Vaterschaft anerkennen oder gerichtlich feststellen lassen?

  • Die Vaterschaft von demjenigen, der sie anfangs anerkannt hat und auch in die Geburtsurkunde eingetragen war, ist ausgeschlossen worden. Zweifel an der Vaterschaft bestehen also nicht, "Unterhaltssorgen" sind auch nicht zu erwarten, da KV bereits mehrere unterhaltsberechtigte Kinder hat und auch brav zahlt, wenn auch nicht viel... das Problem liegt woanders: KM und Kind leben etwa 100 km entfernt, sie möchte Umgang am liebsten ausschließen, durch die Entfernung wird er auch nicht regelmäßig stattfinden können, aber unabhängig vom Alter des Kindes hat KV doch Anspruch auf Umgang? Welche Umstände müssen vorliegen, um das GSR zu beantragen? :thanks: für schnelle Antworten, Anwältin der KM hat eine relativ kurze Frist gesetzt :angry

    Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren...
    Wer keine Erwartungen hat, kann nicht enttäuscht werden...
    Und wer sein Leben zu ernst nimmt, kommt auch nicht lebend davon!

  • ich denke, der erste Schritt wäre die Anerkennung der Vaterschaft, und die Eintragung in die Geburtsurkunde-
    wobei natürlich der andere erst ausgetragen werden muss :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Welche Umstände müssen vorliegen, um das GSR zu beantragen?

    Seit etwa einem Jahr ist es ja umgekehrt - das GSR darf dem Kindeswohl nicht entgegen stehen. Also hat KV - so er anerkannter KV ist - gute Chancen das GSR zu bekommen.

  • müsste der der in der geburtsurkunde steht nicht erstmal die vaterschaft anfechten oder die km oder der bio-papa? dann vaterschaft feststellen lassen und dann neu eintragen, dann umgang, unterhalt und gsr klären?

  • Sorry: Das Kind hat das Recht auf Umgang, nicht der Vater.

    Nicht zu wissen, was man will ist schlimm, schlimmer noch ist jedoch nicht zu wissen was man nicht will.
    (Ich hoffe, das ist kein Zitat)

  • Hallo Amilur,


    Die Vaterschaft von demjenigen, der sie anfangs anerkannt hat und auch in die Geburtsurkunde eingetragen war, ist ausgeschlossen worden.


    Wurde dann bestimmt durch einen Vaterschaftstest ausgeschlossen! Ich denke mal nach der Geburt des Kindes ist wohl die ganze Sache aufgeflogen, denn sonnst hätte der „erste“ Vater ja nicht vorher die Vaterschaft anerkannt und stände nicht in der Geburtsurkunde, oder?


    Zweifel an der Vaterschaft bestehen also nicht


    Der „erste“ Vater hatte bestimmt auch keinen Zweifel an seiner Vaterschaft und er wurde eines besseren belehrt. Also bitte keine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben, wenn man sich nicht Sicher ist!!


    Gruß Vater 1971

  • Anwältin der KM hat eine relativ kurze Frist gesetzt


    Um was geht es denn der Anwältin? Und wessen Anwältin ist das, die von dir/deiner Bekannten oder die vom potentiellen Vater?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Amilur,


    das Problem liegt woanders: KM und Kind leben etwa 100 km entfernt, sie möchte Umgang am liebsten ausschließen,


    Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat oder diese durch einen Vaterschaftstest festgestellt wurde, wird sie mit ihrem Vorhaben nicht weit kommen! Wenn der leibliche Vater das GSR beantragen möchte, könnte er es auch ohne Probleme und dann hat die KM in diesem Fall, ein ganz anderes Problem!


    durch die Entfernung wird er auch nicht regelmäßig stattfinden können


    Natürlich erschwert eine größere Entfernung den Umgang und man muss auch die finanziellen Möglichkeiten sehen!


    Gruß Vater 1971

  • Um was geht es denn der Anwältin? Und wessen Anwältin ist das, die von dir/deiner Bekannten oder die vom potentiellen Vater?


    Es handelt sich um die Anwältin der KM die schrieb, dass der KV die Vaterschaft, die vom zunächst vermuteten Vater wirksam angefochten wurde, beurkunden lassen soll und droht mit der gerichtlichen Feststellung.


