Umgangsfahrten, wer ist verantwortlich?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage. Wenn der Vater möchte das ich das Kind aller 14 Tage bei ihm vom Umgang abhole, sowie in den Ferien täglich vor meiner Arbeit bei ihm vorbeibringen soll (Übernachtungen lehnt das Kind ab, Vater möchte aber hälftig Ferien Umgang), würde er damit vor Gericht durchkommen?
    Begründung für die "Fahrvorschläge" er hat kein Geld weil ich Unterhalt pfände).
    Ich überlege ob ich mich darauf einlassen soll? Oder ob ichs drauf ankommen lassen sollte, das er seine Vorschläge einklagt? Die Entfernung zwischen uns beträgt etwa 20 Kilometer, besonders in den Ferien ist es für mich ein Umweg, sowie Zeitaufwand sie täglich früh bei ihm abzugeben.


    Was denkt ihr?



    lg tinkerball

  • ich fahre jeden morgen einen Umweg um mein Kind zu seiner Mama zu bringen, sie schafft es nicht mal wenn sie nachtschicht hat den Umweg zu fahren und Kind bei mir abzuholen. aber ich tue es ja fürs Kind nicht für meine ex



    sie betreut das Kind vormittags dann geht er in kiga und ich hole ihn nachmittags ab und dann bleibt er bei mir bis zum nächsten morgen

  • Hei


    Grundsætzlich gilt das der der umgang pflegt auch für die kosten aufkommt. Das beinhaltet auch die fahrtkosten die fur den transport des kindes notwendig werden.


    Es kann aber gerichtlich entschieden werden das der elternteil der bei dem das kind lebt, sollte er über ein höheres einkommen verfügen und das des anderen nicht ausreichen dazu angehalten wird einen teil dieser kosten zu tragen. Die spanne geht hier von 0 bis 100%
    Hier im forum ist man häufig der meinung das es gesetzlich so ist das der elternteil der entfernung schaft auch für den mehraufwand verantwortlich ist. Das ist so nicht richtig, kann aber bei einer urteilssprechung als masstab mit herangezogen werden.
    Ein gericht wird aber erst mal darauf drängen das ihr beide euch einigt. Erst in aller letzter konsequens ein urteil sprechen. ABER, was vor gericht entschieden wird kann niemand vorraussagen.


    Ich will hier gar nicht in das geschrei " Ahhh der arme papa hat aber auch rechte" der wie nannte man es "verbitterten vaterfraktion" mit einstimmen
    Es hört sich aber gerade für mich danach an das hier interessen des kindes über einen streit ums geld und zeit übergangen werden. Es macht manchmal nicht wirklich sinn nur rechte durchdrücken zu wollen die einem doch aber per gesetz zustehen. Mama und Papa streiten ums kleingedrückte und das kind steht dazwischen und versteht es nicht.
    Mama ist die böse weil sie pfändet, papa ist der böse weil er nicht bezahlen will mich zu sehen.
    Setzt euch an einen tisch und regelt das, ohne gericht. Notfalls mittels einer moderation vom JA. Es geht hier um die interessen des kindes und erst zweitrangig um die der eltern.


    Sicher weiss ich das es nach einer trennung schwer ist sich zusammen zu setzen aber du und dein ex habt dieses schlamassel nun mal angerichtet, niemand kann euch aus der
    verantwortung entlassen. Wenn aus dem kleinen tropf was gescheites werden soll braucht es vertrauen in beide elternteile dies zu schaffen obliegt euch.


    gruss Johann

  • Sicher weiss ich das es nach einer trennung schwer ist sich zusammen zu setzen aber du und dein ex habt dieses schlamassel nun mal angerichtet, niemand kann euch aus der
    verantwortung entlassen. Wenn aus dem kleinen tropf was gescheites werden soll braucht es vertrauen in beide elternteile dies zu schaffen obliegt euch.


    Ja, ganz klar, da hast Du Recht.


    Was ich persönlich allerdings versuchen würde, ist tatsächlich, dem Vater die Verantwortung zu geben. Seine Zeit, seine Baustelle.
    Und das hübsch verpackt wie z.B. "Ich verstehe, dass die Fahrten für Dich zu weit/teuer sind. Welche Lösung könntest DU erarbeiten? Kann das jemand aus Deinem Bekannten-/Familienkreis übernehmen? Ich weiß ja, dass Du so gern für Mini da bist und ich bin mir sicher, dass Deine Freunde Dir gerne helfen."
    Naja, oder so ähnlich.
    Je nach Persönlichkeit müsste man das eben anders aufziehen/formulieren ;)

    "Was für ein schöner Tag" :sonne

  • danke für eure Antworten,


    wir sind seit über 10 Jahren getrennt, seit Mitte der Schwangerschaft. Regelmäßiger Umgang findet erst seit September 2013 statt.


