Neue Situation, Mutter fordert kurzfristig Übernachtungskontakt sorgen das die Kinder nicht wieder kommen.

  • Mal grob zusammengefasst:


    - Dein Freund und die KM haben geteiltes SR/ABR, dh. sie haben beide die selben Rechte und Pflichten.
    - Dein Freund darf den Umgang nicht verweigern, was er aber unter Umständen vorhat, wenn er zwanghaft nach Gründen sucht das Wochenende mit der KM zu verhindern.
    - Du hast nichts zu melden.
    - Die KM kann die Kinder u.U. bei sich behalten, genauso wie Dein Freund das auch macht, so wie ich das verstehe, gibt es keine verbindliche Regelung?
    - Solange kein Gericht entscheidet (oder die Eltern sich verbindlich einigen, was hier anscheinend nicht möglich ist), wird keine Polizei eingreifen.
    - Wer wen beschimpft, schlecht macht etc., interessiert erstmal keinen. Vermutlich erzählt die KM über Euch das gleiche wie Ihr über sie
    - Wer "besser" für das Kindswohl ist, kann maximal das Familiengericht entscheiden, nicht Du oder Dein Freund oder das Jugendamt.
    - Der Rest ist irrelevante heisse Luft.
    - Mit Vorwürfen, dass die KM den Kindern was antut solltest Du sehr vorsichtig umgehen, ausser Du kannst diese Befürchtung beweisen.

  • Der "Wisch" gibt uns die möglichkeit die Polizei einzuschalten falls KM/Schwiegereltern die Kinder da behalten. Dadurch können wir halt belegen das dies so nicht vereinbart war. Da ja beide das Sorgerecht und ABR haben könne ja beide rechtlich die Kinder bei sich behalten.


    Nein, der private Wisch hat bezüglich Polizei keinerlei Wirkung.


    Bei dem Stress den die KM jetzt machen (Droht mit Gerichten und und.....) ist das da nicht verständlich das wir nicht einfach sagen können ist ok?!


    Eure Sorgen sind verständlich. Ich werde aber nicht sagen, behaltet das Kind ein, bis ein Gericht sagt, was zu tun ist. Das wäre wohl ein ganz fataler Rat und würde euch womöglich schlimm auf die Füsse fallen.

  • Liebe Maya, ihr macht euch viel zu sehr bekloppt. Ich kann das verstehen, aber bringen tut es nichts. Wenn KM vor Gericht gehen will, dann soll sie das machen. Wenn KM Umgang haben möchte und die Kids zu sich holen möchte ist da auch nichts gegen einzuwenden.


    Wenn KM Kinder nicht zurück bringt, dann muss sie aber Sorge dafür tragen, daß sie Montag morgen in der Schule sind. Macht euch das doch mal bewusst. Wenn das nicht passiert, dann macht sie sich strafbar. Ihr müsst die Kinder auch nicht dahin fahren, sie hat die Kinder zu holen.


    So, macht es doch einfach so und gut ist erstmal. Wenn sie die Kinder dann nicht zurück bringen sollte, könnt ihr das JA am Montag einschalten. Die werden dann schnell handeln.


    Wenn ihr euch so von euren Ängsten leiten lasst, dann geht das ganze in die Hose. Macht es so, wie es sein soll (KM holt Kinder ab und bringt sie wieder) und gut ist. Alles andere ist reine Spekulation....mal ganz nüchtern betrachtet.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ich weiss das ich nichts zu melden habe, ich fungiere hier nur als Sprachrohr für meinen Freund ( er hat kein Internet momentan)
    Ich mische mich persöhnlich sowieso nicht ein. Ich unterstütze hier nur meinen Freund indem ich seine lage schildere und was unsere Sorgen sind.
    Ich hab die Kinder sehr gerne und nunmal viel mit ihnen zu tuen, natürlich mache ich mir auch sorgen aber ich finde den umgang mit der Mutter mega wichtig und es liegt mir fern der Mutter böswillige absichten zu ihren Kindern zu unterstellen. Ich bin mir sicher das sie nicht darüber nachdenkt was es ihren Kindern antut wenn sie drei Tage bearbeitet werden das Papa ja der böse ist.


