Vereinbarung vor JA interessiert den KV überhaupt nicht...

  • Liebe Leute,



    Seitdem meine Große ( 9 Jahre) bei ihrem Vater lebt, gibt es einen Stress nach dem anderen, mal kleine Sachen mal welche die mir die Hutschnur platzen lassen...


    Wir haben als Maus zu Papa gezogen ist, darauf habe ich bestanden, extra bei JA eine Vereinbarung getroffen das wie und wann Umgang ist, wie ich mit ihr Kontakt halte außerhalb des Umgang etc..pp..


    Als der Vater an diesem Tag im JA( das war im Sept. ´13) dann sagte das er Ende Dezember ´13 oder Januar ´14 in seine Heimat ( Westafrika) für 3 Wochen fliegen will, habe ich gesagt das ich möchte das dann die Maus zu mir für die Zeit kommt, da ich nicht will das sie 3 Wochen alleine bei der Freundin vom Papa bleibt.
    Umgekehrt ,wenn Tochter 3 Wochen bei meinem Mann hätte bleiben sollen, hätte der KV auch nicht zugestimmt.


    Das JA fand das in Ordnung und hat dies in die Vereinbarung mit aufgenommen, womit der KV auch einverstanden war, genauso wie er damit einverstanden war das ich Maus Freitags nach der Schule abhole mit zu mir nehme und sie Sonntag Nachmittag von Papa abgeholt wird.


    Jetzt habe ich sie seit September ´13 insgesamt an 2 Wochenenden gehabt, im Oktober ´13 und letztes WE...Da der `KV meinte er hätte den Umgangszeitraum zu bestimmen da Tochter jetzt bei ihm lebt.
    Und er wüsste das im Gesetz steht das ich sie Freitags nach der Schule gar nicht haben dürfe, sondern nur von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr..... :radab:hä


    Jetzt erzählte mir Tochter letztes WE das Papa in 2 Wochen dann in seine Heimat geht und sie bei seiner Freundin bleiben soll.
    Ich Montag den Papa angerufen und gefragt was das den jetzt soll, das wir schon im September vereinbart hätten das Kind dann zu mir soll.
    Er meinte da Kind jetzt bei ihm lebt dürfe sie so lange nicht bei mir sein, mal gucken ob er regeln könne das Kind vielleicht ein Wochenende bei mir sein darf, oder vielleicht auch jedes WE.... :motz::nawarte:



    Wegen dem ganzen Mist, bin ich schon Stammkunde bei JA...aber irgendwie scheint keiner zu wissen wer für mich zuständig ist..
    Dazu erklärt:
    Ich bin vor 3 Wochen umgezogen, andere Stadt, anderes JA...
    Altes JA sagt das die nichts mehr machen können da Kind ja schon länger in anderem JA Bezirk wohnt, und da ich jetzt auch in den Bezirk von Kind gewechselt bin muss dort ein/e SB vom JA zuständig sein..
    Aber hier, im neuen Wohnort, weiß keiner was er mit mir anfangen soll...der eine schickt mich zum anderen der schickt mich wieder rum zum alten JA...


    Die wollen einfach nicht verstehen, das ich nur noch 1 1/2 Woche habe bevor der Vater weg ist und Kind alleine sitzt bei Vaterfreundin....


    Ich könnte ja mittlerweile jeden Tag ´nen Eimer voll :kotz

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, ist sowohl das Kind mit dem Vater, als auch Du in einen anderen JABezirk gezogen, als der, bei dem ihr die Vereinbarung erstellt habt, richtig?


    Nun steht an erster Stelle die Frage, ob du die Vereinbarung schriftlich hast, bzw. ob sie wenigstens schriftlich zu den Akten genommen wurde-


    Falls Du diese Vereinbarung schriftlich hast, auf jeden Fall in Kopie an das neue JA senden, m.d.B. diese zu den Akten zu nehmen-
    ansonsten das alte JA (Kopie an das neue JA) anschreiben m.d.B. diese Vereinbarung an das neue JA zu senden-


    zuständig ist i.d.R. das JA, indem das Kind wohnt-


    solltest Du nix schriftlich haben, ist dumm....


    Auf jeden Fall genauestens Buch führen, wann wie lange Umgänge stattgefunden haben, und welche Umgänge aus Deiner Sicht ausgefallen sind-


    Ansonsten musst Du Dir überlegen, bzw. Dich vermutlich damit anfreunden, ob Dir die "normale" Regelung reichen könnte (da vermutlich genau solch eine vom Gericht gefällt würde-)


    Jedes zweite WE, hälftige Ferien, zzgl. der zweite von hohen Feiertagen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Der betreuende Elternteil legt doch meines Wissens fest, wer die Betreuung übernimmt in der Abwesenheit seinerselbst. Wenn er also festlegt, dass Kind bei seiner Freundin lebt, wirst du damit leben müssen. Genauso wie er damit leben müsste wenn Kind bei dir lebt und in deiner Abwesenheit bei deinem Mann bleibt.


