Nebenkostenabrechnung anfordern Hilfe

  • Ich würde gerne unsere Ex Vermieterin auffordern und endlich die Nebenkostenabrechnung für 2012 zu schicken. Bin aber heute so Kopflastig das ich irgendwie nicht die richtige formulierung finde.
    Könnt ihr da mal drüber schauen? Es soll ruhig nach ein wenig druck klingen, denn mit Ihr haben wir schon bei der NK 2011 über einen Anwalt gestritten. Nur bevor ich jetzt erst wieder 300€ Selbstbeteiligung zahlen muss, würde ich Sie gerne erst selbst Auffordern.


    Würdet ihr es anders schreiben?


    Sehr geehrte Frau XXX
    seit Beendigung des letzten Abrechnungszeitraums für die Betriebskosten sind inzwischen 12
    Monate vergangen. Ihre ehemaligen Mieter Familie XXX aus dem EG hat ihr Nebenkostenabrechnung mittlerweile seit einiger Zeit vorliegen.
    Wir möchte Sie deshalb bitten, uns innerhalb von 10 Tagen nach erhalt des Schreibens die
    Abrechnung zuzuschicken. Nach Fristablauf werden wir weitere Schritte einleiten.
    Mit freundlichen Grüßen

  • Sie hat für die NK-Abrechnung bis 31.12 dieses Jahres Zeit.
    Dann kannst du anmahnen, Druck (?) kannst du vorher nicht machen.


    btw: die Grammatik ist schaurig.


    Zitat

    Sehr geehrte Frau Vermieterin,


    bis dato ging mir keine Neben- und Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2012 zu.
    Ich möchte sie höflichst daran erinnern, mir diese nachweislich bis 31.12.2013 zustellen zu lassen.


    MfG

    Und was andere Mieter haben, ist nicht deine Suppe, das ist irrelevant für dich.

  • Wenn du mit einer Nachzahlung rechnest dann würde ich jetzt nichts mehr machen, da er die 12 monatige Frist nicht eingehalten hat und du somit gar nichts mehr nachzahlen mußt. Wenn du aber ggf Guthaben hast, dann schick den Brief doch so ab. Bzw. was für Schritte willst du dann einleiten?


    Lg

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)

  • Für die Grammatik und eventuelle Rechtschreibfehler entschuldige ich mich hiermit :rotwerd . Wie gesagt mir schwirrt gerade der Kopf.

  • Kurze Erklärung. Bei der Nebenkostenabrechnung 2011 hat sie sich schon so verrechnet das wir erst 800€ Nachzahlen sollten und anschließend 350€ Guthaben hatten.
    Gezahlt hat sie diese bis heute nicht. Wir hatten bis jetzt nur Probleme mit Ihr. Ich möchte Sie damit nicht durchkommen lassen. Auch wenn mich die NKA der anderen Mieter nichts angeht, hängen wir beide da mit drin. Da wir auch noch sehr gut befreundet sind mit unseren Ex Nachbarn. und diese haben die gleichen Probleme mit ihr. Nur das sie denen die kompletten NK für 2012 aufdrücken möchte, da wir zu 100% wieder Guthaben bei ihr haben. Deswegen bekommen wir keine Abrechnung.
    Die weiteren Schritte wären: Anwalt und eventuell Gericht weiteres müssen wir dann abwarten.

  • Dann mach es ganz anders. Schreib ihr diesen Brief mit dem Vermerk das wenn sie innerhalb von 14 Tagen nicht reagiert ihr von eurem Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht und die weiteren Nebenkosten von der Miete abzieht bis die Nebenkostenrechnung da ist. Theoretisch bist du sogar dazu verpflichtet das so zu machen.


    Lg


    Korrektur, glaube die Fristsetzung war 4 Wochen

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)

    Einmal editiert, zuletzt von Anjanka36 ()

  • Auch wenn der Kopf schwirrt, lass die Finger von so unüberlegten Dingern.
    Damit schießt du dir nur ins Knie.


    Warte ab, ob was kommt bis Jahresende.
    Wenn nicht, mahne an. Per Einschreiben.
    Dann kann sie Ansprüche nicht mehr geltend machen, aber du ein evtl Guthaben.
    (Vermieter haben ein Jahr Zeit, Nachzahlungen zu fordern, Mieter aber drei Jahre, um Guthaben zu fordern)
    Lehn dich zurück, trink ein Glas Sekt und lass dich am A*** lecken, dir kann keiner was.
    Je länger sie trödelt, desto besser für dich.


    Die Nebenkostenabrechnung vom Mieterverein prüfen lassen, aber das weisst du ja eh.

  • ich sitz das auch gerade aus :D . Nach 12 Monaten, sprich 31.12. kann keine Forderung mehr erfolgen. Da ich auch noch Guthaben (inklusive Kaution) zu bekommen habe, warte ich die nächsten Wochen einfach nur ab. Kann ich Dir in dem Fall auch nur empfehlen. Und gut befreundet oder nicht mit den )Ex) Nachbarn. Letzendlich zählt nur was bei raus kommt und ob sie dann noch so gute Ex-Nachbarn sind....?!

  • Dann mach es ganz anders. Schreib ihr diesen Brief mit dem Vermerk das wenn sie innerhalb von 14 Tagen nicht reagiert ihr von eurem Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht und die weiteren Nebenkosten von der Miete abzieht bis die Nebenkostenrechnung da ist. Theoretisch bist du sogar dazu verpflichtet das so zu machen.


    Lg

    Zeig mir bitte die Rechtsgrundlage, die sie verpflichtet. :-)

  • BGH WuM 2006, 383; WuM 84, 128
    bitte schön

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)

  • Das sind Urteile. Nur Urteile. Die noch nichtmal im Geringsten mit diesem Fall zu tun haben.
    Kannst du bitte die betreffende Stelle der Urteilsbegründung zitieren, denn da ist leider kein Zusammenhang.


    Kein Gesetz, aha.
    Also?

  • lies es dir mal richtig durch und die nebenentscheide, dann weißt du was ich meine

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)

  • Null und nichtig, nicht zutreffend hier.
    Ferner ein popliges Urteil, das der TE nicht hilft.
    Ausser, sie klagt es bis oben hin durch.


    Man sollte schon unterscheiden können zwischen: Urteil und Gesetz.

  • Dann mach es ganz anders. Schreib ihr diesen Brief mit dem Vermerk das wenn sie innerhalb von 14 Tagen nicht reagiert ihr von eurem Zurückbehaltungsrecht gebrauch macht und die weiteren Nebenkosten von der Miete abzieht bis die Nebenkostenrechnung da ist. Theoretisch bist du sogar dazu verpflichtet das so zu machen.


    Lg


    Korrektur, glaube die Fristsetzung war 4 Wochen


    Ich wohne Gott sei dank seit einem Jahr nicht mehr da.



    Danke Dir. Falls eine Abrechnung kommt wandert diese auf direktem Weg zum Anwalt. Der hat sich schon bei der letzten totgelacht :rolleyes2:


    Ich werde es wahrscheinlich erstmal bis ende Dezember aussitzen und danach tätig werden und nun gönne ich mir mein Radler. Danke euch nochmal :blume

    Einmal editiert, zuletzt von Moonshadow ()