Hi Juwi,
das war wohl nach der BGH, bzw. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes aus 2002 (beide Gerichte hatten ihre Rechtssprechung aneinander angepasst).
Danach sind Entscheidungen ergangen, dass die Doppelnamen nur möglich sind, wenn sie auch tatsächlich beantragt werden.
Der Kater :brille