hallo,
ich bin seit August von meinem Mann getrennt. Die Scheidung wurde eingereicht und beim Notar wurde eine Scheidungsvereinbarung aufgesetzt und beglaubigt.
Darin stand auch, dass ich auf Unterhaltszahlung von IHM und er auf Unterhaltszahlung von MIR verzichtet, da wir beide arbeiten und gleich viel verdienten.
Nun das Problem, da meine große Tochter(11) das Ganze sehr schwer verkraftet, muß und will ich von 8 Std. mit Schichten auf 6 Std. ohne Schichten bis Ende des Schuljahres (Sommer) herunter gehen. Dies wurde mir angeraten von der Schule - meine Tochter wurde jetzt auch eine Klasse heruntergestuft, was nichts mit den geistigen Leistungen zu tun hat - sie ist im Moment sehr schwer psychisch labil (weint viel, nässt ein ... )
Unser Kinderpsychologe fordert dies regelrecht von mir, damit dem Kind geholfen werden kann und auch beim JA rät man mir dazu.
Nun meine Frage, wenn ich mit den Stunden runter gehe ist es ja dann einiges weniger an Lohn und auch die Schichtzuschläge fallen weg - darf ich nun trotz dieser Vereinbarung vor dem Notar meinen Mann um Unterhalt für mich bitten ? Es wäre ja auch erst mal befristet, bis meine Tochter sich wieder einigermassen im "Lot" hat... Ich hoffe auch sehr, dass uns die Kur, die wir bald antreten dabei hilft, denn die ist eine rein psychosomatische Kur auf Grund der ganzen Trennungsgeschichte ...
Vielen Dank für Eure Hilfe !