• Hi,


    Zitat

    Original von JörgR
    [sorry, aber ich dachte nicht, dass du auf diesen geistigen dünnschiss antwortest :D


    pfff ...
    Also nochmal für dich...Es ist -zumindest für mich- ein Unding, wenn mann
    noch nichtmal das GSR hat, wenn man der Vater ist.
    Deshalb, wenn nicht verheiratet, dann auch keine Kinder machen.
    Oder die Gesetze ändern.
    Diese Gesetze stammen doch von annodazumal.
    Andere Staaten schütteln über unsere Familiengesetze den Kopf.


    ...und nochwas, wenn ich nicht das GSR gehabt hätte, würde meinre Tochter
    auch nicht bei mir wohnen, sondern wäre GEZWUNGEN bei der Mutter zu wohnen, die sie aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen hätte und und....


    mach mal bißchen halblang ... Pfff


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Dem Ratschlag von Levithia schliesse ich mich gerne an. Gib ihm erstmal die Gelegenheit, das kleine Würmchen kennen und lieben zu lernen. Für die meisten Männer baut sich dieses Gefühl erst nach der Geburt auf, doch auch dafür brauchen sie Zeit, so wie die Frauen die Zeit in der Schwangerschaft dafür brauchten und nutzen konnten, sich an dieses neue Lebewesen zu gewöhnen.


    Radex


    Da möcht ich dir nicht widersprechen, denn das kommt ja leider viel zu oft oft vor, dass fehlendes Sorgerecht maßlos für Machtspielchen ausgenutzt wird :kotz


  • Und was bringt es dir wenn du das GSR hast? Ich habe auch kein Sorgerecht und mein Sohn ist bei mir. Das JA interessiert sich dafür nicht, und auch sonst hat dannach noch kein Mensch gefragt. Ich bin der Papa und gut ist. Für jeden Sch.. braucht man in Deutschland einen Eignungsnachweis, warum auch nicht für Kinder? Wer sich um seine Kinder kümmert sollte auch das Sorgerecht bekommen, ob M oder F ist doch dabei egal. Es geht doch um die Kinder und nicht um die Eltern.
    Was haben die Kinder davon wenn sich die Eltern ständig über SR und anderen Sch... streiten? Vielleicht wäre die Energie in die Kinder stecken der bessere Weg! Und das Kind gehört dahin wo es ihm am besten geht!

  • Zitat

    Original von thomas10



    Und was bringt es dir wenn du das GSR hast?


    In der Praxis leider viel zu wenig nach einer Trennung.


    Zitat


    Ich habe auch kein Sorgerecht und mein Sohn ist bei mir. Das JA interessiert sich dafür nicht, und auch sonst hat dannach noch kein Mensch gefragt. Ich bin der Papa und gut ist. Für jeden Sch.. braucht man in Deutschland einen Eignungsnachweis, warum auch nicht für Kinder? Wer sich um seine Kinder kümmert sollte auch das Sorgerecht bekommen, ob M oder F ist doch dabei egal. Es geht doch um die Kinder und nicht um die Eltern.
    Was haben die Kinder davon wenn sich die Eltern ständig über SR und anderen Sch... streiten? Vielleicht wäre die Energie in die Kinder stecken der bessere Weg! Und das Kind gehört dahin wo es ihm am besten geht!


    Ja, richtig. Und was machst Du, wenn Deine Partnerin euer Kind den ganzen Tag vor dem TV parkt und es sogar leicht verwahrlosen läßt? Ohne SR hast Du nix zu melden, es kommt eher ins Heim als zu Dir. Dein Spruch "Ich bin der Papa und gut ist", ist prima, rechtlich bist Du ohne SR aber nur Verwandter des Kindes, und nicht einmal antragsberechtigt. Vielleicht erinnerst Du Dich ja mal an das GSR, wenn Deine Partnerin das Kind einpackt, ins Ausland zieht und Du dann bei voller Unterhaltspflicht zusehen darfst wie Du Umgang hinbekommst und dabei ein Papa bleiben kannst, während Deine Ex einen neuen hat, den Dein Kind zunehmend öfter mit "Papa" anspricht. Ich wünsche es Dir nicht.

