Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • Hallo allerseits,


    zwischendurch ist erst einmal nicht viel passiert.
    Die Große gewöhnt sich an die Kleine und die Eifersuchtsszenarien werden weniger.
    Insgesamt lernt sie deutsch und spricht inzwischen schon recht gut.


    Heute habe ich dann eine Einladung zu einer Zeugenvernehmung bekommen.


    Der Termin ist MORGEN.
    Der Brief ist am 21.09 abgestempelt. Das ist eine Frechheit, weil unglaublich kurz.


    Aber egal. Ich werde alle sonstigen Termine umlegen und gehe natürlich dahin.


    Ich benötige von euch Bestärkung, dass ich das Richtige mache.
    Innerlich denke ich gerade, dass die Situation doch jetzt geklärt ist und meine Töchter sind ja wieder da.
    Insofern ist ja alles ok. so.


    Aber ich weiß, dass wenn ich morgen nicht vernünftig aussage, dass KM dann auf freien Fuß gesetzt wird und ich habe wieder nur Stress und die Kinder keine Ruhe.


    Und auf der anderen Seite wird sie mächtig sauer auf mich sein, wenn ich richtig aussage.
    Irgendwann kommt sie ja wieder raus, und dann ???
    Wie soll ich mit dieser Frau dann klarkommen ???


    Ich bin gerade etwas ratlos.
    Ich habe noch nie einen Menschen ans Messer geliefert, allerdings ist mir auch noch nie eine Straftat persönlich begegnet.


    Ich habe keine Rachegefühle. Vielleicht ist das mein Problem.
    Es ist bei mir eher das kognitive Bewußtsein, dass ich sie Ihre Strafe bekommen lassen muß. Aber vom Gefühl her wünschte ich mir eigentlich nur, dass einfach ein vernünftiges Verhältnis aufgebaut werden kann, der Kinder wegen.


    Nach meiner Aussage morgen wird das nicht der Fall sein.
    Denke ich zumindest.
    Sie wird nach Ihrer Freilassung irgendwann ja wieder auftauchen und Ihre Wut an mir auslassen.


    Aber vielleicht geht es auch gar nicht, mit dieser Frau ein vernünftiges Verhältnis aufzubauen.
    Das will aber irgendwie nicht in meinen Schädel rein.


    Ich bitte um eure Meinung..



    Danke.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • vielleicht bekommt sie aber im knast ne therapie und Entzug und fängt dort mal das umdenken an.....


    Ich finde es gut, wenn du ihr die konsequenzen ihres handelns aufzeigst und einfach bei der wahrheit bleibst.....und da brauchst du auch kein schlechtes Gewissen bei haben.....


    ganz viel Kraft morgen..... :blume

  • Willst du eine Falschaussage zu ihren Gunsten machen? Sollte das rauskommen wäre es für dich wahrscheinlich nicht sehr positiv.


    Ich kann nur für mich und meine Situation sprechen. Meine ex habe ich auch schon vor dem Knast bewahrt. Allerdings nicht durch eine Falschaussage, sondern ich habe ihr Geld geliehen damit sie ihre Strafe nicht absitzen muss.
    Keine 2 Wochen später hätte ich mich dafür am liebsten selbst geohrfeigt. Von ihren Versprechungen hat sie überhaupt gar nichts eingehalten und mein Geld habe ich auch nicht wieder bekommen. Geht ja auch nicht, sie benötigt ihr Geld ja um ständig auf Konzerte zu gehen, oder aufs Oktoberfest. Dadurch hat sie natürlich auch nicht so viel Zeit für Ihre Kinder und nimmt sie mittlerweile relativ regelmäßig. Nämlich alle 11 Wochen.


    Die 2 Monate im Gefängnis hätten ihr sehr gut getan um mal über sich selbst nachzudenken.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Als Zeuge vor Gericht muss deine Aussage der Wahrheit entsprechen, da hast du keine Wahl.
    Du kannst aber die Aussage verweigern, wenn die KM deine Ehefrau ist.


    Du hilfst einem Straftäter nicht, wenn du die Wahrheit verschweigst oder gar lügst.
    Er/sie wird ev. mit einem "blauen Auge" davon kommen, und, da es keine Konsequenzen hatte, sein Handeln nicht überdenken.

  • Also bitte versteht mich nicht falsch:


    Eine Falschaussage kann ich mir gar nicht leisten.
    Das würde und werde ich nicht in Erwägung ziehen.


    Aber man kann die Aussage auf einige wesentliche Punkte beschränken, oder eben auch noch einige andere "kleinere" Details angeben, die die Ungeheuerlichkeit Ihres Handelns deutlich machen würden.


