Umgang für Beerdigung

  • "....leider arbeiten müssen" ?????


    Was soll das heißen? Die Beerdigung ist dir doch so wichtig, da dürfte doch auch deine wertvolle Umgangszeit dafür wichtig genug sein?


    Ich versteh deine Äußerungen nicht. Es hört sich irgendwie so an als würden andere oft über EUER Kind entscheiden. ANDERE wissen was gut für euer Kind ist. ANDERE regeln das Gerichtliche (?!?) Du wälzt also deine Verantwortung für einige Verfahren ab... "..ich war das nicht..." :radab


    Und du feagst auch oft dein Helfersystem...


    Hast du keine eigene Meinung? Die KM hat sie, und wird sogar schlecht hingestellt wenn sie ihre Meinung auch vertritt.


    Achso...wie war das? Du würdest niemals die KM schlecht machen. Ich vergaß.


    Und wenn du noch einmal abstreitest dass dein Entschluss, den Kleinen mit auf die Beerdigung mitzunehmen, noch nicht gefallen ist, dann.... ja dann weiß ich auch nicht. Dann bist du sowas von egozentrisch. Nimm mal deine Scheuklappen ab. Sollte dein "tolles" Helfersystem der Beerdigung zustimmen, dann sind die alle miteinander inkompetent. Inkompetenter gehts gar nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()

  • Liebe Liebenden, es ist doch alles gesagt. Flin's Helfersystem wird das Kind schon schaukeln.
    Möglicherweise wird er uns zu gegebener Zeit über den Ausgang dieser traurigen Angelegenheit informieren.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, das die Helferflotte das prima findet wegen jedem Mist das Gericht zu bemühen. Das glaube ich nicht. Normal ist das nicht.


    Der arme Kerl. Ich würde so ein kleines Kind auch nicht auf die Beerdigung mit nehmen.
    Meine Enkeltochter ist 5- bei der hätte keiner eine ruhige Minute- die würde dauernd fragen: warum, wieso, weshalb.
    Mein mittelster Sohn war in dem Alter, als wir uns eine alte Kirche anguckten und den dazu gehörigen Friedhof. Ich hatte echt 14 Tage zu tun: er hatte dauernd Angst, das wir auch sterben und das er bald stirbt. Das waren harte zeiten.


    So, und wer fängt das dann auf? Die Kindsmutter. Ich würde mich bedanken.


  • Auch ich habe das Gefühl, daß Flin darunter leidet, daß sein Sohn seinen Opa nicht kennenlernen konnte in 4,5 Jahren.


    Allerdings kann man das nicht kompensieren, indem man einen Prozeß gegen die Ex gewinnt und das Kind zum Friedhof zerrt.


    Ich glaube , daß man ein Kind durchaus zu einer Beerdigung mitnehmen kann, jedoch nicht um jeden Preis. Ein Kind "profitiert" da in diesem Alter sicherlich nicht davon, ich glaube, daß es DIR wichtig ist, was ich durchaus verstehen kann, ich würde aber meine Energie sparen und das Kind vor dem neuen Prozeßstress verschonen, auch wenn man damit ( Deiner Meinung nach leider ) die Mutter schont.



    Unser Sohn ist nicht beim Therapeuten, weil ich das verhindert habe. Meine Ex wollte ihn therapieren lassen. Mich haben davor mehrere Psychologen gewarnt. Warum, ist nachvollziehbar: Man kann nicht ein kleines Kind therapieren, weil die Eltern sich streiten. Im Gegenteil würde man damit das Kind Pathologisieren. Vielmehr liegt der Ansatzpunkt bei den Eltern - und nicht beim Kind. Die Eltern müssen lernen, mit dem Streit aufzuhören.


    Hat das Kind denn wenigstrens die Diagnostik durchlaufen können? Ich sehe auch bei Dir keine Bereitschaft zu lernen, was das Beste für Dein Kind ist, immerhin versuchen Dir hier einige Hinweise zu geben, die Du alle ignorierst mit Deinen Prozeßscheuklappen.


    Sowas kommt nicht von jetzt auf gleich. Ein BET, der in so einem Fall erst so spät Arzt oder Rettungsdienst verständigt, gefährdet Leib und Leben des ihm anvertrauten Kindes (und nicht nur das "Kindswohl").