  • Also um gleich mal klar zustellen.. ich wusste nicht das ich das alleinige sorgerecht habe..


    Und ich habe nie gesagt das ich es ihm nicht geben würde..


    Finde das ziemlich mies, so abgestempelt zu werden..


    Schönen Ablassen noch..

    Glück ist oft ein kleiner Moment der Wärme und des Lichts, der Flügelschlag eines Engels, das Lächeln eines anderen Menschen..

  • Hallo Butterfly,


    habe jetzt nicht den Thread gelesen und antworte jetzt nur mal auf Dein Eingangsposting.


    Wenn Ihr nicht miteinander verheiratet wart, hast Du zunächst das alleinige Sorgereicht. Das gemeinsame Sorgerecht kann man nur bekommen, wenn Vater und Mutter eine sogenannte Sorgeerklärung (beim Jugendamt) abgeben.


    Die Abgabe der Erklärung ist völlig freiwillig. Die Mutter kann dazu nicht gezwungen werden. Das würde ich auch nicht tun.


    Die Abgabe der Sorgeerklärung hat aus meiner Sicht auch nur Sinn, wenn Du voll und ganz dahinter stehst. Wenn nicht, ist der Katzenjammer hinterher ganz groß!


    Ob Du nun mal mit dem Vater zusammen gewohnt hast oder wohnst ist piepschnurzscheißegal.


    :D

  • Hi,


    Zitat

    Original von Butterfly86
    Finde das ziemlich mies, so abgestempelt zu werden..


    Es hat dich keiner abgestempelt.
    Nur es klingt schon komisch, wenn du schreibst...

    Zitat


    das hat mir nämlich schon einwenig angst gemacht.. da er wohl mit seinem anwalt gesprochen hat..


    Wieso hast du dann Angst ?
    Grinsekatze hat den Nagel auf den Kopf getroffen. So siehts aus ... :kopf
    Ich denke halt, was würdest du denn machen/sagen, wenn nur die KV das ASR hätten ?
    Grundsätzlich gilt aber immer (mit oder ohne SR), seit weiter Eltern und trennt die Paarebene von der Elternebene.
    Euer Kind wird es euch danken. :bigkiss
    Ich persönlich propagiere übrigens das Wechselmodell. Leider spielt -bei mir- die Mutter nicht mit.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Radex
    Da magst du ja recht haben, aber seit Mai lebt mein Sohn bei mir. Ich bekomme auch vom JA Unterhaltsvorschuß und das meine Ex mit ihm einfach verschwindet, glaub ich nicht. Warum sollte sie? Sie hat zwar nicht so ein gutes Verhältnis zu ihm, aber sie hat ihn lieb und würde ihm nie weh tun. Und ich finde es gehört eine Menge dazu wenn eine Mutter ihr Kind beim Vater läßt, weil sie der Meinung ist das es da besser aufgehoben ist.
    Ich möchte mich hier auch keinen Vorurteilen anschließen, das alle AE-Mütter den Vätern die Kinder wegnehmen.

  • Zitat

    Original von thomas10
    Radex
    Da magst du ja recht haben, aber seit Mai lebt mein Sohn bei mir. Ich bekomme auch vom JA Unterhaltsvorschuß und das meine Ex mit ihm einfach verschwindet, glaub ich nicht. Warum sollte sie? Sie hat zwar nicht so ein gutes Verhältnis zu ihm, aber sie hat ihn lieb und würde ihm nie weh tun. Und ich finde es gehört eine Menge dazu wenn eine Mutter ihr Kind beim Vater läßt, weil sie der Meinung ist das es da besser aufgehoben ist.


    Ich möchte mich hier auch keinen Vorurteilen anschließen, das alle AE-Mütter den Vätern die Kinder wegnehmen.


