Drogenabhängige Mutter, ABR für den Vater ??

  • Lieber Vater 77,


    ich habe heute meinen kinderfreien Nachmittag/Abend/Nacht und bin mit Erkältung zu Hause...ich habe wie ein Buch diesen ganzen langen Weg von deinem ersten Eintrag bis zum letzten verfolgt...(die anderen Beiträge habe größtenteils übersprungen...sonst wäre ich übermorgen noch nicht fertig)


    Eure Geschichte bewegt mich sehr.
    Ein ganz grosser :respekt von mir.


    Hut ab!


    Wahnsinn!


    so viel Kraft, soviel Energie, diese Wandlung von dir vom zuerst "Co-Abhängigen" bis zum über 11000 Euro augebenden Vater.


    Absolute Hochachtung.


    Weiterhin dir für dich und deine Kinder viel Kraft und Energie! :strahlen

    Träume nicht dein Leben - lebe deinen Traum! :)

  • Zunächst mal: Danke, dass Du noch mal ein Update gibst.


    Das Verfahren bei euch regt mich jedes Mal auf, da könnte ich bei jeder neuen Katastrophe vor Wut aus der Hose hopsen. Nicht wegen Deinem Verhalten, Du bist sehr besonnen und vorbildlich, hast auch immer im Blick, dass es in erster Linie auf das Wohl der Kinder ankommt, leider gerätst Du immer an Leute, die besser einen Beruf hätten. Am liebsten würde man die alle zusammen mal eine Runde kräftig hauen und schütteln.


    Ich hoffe sehr, dass diese seltsamen Leute noch zur Vernunft zu bekommen sind - hat die SB vom JA denn ihre Akte nicht gelesen? Nicht nur, dass die drogenabhängige KM mit den Kindern in ein anderes Land geflüchtet und sie Dir entzogen hat, denn Du hattest zu dem Zeitpunkt bereits das ASR! Zudem hat sie das kleine Kind einfach bei ihrer Schwester gelassen, quasi "verschenkt" und ist mit der älteren Tochter woanders hin. Dass sie das Kind nicht mal richtig erzogen hat - sorry, das kann ich nicht anders nennen, das hat mit "anderem Erziehungsstil" in meinen Augen nichts mehr zu tun - macht die Sache auch nicht besser. Wie kann man daraus ableiten, sie sei alleinerziehend gewesen? (Allein mag noch stimmen, das erziehend spreche ich ihr ab.)


    Umgang hat für Dich auch keiner stattgefunden, Du musstest die Kinder lange suchen und wusstest nicht, wo sie sind und wie es ihnen geht. Da wäre ich ja in Versuchung, ihr zu sagen, dass sie nun ebenso lange auf ihren Umgang warten soll. :pfeif

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Zu Euren Beiträgen :


    Wegen einer Psychologin bin ich wirklich an Nachdenken.


    Auf der einen Seite könnte es jetzt sinnvoll sein, einen entsprechende Person aufzusuchen. Bisher war es allein schon wegen der Sprachbarriere kaum sinnvoll.
    Auf der anderen Seite vertrete ich völlig den Ansatz von Segelpapa, wirklich nur dann etwas zu unternehmen wenn es auch eine Therapie gibt.
    Wie gesagt, ich bin noch nicht entschieden.


    Unsere Klageerwiederung zum Thema Umgang hatte ziemlich exakt den Inhalt, den Bap beschrieben hat. Allerdings lag uns die Stellungnahme tatsächlich erst in der Gerichtsverhandlung vor.
    Jetzt nochmals etwas ans Gericht zu senden ist eh müßig. Der Umgang wird nicht weiter beschränkt werden und einen Verhandlung vor dem OLG wird es auch nicht geben, da wir uns ja verglichen haben. Da sind dann Rechtsmittel ausgeschlossen.
    Eine Entscheidung wäre sowieso von der KM angefochten worden, womit wir dann zum vierten Mal in der zweiten Instanz landen würden. Also lieber einen Vergleich abschließen.