    Wir haben eine Termin in einer Beratungsstelle weil Tochter nicht bei Vater übernachten möchte. Ist halt auch die Frage ob ich das dort mal anspreche mit der Umgangsregelung und den Fahrten. Ich möchte aber auch nicht das er sich gleich beim ersten Termin auf den Schlips getreten fühlt.


    Mal schauen, hatte irgendwie auf ne Patentlösung gehofft, aber es wird wohl ne Gewissensentscheidung werden, trotzdem :thanks:



    lg tinkerball

  • Es sollte Ex klar sein, dass er für die Umgangsfahrten aufzukommen hat.


    Es spricht nix dagegen, im Sinne der Elternschaft gewisse Dinge erträglicher zu gestalten, aber es sollte klar sein, dass das Goodwill ist.


    :wink


  • Ja, ganz klar, da hast Du Recht.


    Was ich persönlich allerdings versuchen würde, ist tatsächlich, dem Vater die Verantwortung zu geben. Seine Zeit, seine Baustelle.
    Und das hübsch verpackt wie z.B. "Ich verstehe, dass die Fahrten für Dich zu weit/teuer sind. Welche Lösung könntest DU erarbeiten? Kann das jemand aus Deinem Bekannten-/Familienkreis übernehmen? Ich weiß ja, dass Du so gern für Mini da bist und ich bin mir sicher, dass Deine Freunde Dir gerne helfen."
    Naja, oder so ähnlich.
    Je nach Persönlichkeit müsste man das eben anders aufziehen/formulieren ;)


    Falls hier ein Gespräch übers Jugendamt geführt wird, wird der Vater auch nichts anderes gesagt bekommen- als das was die Saengerin hier bereits geschrieben hat. Ich war unteranderem auch wegen den Fahrten dort. Mittlerweile lege ich manche Termin schon auf die UG- Tage, damit Kind und Vater sich wenigstens einmal im Monat sehen können und der Vater nur eine "Leer"- Fahrt hat. Die Wegstrecke ist ungefähr genauso weit, wie die von euch tinkerball.

  • Sein Vorschlag ist ja wir teilen uns die Fahrten. Ich könnte ja aller 14 Tage was in der Stadt erledigen (Besorgungen machen) und sie danach bei ihm abholen. Und es ist auch sein Vorschlag das ich sie in den Ferien täglich vorbeibringe.


    Das ist seine Art seine Baustellen abzuarbeiten.





    tinkerball

  • Grundsætzlich gilt das der der umgang pflegt auch für die kosten aufkommt. Das beinhaltet auch die fahrtkosten die fur den transport des kindes notwendig werden.


    Nein. "Grundsätzlich" gilt, dass dies in der Verantwortung der Eltern liegt, welche Lebensform sie haben und wie sie ausgestaltet wird. Es gibt kein Gesetz, dass hier bestimmt, "A muss vor B zahlen". Hier sind die Eltern völlig frei, einvernehmliche Entscheidungen zu treffen - und sollten das auch tun.


    Wenn es jedoch streitig geregelt wird, dann gibt es eine gewisse Anzahl an gerichtlichen Entscheidungen, die in erster Linie dem Umgangselternteil die Fahrtkosten zuschieben. Begründet wird das u.a. damit, dass in dem berechneten Unterhalt (zB nach Düsseldorfer Tabelle) Ki-Geld und auch Kosten für den Umgang mit einberechnet sind. - Logischerweise kann das knapp werden, wenn der Umgangselternteil weit entfernt wohnt oder Sozialleistungen erhält etc. Zum einen gibt es da in bestimmten Fällen die Möglichkeit, für den Umgang - auch die Fahrtkosten - zusätzliche Sozialleistungen genehmigt zu bekommen. Zum anderen kann auf den Betreuungselternteil zugegriffen werden, so seine finanzielle Situation das zulässt.


    Gerichte schauen ebenfalls, ob jemand für die Entfernung verantwortlich ist. Das greift oft in Fällen jenseits der 200 Kilometer (hier im Ausgangsfall also eher weniger ...).


    Manchmal werden Kosten geteilt (er bringt, sie holt oder umgekehrt.)
    Manchmal werden sie, damit überhaupt Umgang stattfindet, dem Betreuungselternteil auferlegt. Will sagen: Es gibt eine Bandbreite gerade bei den Gerichtsentscheidungen, die völlig offen lässt, wie ein Gericht im streitigen Fall wohl entscheiden wird.