    Ich auch nicht. Gut und böse sind auf beiden Seiten verteilt, vermutlich ziemlich gleich.
    Als alleinerziehender Vater ohne Sorgerecht bist Du jedoch rechtlich völlig nackt. Wenn Mama gleich vorbeikommt und das Kind einpackt, weil sie es mit einem neuen Partner aufziehen will, bist Du am Ar.ch. Als alleinige SR-Inhaberin kann sie mit ihm machen was sie will, solange er noch jung ist auch gegen seinen Willen. Das Kindeswohl spielt da überhaupt keine Rolle wenn Mama ihre SR-Bescheinigung vorzeigt. Als AE-Vater ohne SR bewegt man sich auf extrem dünnem Eis. Meist kann man nicht Vollzeit arbeiten, weil man ja das Kind betreut. Packt Mama dann irgendwann mal das Kind ein, ist nicht nur das Kind weg, sondern auch der vorherige Vollzeit-Job. Vom Teilzeitjob den man während der Kinderbetreuung lebte, darf man dann auch noch Unterhalt zahlen. Muß alles nicht so kommen, aber es gibt keine rechtliche Absicherung dagegen. Wäre mir alles zu riskant. Kinderbetreuung - sehr gerne aber bitte mit Sorgerecht.

  • Da muss ich radex Recht geben@ Thomas.


    Ich an Deiner Stelle würde da auch mal drüber nachdenken, das SR und das ABR zu beantragen.


    Man weiß nie, wie die Ex-Partner plötzlich "ticken", Menschen verändern sich nach der Trennung und plötzlich steht da Dein Ex-Partner vor Dir, den Du X Jahre gekannt hast und ist ein ganz anderer Mensch, den Du während der Beziehung das Eine oder Andere nicht zugetraut hättest nach der Trennung.... :(


    Ist leider so....


  • Ok, ich lasse mir da gern was sagen, und man weiß ja wirklich nie was noch so kommt. Werde meine EX dann mal zum JA schleppen und das ändern. So viel wie ich weiß, hab ich dann auch die möglichkeit drei Monate lang den Namen zu ändern. Im Moment hat er ja noch den Namen meiner EX, aber sie hat selber mal gesagt das es besser sei wenn er meinen Nammen haben würde.

  • hmmmm den namen wegen des Sorgerechts ändern lassen?


    Bei uns konnte meine Tochter nciht mal den Namen ihres Vaters alleine haben als wir beide schon gem. Sorgerecht hatten.


    Ich hätts auch nicht gewollt...aber man hat uns gesagt sie ist geborene soundso und basta....es ging höchstens noch ein Doppelname
    Ella

  • Zitat

    Original von thomas10
    [quote]Original von Finchen


    Ok, ich lasse mir da gern was sagen, und man weiß ja wirklich nie was noch so kommt. Werde meine EX dann mal zum JA schleppen und das ändern. So viel wie ich weiß, hab ich dann auch die möglichkeit drei Monate lang den Namen zu ändern. Im Moment hat er ja noch den Namen meiner EX, aber sie hat selber mal gesagt das es besser sei wenn er meinen Nammen haben würde.



    Hallo Thomas,


    wenn ich das richtig verstehe, ist es so, dass Du Euer nichteheliches Kind bei Dir hast und die Mutter noch das alleinige Sorgerecht.


    In Deinem Fall würde ich vorschlagen, dass Ihr beim Jugendamt eine Sorgeerklärung abgebt, dann habt Ihr gemeinsames Sorgerecht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder nocht mehr (alleiniges Sorgerecht) kann dann nur anschließend in einem Gerichtsverfahren geklärt werden. Ich denke aber, dass das nicht erforderlich ist, denn die Mutter läßt das Kind ja sogar bei Dir obwohl Du derzeit kein Sorgerecht hast.


    Wenn Ihr gemeinsame elterliche Sorge habt, kannst Du Dich wg. des Kindes auch besser legetemieren (z.B. Kindergeld etc.).


    :D

  • Habe jetzt nicht alles gelesen aber es wurde des öfteren geschrieben, dass bei alleinigem Sorgerecht wenn der Sorgebrechtigte stirbt, das Kind ins Heim kommt, statt zum anderen Elternteil.


    Das stimmt aber nicht. Das Sorgerecht geht auf den anderen Elternteil über.


    http://www.scheidung-aktuell.de/sorgerecht-tod.php

  • Hi,


    Zitat

    Original von Lovrel
    Habe jetzt nicht alles gelesen aber es wurde des öfteren geschrieben, dass bei alleinigem Sorgerecht wenn der Sorgebrechtigte stirbt, das Kind ins Heim kommt, statt zum anderen Elternteil.


