Jobcenter vs. Arbeitsagentur...keiner will weiterhelfen...!

  • Hallo,




    ich brauche mal Hilfe von Jemanden Sachkundigen.




    Ich bin alleinerziehend (mit drei Kindern) und habe meine Ausbildung
    begonnen, vorher habe ich immer nur ungelernt gearbeitet. In Absprache
    mit dem Jobcenter konnte ich eine Ausbildung beginnen. Vorher habe ich
    SGB II bekommen. Da der Kindsvater keinen Unterhalt bezahlt (Verfahren
    läuft über die beistandschaft des Jugendamts), bekommen die Kinder SGB
    II. Mich hat das Jobcenter aus der Berechnung herausgenommen. Ich
    bekomme ja Ausbildungsvergütung (brutto 599,00€) und BAB. Nur bekomme
    ich ja gar kein BAB!



    Seitdem ärger ich mich mit dem Jobcenter und der Agentur für Arbeit
    herum. Mein finanzieller Rahmen ist erschöpft. Ich bin pleite und zwar
    vollkommen! Ich schaffe es gerade so Miete, Nebenkosten zu zahlen. Dank
    der Tafel ist der Lebensmittelunterhalt auch gesichert. Doch ich habe
    auch höhere Kosten seitdem ich arbeite, Kleidung für die Arbeit
    (formelle Kleidung ist angesagt), Fahrtkosten, Kinderbetreuungskosten
    etc. Ich habe mich wiederholt an das Jobcenter gewandt, bezüglich eines
    Darlehns bis das BAB bewilligt wurde. Ich bekam schriftlich Bescheid, ich
    soll mich an die Arbeitsagentur wenden und eine Vorauszahlung des BAB
    beantragen. Die Agentur für Arbeit sagte mir, mein Antrag (liegt seit
    Ende Juni dort vor!) wurde noch nicht geprüft und es steht nicht fest,
    dass ich BAB bekomme (weil ich Ü 30 bin und schon mal eine Ausbildung angefangen, aber nicht beendet habe). Ich soll mich ans Jobcenter wenden, die sollen mir
    ein Darlehn zahlen und sich ihr Geld mit einer Überleitungsanzeige
    sichern. Also habe ich wieder dort angerufen und meine Sachbearbeiterin
    sagt, ist nicht, da ich kein SGB II bekomme. Nun stehe ich ganz "schlau" da. Was kann ich machen? :hilfe




    Nun stellt sich die Frage, was soll ich noch machen? Ich bin echt verzweifelt

    Das Leben ist wie Brot, irgendwann wirds hart :nawarte:

  • Hallo Fischfreundin,


    nimm den Wisch vom Arbeitsamt, geh zum Jobcenter ...mindestens Teamleiter, Amtsstellenleiter wäre noch besser... leg ihm das Schreiben hin und bleib da solange freundich sitzen, bis er dir geholfen hat!!!
    Notfalls nimm dir ne Thermoskanne Kaffee mit...grins.. freundliche beharrlichkeit wirkt immer!! na gut.. ein bisschen nachdrücklich freundlich darfste ruhig sein. Es kann nicht angehen, das du hin und her geschickt wirst, weil sich keiner zuständig fühlt... immer das gleiche Theater mit den beiden Stellen.


    lg
    Kila

    Homo homini lupus est


    Gott vergibt, ich nicht

  • Ohhhjehhh, mein Puls beschleunigt sich schon alleine vom Lesen. :wuetend
    Mich nervt es völlig an, wie das Jobcenter und die Arbeitsagentur die Verantwortlichkeiten hin und her schiebt.


    An deiner Stelle würde ich eine Sozialberatungsstelle aufsuchen und mir dort tatkräftige Unterstützung holen.
    Zur Not würde ich sogar bis vor das Sozialgericht ziehen und einen Eilantrag (nennt sich das so?) stellen. Das dein Antrag seit Juni unbearbeitet irgendwo rumliegt
    ist ein Ding der Unmöglichkeit. Auch da würde ich Beschwerde einreichen.


    Ich bete wirklich, dass ich mein Leben ohne diese Ämter auskommen kann. Aber da kann ich vermutlich schneller rein rutschen als ich gucken kann.


    Bitte gehe zu einer Beratungsstelle an deinem Wohnort. Wenn du bei Google mal Sozialberatung und deinen Wohnort eingibst, wirst du Stellen finden.
    Die Beratung ist in der Regel kostenlos. Aber bitte wehre dich! Den Vorschlag von Kilashandra würde ich auch noch umsetzen. Der gefällt mir. Nimm Kaffee und Butterbrote mit,
    ein paar Mandarinen, die du langsam und genussvoll schälst. Lasse dich nicht abwimmeln und bleiben freundlich aber unbeirrbar.


    Ich wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg und vor allem gute Nerven um cool zu bleiben. Das ist bestimmt nicht einfach.


    Liebe Grüße,
    Nordseewind

  • Wenn dem Grunde nach Anspruch auf BAB besteht, gibt es keinerlei Rechtsgrundlage
    fuer Leistungen nach dem SGBII.


