Verfassungsgericht: Biologische Väter haben kein Recht auf Anerkennung der Vaterschaft

  • In einem weiteren skandalösen Beschluss hat das Verfassungsgericht entschieden, daß ein biologischer Vater kein Recht auf Anerkennung seiner Vaterschaft hat, sofern das Kind im einem neuen Familienverbund integriert ist. Damit wird die soziale Vaterschaft erneut über die biologische Vaterschaft gestellt, selbst wenn die Beziehung zwischen Kind und biologischem Vater ebenfalls stabil ist.


    Die Leserkommentare lassen sich so zusammenfassen: "Wer als Mann unter diesen Voraussetzung noch Kinder zeugt, ist selbst schuld."



    http://www.faz.net/aktuell/pol…s-nachsehen-12721017.html

  • "Wer als Mann unter diesen Voraussetzung noch Kinder zeugt, ist selbst schuld."


    Ja, natürlich.


    Bevor ich ein Kind zeuge sollte ich die Verfassung kennen...
    Diese zu ändern, also das mit der "unantastbaren Familie" und so, hat mit dem Zeugungsakt wenig gemein.


    Auch wenn ich emotional die Probleme einer solch ungünstigen Konstellation wie in dem Fall erkennen kann, mag ich unsere Verfassung und daß sie noch kein Gummi geworden ist.


    Umgang wird gewährt; das ist der Erfolg!
    Eine Bindung findet also statt, den Rest erledigt die Zeit und die Intensität.


    Volker

  • Für und Wieder werden gut abgewogen...
    Außerdem obliegt es ja den Betroffenen in der jeweiligen Situation!


    Ich empfinde die Entscheidung als richtige Folge auf eine ständig wiederkehrende Fragestellung...

    Wir alle sind Engel mit nur einem Flügel, wir müssen uns umarmen um zu fliegen... <3


    :engel

  • In einem weiteren skandalösen Beschluss hat das Verfassungsgericht entschieden,


    Hallo sonny-boy,


    das Verfassungsgericht, bzw. die Richter dort "beriefen sich auf zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2012.".


    Nachdem der EGMR von Vätern hier so oft zitiert wird, sollte auch dies nicht vergessen werden.


    Für mich wichtig:
    Die Rechte der sozialen Väter (diejenigen, denen die böse Mama ein Kuckuckskind untergeschoben hat), werden hier gestärkt.
    Dem Recht auf Kenntnis der biologischen Herkunft tut das Gesetz Genüge, indem in bestimmten Fällen Umgangsrecht eingeräumt wird.


    Nachdem ich so viele Menschen kenne, denen ihre sozialen Väter wichtiger sind als ihre biologische Wurzeln (die die meisten übrigens kennen), begrüße ich dieses Urteil ohne jeglichen Vorbehalt.


    Vielen Dank für das Veröffentlichen!


    sagt
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • Nee.
    Das einzige was (wieder einmal) gestärkt wurde, ist die Wahlfreiheit der Mutter. Sie allein, darf sich weiterhin eine Familie basteln, so wie es ihr gerade paßt.
    Man stelle sich mal vor, biologische Väter hätten die Möglichkeit das Kind einzupacken, ihre neue Flamme als rechtliche Mama zu installieren und die biologische Mutter müßte versuchen irgendwie ihr Umgangsrecht wahrzunehmen. Das Geschrei wäre groß.

  • Hallo sonny-boy,


    "man stelle sich vor" ...


    Du hast eine beeindruckende Gabe, Dinge zu verdrehen so lange bis sie in Dein Weltbild des wahlweise
    - kriminalisierten Zahlvaters
    - Zwangsvaters
    - entsorgten Vaters
    passen.


    Hier in diesem Falle ist der soziale Vater der "Gewinner" - und zweifellos auch das Kind.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die der Quintessenz der Leserkommentare dem Grunde nach zustimmt.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()


  • Genau darauf läuft quasi das ganze Familienrecht im Bezug auf Väter hinaus. Wäre es anders gäbe es die von Dir genannten Typen überhaupt nicht.