    Eine Dehydratation bei einem Kleinkind kann sich innerhalb weniger Stunden entwickeln. Gerade bei Kindern sind die schwer einzuschätzen, da der Wasser- und Elektrolytmangel sehr lange kompensiert wird.
    Arzt und Rettungsdienst werden üblicherweise nicht verständigt, sondern man geht bei Durchfallerkrankungen mit seinem Kind zum Arzt oder fährt ins Krankenhaus. Ein NEF wird jedenfalls nicht zu Durchfallerkrankungen gerufen.
    Abzuwägen, WANN man mit einem Kind ins Krankenhaus oder zum Arzt muss ist nicht einfach und jeder, der Kinder hat, weiß das eigentlich.


    Ich sehe das so: Meine Ex ist erwachsen. Wenn sie sich isolieren möchte, ist das ihre Entscheidung. Ist zwar schade für unseren Sohn, aber sie muss selbst wissen, was sie tut. Sobald sie sich integrieren möchte, freue ich mich.


    Ich bin erschüttert über diese Aussage, spiegelt sie doch Deine Einstellung. Wenn Ex sich fügt, dann iss alles gut!
    Ich kann gut verstehen, daß sie Dich nicht sehen möchte und ich glaube auch, daß ein spannungsfreies Zusammensein bei Schulfesten nicht möglich sein wird und das Beste fürs Kind sein wird, wenn Du Dich da fernhälst!


    Von meiner Seite gibts keinen Grund für Streit. Von mir aus können wir uns jederzeit zusammen auf einen Kaffee treffen und entspannt alles besprechen, was unseren Sohn betrifft.


    Ich glaub die genannten 99% haben da einen anderen Eindruck.


    genau deshalb, habe ich azch schon nach einem § gefragt...
    auch wenn es OT ist, so ist es doch wichtig, damit nicht falsche Infos verbreitet werden


    Hab ich aufgegeben...


    Aus der Aktenlage ergibt sich auch sehr klar, dass nicht ich derjenige bin, der die Gerichtsverfahren verursacht.


    Bei diesem Prozeß bist Du es, der ihn anzettelt, aber das magst Du ja auch nicht wahrhaben!


    Auch dann Dinge gerichtlich durchzusetzen, wenn sie nicht emminent wichtig sind, ist übrigens auch eine Empfehlung des Helfersystems.


    Halleluja, GsD ist mein Ex auch solchem Irrglauben auferlegen....ein paar solcher verloreren Klagen und man brauch da vor Gericht nicht mehr erscheinen.
    KLAGEN BIS ZUM UMFALLEN...klingt total plausibel und Kindswohlentsprechend.
    Hast Du mal hinterfragt, wie so die Quote der gewonnenen Proesse ist? Das wird nämlcih ganz gern verschwiegen.
    Dort wird immer zum Klagen geraten, weil die Anzahl der verlorenen Prozesse groß ist und man hofft, daß man endlich mal einen Prozeß gewinnt und somit einen Präzedenzfall schafft.


    Meine Bitte, Umgang zu seinem 80. Geburtstag zu gewähren, hatte meine Ex abgelehnt.


    Das wäre ein Grund gewesen eine Eilklage einzureichen.


    Ich weiß nicht, warum ihr es nicht geschafft habt, dem Kind den Opa kennenlernen zu lassen, es gab ja nun offensichtlich Umgang, wenn es wichtig gewesen wäre, dann hätte ich es möglich gemacht, nu isses zu spät, das wirst Du auch nicht ändern können, indem Du den Kurzen ohne Rücksicht auf Verluste auf den Friedhof zerrst!

  • Bei meinem Umzug und der Anmeldung der Kinder im neuen Wohnort wurde definitiv vom nicht anwesenden Elternteil eine Vollmacht verlangt.


    Ich vergaß: ...und die Kopie seines Personalausweises!



    Monsterkrümel: sehr schön geschrieben! Deine Signatur finde ich übrigens gerade in diesem Thema sehr passend..... ;)

    Einmal editiert, zuletzt von 2KidMama ()

  • Ich denke, es ist nachvollziehbar, dass sowohl ich, als auch die Umgangspflegerin und der Familientherapeut, das nicht mehr unterstützen. Falls das Gericht wider Erwarten nachfragen sollte, wird es dazu auch entsprechende Stellungnahmen geben.