    Was will denn das Kind?

  • Ganz ehrlich , Vereinbarung hin oder her, mit JA oder ohne, dran halten muss sich eigentlich keiner.
    Auf jeden Fall darf der UG nicht beschnitten werden oder gar ausfallen. Dies würde ich auf jeden
    dokumentieren. Ansonsten gibt es nur noch den Weg vor das FamG wenn ihr eltern euch nicht
    einigen könnt.


    Was dabei rauskommt, tja weiss keiner.


    Luchsie hat ja schon geschrieben was du machen kannst bezüglich JA.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Eigentlich ist vom Prinzip her die Sache eindeutig. Zuständiges Jugendamt ist das Jugendamt, wo Kind wohnt. Dort ist ein Mitarbeiter für diese Adresse zuständig. Falls keiner sich Zuständig fühlt, dann kann der Jugendamtsleiter weiterhelfen.


    Die Vereinbarung, die ihr vor dem alten Jugendamt getroffen habt, ist weiterhin gültig. Daran habt ihr euch beide zu halten. Da er das nicht tut, ist ein Elterngespräch beim neuen JA fällig. Darauf würde ich dort drängen und die Vereinbarung vorlegen, falls du sie schriftlich hast. Falls nicht kannst du sie anfordern, oder das neue Jugendamt. Das sollte also kein Problem sein.


    Es gibt keine Gesetze, die den Umgang genau regeln. Was dein Ex da erzählt ist nonsens. Es zählt das, was ihr vereinbart habt. Wenn das Gespräch beim Jugendamt nichts bringt, dann steht dir der Rechtsweg offen (Ich würde das im Wege der einstweiligen Anordnung machen). Dort kannst du genau das fordern, was ihr vereinbart hattet.


    Mindestens kommt der Mindestumgang dabei raus, maximal das, was ihr vereinbart habt. Wobei, die Chance, den Umgang zu haben, den ihr vorher vereinbart habt, eigentlich gut ist.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Entschuldigt Bitte für die späte Antwort, ich lag ein paar Tage flach mit Magen/Darm...


    @ Luchsie
    Ja Kind zuerst und danach ich sind in einen anderen JA Bezirk gezogen
    Die Vereinbarung wurde schriftlich festgehalten beim JA und von uns beiden( KV und mir) einvernehmlich unterschrieben.
    Jedes 2. WE ist doch unsere Regelung, nur halt das ich den Krümel schon Freitags von der Schule abhole, ansonsten alle 14 Tage.


    nana123454
    Er hatte das Thema Auslandsreise ja beim Termin für die Vereinbarung angesprochen und da habe ich geäußert das ich es nicht gut finde wenn meine Tochter bei seiner Neuen bleibt.
    Gab ´ne kleine Diskussion, und das JA hat dann in die Vereinbarung aufgenommen das Kind solange zu mir kommt( was auch die Maus möchte).
    Seine Auslandsreisen waren ja schon immer Thema wegen Sorgerecht, er ist dann 3, 4 , 6 Wochen weg, und kein Mensch( zumindest Ich nicht) weiß in welcher Stadt oder welchem Dorf er in Afrika hängt.
    Ich musste einmal das Sorgerecht aussetzten lassen, wegen einer sehr wichtigen medizinischen Einverständnis Unterschrift, weil Monsieur für mich unerreichbar war und ich alleine nicht unterschreiben durfte
    Außerdem, wenn KV im Ausland ist und Kind bei neuer Partnerin lässt, wie sieht´s denn dann aus mit Sorgerecht, die hat doch gar nichts zu sagen, oder?


    Hucky


    Ich habe morgen Termin beim Teamleiter des JA.
    Hier wo ich wohne ist das JA separat, in verschiedenen Bezirken der Stadt untergebracht. UGV hier, das andere dort, und für Sachbearbeiter gibt es 4 sogenannte "Sozialraumteams".
    Tja und irgendwie fühlt sich von den 4 Teams für meinen Stadtbezirk niemand zuständig, deswegen morgen zum Teamleiter aller 4 Teams.


    Mir hat mal der FamRichter gesagt das 14-tägiges Umgangskontakt das mindeste an Umgang ist was einem Elternteil zusteht.