    Aber eigentlich ist es, wie gesagt, Sache der Eltern, sich hier einigen zu können, wer die Belastungen (finanziell und Zeit etc.) trägt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    wenn Du die Umgangsfahrten mit etwas Anderem verbinden kannst (Einkauf, Termin etc.), dann kann man gelegentlich entgegenkommen.


    Aber ich hab's erlebt, wenn man zu sehr entgegenkommt, wird die Erwartungshaltung meist immer größer. Deshalb sollte meiner Meinung nach schon der Großteil der Umgangsfahrten vom Vater selbst übernommen werden. Bei 20km dürfte das auch kein Problem darstellen.


    LG

  • Hallo,


    also das mit den 14tägigen finde ich eigentlich ganz okay wenn du ihm da entgegenkommst.


    Aber das mit den Ferien.....bist du den auf ihn als Betreuung angewiesen und könntest ansonsten nicht arbeiten gehen?

  • Das wär für mich abhängig von der Gesamtsituation. Grundsätzlich ist es für mich eine Frage, der Prioritätensetzung. Fast immer wird das Geld irgendwie da sein und ist nur vorgeschoben. Faulheit, Ärger machen etc. Grundsätzlich vertrete ich eher die Meinung, will er das Kind sehen, wird er sich auch entsprechend bemühen und dann auch hinbekommen, sonst ist es ihm wohl nicht so wichtig und ich würde im Traum nicht daran denken, die Fassade aufrecht zu erhalten. Ich tue nichts dagegen, ich renn ihm aber bestimmt nicht hinterher.


    So wie mein Ex, den ich fragte, warum er seinen ersten Sohn nicht öfter besucht. Wie denn? ER hätte kein Geld. Ne, ist klar, aber neuen Fotoapparat und neues Handy. Außerdem kann er mein Auto mitbenutzen, wo er zwar nachtanken muss, aber wenns mal nicht passiert oder weniger mach ich auch keinen Aufstand.
    Die Herren sind erwachsen und müssen selbst wissen, was sie tun.


    Würde mir meiner also sagen, hol, bring ihn bitte, ( und er hat eine Fahrkarte) aber ich eben das Auto würd ich ihm sagen, dass machst du mal schön selbst.


    Zumal ich das null verstehen kann. Dann würd ich eben eine Woche Nudeln mit Butter essen wenn ich das Geld nicht hätte, und sonst einen Aufwand betreiben. Das Kind stünde immer an oberster Priorität. Das erwarte ich auch vom Vater.


    Wenn jetz wirklich mal etwas außergewöhnliches wär und wirklich in einer Notlage ist, würde ich ihm übergangsweise entgegenkommen. Bspw Beim gebrochen, kann schlecht laufen, Job verloren, Bahnverkehr ist eingestellt ( Ersatzverkehr dauert ewig). Dan hätte ich kein Problem damit.

  • Hallo
    Der Vater möchte gerne mehr zeit mit dem Kind verbringen, auch in den Ferien. So weil aber Kind nicht bei KV Übernachten möchte, der KV aber das Kind trotzdem öfters mal in den Ferien sehen möchte, bat er die KM das Kind morgens zu ihm bringen den er hat ja auch ein recht auf Ferien. Wenn die normale Regelung alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags mit Übernachtung samt die hälfte der Ferien wärem würde ich auch sagen, er ist der Umgangselternteil also soll er das Kind abholen und nach Hause bringen, aber da hier ja eine andere Situation ist als normal, sollte man eventuell schon überlegen, ob die KM einige Fahrten auch in den Ferien übernehmen könnte.


    Mfg

  • Die Entfernung zwischen uns beträgt etwa 20 Kilometer, besonders in den Ferien ist es für mich ein Umweg, sowie Zeitaufwand sie täglich früh bei ihm abzugeben.


    was wäre die Alternative ? Das Kind in eine Ferienbetreuung zu geben - kostet bei uns pro Woche 66 Euro extra


    Wenn es nicht um die Kosten geht - dann ist mir "bringen" lieber wie "warten/abholen"


    oder man müßte am Übernachtungsthema arbeiten

  • Wenn ich das richtig verstehe ist das Kind ca. 10 Jahre alt.


    Da sind meine (grade in den Ferien) schon locker mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren.


    Wäre das bei Euch möglich?? z.B. mit einem Ferienticket (das ist nicht so teuer)


    L.G. Tani