    Die AFA hat mit BAB in Vorleistung zu gehen.



    Wo beschweren?
    Warum? Weil das JC gesetzeskonform handelt?

  • Die AFA hat mit BAB in Vorleistung zu gehen.



    Wo beschweren?
    Warum? Weil das JC gesetzeskonform handelt?


    Gibt es da rechtliche Quellen, auf die TS sich bei einem der beiden Ämter berufen kann?


    Warum handelt das JC gesetzeskonform? Laut AFA handeln die auch gesetzeskonform, indem sie an das JC verweisen, das Überleitungsansprüche stellen soll. Warum sind die im unrecht?


    Fakt ist, daß einer Unrecht hat. Nur an wen muß TS sich wenden und wie muss sie argumentieren? Das sind für TS die entscheidenden Fragen.


    Ich würde mir ein Amt aussuchen, dort aufschlagen beim Vorgesetzten und mit dem Reden. Wenn der sagt, bitte ans andere Amt wenden, dann sagen, die schicken mich nach hier. Sie können nicht helfen, die können nicht helfen und ich bin dadurch mittellos. Wer kann mir helfen? Ich wende mich jetzt an die Presse und ans Fernsehen und werde das öffentlich machen. Vieleicht kann mir dann einer helfen.


    Wobei, ich persönlich würde bei der AFA aufschlagen, da die den Antrag nicht bearbeiten.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Ansprueche sind beim zustaendigen Leistungstraeger geltend zu machen, das ist NICHT das JC.
    TE ist gem § 7 SGBII von Leistungen ausgeschlossen.



    Amt aussuchen ist nicht.
    Dem zustaendigen Leistunstraeger (AfA) Dampf machen.

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  • Ansprueche sind beim zustaendigen Leistungstraeger geltend zu machen, das ist NICHT das JC.
    TE ist gem § 7 SGBII von Leistungen ausgeschlossen.



    Amt aussuchen ist nicht.
    Dem zustaendigen Leistunstraeger (AfA) Dampf machen.


    Richtig, es muss beim Arbeiutsamt Dampf gemacht werden. Erst, wenn eine Ablehnung des BAB gegeben wird, gehts weiter zum JC.

  • Ähm, nein.


    Sie ist als Auszubildende von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen.


    Lies einfach selber:


    Zitat

    (5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des
    Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 51, 57 und 58 des
    Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben über die
    Leistungen nach § 27 hinaus keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung
    des Lebensunterhalts.

    Wenn es also "dem Grunde nach" Bafög gäbe, sie jedoch aus persönlichen Gründen dies nicht erhält, gibts nix vom JC.


    Lediglich in folgenden Fällen hätte sie Anspruch:


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html

  • Nein, das JC ist ja keine Bank.


    Die Finanzierung des Lebensunterhaltes sollte eigentlich VOR dem Antritt einer Ausbildung
    geklärt sein. Zumindest ob und wo Ansprüche bestehen.

  • Danke für Eure Ratschläge. Ich werde dann mal zum AFA fahren und mir ein Feldbett mitnehmen. Denke das wird ein Kampf werden. Die beim Jobcenter sind hier schon voll die Ekel :motz: Bleibt zu hoffen, dass mich mein Chef Montag freistellt....


    Nun noch mal, dass man sich vor Antritt der Ausbildung hätte kümmern können. Als ich Mitte Juni meinen Vertrag in der Tasche hatte, bin ich damit zum JC gegangen. Die haben sogar gratuliert. Dann fragte ich, wie ich mich so künftig finanzieren soll. Kein Problem meinten die-------ich soll Bafög beantragen. Habe ich gemacht, nach zwei Wochen bekam ich einen Ablehnungsbescheid, falsche Hilfe beantragt. Wer mir nur dazu geraten :angry hätte... Dann kam der Hinweis--------BAB, das habe ich dann beantragt. Und seitdem liegt mein Antrag da. Es hißt immer....ist in Bearbeitung, aber ich bin nicht die Einzige, sehr viele Leute und ich muss warten. Ja sorry Leute, ich bin nicht blauäugig in die Sache gerannt, ich habe mich gekümmert. Vom AFA hieß es immer, das JC soll einspringen, da die Kids SGB II bekommen und ich vorher auch welches erhalten hab.

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  • Tja, das sind die Gründe, warum man sich Aussagen generell schriftlich geben lassen sollte und auf die
    Nennung einer Rechtsgrundlage bestehen sollte.

  • Sorry, aber gerade von einer Vfa hätte ich da mehr Einfühlungsvermgen erwartet. Ich lerne auch in der Verwaltung. Und ich kann nur sagen, alles was ich schriftlich haben wollte, wurde mir aus Prinzip verwehrt. Dies war beim Jobcenter schon immer so. Das macht mich wütnd, weil man nichts beweisen kann und der Sachbearbeiter anscheinend nicht dazu verpflichtet ist solche Aussagen schriftlich zu bestätigen. Die Einzigen, die das beim JC machen sind die Fallmanager beim JC. Die aus der Leistungsabteilung machen das nicht und zwar Jeder und wenn man drauf besteht, fliegt man raus. Mir ist das schon zwei Mal passiert, nachdem ich mich wie Sch... von denen beandeln lassen musste. Dabei habe ich nie die Hände in den Schoß gelegt und auf Wunder gewartet. Ich habe gearbeitet und aufstockend ALG2 bekommen und musste mich wie das Letzte behandeln lassen. Dann kam kurze Arbeitslosigkeit und die Idee mit der Ausbildung, hab ich mir selbst erkämpft und die mussten das nur abnicken. Ich glaube man kann schlimmere "Fälle" als mich bekommen.