    Diesen Unterschied meine ich.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • sorry, ....nun, ich würde alles erzählen.....auch diese "kleinen" details.


    es wird einfach zeit, dass sie die konsequenz ihres handelns vor augen geführt bekommt......und im knast hat sie erstmal zeit darüber nachzudenken, was sie sich da so geleistet hat...da bekommt sie dann therapie und mal die möglichkeit des "nicht-wegrennens"


    SAg mal. du läßt dich doch jetzt nicht ins Bockshorn jagen ???? :hae:

  • Zu der Frage, wie du später mit diesem Menschen umgehen sollst, sollte sich die Frage gesellen, wie du JETZT mit einem Menschen umgehen willst, der diese Dinge getan hat?


    Was genau ist es, was dich davon abhalten möchte, das zu sagen, was dir wichtig erscheint? Angst? Ein schlechtes Gewissen? Was spricht dafür?


    Wenn du sie schützt, dann schützt du auch das Verhalten, was schädigend war. Du bist nicht für sie verantwortlich. Sie sollte sich Gedanken darüber machen, wie sie mit euch wieder klarkommen kann, nicht anders herum.


    Wer sagt, dass es JETZT einfacher wäre? Wer sagt, dass es später schlimmer kommt?

  • Zieh das unbedingt durch. Sag aus, sag alles, auch wenn es die Situation für die KM verschlimmert. Warum? Ganz einfach: Damit die KM merkt, dass sie richtig Mist gebaut hat. Sie hat nach dem Gerichtsurteil, das Dir das ASR zugesprochen hat, beide Kinder entzogen und ist mit denen in ein anderes Land gefahren. Es hat Dich viel Zeit, Geld und Nerven gekostet, die Kinder wiederzubekommen. Ein Unrechtsbewusstsein hat die KM nicht (gehabt?), so dass ihr jetzt unbedingt vom Gericht klargemacht werden muss, dass es absolut falsch gewesen ist.


    Wie sonst willst Du sonst jemals Ruhe haben, wenn sie Umgang mit den Kindern hat?


    Dass Du keine Rachegedanken hast ist gut - das deutsche Rechtssystem beruht nicht auf dem Rachegedanken (das US-amerikanische schon).


    Die KM wird so oder so sauer sein, da ist es auch egal, warum. Warum willst Du ihr entgegenkommen, nachdem sie beide Kindern gefährdet hat?
    Die Kinder sind es, die Schwierigkeiten hatten bzw. noch immer haben, nachdem ihre Mutter sie wie ein Möbelstück mitgenommen hat.


    Folgen da jetzt keine Konsequenzen halte ich es für das falsche Signal an die KM.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Guten Morgen!


    Auch ich würde die richtige Aussage machen ohne an die Zeit nach ihrer Entlassung zu denken. Erstens ist es egal, was du machst, sie wird dir deine Schonung ihr gegenüber nicht zu würdigen wissen. Zweitens musst du dich so oder so mit ihren Übergriffen arrangieren, wenn es dazu kommt. Drittens wird es dir aus meiner Sicht nichts bringen.
    Eine Hoffnung besteht...wenn sie deine Klarheit, von mir aus auch Wand spürt, um so eher wird sie irgendwann aufgeben, Theater zu machen und sich anderen Dingen widmen. Was es ist, geht dich nichts an, solange die Kinder nicht mit reingezogen werden.


    Was ich während des (Drogen-)Theaters mit den KV gelernt habe, ist, je klarer und konsequenter ich war, desto mehr hat es der Situation gedient. Auch für Außenstehende, weil die Situationen und Erlebnisse nicht verwässert werden/sind.


    Ich drück dir fest die Daumen!
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • Hallo allerseits,


    die Verhandlung ist gelaufen.


    Ich könnte kotzen!!!


    Also im Einzelnen:


    am 23.07 wurde sie verhaftet und ist dann bis zum 31.08.2015 im Gefängnis gewesen, wegen Schwarzfahrens im Jahr 2013, wo sie die Geldstrafen nicht bezahlt hatte.


    Also 5,5 Wochen...


    Seit dem 01.09.2015 war sie dann in Untersuchungshaft wegen Kindesentziehung.


    Am 24.09. war die Verhandlung.


    Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 8 Monaten, ob zur Bewährung oder nicht überlasse sie dem Gericht.


    Das Gericht hat dann einen Freiheitsstrafe von 1 Jahr zur Bewährung ausgeurteilt.
    Somit ist sie wieder auf freiem Fuß, muß sich bei einem Bewährungshelfer melden und kann sonst machen was sie will.


