Namensänderung Kind, ggf. Doppelname?

  • Hallo,


    ich beabsichtige, in Kürze meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Bisher habe ich davon abgesehen, weil ich keinen anderen Nachnamen habe wollte als meine Tochter, die bei mir lebt.


    Nun bin ich aber auf die Möglichkeit gestoßen, meiner Tochter einen Doppelnamen zu geben. Also im Prinzip würde sie ihren Nachnamen behalten und dazu eben noch meinen Mädchennamen (wie z. B. Müller-Schmitz).


    Ich denke, hier würde dann auch der Vater zustimmen, wenn ich ihm das plausibel erkläre.


    Was haltet Ihr von dieser Vorgehensweise?


    Oder sollte ich einfach meinen Namen ändern und mit den sich eventuell ergebenden Schwierigkeiten aufgrund der verschiedenen Namen "leben"?


    Was ist für das Kind besser? Das Kind ist im übrigen 10 Jahre alt und kommt im Sommer auf die weiterführende Schule. Eine Änderung würde ich noch vor dem Wechsel anstreben.


    Es wäre schön, Eure Meinungen zu diesem Thema zu hören, weil ich in der Tat sehr hin und hergerissen bin.


    Ach so, zum Kontakt zwischen Vater und Kind nur soviel: Sie sehen sich alle 5-7 Wochen für einen Tag. Zwischendurch besteht kein Kontakt. Seitens des Vaters wird zwischendurch kein Kontakt, auch nicht per Telefon, gesucht.


    Vielen Dank für Eure Mühe und Eure Meinungen im voraus.

    LG m_m_h
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    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

  • Bist du dir sicher, dass das in Deutschland geht? Kind hätte einen anderen Namen als die Mutter, einen anderen Namen als der Vater und würde einen Doppelnamen führen. Heiratet Kind dann einen Partner mit ähnlicher Konstellation und die würden sich auf den rechtlich möglichen Doppelnamen einigen, würde sie Müller - Meier - Schmitze - Nittenbühl heißen. Nicht so furchtbar schön ...


    Aber grundsätzlich: Heutzutage ist es nicht mehr problematisch, wenn Eltern und Kind unterschiedliche Namen haben. Das ist keine besondere Sache mehr, sondern Normalität.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Sicher bin ich mir nicht. Ich hab so was nur im Internet gelesen. Hatte vorher gar nicht an die Möglichkeit gedacht.
    Recht hast du mit den irre langen Namen, die daraus entstehen könnten.
    Verflixt.
    Also sollte ich mich wohl doch an den Gedanken der unterschiedlichen Namen gewöhnen.

    LG m_m_h
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  • Wenn es geht finde ich es gut , ein Solche Doppelname symbolisiert schön das das kind zu beiden gehört.
    bei uns ging das Damals weil die Mutter Spanierin ist , und da konnte wir uns bei nach der geburt dazu entscheiden.

  • So war auch mein Gedanke. Es symbolisiert die Zugehörigkeit zu beiden, aber ich könnte mich eben auch namentlich von meinem Ex-Mann lösen.
    Meine Tochter hat nämlich durchaus selbst ein Problem damit, wenn sie einen anderen Nachnamen hat als ich. Deshalb war ich von der Doppelnamen-Idee ganz angetan.
    Schade, es scheint tatsächlich so zu sein, als ginge das nur bei neuer Eheschließung.
    Bürokratie... :ohnmacht:

    LG m_m_h
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  • Soweit ich weiß, geht es nicht... leider!


    Ich hätte auch gerne meinen Mädchennamen wieder angenommen, aber das wäre für meine Tochter zu heftig gewesen. Sie fühlt sich eh vom Papa ungeliebt und hätte den anderen Namen dann nicht verstanden.....


    Ich habe dann zum Wohl meiner Tochter drauf verzichtet und meinen Ehenamen behalten.

  • Kinder dürfen keinen Doppelnamen haben. (Außer es gab schon immer einen Doppelnamnen (Geburtsname nicht angeheiratet))


    Kinder bekommen den Ehenamen. Gibt es keinen dann eben den Namen des Vaters oder der Mutter.


    Doppelnamen sind keine Namen. Es wird ein Doppelname nur durch Voranstellen des Partnernamens. Dies darf aber nur einer. Dies ist aber nicht der Ehenamen und nicht der Namen fürs Kind. Name fürs Kind dann nur der Name sein der Vor dem Doppelnamen galt.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Hallo!