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  • Wie wäre es entweder mit einer Untätigkeitsklage oder einem Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen die Arbeitsagentur (wegen BAB) beim zuständigen Sozialgericht?


    Mit der Begründung, dass Du aus den Sozialleistungen Deiner Kinder sowie Deiner Ausbildungsvergütung Deinen Lebensunterhalt nicht sicherstellen kannst, sollte eins von beiden Rechtsmitteln machbar sein.

  • Tja, das sind die Gründe, warum man sich Aussagen generell schriftlich geben lassen sollte und auf die
    Nennung einer Rechtsgrundlage bestehen sollte.


    Sorry, Purpel aber ich möchte mal los werden.
    Fachlich bist du sehr gut und eine echte Bereicherung, aber deine Art wie du die Dinge hier rüber bringst finde ich teilweise echt zickig.
    Ein wenig Freundlichkeit ist doch nicht zuviel verlangt, oder?


    Und jetz :nixwieweg , weil ich jetzt bestimmt eine von dir abgeräumt bekomme........ :pfeif

  • Hallo Fischfreundin,


    Empathie in der Verwaltung ist eher hinderlich, weil du dich damit ausbrennst und abstumpfst...
    Ich habe mir meinen klassischen Dreisatz beim Jobcenter gemerkt:
    Wer sagt das (Name, Dienstgrad, Drehzahl)?
    Wo steht das (§§ und welches SGB, nennt man auch Rechtsgrundlage)?
    Kann ich ihre Aussage JETZT schriftlich haben?


    Macht zwar selten Eindruck, aber es eröffnet Möglichkeiten....

  • @ nordseewind, da stimme ich dir zu, aber es stimmt, alles muß man sich Quitieren lassen und schreiftlich geben lassen,diese erfahrung habe ich auch wieder machen dürfen,und gott lob, hatte ich es Quitieren lassen,sonst käme ich auch in teufelsküche.
    ich gebe ALLES nur noch persönlich ab mit Quitung,und Gespräche lasse ich mir das Gesprächsmemo ausdrucken mitgeben ..Arbeitsamt ist genauso mies wie das Jobcenter,wobei die jobcenters sich lustig machen über die Arbeitsargentur...allso, beide mögen sich nicht wirklich.....hier gilt die einzigste große regel "sicher dich immer ab!"da können sie so nett sein wie sie wollen,den am ende,ist der jenige der vor dem Schreibtisch steht der Esel

  • Eine Untätigkeitsklage ist erst ab sechs Monaten möglich (SGG, § 88 ), die Frist dürfte erst im Dezember ablaufen.


    Rat: Beistand und sämtliche Unterlagen zur Afa mitnehmen, mit dem dortigen Teamleiter eine umgehende Bearbeitung
    vereinbaren und ggf einen Vorschuß erbitten (SGBI, § 42 Abs 1), wobei das im Falle einer Erstantragstellung
    reine Kulanz ist, da ja noch nicht geprüft.

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  • Hi!


    Ich meine allerdings, dass grundlegend etwas falsch läuft, wenn man nur noch mit einem Zeugen und mit schriftlicher Absicherung mit einer Behörde kommunizieren kann.


    Ich erinnere mich noch sehr gut an das schlechte Gewissen, das ich hatte, als ich meine berufstätige Freundin und Mutter von drei Kindern an ihrem freien Tag mit zum JC nehmen musste, damit ich einen Beweis habe. Die Entwicklung ist eindeutig negativ.
    Für ALG 2 Empfänger, die allein sind, arbeiten müssen und Kinder haben und aufstocken müssen, ist der Zeitaufwand, alles zum JC zu bringen, sehr hoch. Dafür dann 3€ für Öffentliche Verkehrsmittel auszugeben um dann beim JC zu quittieren, dass man drei Kontoauszüge abgegeben hat. Auf mich wirkt das sehr fragwürdig.


    Ich erinnere mich auch, an die vielen Einschreiben, die ich verschickt habe. 2,70€ pro Einschreiben. Vier dieser Einschreiben ergeben eine Druckerpatrone, mit der man Bewerbungen schreiben könnte.


    So rechne ich.


    Und ich frage mich, ob auf der anderen Seite nicht eine Menge Zyniker sitzen, die überlegen, wieviel man spart, wenn man berechnet wieviele Menschen da draußen, sich nicht das komplette SGB2 anlesen können, die Durchsetzungskraft eines Elitesoldaten haben und die Disziplin sich 15€ im Monat vom Regelsatz für "Beweismaterial" auszugeben.


    LG