    Das stimmt aber nicht. Das Sorgerecht geht auf den anderen Elternteil über.


    ja, wenn das JA zustimmt etc. Ist aber kein Automatismus.



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • ich weiss nur, dass anwälte oft blöffen!


    wenn ein anwalt etwas schreibt, heisst es meist nicht, dass er recht hat.


    soweit ich weiss, musst du dem gemeinsamen sorgerecht zustimmen.


    und das würde ich mir gut überlegen.
    zeig deinem ex doch einfach, dass er nicht unbedingt das sorgerecht braucht um ein mitspracherecht zu haben. bezieh ihn von anfang an in allen angelegenheiten die das kind betreffen mit ein!

  • Ist echt ein heikles Thema, hat alles seine Vor- und Nachteile.


    Mein Ex und ich wollten damals sogar das gemeinsame Sorgerecht, allerdings sah es 1995/1996 noch ein wenig anders aus....


    Klar, heute bin ich froh, dass ich das AS habe, aber sicher hätte man sich arangieren können!


    Jetzt, bei meinem Kleinen, haben wir gemeinsames Sorgerecht, für mich stand diese Diskussion ausser Frage, denn er wollte das Kind auch haben, also warum soll er nicht am orgerecht teil haben!


    Es ist nicht wirklich ein Nachteil, es so zu händeln, allerdings müssen sich die Eltern schon darüber im klaren sein, dass es einzig und allein um das gemeinsame Kind geht!


    Bisher haben wir über alle wesentlichen Sachen gemeinsam entschieden, was nicht immer einfach war, weil der KV viel unterwegs ist, aber es geht.....


    Witzig war ja die Situation beim JA, die hat schon sehr auf mich eingeredet und versuchte mich zu überzeugen, dass das alleinige Sorgerecht besser wäre.


    Im Endeffekt musst Du Dir erstmal klar werden, welche Form Du bevorzugst und wenn es das AS ist, dann ist es eben so!


    Man ist keine bessere Mutter, wenn man das Sorgerecht teilt! LG

  • Zitat

    Original von engelchen2770



    Man ist keine bessere Mutter, wenn man das Sorgerecht teilt! LG


    Sehe ich anders.
    Eine Mutter, die bereit ist das SR zu teilen, beweist damit, dass sie keine Vorrechte für sich in Bezug auf das Kind beansprucht, sondern bereit ist, den Partner voll miteinzubeziehen.

  • Hi,


    echt? Ich hab ja nun beides, einmal allein und 1x geteilt, wie gesagt, beim ersten bin ich froh, dass ich es allein hab, denn da wäre es nicht möglich gewesen zu teilen.


    Ich seh das trotzdem ein wenig anders, wenn die Sitution es nicht zu läßt,. dann sollte ein alleiniges unabdingbar sein!
    Trotzdem bin ich immer dafür Sachen mit dem KV abzustimmen! auch ohne GSR!


    Den Kindern kann es letztendlich gal sein, wer das Sorgerecht hat, solange keine Machtposition daraus entsteht! Weil, ab dann finde ich es verwerflich! Nicht, wenn man es nicht teilt, sondern nur, was man draus macht!


    Beim gemeinsamen Sorgerecht gehört einfach Vertrauen, Verantwortung und einige andere Dinge dazu! Und die sind oftmals nicht da, wenn es eine kurze Affäre oder ähnliches war. Wenn der Vater nicht will etc....


    LG

  • Du hattest -zurecht- geschrieben, dass es um das Kind geht. Aus Kindersicht ist es aber völlig egal, welchen rechtlichen Status die Eltern haben. Ein Kind möchte a priori 2 Elternteile die sich kümmern. Und deshalb gibt´s auch keinen Grund, warum ein Kind Eltern mit verschiedenen Rechten hat. Streit zwischen den Eltern ist auch kein Grund einem Elternteil das Sorgerecht zu verwehren, denn die Vater-Kind-Beziehung ist unabhängig von dritten Personen, wie z.B. der Mutter.