warum bekomme ich immer weniger???


    Diese Frage kann Dir nur das Jobcenter - sicher - beantworten.


    wie gesagt der kv zahlt keinen unterhalt,


    Wenn der Unterhalt im normalen Rahmen zahlen würde, würde das JC den Unterhalt verrechnen, d.h. Du würdest keinen Cent mehr sehen. Verstanden? :Hm


    Zitat

    meine fixkosten sind aber nicht weniger wenn mein kleiner nicht da ist und alles was den kleinen betrifft zahle ich...


    Du wirst verstanden ;) Das löst aber nichts, NULL am Problem. Weniger Geld auf dem Konto.


    Darum sollte einer Deiner ersten Wege ob mit oder ohne Kind zum Jobcenter führen,
    die sollten alle Deine Fragen beantworten können. Vielleicht wenn Kind beim KV ist? Was spricht dagegen? ;)


    Ich vermute auch so etwas:

    Zitat

    Vielleicht versucht das Jobcenter auch an die KdU zu gehen. Versuchen kann man es ja mal.


    Viel Erfolg beim JC :daumen


    LG

  • 1057,84 - im januar 1319,32 - im februar 1296,42 - im märz 1174,91 - im april 1142,65 - im mai 1131,88 - im juni 991,99, warum bekomme ich immer weniger???


    mit dieser Materie kenne ich mich gar nicht aus..
    Was ich mich trotzdem frage: sind das Angaben aus 2013? was hast Du denn von Juli 2013(?) bis März 2014 (?) monatlich bekommen? Warum schaust Du da so lange zu und hast nicht längst direkt beim JC nachgefragt?

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • es sind die momentanen leistungen, weil es nur ein vorläufiger bescheid war aber bis jetzt ist da nichts weiter passiert,meine anwältin sagt auch da stimmt was nicht,leider kann ich auch kein widerspruch mehr stellen...bin ratlos...

  • öhm was ?
    Wieso momentan ?


    haben wir schon Juni ?


    das muss doch in den bescheid stehen .. was dein regelsatz ist , wieviel davon abgezogen wird ...

  • leider kann ich auch kein widerspruch mehr stellen...bin ratlos...


    Du kannst aber einen Überprüfungsantrag für entsprechende Monate stellen (und gut begründen).
    Sollte deine Anwältin aber wissen!


    VG

  • Wie normalerweise ?


    hast du das Geld die Letzten Monate bekommen ?
    Haben die dir gesagt das du zukünftig weniger bekommt und zwar so abnehmend ?

  • Hi,
    bei mir läuft das folgendermassen:
    Kind hat 2x 4Tage Umgang im Monat.
    Also wird mir im Monat 8 Tage das Verpflegungsgeld für das KInd abgezogen.
    Und das bleibt fast immer gleich, ausser der Umgang verschiebt sich mal.
    Sieh mal nach, wie der VErpflegungssatz für Dein Kind tgl. eingeordnet ist und dann kannst Du selber ja rechnen

  • Also hast du noch gar kein bescheid ?
    und du hast auch immer das volle geld bekommen ?


    Wenn du einen bescheid hast kannst du dagegen auch wiederspruch einlegen ?


    Gibt es in euerer STadt evtl eine Beratung für ALG2 Empfänger.


    edit: OK du kommst aus Berlin.



    http://www.beratung-kann-helfe…fen/beratungsstellen.html


    dann besuch doch mal so eine Beratungstelle nimmt alles was du so an unterlagen hast mit .....


    Die können dir da bestimmt besser weiterhelfen vorallen weil sie ja auch dann einblick in deine unterlagen nehmen können.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • JETZT hab ich es kappiert..................
    Mal ne Geschichte:
    Ich bin weggezogen vom KV.
    In der neuen Stadt hab ich halt H4 beantragt.
    Nach nen Jahr wurde ich vorgeladen beim Jobcenter und man fragte mich, ob Kind x bei mir leben täte.
    Es kam raus:
    Ich hatte vergessen, den Umgang anzugeben, weil an diesen Tagen ja das Geld dem KV zusteht.
    Ich habe dann eben per Dauerauftrag die Schuld abgezahlt.
    Wenn Du Dich nicht mit denen in Verbindung setzt, ziehen die Dir einen Betrag F ab, bis die Schuld gwetilgt ist.
    Geh mal im JC vorbei und klär das.


    Ich denk mal: "Das isses"