    Man, bei euch geht ja alles schief. Die beiden oben genannten sind neutrale Personen und nicht dazu da noch Öl ins Feuer zu gießen!


    Ich an eurer Stelle würd die beiden sofort ersetzen lassen. Obwohl: sind die wirklich immer noch für euch zuständig, wenn KM umgezogen ist und am neuen Wohnort noch kein Prozess gelaufen ist? :tuedelue

  • Wegen des Umzugs hab ich gefragt, weil wir hier schon des öfteren das Thema hatten. Und unabhängig davon das meist Pech und Schwefel über den BET rieselt, hat noch keiner nach dem Bundesland gefragt. Bei 17 Eilanträgen, u.a. wegen Laternenumzug geplant, frag ich mich ob a) es da einen gab oder b) dieser positiv für die Mutter ausfiel. Mit letzterm ließe sich wenigstens einschätzen ob Muttern tatsächlich immer falsch liegt und verliert. Wäre ja eine gute Möglichkeit gewesrn das ABR anzusprechen.


    diadem
    Es geht nicht allein um "traumatisieren", sondern um eine angemessene Aufarbeitung. Nicht nur dem Kind zuliebe, sondern auch dem Opa gegenüber, im Sinne von würdigen Andenken. Die ursprüngliche Planung sah vor, den Jungen am nächsten Morgen in die Kiga zu bringen, was ja ok ist, obwohl ich ein doppeltes Ohr am Telefon hätte, und ihn dann von der Mutter abholen zu lassen. Der Mutter die die Gesundheit des Kindes vernachlässigt, die Ärzte und Wohnorte wechselt, sobald jmd skeptisch wird, die nicht das macht was "Fachleute" des "Helfersystem" vorschlagen, die hochrote Köpfe bei Familienrichter auslöst, die Umgang boykottiert hat und den Vater mit Mißbrauchvorwürfen eindeckte Und die -natürlich- sich das Recht heraus nimmt, die eigene, kranke Mutter zu besuchen -wie wir gerade erfahren haben- dem Vater aber das Recht nicht einräumt.


    Ich meine, das klingt ja wie ein BET aus der Hölle entsandt. Solls ja geben, aber so jemanden überlasse ich doch nicht mein Kind in solch einer Phase. Und wenn ich es muss, bring ich das Kind nicht in eine Gemütslage wo es jmd vielleicht braucht. Aber ist ja nicht mehr geplant. Jetzt soll die Beerdigung so hin verschoben werden, dass die Zustimmung des BET nicht mehr benötigt wird. Auch Opas Beerdigung muss sich dem Wunsch des Vaters beugen, das Sohn ihn doch noch sieht.
    Nun, ich denk mir meinen Teil.


    Monsterkrümel hat schon ganz recht, mit der Aussage, das sich das Versäumnis jetzt noch schlecht ausbügeln lässt. Schon garnicht um jeden Preis. Ich finde diese Handhabung sowohl dem Kind als auch dem Opa ggü nicht angemessen. Das geht auch mit etwas mehr Einfühlungsvermögen. Wenn das Wetter nicht mehr so trist ist, das Grab besuchen, Blume hinlegen, je nach Konfession vielleicht noch ein Gebet für Opa in der Kirche, eine Kerze anzünden, viel über Opa reden und zuhause in trauter Zweisamkeit Fotoalben durchblättern. Damit wären wenigstens meine Eltern oder auch ich mit einverstanden.
    Und nicht Eilantrag, Beerdigung rum schieben und dann das Kind zum Höllen-BET verfrachten.
    Ist aber nur meine Meinung.

    2 Mal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Die Frage von Flin zu Anfang war ja eine ganz andere: wie mache ich das am besten dass Kind mitkommt, und nicht: soll ich durchsetzten ob Kind mitkommt oder nicht?
    Diese Frage hat ihn nie interessiert. Was dikutieren wir hier eigentlich, so vergeblich. Thema verfehlt.