    Soweit ich weiß, kann man den Nachnamen des Kindes nicht so einfach ändern lassen. Meistens müssen dafür trifftige (schädigende) Gründe vorliegen.
    Bei einer erneuten Eheschließung kann der Name des Kindes in den Familiennamen geändert werden. Bei gemeinsamen Sorgerecht muss der andere Elternteil zustimmen.


    Meine Mutter hat diese Situation gelöst, indem sie sich für den Doppelnamen entschieden hat. So hatte sie ihren Mädchennamen wieder und hat gleichzeitig die namentliche Zugehörigkeit zu uns Kindern behalten.


    Ich persönlich hatte bei der Geburt meines Kindes ebenfalls die Wahl einen Doppelnamen zu geben...ich habe mich dagegen entschieden. Falls Dein Kind in dieselbe Situation gerät, die du jetzt hast - den Ehenamen nicht mehr weiterführen zu wollen - hat es ganz schnell drei Nachnamen :ohnmacht:


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Hm...also ich mit Doppelnamen. Das wäre eine Überlegung wert.
    Ich lass mir die Geschichte noch einmal in Ruhe durch den Kopf gehen.
    Vielen Dank auf jeden Fall für Eure Meinungen. :thanks:

    LG m_m_h
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  • Bei einer Einbenennung:

    § 1618
    Einbenennung


    Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein unverheiratetes Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ....


    geht das. Ich gehe dann davon aus, dass das bei einer öffentlich rechtlichen Namensänderung auch möglich sein wird.


    Der Kater :brille


  • Und nach ;) dem ... steht:
    "Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.


    Wann eine "... Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist ..." kann ich nicht beurteilen, vermute aber eng abgesteckte Grenzen.. Ich persönlich würde aber, bezogen auf den anderen (namensgebenden) ET ähnliche Bedenken vermuten, wie bei den ET, die bei Wiederheirat unbedingt den Namen des neuen Partners annehmen wollen.


    Sollte KM ankommen, und anfragen, ob sie die Kids umbenennen darf, müsste ich wohl auch erst mal nachdenken. :Hm


    Und, so oder so, bei mehr als zwei Nachnamen wird es dann allerdings schwierig :D:lach , ganz recht


    LG

  • Ich persönlich würde ihn diesem Namen meinen Namen noch so lange führen bis das Kind ein anderes Alter erreicht hat z.B. 18 oder älter... oder es mir ganz sparen...
    Warum ist es für dich wichtig deinen Mädchennamen wieder anzunehmen?


    Wie würde dein Kind darauf reagieren wenn es den Namen des KV hat und du deinen (anderen) Mädchennamen? Wäre das ok?


    Ich würde den Namen des Kindes nicht ändern lassen. Auch nicht in einen wie auch immer gestalteten Doppelnamen (selbst wenn es rechtlich gehen würde).

  • Das Kind möchte (nicht) heiraten?


    :brille


    P.S.: Es ging (mir) nicht um die Mutter :lach


    Mama_mit_herz will nicht Heiraten , also kann Sie auch nicht diesen Weg gehen , hier in Deutschland versteht man Wenig Spass mit namensänderungen , hier werden namen nicht einfach mal so geändert weil jemand das gerne möchte ....

  • Yogi,


    was willst Du mir mitteilen?


    Sowohl bei der Namensänderung (öffentlich rechtlich), als auch bei der Einbenennung ist grundsätzlich die Zustimmung erforderlich, es sei denn, es liegen die Ausschlusskriterinen (wenn Du weiter liest ;)) vor.


    In meinem Post ging es um die Möglichkeit des Doppelnamens, nicht um das vorgeschriebene Verfahren.


    So long


    Der Kater :strahlen

  • mea culpa :engel .
    Geht ja gar nicht um Heirat :D


    Ich will gar nichts mitteilen. Nur mitreden :drink


    LG


  • Nöh, will sie auch nicht. Sie wollte "nur" den Namen des Kindes ändern lassen.
    Und es ging um die Frage des Doppelnamens.


    Der Kater :brille


    :tuschel § 3 NÄG
    nurfürdich


    Meine Töchter haben Doppelnamen bekommen.
    Ist lange her und hat lange gedauert :ohnmacht:
    Beantragt hatte ich nur eine einfache Namensänderung,
    das OLG hatte sich für Doppelnamen entschieden...


    Die eine hat den Namen des Vaters gleich nach dem 18. Geburtstag abgelegt,
    die andere ist stolz auf ihren Doppelnamen