    Leute, ich verstehe die Welt nicht mehr.


    In unserem Staat ist es also schwerwiegender, eine Raubkopie zu machen, da ist die Freiheitstrafe höher, Schwarzfahren in der U/S- Bahn da sitzt man länger.


    Aber seiner eigenen Tochter einen massiven seelischen Schaden zuzufügen, diese vom Vater völlig zu isolieren über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren, eine andere Sprache zu lernen, so dass gar kein Kontakt zwischen Vater und Tochter aufkommen kann, ist eine Lappalie, da geht man zwar mit Strafe, aber rechtmäßig auf freiem Fuß durch die Landschaft.


    Der Richter war allerdings auch einer, der der Generation: "Kinder gehören zur Mutter" angehört.


    Mein Ansehen unseres Rechtsstaates bröckelt.
    Wenn bei einer solchen ungeheuerlichen Straftat, die bis zu fünf Jahren bestraft werden kann nur so wenig bei rumkommt, dann frage ich mich wirklich, warum ich in meinem Leben bisher darauf geachtet habe, rechtstreu und Regelkonform zu leben.


    Sie geht raus aus dem Gericht, als wäre nicht gewesen. Klar 23 Tage Untersuchungshaft.
    Und 29 Tage wegen Schwarzfahren.
    Sorry, da hakt es bei mir wirklich aus...

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Wenn bei einer solchen ungeheuerlichen Straftat, die bis zu fünf Jahren bestraft werden kann nur so wenig bei rumkommt, dann frage ich mich wirklich, warum ich in meinem Leben bisher darauf geachtet habe, rechtstreu und Regelkonform zu leben.


    Weil deine Kinder es verdient haben, bei einer "ehrlichen Haut" aufzuwachsen. Bei einer Person, die sie sich auch als Vorbild nehmen können.
    Davon ab, kannst du in den Spiegel gucken, ohne dich zu übergeben.


    Last but not least... rechne nicht damit, dass du als Mann aus der Sache so easy rausgekommen wärst, wie eine Frau.

  • Lass es hinter Dir und geh Deinen Weg mit den Kindern weiter.


    Als mein Leben nach den Hochzeiten der anderen Art zu Ruhe kam, war (und ist bis heute) mein gesamtes Vertrauen zerrüttet und ich habe kapiert, dass man, wenn es hart auf hart kommt immer auf eigenen Füßen und für sich stehen muss. Rechtsstaat ist gut schön, aber nicht, wenn Kinder mit drin stecken. Nicht umsonst war der Tierschutz zuerst im Grundgesetz verankert :kopf

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  • Für die Kinder und dich bringt es trotzdem ein Plus an Verlässlichkeit. Sollte sie sich wieder etwas zu schulden kommen lassen, dann wird die Bewährungsstrafe aus den Akten gezogen. Möglicherweise ist die Bewährung bei einer Drogenabhängigen auch schneller weg, als du dich umdrehen kannst.


    Den Eindruck, dass die Strafjustiz Unterschiede zwischen Vätern (Justiz ist zuständig) und Müttern (kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung) macht, hat so mancher.


    Wenn ich aber z.B. vergleiche, mit welcher Härte in den USA die Justiz Menschen auch für lange Zeit wegen vergleichsweise geringer Vergehen ins Gefängnis schickt, dann ist mir das moderate System bei uns insgesamt allemal lieber.

  • Hallo allerseits,


    ja, ich habe lange nichts mehr von mir hören lassen.


    Ich war auch der Meinung, dass der Thread ausgelutscht war, da die ursprüngliche Frage sich ja inzwischen mehr als überholt hat.


    Aber ich gebe gerne einen Sachstand zu der aktuellen Lage ab:


    Die Kinder wachsen und gedeihen. Die Eifersuchtsattacken der Großen gegenüber der Kleinen nehmen in der Quantität ab, werden dafür aber heftiger.
    Nicht selten formuliert sie, dass ihre kleine Schwester am besten tod sei. Das ist arlamierend und ich möchte wissen wie ich diese Einstellung verändern kann. Wenn ich sie frage, sagt sie nur das sie weg soll.
    Ich führe das darauf zurück, dass sie die Zeit bei KM alleine und damit der ABSOLUTE Mittelpunkt war. Das hat aufgehört, es gibt Regeln die beachtet werden müssen und sie hat eben nicht mehr den Raum wie bisher.
    Und dann eben noch die Kleine, die in dem System stört.