    Vereinbart wurden 14 tägig von Freitag Nachmittag nach der Schule bis Sonntag Nachmittag.
    Die Ferien werden zur Hälfte geteilt. Sommerferien kriege ich 3 Wochen, Oster- Herbst und Weihnachtsferien 1 Woche.
    Und das Tochter zu mir kommt wenn Papa im Ausland ist.

  • Ich sage es mal ganz deutlich:


    Du wirst da kaum eine (eher keine) Chance haben, Dich mit Deinem Anliegen, dass das Kind in der Zeit von Papas Abwesenheit zu Dir kommt, durchsetzen. Es sei denn, es gelingt Dir, mit dem Vater eine Vereinbarung zu treffen.


    Das Jugendamt wird Dir da (angesichts der kurzen Zeit) nicht helfen können. Denn, zu einer Vereinbarung kann es nur kommen, wenn beide Seiten dazu bereit sind. Sprich ... Wenn der Vater gemeinsamen Gesprächen nicht zustimmt, wars das! So ist die rechtliche Situation und das finde ich auich richtig.


    Jugendämter haben weder das Recht, noch die Pflicht hier irgendetwas zu bestimmen und wenn Du ein Kommunikationsproblem mit dem Vater hast, müsst Ihr das untereinander klären oder unter Zuhilfenahme des Famikliengerichtes.


    So long


    Der Kater :brille

  • Liebe Grinsekatze..
    Ähm, ich glaube du hast da ein Posting von mir nicht gesehen und eine wichtige Stelle überlesen...
    Ich hatte bereist weiter ober, als Antwort zu Hucky, geschrieben das diese Auslandsreise vom KV schon vor JA vereinbart wurde...und zwar schriftlich..


    Hier noch mal entsprechende Stelle:

    Vereinbart wurden 14 tägig von Freitag Nachmittag nach der Schule bis Sonntag Nachmittag.
    Die Ferien werden zur Hälfte geteilt. Sommerferien kriege ich 3 Wochen, Oster- Herbst und Weihnachtsferien 1 Woche.
    Und das Tochter zu mir kommt wenn Papa im Ausland ist.


    Wie du siehst wurde dies schon mit KV Zustimmung vereinbart vor dem Ja...aber alles was vereinbart wurde( kleine Anmerkung, die Vereinbarung wurde bereits im September ´13 geschlossen)
    geht dem KV jetzt am aller wertesten vorbei...

  • Es wir mir keiner dabei helfen können etwas durchzusetzen wozu der Vater sein Ok gegeben hat und dann auch noch schriftlich mit Unterschrift vor dem JA?


    Entschuldige aber das sehe ich anders...


    Dann könnte er mir ja auch jedes Umgangs-WE das mit ihm vereinbart wurde verweigern, und ich könnte dann laut dir nichts tun weil mir niemand hilft?


    Würde ich mich nicht an die Vereinbarung halten wäre der Vater auch sofort weiss Gott wo bei wem und würde sich beschweren und ich hätte mächtig Probleme( Erfahrung aus Vergangenheit)


    Wozu habe ich denn dann dieses Papier überhaupt unterschrieben wenn sich im Endeffekt niemand dran halten soll?

  • Dann könnte er mir ja auch jedes Umgangs-WE das mit ihm vereinbart wurde verweigern, und ich könnte dann laut dir nichts tun weil mir niemand hilft?


    Was der Kater meint und womit er meiner Meinung nach auch Recht hat ist, daß das Jugendamt nur vermitteln kann, aber nicht bestimmen.


    Soll heissen in letzter Instanz kann nur ein Gericht bestimmen und ja, wenn jemand Umgang verweigert kann das JA zwar versuchen zu vermitteln, aber nix ändern, dafür sind dann Gerichte da.

  • Du meinst, dass Du zuerst nachweisen musst, dass Du den außergerichtlichen Weg gehst um Verfahrenskostenhilfe zu bekommen?
    In manchen Gerichtsbezirken wird das so gesehen, obwohl das rechtlich auch bedenklich sein kann.


    Du kannst Dich in diesem Fall auch direkt an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes wenden, dann entstehen Dir keine Anwaltskosten.
    Du musst da dann morgen früh zum Amtsgericht marschieren. Du nimmst einen Perso mit und die getroffene Vereinbarung.


    Der Kater :brille

  • Genau das meine ich...
    Einfach zum Amtsgericht, mit Perso und Vereinbarung und dann da schildern das KV sich nicht an Vereinbarung hält...
    Ok... und dann?


    Ich meine ich habe schon so einige Prozesse gehabt mit KV das ging aber immer erst über JA und dann zum Anwalt und dann letzten endes vor Gericht, mit Verfahrenskostenhilfe weil halt über JA keine Einigung erzielt wurde....