gesetzliche Ausschlussfrist

  • Kann mir jemand sagen, welche Ausschlussfrist / Verfallsfrist gilt, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde?
    Das Arbeitsverhältnis besteht schon seit mindestens 20 Jahren und jetzt wird seit zwei Monaten kein Gehalt mehr gezahlt.
    Einen Arbeitsvertrag gibt es nicht.
    Welche Fristen zur Zahlungsaufforderung gelten hier?
    Vielen Dank für Eure Hilfe vorab. :thanks:

    LG m_m_h
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    Wer sich auf die Suche nach einem Tiger begibt, muss sich nicht wundern, wenn er einen Tiger findet. (indisches Sprichwort)


    Das Leben ist zu kurz für schlechten Kaffee.

    Einmal editiert, zuletzt von mama_mit_herz ()

  • Hallole,
    solange kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht, gelten die Regelungen des BGB (ab §611 ff) und des allgemeinen Arbeitsrechts.
    Das heißt, wenn Dein Lohn/Gehalt immer zum Monatsende gezahlt wird, sind drei Werktage je nach Bank wegen der Dauer einer Überweisung OK.
    per Internet-Banking gehts von heut auf morgen.
    Ab dem 10. spätestens sollte es dem Arbeitnehmer zugegangen sein.
    Dann darfst Du gerne zur Zahlung auffordern. Am Besten Einschreiben + Rückschein.
    Ab sechs Wochen gehen die Arbeitsgerichte von "erheblichen Verzögerungen" aus.


    Besten sofort zum Anwalt für Arbeitsrecht.
    Oder direkt Mahnbescheid übers Internet machen.
    Ganz geschickt: Das Finanzamt vor Ort fragen, ob die Lohnsteuer schon bezahlt wurde....


    Seit zwei Monaten kein Gehalt: RENNE UM GOTTESWILLEN DIREKT ZUM ANWALT
    Verliere keine Zeit.
    Grüße

    Nichts ist wirklich.
    Und wenn, ist es wirklich wirklich?
    Oder ist es dann nicht wirklich wirklich?
    Und wenn nicht wirklich, ist es wirklich nicht wirklich?
    Und dabei kann es wirklich nicht wirklich wirklich sein.
    Und wirklich ist es niemals wirklich.
    Nicht?

  • Es geht hier "Gott sei Dank" nicht um mich. Mein Vater ist betroffen. Er ist mit dem Chef befreundet...na ja, mehr brauch ich wohl nicht erklären. Kleines Dorf usw.
    Ich red mir hier den Mund fusselig. Aber bisher ohne Erfolg.
    Nun wollte ich zumindest mal fragen, wann welche Frist abläuft, wenn er weiterhin den Versprechungen glaubt.
    Im Netz bin ich nämlich nicht wirklich schlauer geworden.
    Eine Abrechnung hat er wohl auch noch nicht erhalten, was ja die Verfallsfrist aushebeln würde.
    Also weiter reden von meiner Seite und versuchen, ihn endlich dazu zu bewegen, einen Anwalt einzuschalten.
    Vielen Dank an Dich für die Hilfe. :winken:

    LG m_m_h
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  • ah..
    es gelten die geseztlichen Fristen der Verjährung.
    Drei Jahre für Privatmenschen.

    Nichts ist wirklich.
    Und wenn, ist es wirklich wirklich?
    Oder ist es dann nicht wirklich wirklich?
    Und wenn nicht wirklich, ist es wirklich nicht wirklich?
    Und dabei kann es wirklich nicht wirklich wirklich sein.
    Und wirklich ist es niemals wirklich.
    Nicht?

  • Die dringendste Frage, die sich mir - abgesehen von dem fehlenden Geld - stellen würde: Wurde die Krankenversicherung bezahlt?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das war genau die Frage, die sich mir auch gestellt hat.
    Ist aber wohl zwischenzeitlich geklärt und ein Gehalt wurde auch "schon" gezahlt.
    Demnach steht "nur" noch ein Gehalt aus.

    LG m_m_h
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