    Einen Psycho wollte ich auch jetzt einschalten, da sie der deutschen Sprache jetzt auch mächtig ist und sich wirklich gut verständigen kann. In den ersten Monaten nach der Rückkehr war das gar nicht möglich, da sie keiner verstanden hätte.



    Zum Verfahren mit der KM :


    Nachdem KM wieder auf freiem Fuß war, war sie natürlich direkt beim Jugendamt und hat Umgang eingefordert.
    Also gab es einen Termin beim JA bei dem ich über den begleiteten Umgang aufgeklärt werden sollte.
    Die Dame, die den Umgang begleiten wollte war da und wollte natürlich wissen, wie die Vorgeschichte ist.
    Die Schilderung und meine Bedenke wegen der Sicherheit hat dann die Gesprächsstunde aufgebraucht und es sollte einen neuen Termin geben.


    Zu diesem neuen Termin kam es nicht, da Abstimmungsprobleme und Urlaub der JA Mitarbeiterin dies unmöglich machten.
    KM beschloss aber, das ihr das alles zu lange dauerte und hat dann mit Datum 24.11.2015 an das Familiengericht einen entsprechenden Antrag gestellt.
    Das waren genau 2 Monate nach der Haftentlassung.
    Ich frage mich, was sie sich dabei gedacht hat. Sie kommt aus dem Knast und kann sofort ohne vorherige Abstimmung Ihre Tochter sehen ?


    Na jedenfalls hat sie nur Umgang für die ältere gefordert und nicht für die jüngere. Für mich unverständlich.
    Und dann hat ihr Anwalt auch noch einen Verfahrensbeistand für das Kind angefordert.


    Mit dieser Dame hatte ich dann einen Termin und einen zweiten bei uns zu Hause. Man fühlt sich wie auf dem Präsentierteller. Das ist wirklich nicht nett.


    Na jedenfalls hatten wir die Verhandlung am 19.01.2016.
    Die ersten Minuten waren direkt ein Schock. Der Richter ließ durchblicken, dass für einen Umgangsausschluss nicht genügend Anhaltspunkte gegeben seien.
    Der zweite Schock war die Stellungnahme des JA. Dazu später mehr.


    Nach kurzer Zeit erkannte ich und meine Anwältin, dass wir bei einer Entscheidung sicherlich nur verlieren und haben damit einer Einigung zu einem Umgang im Monat für zwei Stunden zugestimmt, natürlich begleitet in Räumen eines Sozialträgers und nicht draußen oder so etwas.


    Na immerhin "nur" einmal im Monat.
    Ich weiß jetzt kommt die Fraktion der Mütter, die sagen, es ist das Recht des Kindes Mutter und Vater zu sehen. Und ich bin grundsätzlich auch der Meinung-.


    Aber wenn KM in bisher jedem Telefonat deutlich gemacht hat, dass sie ihr Kind vermisst und dass sie wieder mit ihr zusammen wohnen will und das um jeden Preis und sie sie fragt, ob sie nicht lieber bei ihr wohnen will, frage ich allen ernstes, ob das dem Kindeswohl dient oder ob das Kind dadurch nicht gerade erst recht zerrissen wird.


    Zum Umgang ist es allerdings noch nicht gekommen, da das Gespräch mit KM und KV noch aussteht. Der Termin war für morgen angesetzt aber leider ist die MA der Sozialstelle erkrankt.
    Es wird einen weiteren Termin geben.


    Insgesamt ärgere ich mich darüber, dass es vorab Gespräche über begleiteten Umgang gab, diese auch auf dem Weg waren und dann einfach eine Klage erhoben werden darf. Eigentlich völlig unnötig und sehr ärgerlich: Sie bekommt PKH und ich darf mal wieder zahlen. (RA und Gerichtsgebühren)


    Na ja, mal sehen wann ihr einfällt die nächste Klage zu erheben wegen Umgang zu der Kleinen Tochter.


    Die Stellungnahme des JA:
    Die Kleine ist im November 2013 geboren worden. Das JA war damals involviert und wußte, dass KM heroinabhängig war. In der Stellungnahme schreibt die JA Mitarbeiterin aber, dass KM seit Februar 2012 clean sei. Das ist einfach ungeheuerlich.


    Dann verschiedene andere einseitig gefärbte Dinge zu Gunsten der Mutter.


    Im Schlusssatz dann der Hammer: "KM war eineinhalb Jahre alleinerziehend und hat die Betreuung der Tochter sichergestellt."
    Das klingt nach Friede Freude Eierkuchen, oder so...
    Jedenfalls nicht nach, war straffällig und hat sich über das Gesetz und alle Gerichtsentscheidungen eigenmächtig hinweggesetzt.