    Mir graust beim Lesen, 17 Klagen, Endlosgezerre, der gute KV mit seinen instumentalisierten Helferchen, die böse böse KM... Ich werd bei solchen Beschreibungen hellhörig und frage mich bei jedem Satz: tatsächlich? ist das wirklich so, oder vlt ganz anders? Da möcht ich zu gerne mal die KM hören. Aber sie wird hier nicht zu Wort kommen.
    Aber jetzt bin ich auch bei einem anderen Thema....

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo,


    Wegen des Umzugs hab ich gefragt, weil wir hier schon des öfteren das Thema hatten. Und unabhängig davon das meist Pech und Schwefel über den BET rieselt, hat noch keiner nach dem Bundesland gefragt. Bei 17 Eilanträgen, u.a. wegen Laternenumzug geplant, frag ich mich ob a) es da einen gab oder b) dieser positiv für die Mutter ausfiel. Mit letzterm ließe sich wenigstens einschätzen ob Muttern tatsächlich immer falsch liegt und verliert. Wäre ja eine gute Möglichkeit gewesrn das ABR anzusprechen.


    Die Rechtsgrundlagen bei einem Umzug sind in http://www.anwalt.de/rechtstipps/gemeinsames-sorgerecht-und-umzug-ohne-zustimmung_023130.html?type=yes genannt beschrieben, Autor: RA Andrea Hesse. Im Einzelnen:

    • § 1627 BGB besagt, daß die Eltern sich einigen sollen
    • § 1678 BGB, wenn ein Elternteil es nicht schafft
    • § 235 StGB bei Zuwiderhandlung
    • § 1628 BGB bestimmt, daß die Unterschrift ersetzt werden kann.


    Das GSR wird im Allgemeinen sehr spät komplett entzogen, sondern jedes einzelne Recht muß erkämpft werden. Tüftels hat gut gezeigt, daß 17 da überhaupt kein Problem sein kann. Was besser ist - ~20 Verfahren, oder schon im 2. Verfahren (=2. Instanz des 1.) Tabula Rasa, ist nicht leicht zu beantworten.


    Zitat


    diadem
    Es geht nicht allein um "traumatisieren", sondern um eine angemessene Aufarbeitung. Nicht nur dem Kind zuliebe, sondern auch dem Opa gegenüber, im Sinne von würdigen Andenken. Die ursprüngliche Planung sah vor, den Jungen am nächsten Morgen in die Kiga zu bringen, was ja ok ist, obwohl ich ein doppeltes Ohr am Telefon hätte, und ihn dann von der Mutter abholen zu lassen. Der Mutter die die Gesundheit des Kindes vernachlässigt, die Ärzte und Wohnorte wechselt, sobald jmd skeptisch wird, die nicht das macht was "Fachleute" des "Helfersystem" vorschlagen, die hochrote Köpfe bei Familienrichter auslöst, die Umgang boykottiert hat und den Vater mit Mißbrauchvorwürfen eindeckte Und die -natürlich- sich das Recht heraus nimmt, die eigene, kranke Mutter zu besuchen -wie wir gerade erfahren haben- dem Vater aber das Recht nicht einräumt.


    Ich meine, das klingt ja wie ein BET aus der Hölle entsandt. Solls ja geben, aber so jemanden überlasse ich doch nicht mein Kind in solch einer Phase. Und wenn ich es muss, bring ich das Kind nicht in eine Gemütslage wo es jmd vielleicht braucht. Aber ist ja nicht mehr geplant. Jetzt soll die Beerdigung so hin verschoben werden, dass die Zustimmung des BET nicht mehr benötigt wird. Auch Opas Beerdigung muss sich dem Wunsch des Vaters beugen, das Sohn ihn doch noch sieht.
    Nun, ich denk mir meinen Teil.


    Es ist schwer, einerseits, Normalität zur Not mit der Brechstange durchzusetzen, andererseits, ob die Beerdigung ein Rahmen ist, mit dem das Kind selbst zurechtkommt. Ich sehe in Beerdigungen nichts "satanisches" oder "traumatisierendes", es ist ein Gottesdienst, der besonders würdevoll gestaltet wird. Ein Kind mit 4,5 Jahren hat noch keine Vorstellung vom Tode, und wenn der Tod für ihn etwas "vorübergehendes" ist, dann gibt es auch keinen Grund, traumatisiert zu werden.