    Wer meine Lage zu meinen Kindern kennt weiss ja auch, das ich weiss wie das ist wenn die Kids aufgehetzt werden das will/werde/würde ich selbst niemals tuen.Aber KM verhält sich ja nunmal so das man annehmen muss das dieses Wochenende nicht nur dazu dient die Kinder zu sehen.


    Ich wünsche den Kleinen das sie diese Zeit mit Mama genießen!!! Und nochmal wir suchen ja nur nach Wegen das Wochenende zu ermöglichen und die Kinder eben zu schützen das sie nicht wieder so mit in dieses Desaster zwischen KM/KV/Schwiegereltern gezogen werden.
    Wir suchen auch keine Gründe das Wochenende nicht stattfinden zu lassen das es stattfindet steht doch fest nur das Wie ist die frage.


    Wie sollte er sich verhalten? (streit zu vermeiden beisp.)
    Was können wir tuen wenn das Schlimmste eintritt und sie oder Schwiegereltern die Kinder behalten?


    und eben die Die frage kann sie per Einstweilige das Gericht einschalten wenn er sich doch garnicht weigert die Kids rauszugeben???



    PS: Edith sagt : Die Mutter kam runter und hat mit den Kindern bei einer Freundin Übernachtet. Dreimal genau Zweimal mit Übernachtung

    Am Ende wird alles gut, ist es nicht Gut! Dann ist es auch nicht am Ende

    Einmal editiert, zuletzt von MiFamilia2020 ()

  • Danke, genau das machen wir jetzt auch erstmal.



    Nochmal lieben dank an alle für eure Antworten, wie immer muss ich sagen ist dieses Forum sehr hilfreich :D

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  • Also eben kam die Message von ihr das sie den Antrag bei gericht auf regelung des Umgangsrechts eingereicht hat.


    Ob das wirklich der fall ist nun Unklar, allerdings liegen nun unsere Nerven blank. Wir sind ja nun garnicht dazu gekommen das Wochenende zu regeln.


    Wie verhalten wir uns da jetzt am besten?!


    Die Kinder wussten bisher nichts davon, sollen er jetzt trotzdem versuchen sich mit der KM zu einigen? Ich mein die hat Samstag das Wochenende gefordert, gestern das Gericht angedroht und heute kam das.
    Aber zu keiner Zeit hat er das Wochenende abgelehnt lediglich gesagt das er ihr das Morgen beantwortet.
    Es ging ja von anfang nicht darum das Wochenende zu unterbinden sondern nur darum WIE das ablaufen wird. Das hat er auch die ganze Zeit ihr gegenüber vertreten.


    Oh man da will man einfach :wand :wand :wand

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  • Warum macht ihr euch so einen Kopf?
    Es muss doch sowieso geklärt werden, wie der Umgang in Zukunft stattfinden kann.
    Geht zum JA und bittet um Vermittlung für einen neuen Umgangsplan.
    Wenn KM dies über gericht macht, ohne zuerst mit euch normal gesprochen oder mit dem JA was besprochen zu haben schneidet sie sich doch ins eigne Fleisch.
    Der Richter wird wohl nicht etwas über euren Kopf hinweg entscheiden, wenn ihr grundsätzlich vernünftig seid und Umgang ja unterstützt.

  • Wenn sie bei Gericht einen solchen Antrag stellt ,heißt das ja das es aus ihrer Sicht noch kein geregeltes Umgangsrecht gibt , sie also momentan auch nicht darauf bestehen kann. Sprich ,das ist alles ziemlich absurd und kein Grund sich Gedanken zu machen .Laßt sie machen und verweißt darauf das ihr dann eben das Ergebniss ihres Antrages abwartet . Bis dahin steht euer Angebot das sie die Kinder ja über´s Wochenende holen kann , nur eben ohne finanzielle Beteiligung .