    Meine Bitte dann beim Jugendamt, dass ich eine andere Betreuerin haben wollte wurde nur abgeschmettert, mit der Begründung, dass "Für das Jugendamt stehen die Interesse und Bedürfnisse der Kinder -das Kindeswohl- im Vordergrund. Dieses steht nicht selten im Wiederspruch zu den Gedanken und Vorstellungen eines Elternteiles."


    Also werde ich die selbe MA behalten und mich weiterhin mit offensichtlichen und bewiesenen Falschaussagen des JA herumschlagen müssen. DAS ist auch eine gruselige Vorstellung.


    Soviel zum Verfahren aktuell.


    Ach so und ich habe inzwischen Unterhalt eingefordert. Mal sehen was da raus kommen wird.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Hallo Vater_77,


    Danke, dass du uns auf den Laufenden hälst......das ist ja ungeheuerlich, was diese MA da vom JA vom Stapel läßt....unfaßbar....kann da dein Anwalt , wenn dein Einwurf dagegen nicht fruchtet, das nicht mal klarstellen?


    alleinerziehend bei kindesentführung....ja klar..... :kotz


    Ich wünsche dir weiterhin einen tiefen weiten Atem, viel Kraft, und eine gewisse Art von "makaberen" Humor um das Ganze zu stemmen.....und durchzustehen...... :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen

  • Wenn der Ex das Kind über Staatsgrenzen hinweg entführt und das Kind lebend zurückkommt, wird man noch belohnt? Dafür das das Kind überlebt hat? Aha, da erschließen sich mir neue Sichtweisen.


    Begleiteter Umgang wäre vermutlich so oder so Zustande gekommen. Was ist das Ziel des begleiteten Umgangs? In der Regel der unbegleitete. Diesem musst du entgegenwirken. Ich habe damals sehr dafür gekämpft und mein Ex ist "nur" Alkoholabhängig und nicht fähig für seine Kinder zu sorgen. Bei uns hat es funktioniert.


    Ich drücke Euch nach wie vor die Daumen und hoffe, dass ihr hier endlich zur Ruhe kommt.


    Eine Frage noch: Hast Du endlich einen Psychologen eingeschaltet. Das empfehle ich Dir dringendst. Denn ohne die Einschätzung und Unterstützung der Kinderpsychologin (Analytikerin) hätte ich es nicht durchgehalten.

  • Gegen begleiteten Umgang für 2 Stunden alle 4 Wochen kann man nicht wirklich etwas einwenden. Dadurch wird das Kindeswohl nicht gefährdet. Es ist von Seiten des Gerichts das absolute Minimum, das einer Beschwerde beim Oberlandesgericht vielleicht gerade noch standhalten würde. Das Gericht konnte gar nicht anders entscheiden.


    Den Vorschlag, zu Psychologen/Analytikern zu gehen, sehe ich sehr skeptisch. Analytiker sind oft unverrückbar durchdrungen von der Überzeugung der überragenden Rolle von Müttern im Vergleich zu Vätern. Das kann schwer nach hinten losgehen.


    (Krankheiten soll man behandeln, wenn es eine nachweislich wirksame Therapie gibt. Ist man nicht krank, braucht man auch keine Therapie).

  • Im Schlusssatz dann der Hammer: "KM war eineinhalb Jahre alleinerziehend und hat die Betreuung der Tochter sichergestellt."
    Das klingt nach Friede Freude Eierkuchen, oder so...
    Jedenfalls nicht nach, war straffällig und hat sich über das Gesetz und alle Gerichtsentscheidungen eigenmächtig hinweggesetzt.



    .


    Die Stellungnahme hast du vorab nicht gehabt? Dann bitte deinen Anwalt im Rahmen der getroffenen Absprache bei Gericht noch einmal sinngemäß zu hinterlegen:


    Zur Stellungnahme des Jugendamtes, die Kindsmutter habe die Betreuung der Tochter 1 1/2 Jahre sicher gestellt, wird festgestellt: Die Mutter hat in dem Zeitraum das Kind entzogen und wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht. Entsprechend dem deutschen Rechtsersuchen an die französischen Behörden wurde das Kind am XX dem Vater übergeben und wieder nach Deutschland zurück geführt. Unseres Wissens hat in der Zeit kein Kontakt des deutschen /Stadt Jugendamtes mit Kind und Kindsmutter bestanden. Ob die Mutter in der Zeit die Versorgung des Kindes sichergestellt hat, ist unseres Wissens weder durch das Jugendamt überprüft worden noch aktenkundig und wird anhand der uns vorliegenden Informationen bezweifelt. "

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.