    Wenn die Beerdigung in die Umgangszeit verlegt werden kann (wenn die Leichenhalle den Körper so lange aufbewahren kann), ist das sicher nicht die schlechteste Möglichkeit, aber der große Knatsch kommt sowieso irgendwann; irgendwo verstehe ich den Vater, der langsam ein Ende mit Schrecken haben will.


    Mütter aus der Hölle gibt es, genauso wie Väter aus der Hölle. So langsam begreift man, daß nicht alle Mütter nicht aus der Hölle kommen und nicht alle Väter aus der Hölle kommen. Das Prinzip ist leider nicht so selten, wie man sich das wünschen würde (und 1 wäre schon zuviel).


    Das "Helfersystem" ist z.B. nach §1666a BGB fest vorgesehen als Ansprechstelle, bevor weitere schwerwiegende Maßnahmen ergriffen werden. (1666? Da haben wohl die Legislatoren schon mit bissigem Humor auf ET "aus der Hölle" reagiert...) Warum hier behauptet wird, der Vater "instrumentalisiere" das Helfersystem oder das System "hoffe darauf, endlich einen Präzedenzfall zu gewinnen", erschließt sich wohl nicht nur mir nicht. Wenn "öffentliche Hilfen" erst versagen müssen, bis das Familiengericht etwas beschließt, ist es ganz normal, daß der Vater erstmal dorthin geht. - Oder "instrumentalisiert" er es, weil er als Vater auf "öffentliche Hilfen" zurückgreift? Das wäre natürlich unerhört!!! :->


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Ich finde, es ist einfach nicht die passende Stelle, um "seine Macht" demonstrieren zu wollen.


    Selbst, wenn der Vater damit durchkommt, wird die Mutter aller Wahrscheinlichkeit nach das nicht so hinnehmen. So gesehen wird das Kind sicher "geimpft" zur Beerdigung erscheinen (müssen).


    Wer hätte da was gewonnen? Kann man da sich wirklich darüber freuen, dass man da sein Recht durchgesetzt bekommt?


    Im Übrigen finde ich es in dem Alter albern das Kind zu befragen. Es gibt Dinge, deren Tragweite können Kinder gar nicht überblicken und die können nur Erwachsene entscheiden. Und das ist auch gut so.


    Selbst wenn es rechtlich in Ordnung geht finde ich es moralisch nicht okay.

  • diadem
    Ich habe von ABR, nicht GSR gesprochen. Das Letzteres gerichtlich schwer(er) aufzuheben ist mir klar. Hier wird aber doch auch immer gewarnt, das so manchem BET das ABR, sprich die Alltagssorge, verlustigt ging, wenn er/sie Umgang torpedierte usw. Na, das wäre doch die Gelegenheit gewesen, das ABR zu verhandeln. Zusammengefaßt erscheint mir das Ganze nicht so 100% glaubwürdig. Aber wir müssen uns ja immer an dem orientieren, was man von der einen Seite zu lesen bekommt.


    Das mit Beerdigung hast du glaub ich nicht verstanden. Vielleicht ist das auch so ein weibisches Ding, solch eine Gegebenheit bestmöglich, angemessen und nachhaltig zu regeln. Und nicht wie es ein Ritual verlangt. Keine Ahnung....


    Das geht jetzt aber alles ins OT, mehr oder minder. Und strenggenommen ist es egal, ändern kann man hier sowieso nix.
    Beste Wünsche an den Kleinen, die wird er noch brauchen die nächsten 15.5 Jahre. Mehr kann man nicht machen.

  • Zitat

    Ich bin erschüttert über diese Aussage, spiegelt sie doch Deine Einstellung. Wenn Ex sich fügt, dann iss alles gut!

    Ja, solche Sprüche kenne ich. Und sie beeindrucken mich nicht mehr.


    Zitat

    Halleluja,
    GsD ist mein Ex auch solchem Irrglauben auferlegen....ein paar solcher
    verloreren Klagen und man brauch da vor Gericht nicht mehr erscheinen.

    Ja, früher war das durchgehend so. Eine Anwältin hat es mal so formuliert: "Vor 15 Jahren hätte ihre Ex Erfolg gehabt. Da hätte ihr Sohn Sie nie wieder gesehen."