    Hier in diesem Falle ist der soziale Vater der "Gewinner" - und zweifellos auch das Kind.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger


    Was zu beweisen wäre. Was ist denn, wenn sich das Kind beim biologischen Vater wohler fühlt?
    Und warum darf der biologische Vater nicht auch ein "Gewinner" sein, anstatt mittels Umgangsrecht abgespeist zu werden?


    Ist schon merkwürdig: Das halbe Forum ist voll mit Klagen über bocklose Väter. Jetzt will mal einer Vater sein, und dann heißt es: Ätschbätsch, lange Nase, das Kind hat einen anderen Papa?


    Jede Wette: Diejenigen, welche die soziale Familie über die biologische Elternschaft stellen, würden ihre Meinung ruckzuck ändern, wenn sie selbst damit rechnen müßten daß ihre biologische Elternschaft in Konkurrenz zu einer irgendeiner sozialen Familie treten würde, auf die sie noch nicht einmal Einfluß hätten.
    Aber wer, wie eine biologische Mutter, in einer ungleich komfortableren Rechtsposition sitzt, und daher niemals mit Begriffen wie "rechliche Mutter" oder "soziale Mutter" konfrontiert werden wird, lebt vermutlich in ganz anderen Sphären, fernab solcher Probleme.


    Dabei wäre die Lösung ganz einfach. Nach §1591 BGB ist die Mutter diejenige, die das Kind geboren hat. §1592 müßte nur entsprechend geändert werden in "Vater ist derjenige, der das Kind gezeugt hat". Und feddich.

  • Hallo, Sonny-boy es ist Weihnachten. Nerv uns bitte jetzt nicht mit Väterrechtskreuzzugkram... ;):thanks:


    Los, geh mit Freunden feiern... Billard oder so...

  • Hi Eluchil,


    solche "Ansagen" bewriken nix. Der Herr ist immun gegen inhaltliche Diskussionen. Das beweist er hier schon seit 7 oder 8 Jahren. Leierkastenartig werden die gleichen Argumente wieder und wieder angeführt. Seine Argumentationen reduzieren sich auf die Aspekte, die Frau Rausteiger oben angeführt hat.


    :brille

  • Hi Eluchil,


    solche "Ansagen" bewriken nix. Der Herr ist immun gegen inhaltliche Diskussionen. Das beweist er hier schon seit 7 oder 8 Jahren. Leierkastenartig werden die gleichen Argumente wieder und wieder angeführt. Seine Argumentationen reduzieren sich auf die Aspekte, die Frau Rausteiger oben angeführt hat.


    :brille


    Hast Du auch etwas zum Inhalt des Threads beizutragen?

  • @ sonny-boy


    all diese Diskussionen und Gesetzte wären vollkommen
    unnötig und überflüssig wenn , ja wenn


    Mama UND Papa sich GEMEINSAM daran erinnern würden,
    das sie die Erwachsenen sind die als Vorbild, ihre eigenen
    Gedanken hinter das Wohl der Kinder stellen MÜSSEN!!


    So lange es Väter wie dich und Mütter mit Besitzansprüchen
    gibt können die Gerichte entscheiden was sie wollen
    es wird nie richtig sein....


    setz dich vor deinen Baum und sei friedlich

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

  • "Wer als Mann unter diesen Voraussetzung noch Kinder zeugt, ist selbst schuld."

    Dafür braucht man wohl keine Meinungsumfrage, vorausgesetzt der leibliche Vater wußte dass die Frau verheiratet ist.


  • Es geht hier aber nicht um mich, sondern um das Kind und dessen biologischen Vater.


    Für mich reduziert sich das auf eine ganz einfache Frage:
    Warum hat ein biologischer Vater nicht das Recht, sich mit seinem Kind eine neue soziale Familie aufzubauen, während die biologische Mutter ein Umgangsrecht bekommt? Was für biologische Mütter gilt, sollte doch auch für biologische Väter gelten, oder?


    Für mich ist der Beschluß eine ganz miese, geschlechtsbedingte Diskriminierung.

  • Ich kann den Link gerade nicht öffnen. Wer zahlt den Unterhalt für das Kind? Und was ist, wenn die "sozialen Väter" wechseln, was ja zu erwarten ist?