Auskunftsklage gegen die Uni anstreben ?

  • Hallo,


    Zitat

    Ist ja erst 1 Jahr her. Dem Jugendamt und mir gibt die Uni keinerlei Auskunft.



    Das Jugendamt kann ja erst seit 3 Monaten wirklich tätig werden und nicht davor, leider! Das Jugendamt darf aber im Namen des Kindes um Herausgabe der Unterlagen klagen, denn die KM hat ja genügend Hinweise, die zu dieser UNI führen und sogar ein Bild vom KV. Die Sache wird sehr Teuer werden, sehr aufwendig und ob sich das Jugendamt sich an so einen Komplizierten Fall rantraut, steht in den Sternen!


    Die neun Monate davor konnte die werdende Mutter ja auch nicht jeden Tag vor der UNI stehen und Steckbriefe herum zeigen, aber diese 9 Monate hatte der Vater nun mal Zeit seine Spuren zu verwischen. Natürlich ist es Teuer einen guten Detektiv zu beauftragen (Spezialgebiet vermisste Personen) aber damals standen die Chancen besser als heute.


    Dem Vater des Kindes war bewusst das die TS nicht abtreiben wird, darum hat er angefangen seine Spuren zu verwischen und er wird mit Sicherheit alles daran setzen niemals mehr irgendwo aufzutauchen z.B. bei FB! Ich nehme an das er rechnen kann, somit weiß das er Vater geworden ist und alles dafür tut nirgendwo im Netz zu stehen!


    Darum mein Tipp, wenn sie mit den Ratschlägen hier nicht weiter kommt:
    Detektiv mit dem Spezialgebiet: „vermisste Personen“


    Es ist natürlich eine Kostenfrage und ich kann nicht sagen ob das Geld, bei Erfolg vom KV zurückverlangt werden kann, aber ich sehe keine andere Lösung denn die Zeit arbeitet gegen die TS!


    P.S.: Ja ich habe den moralischen Zeigefinger gehoben und dazu stehe ich auch!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • erklärte ein Jura-Prof in Bayern2, die ersten Frauen befänden sich bereits in Beugehaft, weil sie ihrem Kind den Namen des Vaters nicht mitteilen wollten.


    Aha. Da glaube ich persönlich nicht dran... Ein Richter der Frauen in Haft nimmt weil sie den namen des vaters nicht sagen wollen?? Wo soll es das geben? Und warum?


    Von der Seite aus ist es gut, den Vater zu identifizieren. Und keiner weiß, ob er nicht später nochmal Verstand bekommt.


    umtauschen...



    Selbst wenn er später zu Verstand kommt, dann kann man ja immer noch die Vaterschaft anerkennen lassen und muss das nicht jetzt mit der Brechstange machen.

  • http://www.lto.de/recht/hinter…-den-echten-vater-nennen/

  • Hallo,


    auch eine Uniemailadresse würde kaum weiterhelfen, ich glaube kaum das die Uni die Daten über 12 Monate speichert, dazu kommt das IP´s ohne Freeze oder Gerichtsantrag nach 7 Tagen gelöscht werden müssen. Da hätte man bei einem großen Provider wie United Internet bessere Chancen das diese die Daten evtl länger Speichern da es US-Firmen sind,


    Rohezal Uni-eMails sind i.d.R. entweder "vorname.nachname@uni-irgendwo.de" oder "matrikelnummer@..."... und DIE Daten sind einfach nachzuhalten.


    Zitat

    Aushänge wegen VERMISST sind sehr zweifelhaft... da leute die ihn kennen und wissen das er nicht vermisst ist, wohl eher mit IHM reden als mit dir ...


    da hast du in BIB der Uni oder bei dem Profs wohl eher ne chance solange sich das JA weigert das gericht einzuschalten wird jede direkte anfrage an die uni abgeblockt werden


    Ja, Aushang ist iffy... Da werden viele Studenten an "Stalking" denken.


    KANN sich das JA eigentlich weigern, das Gericht einzuschalten?


    Gruß
    didadem

  • Hallo diadem,


    Zitat

    KANN sich das JA eigentlich weigern, das Gericht einzuschalten?


    Wenn die Mutter es möchte und es auch durchsetzt , NEIN, denn es geht ja um das Kindeswohl! Aber eine Mutter muss auch Druck machen und nicht nur abwarten was das JA macht!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo,



    Aha. Da glaube ich persönlich nicht dran... Ein Richter der Frauen in Haft nimmt weil sie den namen des vaters nicht sagen wollen?? Wo soll es das geben? Und warum?


    Irgendwie kommt in mir jetzt das Bild von Andrea Nahles singend im Bundestag hoch... (und im Anschluß kommt was anderes hoch, die arme Tochter! DANKE, Liz!)


    Was willst Du uns sagen? Daß die Argumentation, die KM entscheide in der Regel nach dem antizipatorischen Willen des Kindes (=so, wie es das Kind voraussichtlich wollen würde, wenn es volljährig wäre) nur Makulatur ist, weil die Mutter auch dann nicht belangt werden soll, wenn das Kind volljährig IST und die Nennung des Vatersnamens direkt fordert? - Wenn etwas in dem Tenor vom "Väteraufbruch" gesagt würde, würde der Aussprechende erst intern im VAfK gesteinigt, dann im Anschluß würde der gesamte VA medial gesteinigt.


    Ich finde es beruhigend, daß die weit überwiegende Anzahl der Mütter in Vergangenheit wie Gegenwart sehr wohl der Meinung ist, daß Zwangsgeld und Beugehaft gerechtfertigt sind, wenn Töchter oder Söhne den Namen ihres Vaters wissen wollen und die Mutter den nicht nennen will.


    Zitat

    Selbst wenn er später zu Verstand kommt, dann kann man ja immer noch die Vaterschaft anerkennen lassen und muss das nicht jetzt mit der Brechstange machen.


    Den Gedanken mal weitergesponnen: Dann könnte man genauso argumentieren, eine Frau, die ihr Kind nicht will, müsse es austragen, es komme dann zum Vater oder einer Pflegefamilie und sie könne ja die Mutterschaft anerkennen, wenn sie es sich später anders überlege. - Das wäre absurd. Auch wenn das Analogón auf den ersten Blick nicht so absurd erscheint, ist es genauso falsch.


    Davon abgesehen, im vorliegenden Fall, wer oder was soll da anerkennen, wenn der Vater noch nicht mal identifiziert ist???


    Es kann auch nicht sein, daß die KM in hab-Acht-Stellung warten soll, bis der KV sich bequemt, mal die Vaterschaft anzuerkennen. Über die Phase "passive Mutter - aktiver Vater" sind wir Gott sei Dank mittlerweile heraus. Es gibt genügend Hilfen in den Kommunen und Freien Wohlfahrtsträgern, um auch "schlechte Väter" zu begleiten. (Gibt es genug Möglichkeiten, schlechte Mütter begleiten zu lassen?)


    Für User, die jetzt argumentieren wollen, was im Gesetz steht bedeute doch noch nicht, daß es umgesetzt werde und wenn es unmgesetzt würde, solle man Belege dafür bringen, weil das "Mütter sehr verunsichere": Was im Gesetz steht, kann JEDERZEIT umgesetzt werden; Spekulationen, das sei in der Vergangenheit nicht oder zu selten geschehen, sind Russisches Roulette.


    Gruß
    diadem


    PS: Ich werde meine Vaterschaft gegenüber der KM wohl gerichtlich einklagen müssen. Man verzeihe mir sowohl mangelndes Verständnis vor KV, die eine bestehende Vaterschaft nicht anerkennen wollen, wie auch vor KM, die dem Kind den Vater vorenthalten wollen.A

    2 Mal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Rein praktische Erwägung:


    da die TE scheinbar eine Anreise hätte, wäre es nicht möglich, daß ein dort ansässiger User
    mit den vorliegenden Fakten dort mal bissel nachforscht?


    Dann muss sie nicht in der Weltgeschichte rumreisen.
    :frag

  • Ich hab vorhin meinen Arbeitskollegen gefragt, der als Beistand arbeitet:
    Er meint, die Anzeige wäre eine Möglichkeit, weil sich dann die Staatsanwaltschaft darum kümmert und auch von der Uni die Daten erhalten/erklagen kann.
    Ein anderer Kollege aus der Beistandschaft von einem anderen JA hatte eine ähnliche Situation mit einer Fußballmannschaft, wo die Km nach dem Spiel mit in der umkleide war und dabei ein Kind entstanden ist. Einen Namen etc hatte sie auch nicht. Im Endeffekt wurden alle 13 Spieler auf Vaterschaftsfeststellung verklagt bis sich heraus gestellt hat, dass es der Spieler mit der Nr 6 war. Das hat auch die Beistandschaft veranlasst und durchgezogen.


    Prinzipiell geht also das, was du vorhast. Ob das jedoch erfolg hat, kann keiner sagen.

  • Ich frage mich gerade wie sie jemanden wegen Unterhaltspflichtverletuung Anzeigen soll...


    Es existiert rechtlich kein Vater da keine Vaterschaft bis jetzt anerkannt wurde und der Vater dazu auch noch nicht aufgefordert wurde.

  • hmm vielleicht muss man nicht anzeigen wegen Unterhaltspflichverletzung sondern wegen was anderem?


    Vielleicht wurde in dem Fall der Fußballkerle anders angezeigt?


    Irgendwie haben die da wohl nen Loch gefunden um das durch zu ziehen.

  • Einwurf von mir, da mir nicht ganz klar ist, welche Rolle das Jugendamt bisher spielt und
    da vermutet wurde, die wollen nicht.


    -Schriftlich und nachweislich Beratung erbeten
    -Schriftlichen Antrag auf Hilfen stellen (Vaterschaftsfeststellung)


    Dann ist das offiziell und muss beantragt werden.


    Am Telefon lässt man sich leicht abwimmeln.


    Zu einem dortigen Termin mit Beistand hingehen und sich alle Aussagen schriftlich geben lassen.
    Dann können die sich nicht mehr rauswinden.

  • Hallo Liz33,


    Aha. Da glaube ich persönlich nicht dran... Ein Richter der Frauen in Haft nimmt weil sie den namen des vaters nicht sagen wollen?? Wo soll es das geben? Und warum?


    die Frage ist nicht, wo es das geben soll.


    Die Frage nach dem Warum ist jedoch wichtig:
    Weil das Kind ein Recht auf diese Information hat.
    Weiß die Mutter die Antwort auf diese Frage, so hat sie dem Kind den Vater zu nennen.
    Weiß die Mutter die Antwort auf diese Frage nicht, so nützt es auch nichts, sie in Beugehaft zu nehmen - man wird sie dadurch kaum klüger machen.


    Hierin diesem Falle begehrt das Kind aber keine Auskunft. Es genügt, wenn die Mutter dem Jugendamt alles erzählt, was sie weiß. Sie ist zur Mitwirkung verpflichtet. Keine Verweigerung der Mitwirkung liegt vor, wenn der Mutter die Person des Vaters unbekannt ist (vgl. sog. „Disko-Urteil“ VGH Baden-Württemberg, DAVorm 1993, S. 329).


    Deswegen und weil es sich hier um ein Baby (nicht um ein auskunftsbegehrendes Ü18-Kind) handelt, dürfte die Diskussion über Beugehaft in diesem Fall zumindest etwas verfrüht sein - wenn nicht sogar Off Topic.


    Seltsame Gedankengänge hast Du da.


    meint (mit zwinkerndem Auge)
    FrauRausteiger



    Wenn die Mutter es möchte und es auch durchsetzt , NEIN, denn es geht ja um das Kindeswohl! Aber eine Mutter muss auch Druck machen und nicht nur abwarten was das JA macht!


    Hallo Vater 1971,


    ich bin mir sehr sicher, die Mutter muss keinen Druck machen.


    Wem denn?
    Dem Jugendamt?
    Muss sie ihr Geld aufwenden für teure Detektive, weil der Kindsvater sich unsichtbar machen möchte?
    Muss sie ihre Freizeit mit Recherchen verbringen, weil der Kindsvater sich unsichtbar machen möchte?


    Sie kann das tun, wenn es ihr selbst ein Bedürfnis ist.
    Aber sie hat keinen moralischen Druck und sollte auch keinen erfühlen müssen.


    Wenn sie das Jugendamt bei der Suche nach dem Vater behilflich ist und Auskunft gibt, hat die Themeneröffnerin ihre moralische und gesetzliche Pflicht getan (siehe oben). Die Behörde wird schon wissen, wozu sie selbst dann verpflichtet ist.


    sicher ist sich
    FrauRausteiger





    Hallo Touwanda,


    Wahnsinn und Gänsehaut...die Uni Rostock dokumentiert sehr genau in Hunderten von Fotos die Verabschiedung ihrer Absolventen...


    http://www.itmz.uni-rostock.de/medienser…taltungsarchiv/


    Leider konnte ich ihn nirgends entdecken.


    Du hast nun in der FB-Gruppe sein Foto gezeigt, hast Menschen gefragt, warst bei Ämtern, hast Abschlussarbeiten gesichtet, hast Bilder von der Verabschiedung der Absolventen gesichtet.


    Ich meine: Er hat Dich nicht nur im Dunkeln gehalten bezüglich seiner Identität, er hat Dich auch von vorne bis hinten angelogen, was sein Studium betrifft und/oder den Studienort.


    Warum nicht ganz neu anfangen zu nachzudenken?
    An den Ursprung gehen?
    Bei welcher Gelegenheit habt Ihr Euch kennengelernt?
    Gab/gibt es gemeinsame Bekannte oder hat er Lieblingsorte?
    Gibt es Hobbys, die er im Verein ausüben könnte in einer Stadt, die seine Heimatstadt sein könnte?
    Ein Wettkampfsport vielleicht?


    Gab es vielleicht eine Handynummer und einen passenden Provider?


    Vielleicht magst Du die Userin saintcake auch fragen, wie die Anzeige aussehen muss, Dir Dir hier weiterhelfen könnte?


    Viel Erfolg wünscht
    FrauRausteiger



    Er meint, die Anzeige wäre eine Möglichkeit, weil sich dann die Staatsanwaltschaft darum kümmert und auch von der Uni die Daten erhalten/erklagen kann.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich frage den Kollegen morgen nochmal. Ich bin ja in nem anderen Bereich, deswegen muss ich passen. Aber er wird das wissen.


    Ich weiß das im Fall der Fußballmannschaft, der verein auch erst Auskunft verweigert hat darüber, welche Mannschaft an dem und dem Tag gespielt hat und wie die Namen der Spieler. Daraufhin hat der zuständige SB dafür gesorgt, dass er die Namen bekommt und hat alle 13 verklagt. Alle mussten einen DNA-Test machen. Auf welcher Rechtsgrundlage er das aufgebaut hat? Keine Ahnung

  • Ich war heute wieder bei der Polizei. Endlich haben sie die Zusammenhänge richtig verstanden.
    Es war auch eine andere Kollegin da. Wie soll ich also gegen den Vater einen Titel erwirken, wenn die Identität nicht zweifelsfrei geklärt ist und wir keine aktuelle Wohnanschrift haben. Man kann ihn ja nicht einmal vorladen. Es geht doch um die Rückverfolgung der web.de Adressen. (von der Uni habe ich keine) Um die Aussagen der Uni. Es gibt dort so viele unterschiedliche Bereiche. Es ist schwierig einen rechten Weg dort zu finden.


    Die Polizei meinte, es liegt kein Straftatbestand vor. Finde ich ungewöhnlich, weil es natürlich nicht so ist. Ich habe es ja nachweislich und schriftlich im November vom KV erhalten. (und nein, es kam kein anderer Mann in Frage) Die Aussage, dass ich abtreiben lassen soll. Das ich ihm und das Kind Leid tue. Er aber keinerlei Verantwortung für das Kind übernehmen will und kann. Frisch nach Ende seines 5 jährigen Studiums hat er ja noch nicht gearbeitet. Wollte aber weiter seine schöne, heile Welt bewahren. Seine streng katholischen Eltern und seine Freundin nicht enttäuschen und verlieren. Und diese Angst übersiegte letztendlich und natürlich die Angst sein schönes Geld zu verlieren.


    Die Polizei will sich morgen telefonisch melden. Mein überprüft wenigstens auf Landesebene wie man weiter vorgehen will in dem Fall. (Weil man kann ja nicht einem unbescholtenen Mann derart zusetzen und überprüfen, wenn er noch nicht die Vaterschaft anerkannt hat. Die Polizei-Logik ist mir auch klar. Aber es ist keine Lösung.)


    Nicht mal eine Anzeige gegen Unbekannt nach § 170 wollten sie aufnehmen. Tja, das soweit dazu... :kopf


    Und zum Ursprung kann ich leider auch nicht zurück, weil ich alles, wirklich alles, durchleuchtet habe. 65 Seiten Chatprotokolle und Emails ausgewertet. Ich hatte nie eine Handynummer. Ich habe sogar versucht seine Familie zu finden, die irgendwo auf einem Dorf in der Nähe von Neubrandenburg wohnen, aber nichts. Aber vielleicht kommt ja irgendwann der Kollege "Blöder Zufall" und wir werden fündig.


    Wenigstens geht es der Kleinen sehr gut. Wenn die wüsste, warum sie schon so klein das zweite Mal bei der Polizei war. Und dann mit dem Kinderwagen durch die Schleuse, herrlich. Den Humor haben wir jedenfalls nicht verloren.

    :schnuller


    Danke allen bisher für die riesige Unterstützung und die vielen guten Vorschläge. Das ist heut zu Tage sooo viel Wert.

    :daumen

  • Heute wird ein guter Tag. :sonne


    Ich bekam einen Anruf von der Polizei. Nun soll ich alle Hinweise, die zur Auffindung des Vaters dienen aufschreiben und an die Polizeistelle übergeben. Es wird eine Anzeige in einem Verdachtsfall, so die Polizeibeamtin, geben. Alle weitere soll die Staatsanwaltschaft entscheiden.
    Juhu, ein Lichtblick.

  • Nur mal so nebenbei. Ob es aktuell noch so ist weiß ich nicht aber WEB.DE Mailadressen bekommt man nur wenn man sich mit richtigem Namen registriert. Ich musst damals Postident machen um eine zu bekommen.


    Mal als Ansatz wenn es eine web.de war.

  • Nur mal so nebenbei. Ob es aktuell noch so ist weiß ich nicht aber WEB.DE Mailadressen bekommt man nur wenn man sich mit richtigem Namen registriert. Ich musst damals Postident machen um eine zu bekommen.


    Mal als Ansatz wenn es eine web.de war.


    Leider nicht mehr, ich hab dort seit letztem Jahr eine Mailadresse und hätte mich genauso Marianne Hinterhuber nennen können, wurde nicht überprüft.