    Gruß Vater 1971

  • Die KM zeigt leider gar kein Verständnis dafür, dass es hier nicht nur um die reine Vaterschaftsanerkennung geht! Sie behauptet sogar, auf den KU verzichten zu wollen, dabei ist es absolut unwahrscheinlich, dass ihr niemand gesagt hat, dass sie das nicht mal dürfte, wenn sie es denn tatsächlich wollte. Kindlein ist ein halbes Jahr alt, meiner Meinung nach perfektes Alter, um Papa und Rest der Familie kennen zu lernen und von nun an auch regelmäßigen Umgang wahrzunehmen. Sieht KM leider völlig anders, Kind wäre angeblich total überfordert, wenn man es aus seiner glücklichen Familie rausreißen würde und es wäre doch alles besprochen gewesen, warum KV sich denn nun nicht mehr an die Abmachung halten will, was sie ihm denn getan hätte... Nur der Vollständigkeit halber: Kind wird Umgang in geordneten Verhältnissen mit Papa, Ersatzmama und Geschwistern haben!

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  • Es handelt sich um die Anwältin der KM die schrieb, dass der KV die Vaterschaft, die vom zunächst vermuteten Vater wirksam angefochten wurde, beurkunden lassen soll und droht mit der gerichtlichen Feststellung.


    Gruß Vater 1971


    Ja, nett. Das beantwortet aber die Frage nicht. Oder anders herum gefragt: Wer ist die Threadstarterin? Und zu welcher der handelnden drei Parteien gehört sie?

    Liebe Grüße



    Bap



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  • "Ersatzmama" im Sinne von: das Kind ist noch im Säuglingsalter, da besteht bei KM und JA sicherlich der berechtigte Verdacht, ob es z.B. bei Single-Papa überhaupt die persönlichen Umstände zulassen würden, ein so kleines Kind für den rechtmäßigen Umgang in seine Verantwortung zu geben. Deshalb der Hinweis, dass die familiären Verhältnisse des KV dem Kindeswohl in keinster Weise entgegen stehen dürften! Es geht ja nicht darum, KM ihr Kind streitig zu machen, sondern wie man nach geltendem deutschen Recht die Rechte von Kind und KV durchsetzen kann. KM ist der irrigen Annahme, dass die Vaterschaftsanerkennung reine Formsache wäre, ist es aber nicht, wie ihr hier alle leidlich wisst :wand

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  • "Ersatzmama" im Sinne von: das Kind ist noch im Säuglingsalter, da besteht bei KM und JA sicherlich der berechtigte Verdacht, ob es z.B. bei Single-Papa überhaupt die persönlichen Umstände zulassen würden, ein so kleines Kind für den rechtmäßigen Umgang in seine Verantwortung zu geben.


    Sicherlich gibt es noch ewig-gestrige KMs und JAs, die so denken. Die sterben aber zum Glück mit der Zeit aus. Und bei den KMs und JAs, die heute noch so denken, wirkt die "Ersatzmama" ehr als Brandbeschleuniger. Am besten, du trittst in der ganzen Angelegenheit überhaupt nicht auf und hältst dich im Hintergrund.

  • Ich denke eher, wenn der KV mit der Argumentation um die Ecke kommt "ich kann den Umgang im Säuglingsalter allein durchziehen, denn ich habe eine Ersatzmama zuhaus, die macht das schon. Hat ja selber Kinder"


    Nicht sehr vertrauenserweckend bzw. der Eindruck könnte entstehen, dass es nur um sein Recht geht
    KV will doch Umgang, also soll er sich bemühen auch als evtl. "Single-Papa" das allein zu wuppen, schließlich will er und soll er eine Beziehung zu Kind aufbauen und nicht überwiegend du


    Und "ersatzmama" würde ich ganz schnell streichen, wenn noch "Geschwister" ich denke, es sind deine Kinder, oder? Die zu dir Mama sagen, werdet ihr eh schauen, was ihr Kind dann sagt bzw. ob ihr sie korrigiert, wenn sie es "nachplappert". Wenn nicht ist die KM bestimmt ruckzuck wieder auf Position zurecht. Du darfst nicht vergessen auch, wenn es hart klingt. Das Kind hat eine Mutter und Kind sollte erstmal eine Beziehung zu Papa aufbauen, bevor der Rest der "neuen" Familie dran ist. Meine Meinung.

  • Da stimme ich euch vollkommen zu, es geht vor allem darum, dass Vater und Kind die Möglichkeit haben, eine Beziehung zueinander aufbauen! Aber ich erwähnte es schon, die räumliche Entfernung ist einfach zu groß, um so oft Umgang wahrzunehmen, wie es auch für das Alter des Kindes angemessen wäre :schwitz Wirklich keine günstige Konstellation für keinen der Beteiligten! Und was die Geschwister angeht: bei einem "ehelich" geborenen Kind setzt auch niemand voraus, dass dem tatsächlichen Familienleben erstmal eine "Kennenlernphase" ohne den Rest der Familie voraus geht :kopf

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