  • Wir machen uns halt den Kopf darum was jetzt passiert. Immerhin hatten die Kinder ja jetzt Zwei Monate dauerstress durch die Schwiegereltern. Jetzt haben wir sie halbwegs schön auffangen können und dann passiert sowas.
    Die KM stellt KV ja auch absolut schlecht hin obwohl er garnichts macht ( er lässt sich auch auf kein gezanke mit ihr ein)


    Die sorge ist einfach was passiert dabei auch mit den Kindern.


    Was solche anträge anbelangt wir sind total unbedarft und wissen garnicht was bei sowas passiert das es keine konkrete Regelung gibt liegt doch auch an der KM,
    KV kann es sich nunmal nicht leisten die Kids alle 14 Tage 500 km zu kutschieren (via Bahn)
    Damit die kleinen ihre Mama sehen können, sie allerdings schafft es nicht/kann es auch nicht jedesmal runter zu kommen.
    Wenn sie mal kam hat er ihr auch jedesmal die Kinder gebracht und sie wieder abgeholt.


    Jetzt bei dem Wochenende liegt die Sorge ja nunmal in der Situation und nicht generell wegen der KM.
    Davon abgesehen hat sie einem ja keine gelegenheit gegeben darauf friedlich einzugehen.

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  • Ihr solltet dringend nicht nur eine verbindliche Umgangsregelung finden ( zum Beispiel über´s Ja ) sondern auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht klären. Es muss ja einen Grund geben weshalb die Kinder bei ihren Vater leben . Wenn zwischen den Eltern keine normale Kommunikation möglich ist , dann sollte so viel als möglich festgelegt werden um Nervereien dieser Art zu vermeiden.Dann muss auch niemand mehr Angst haben das die Kinder nicht zurück kommen.

  • Was soll denn dieses wahnsinnige Theater bei euch da?


    Es kann euch doch nur recht sein, wenn eine gerichtliche Umgangsregelung getroffen wird. Dann habt ihr ganz klar was in der Hand.
    Und ein Antrag auf Regelung des Umganges ist kein Antrag auf Übertragung des ABR - sprich, wenn sie selbst eine gerichtliche Regelung initiiert und dann die Kinder beim ersten Umgang nicht mehr rausrückt, hat sie ein handfestes Problem.
    Verarschen lässt sich der handelsübliche Richter nämlich nicht so gerne..


    Sieht für mich grade so aus, als versuche die Dame, einen Boykott zu provozieren, also ein "Nein" eurerseits zu dem Umgang bei ihr mit Übernachtung.
    Und das kriegt ihr schlicht nicht verargumentiert.

  • Nun kommt doch endlich mal runter. Das ist alles halb so wild. Lasst euch von der KM doch nicht so aufhetzen. Wenn das stimmt, daß die KM ein Antrag bei Gericht eingereicht hat (zuständig ist das Gericht wo die Kinder wohnen übrigens, also bei euch) dann kriegt ihr irgendwann die Tage Post vom Gericht. Dort wird drinstehen, was KM beantragt hat. Des weiteren wird da evtl. noch ein Termin drin stehen, wann das verhandelt wird.


    Ihr bietet Umgang an, deswegen ist das halb so wild. Im Prinzip ist es sogar gut, da dann der Umgang verläßlich geregelt wird. Bis dahin laßt ihr erstmal das WE für die KM stattfinden. Dann kann euch auch keiner was vorwerfen.


    Ihr könnt dann auch eine Stellungnahme zum Antrag der Mutter beim Gericht einreichen. Aber nochmal, ihr braucht nicht dafür zu sorgen, daß die Kinder zur KM kommen und ihr braucht da auch keine Fahrtkosten zu bezahlen. Dies ist die Aufgabe der KM. Ansonsten schaut euch an, ob daß, was sie fordert realistisch ist oder was an ihrer Forderung nicht in Ordnung ist.


    Wie normalerweise Umgang zu gewähren ist wisst ihr ja vermutlich (alle 2 Wochen, halbe Ferien und die hohen Feiertage ein Tag). Davon ausgehend kann man abschätzen, ob ihre Forderung realistisch ist oder nicht.

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