Welche Chance auf alleiniges Sorgerecht?

  • Hallo,


    mich würde mal für einen Freund folgendes interessieren:


    Er und seine Nochfrau sind seit 3 Jahren verheiratet, haben 2 Kinder (2,5 Jahre und 14 Monate). Er hat sich aufgrund einiger Vorkommnisse von ihr getrennt (möchte nicht näher drauf eingehen).
    Die beiden haben sich geeinigt, dass die Kinder bei ihm bleiben, da sie ihr Leben ohne Kinder neuanfangen will. Sie hat ihm es auch schriftlich bestätigt, dass die Kinder bei ihm bleiben sollen. Sie haben allerdings beide das Sorgerecht, und damit wohl auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Kurz noch, die Trennung ist nun 1 1/2 Monate her.
    Nun hätte er gerne das alleinige Sorgerecht, da er Angst um seine Kinder hat.


    Wie gut stehen denn generell seine Chancen ? Ach ja, vielleicht um doch mal auf ein Detail näher einzugehen: Sie hat ihn mit dem Messer bedroht, weil er 20 Minuten zu spät von der Arbeit kam, und dabei hatte sie den älteren Sohn auf dem Arm. Allerdings vor Gericht stünde da wohl Aussage gegen Aussage, oder ?
    Und sie hat noch 2 Kinder aus einer früheren Beziehung, die sie auch bei deren Papa gelassen hatte.

  • Hallo Mama,


    also eigentlich sind die Chancen sehr schlecht. Da müsste sie schon Alk, oder Drogenabhängig sein. So damals wenigstens mein Anwalt.


    Wie das aussieht, wenn sie schon mal mit dem Messer auf ihn losgegangen ist...stimme ich Dir zu: Aussage gegen Aussage.


    Ich habe das ASR jetzt seit gestern, aber auch nur, weil mein Ex es freiwillig an mich abgetreten hat und das JA auch der Meinung war, dass das im Wohle der Kinder ist.

    Liebe Grüße


    Levithia


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    Das Glück besteht nicht darin, daß du tun kannst, was du willst, sondern darin, daß du immer willst, was du tust.
    Lew Nikolajewitsch Tolstoi

  • Er könnte wenigstens versuchen, das ABR zu beantragen und zu bekommen. Er muss es nur sinnvoll begründen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Und ich denke, eine Trennungszeit von nur 6 Wochen ist für eine Begründung des alleinigen Sorgerrechts auch viel zu gering.
    Wie kann er bereits nach so kurzer Zeit festgestellt haben, dass wichtige Entscheidung nicht zusammen getroffen werden können. Da sind die Richter sehr kritisch

  • Die Chancen für ihn stehen schlecht. Bevor einer Mutter das Sorgerecht entzogen wird, muss schon eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegen.

  • Ich denke auch das es reichen würde wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht erwirken würde.


    Das alleinige Soregrecht ist hier ohl nicht zu bekommen.



    Viele Grüsse



    Czeltik

  • Zitat

    Original von Mederano
    Hat er seine Frau hinsichtlich der Messerattacke sofort angezeigt?


    Kann ich Dir ehrlich gesagt nicht sagen, aber ich schätze eher nicht...

  • Hi,


    also ich rate zur Vorsicht das ASR zu beantragen...so als Mann.
    Das kann sogar soweit gehen, daß der Unrechtssprecher meint, daß dein Freund dadurch beweist, daß er keine Bindungstoleranz hat.
    Dann kann der Schuß nach hinten losgehen :kopf


    ABR langt ... erstmal.
    Die durchgeknallte EX ignorieren...und den Umgang muß dein Freund fördern.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wenn irgendwelche Sachen vorfallen, die nicht in Ordnung sind: SOFORT reagieren. Wenn man beispielsweise das Jugendamt mit ins Boot holen will oder auch später vor Gericht das Sorgerecht aufgrund der Vorkommnisse beantragen will, nützt es nichts, "zu sammeln" - interessieren tun leider nur die aktuellen Geschehnisse, was in der Vergangenheit lag, findet oft nur wenig Beachtung bei der Beurteilung...