    Bedeutet nicht, dass alles ideal wäre - aber es wird besser. Die
    Geschüftsführerin des hiesigen Kinderschutzbundes hat es so
    ausgedrückt: "Ihr Sohn wurde 10 Jahre zu früh geboren. In 10 Jahren
    würde es diese Probleme nicht mehr geben. Dann werden wir so weit sein,
    wie es zum Beispiel die Skandinavier jetzt schon sind."


    Glücklicherweise ändern sich die Zeiten:
    Die Rechte der Väter werden vom Gesetzgeber immer mehr gestärkt.
    Die alten, radikal mütterfreundlichen Richter gehen immer mehr in den Ruhestand.
    Die Jugendamtsmitarbeiter werden geschult und verhalten sich neutraler als früher.
    Die Drehbücher, nach denen bindungsintollerante Mütter ihre Eskapaden inszenieren, sind inzwischen allgemein bekannt.
    Und -und das ist etwas sehr Wichtiges- destruktiv veranlagte Mütter bekommen immer mehr Gegenwind aus der Gesellschaft.


    Es passiert immer wieder, dass mich Eltern von Kindergartenfreunden ansprechen und mir sehr deutlich sagen, was sie von den Eskapaden meiner Ex halten.


    Bei einem Bekannten von mir, der auf einem kleineren Dorf lebt, hat eine umgangsboykottierende Mutter bei der Dorfgemeinschaft so viel Unverständnis geerntet, dass sie sich inzwischen zusammenreisst.


    Die Luft wird zunehmen dünner für Mütter, die es erschütternd finden wollen, wenn ein Vater am Leben der gemeinsamen Kinder teilhaben will.

  • "....leider arbeiten müssen" ?????


    Was soll das heißen?

    Normal ist, dass Eltern gemeinsam und rücksichtsvoll in allen Belangen entscheiden, die gemeinsame Kinder betreffen. Also gemeinsam für die gemeinsamen Kinder sorgen. So, wie es der Großteil aller Eltern schafft - auch der Großteil der Trennungseltern.


    Leider gibt es aber Elternteile, die das nicht schaffen - oder nicht wollen. Zum Schaden der Kinder - und oft auch zum Schaden des anderen Elternteils.


    Auch wenn ich es schaffe, mit Hilfe der Gerichte im Leben unseres Sohnes präsent zu bleiben - so muss er trotzdem mit einer massiv bindungsintolleranten Mutter aufwachsen. Das wird auch so bleiben, wenn ihr das Sorgerecht entzogen wird und er zu mir wechselt.
    Er hat nun mal diese Mutter, er braucht sie und sie wird auch seine Mutter bleiben. Gleichzeitig kann er sich nicht richtig entwickeln, so lange sie ihre destruktiven Tendenzen beibehält.


    Das ist das "leider". Aus meiner Sicht versteht sich das auch von selbst. Aus deiner Sicht nicht?

  • Flin diese Rede für Rechte der Väter ist ja schön und gut, aber was hat es mit dem Eilantrag für die Beerdigung zu tun?
    Wenn die Mutter so schlimm ist, warum machst du nicht ein einziges Verfahren indem du das ABR beantragst?
    Statt dessen beschäftigst du dich mit Kleinigkeiten. :hae:

  • Ich les hier immer nur Rechte der Väter und Alleinherrschaft der Mutter...



    Was mir fehlt ist das Recht des Kindes.


    Das Recht auf eine unbeschwerte Kindheit.


    Wobei ich mich schon frage, ob ein Kind nicht besser ohne Vater dran ist, als innerhalb von gut 2 Jahren durch 18 Prozesse gezerrt zu werden...

  • mal gucken wann der scheiterhaufen wieder kommt, hetzjagten scheints ja in einigen dörflichen gegenden bereits wieder zugeben. ich frag mich allerdings woher wissen eltern vom kindergarten über angebliche eskapaden deiner ex?


    super in was fürn umfeld der knirps aufwachsen muss. sehr rücksichtsvoll euch gleich zum ganzen dorfgespö.. ähm tschudligung gespräch zu machen. ist sicher sehr förderlich für die entwicklung eines kindes!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken