Auskunftsklage gegen die Uni anstreben ?

  • Hallo,



    Die Frage stellt sich eigentlich nicht... das Kind hat ein Recht darauf, seinen Vater zu kennen. Die Mutter handelt in dem Fall nur im Namen des Kindes.


    Als die Vaterschaftsfeststellung für Männer vereinfacht wurde (was "Softwarepatente"-Zypries irreführend als "Verbot heimlicher Vaterschaftstests" dargestellt hat), erklärte ein Jura-Prof in Bayern2, die ersten Frauen befänden sich bereits in Beugehaft, weil sie ihrem Kind den Namen des Vaters nicht mitteilen wollten.


    Von der Seite aus ist es gut, den Vater zu identifizieren. Und keiner weiß, ob er nicht später nochmal Verstand bekommt.


    Schlechte Väter (genau wie schlechte Mütter) gibt es zur Genüge, und die kannst Du auch nicht einfach umtauschen...


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Hallo,


    @Vater1971 in dem Punkt bin ich in der Tat bei den Mods. Daß es nicht die Leitungslösung war, ein Kind mit einem völlig Unbekannten zu zeugen, weiß glaube ich auch die TS jetzt zur Genüge.


    @andere User: Es hilft aber auch nicht, in dem Fall in mehreren Beiträgen auf das Posting von Vater1971 einzugehen (oder an ihn direkt gerichtete Nachrichten hier zu schreiben). Das bläht den Thread nur auf, im schlimmsten Fall kommt er in "En****etes und Kurioses", obwohl sich hier auch viele gute Infos befinden.


    Gruß
    diadem



  • Hast ja recht!
    Aber so oft wie ich mich bisher mit einem Kopfschütteln im Überlesen geübt habe, konnte ich jetzt einfach nicht an mich halten...es geht so auf den Keks! :ohnmacht:

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • OT: @Vatter schonmal drüber nachgedacht das ein Kondom reißen kann?


    Junge junge dich hat wohl keiner darüber aufgeklärt das es sehr wohl Unfälle geben kann.


    Ich finde es echt beschämend, das du anscheinend völlig Beratungsresistent bist was deinen Schreibstil angeht.


    @Ts ja das mit den Plakaten klingt gut, wenn das erlaubt ist würde ich das machen, wie folgt... :


    Wer kennt diesen Mann? Er wird dringend gesucht! Ich würde nichtmal den wahren Grund schreiben, sondern eher wie was mit Belohnung, da ist die Chance größer, sonst warnt ihn einer noch, das KM ihm auf den Fersen ist. Oder eben Privatdetektiv die kriegen mehr raus, als manch einer denkt :D

  • Hallo,


    @Ts ja das mit den Plakaten klingt gut, wenn das erlaubt ist würde ich das machen, wie folgt... :


    Wer kennt diesen Mann? Er wird dringend gesucht! Ich würde nichtmal den wahren Grund schreiben, sondern eher wie was mit Belohnung, da ist die Chance größer, sonst warnt ihn einer noch, das KM ihm auf den Fersen ist. Oder eben Privatdetektiv die kriegen mehr raus, als manch einer denkt :D


    Ja, aber die sind wohl auch ziemlich teuer.


    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß es keine Möglichkeit geben soll, mit den vorhandenen Informationen und dem Bild den Vater "regulär" feststellen zu lassen.


    Nochmal der Aufruf: Kann mal jemand einen JA-Mitarbeiter fragen / einen hier angemeldeten auf dieses Thema aufmerksam machen? Da MUSZ es doch Möglichkeiten geben!


    Gruß
    diadem

  • Sorry, das möchte ich dann gerne doch noch loswerden:


    Vater1971,
    du betonst an jeder Stelle, wie wichtig Väter für ihre Kinder sind.
    Dass Kinder das Recht auf beide Elternteile haben.
    Dann wäre es jetzt mal angebracht, dass du die TS mit den dir möglichen Tipps unterstützen würdest, anstatt deine Moralkeule zu schwingen.
    Dich an deinen eigenen Moralvorstellungen messend, ergänze ich noch: Offensichtlich hast du dich selbst mit der KM auf eine Beziehung eingelassen, die keinen Bestand hatte.



    Entschuldige TS,
    das ist natürlich nicht dein Thema.

  • Hallo liebe Teilnehmer ;-)


    Danke für eure rege Diskussion.


    Doch, er hat mir einen Namen genannt. Über eine dritte Person wurde der sogar im Suchregister der Uni Rostock eingegeben, von einer Dame im Sekretariat. Doch leider ohne einen Treffer. Deswegen bin ich davon ausgegangen, das vielleicht der Nachname nicht stimmt, weil er darum ein großes Geheimnis machte. Wie gesagt, er hat sehr darauf geachtet wenig von sich Preis zu geben.


    Und das man vom Sex schwanger werden kann wusste ich tatsächlich schon vorher. ;-) Es weiter ausführen möchte ich nicht, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Der Kindsvater wollte ja auch die Tötung des Kindes. (Das ist für einen Mann immer einfach gesagt.) Er wusste rechtzeitig von seiner Vaterschaft, will und wollte aber keinerlei Verantwortung übernehmen. Auch nicht, nachdem sich der erste Schock gelegt hatte.


    Ich bin sehr glücklich über das Kind. Habe mir in Beziehungen seit 12 Jahren eines gewünscht. Für mich ist ein großer Traum in Erfüllung gegangen, trotz allem. Es wächst in einem tollen Umfeld mit vielen anderen Kindern und Familien auf. Wir sind da nicht alleine. Der Zusammenhalt unter den Müttern ist riesig, was mich sehr freut.


    Die online gestellten Prüfungstermine 2012 haben mich nicht weiter gebracht. Der Zeitraum um den 17.Oktober 2012 war nicht enthalten. Sein Studiums-Abschluss soll nach 5 Jahren am 28.Oktober 2012 gewesen sein.


    Ich denke, die Jugendämter sind vielleicht auch überfordert. Anfang Januar 2013 habe ich mich rechtzeitig mit allen Fakten an sie gewandt. Bis heute hat sich nichts ergeben, was sehr traurig ist. Auch kommen von Seiten des Jugendamtes kaum weitere Vorschläge, wie z.B. ein gerichtliches Verfahren. Und jetzt ist das Jahr schon fast rum. Werde es beim zuständigen Familiengericht mit einem Auskunftsverfahren gegen die Uni Rostock versuchen. Ein ähnlich gelagerter Fall (die Dame hatte nur den Vornamen und die Handynummer) gegen einen Telekom-Mitarbeiter war erfolgreich.

  • Verteidigte (so nennt man die bestandene mündliche Prüfung nach Abgabe der Diplom- usw arbeit) Studienabschlußprüfungen müssen öffentlich in der Institutsbibliothek zugänglich gemacht werden. Wenn mir das Thema und der Zeitraum der Abschlußprüfung bekannt sind, hab ich das Recht, Einsicht zu verlangen. Jede Person kann dies verlangen.Einfach in die Bibliothek marschieren (mgl mit Studentenausweis), Thema und Jahrgang nennen, und du bekommst die Regalnummer genannt. Allerdings wirst du daraus wirklich nur den korrekten Namen erfahren, Studienjahr und Matrikelnummer, evt. auch die Immatrikulationsnummer.

    Einmal editiert, zuletzt von pappi ()

  • Das habe ich über FB tatsächlich schon gemacht. Ohne Erfolg! Wie gesagt, auch bei StudiVZ in einem Profil und eine neue Diskussionsrunde eröffnet mit einer Personensuche und seinem Foto. Auch noch kein Ergebnis. :flenn


    Werde wohl eine Reise zusätzlich zu Uni machen müssen. Daran habe ich auch schon gedacht. Habe die verschiedenen Bereiche im Ingenieurswesen angeschrieben und hoffe bald einige ausschließen zu können.

  • Hallo,


    Doch, er hat mir einen Namen genannt. Über eine dritte Person wurde der sogar im Suchregister der Uni Rostock eingegeben, von einer Dame im Sekretariat. Doch leider ohne einen Treffer. Deswegen bin ich davon ausgegangen, das vielleicht der Nachname nicht stimmt, weil er darum ein großes Geheimnis machte. Wie gesagt, er hat sehr darauf geachtet wenig von sich Preis zu geben.


    Die Dame im Sekretareiat darf eigentlich nur das Personalregister durchsuchen - dort stehen Studenten aber nicht drin.


    Es kann also sein, daß der Name stimmt!


    Zitat

    Der Kindsvater wollte ja auch die Tötung des Kindes. (Das ist für einen Mann immer einfach gesagt.)


    Nö, das ist nur für A******cher EINFACH gesagt. Da möchte ich drauf hinweisen, daß die meisten Männer auch keine Abtreibung fordern, sondern sich - so schwer das in manchen Situationen ist - der Verantwortung stellen.


    Zitat

    Er wusste rechtzeitig von seiner Vaterschaft, will und wollte aber keinerlei Verantwortung übernehmen. Auch nicht, nachdem sich der erste Schock gelegt hatte.


    Ich bin sehr glücklich über das Kind. Habe mir in Beziehungen seit 12 Jahren eines gewünscht. Für mich ist ein großer Traum in Erfüllung gegangen, trotz allem. Es wächst in einem tollen Umfeld mit vielen anderen Kindern und Familien auf. Wir sind da nicht alleine. Der Zusammenhalt unter den Müttern ist riesig, was mich sehr freut.


    Die online gestellten Prüfungstermine 2012 haben mich nicht weiter gebracht. Der Zeitraum um den 17.Oktober 2012 war nicht enthalten. Sein Studiums-Abschluss soll nach 5 Jahren am 28.Oktober 2012 gewesen sein.


    DAS kann Dir die Uni sagen; es kommt nur drauf an, einen Weg zu finden, daß die Uni die Infos auch rausgeben kann.


    Zitat

    Ich denke, die Jugendämter sind vielleicht auch überfordert. Anfang Januar 2013 habe ich mich rechtzeitig mit allen Fakten an sie gewandt. Bis heute hat sich nichts ergeben, was sehr traurig ist. Auch kommen von Seiten des Jugendamtes kaum weitere Vorschläge, wie z.B. ein gerichtliches Verfahren. Und jetzt ist das Jahr schon fast rum. Werde es beim zuständigen Familiengericht mit einem Auskunftsverfahren gegen die Uni Rostock versuchen. Ein ähnlich gelagerter Fall (die Dame hatte nur den Vornamen und die Handynummer) gegen einen Telekom-Mitarbeiter war erfolgreich.


    Das klingt gut; problematisch an eMail- und Internetadressen ist, daß die IP (zu Recht) nach einiger Zeit gelöscht wird und es danach unmöglich sein kann, den wahren Nutzer rauszufinden.


    Mit dem BILD des Typen kann Dir der AStA evtl. wirklich helfen - wenn die das wollen und man sie überzeugen kann, daß es legal ist.


    Was sagt eigentlich Dein Anwalt zu Deinen Möglichkeiten? - IST Dein Anwalt Fachanwalt für Familienrecht?


    Alles Gute für Dein Kind und Dich,


    diadem

  • Hallo,


    Hat er eine unimailadresse benutzt?



    das wäre jetzt DER BRüLLER - nicht mal die GSM-Nummer hinterlassen, aber eine eindeutig identifizierbare eMail-Adresse, das wäre wie ein Einbrecher (no pun intended), der sorgfältig alle Fingerabdrücke verwischt, seinen Personalausweis aber hinterläßt.


    Gruß
    diadem

  • Ich wünsch dir viel erfolg. Den Eltern sollte es egal sein, wie es zum Kind kam. Es ist da, und braucht seine Eltern. Es kann nix dafür, was seine Eltern so anstellen/ anstellten.
    Und Mutter und Vater sollten ohne wenn und aber zu ihrem Kind stehen.

  • Hast Du es auch schon mit der Suche nach ähnlichen Bildern über google probiert? Die bringt zwar mitunter seltsame Ergebnisse, aber probieren würde ich es.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wahnsinn und Gänsehaut...die Uni Rostock dokumentiert sehr genau in Hunderten von Fotos die Verabschiedung ihrer Absolventen...


    http://www.itmz.uni-rostock.de…hiv/veranstaltungsarchiv/



    Leider konnte ich ihn nirgends entdecken. Das ist schon komisch. Bin mir sicher das jeder Absolvent auf einem Foto mindestens erwischt wurde. Muss mir morgen nochmal mehr Zeit nehmen. Googlefotosuche ist ergebnislos und bei FB weiß ich nicht, wie ich es eingeben soll. ;-(

  • auch eine Uniemailadresse würde kaum weiterhelfen, ich glaube kaum das die Uni die Daten über 12 Monate speichert, dazu kommt das IP´s ohne Freeze oder Gerichtsantrag nach 7 Tagen gelöscht werden müssen. Da hätte man bei einem großen Provider wie United Internet bessere Chancen das diese die Daten evtl länger Speichern da es US-Firmen sind,


    Aushänge wegen VERMISST sind sehr zweifelhaft... da leute die ihn kennen und wissen das er nicht vermisst ist, wohl eher mit IHM reden als mit dir ...


    da hast du in BIB der Uni oder bei dem Profs wohl eher ne chance solange sich das JA weigert das gericht einzuschalten wird jede direkte anfrage an die uni abgeblockt werden

  • Ähm, an meiner Uni würde das durchaus und Mailadressen die zu Klarnamen führen wären ein Weg vorbei am Studentensekretariat. Außerdem wäre das sehr einfach und ohne Aufwand zu prüfen. Das ein Zugang für Studenten nicht mehr nutzbar ist, hat nichts damit zu tun ob die Daten existieren. Üblicherweise werden alte Mailadressen auch deshalb aufgehoben, damit sie bei Neuvergaben nicht noch mal vergeben werden können.