    Ich habe auch oft darüber nachgedacht den Umgang, wie auch immer absolut zu unterbinden. Und ehrlich gesagt. Seit Juni hat bis heute auch keiner stattgefunden.
    Zuerst gab es Telefongespräche, die ich aber eingestellt habe, da KM jedesmal fragte ob die Kleine nicht wieder lieber bei ihr wohnen wolle etc..
    Das geht nicht, also kein Telefonat.
    Und aktuell zieht es sich wegen Krankheit der MA mit dem Vorgespräch hin.
    Aber ... den Umgang völlig zu unterbinden betrachte ich aus Sicht meiner Tochter als nicht sinnvoll.
    Sie möchte ihe Mutter sehen, was ich nachvollziehen kann,.
    Vielleicht schafft es KM ja auch einen Umgang mit der Tochter zu vollziehen, ohne sie zu beeinflussen.
    Ich halte mich da zurück und überlasse es meiner Tochter, sich irgendwann einmal ein eigenes Bild ihrer Mutter zu erstellen.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Mal wieder eine Zwischenmeldung:


    der erste Termin zur Vorbesprechung mit JA und KM und Einrichtung war für den 18.02. geplant.
    Leider war die Dame der Einrichtung erkrankt und somit fiel der Termin aus.


    Der zweite Termin war für den 18.03. vorgesehen.
    Am 17.03 erhielt ich nachmittags vom JA folgende Mail:


    Sehr geehrter Vater_77,




    leider kann der Termin morgen um 9.00
    Uhr erneut nicht stattfinden. Ich habe mich eben telefonisch mit KM
    in Verbindung gesetzt, da ich sichergehen wollte, dass auch meine Einladung
    postalisch bei ihr angekommen ist. KM hat einen unaufschiebbaren
    Termin und ist aktuell nicht in Deutschland sodass ein neuer Termin vereinbart
    werden muss. Ich würde Ihnen die Terminvorschläge mitteilen sobald ich
    Termine mit der Einrichtung blockiert habe.




    Mit freundlichen Grüßen


    Das war doch der Hammer.
    Was gibt es denn wichtigeres als einen Termin zum Umgang mit der eigenen Tochter wahrzunehmen?
    Und dann noch im Ausland zu verweilen ?????
    Wenn ich so das Verfahren betrieben hätte, wären beide Kinder heute noch nicht bei mir.


    Ich war sprachlos.
    Auf der anderen Seite freue ich mich natürlich, keine Reibereien und meine Tochter hat Ruhe.


    Der nächte Termin ist dann am Montag. Mal sehen ob KM kommt.


    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Ich war sprachlos.
    Auf der anderen Seite freue ich mich natürlich, keine Reibereien und meine Tochter hat Ruhe.


    Der nächte Termin ist dann am Montag. Mal sehen ob KM kommt.

    Kenn ich, einerseits ist man froh weil es kurze zeit ärger erspart, anderseits..... man will doch das leben der Kinder geklärt haben und man hat sich auf den Termin doch schon vorbereitet vielleicht Vertretung bei der Arbeit besorgt oder geschaut das die Kinder um die Uhrzeit versorgt sind und man sich auch innerlich schon die Sätze zusammen gelegt, vielleicht auch Notizen gemacht usw.


    Das regt einem nur auf, das ist nur Menschlich.


    Bei meinem Termin beim Jugendamt hat es auch erst nach zweimaligen Absagen geklappt und bei der zweiten Absage wollte ich gerade aus der Tür raus. :kopf
    Bei der ersten Absage war aber der Mitarbeiter selbst dran schuld er hatte in der Adresse einen Zahlendreher drin.

    „Keine Zeit“ – gibt es nicht
    Nur andere Prioritäten

  • Ehrlich gesagt wünsche ich euch das der nächste Termin wieder nciht stattfindet und der nächste und nächste usw und deine Tochter noch mehr Zeit bekommt zur Ruhe zu kommen.


    Hast du dir schon überlegt ob eine Psychotherapie für deine Tochter in Frage kommt?

  • Kenne ich, bei uns war/ist jedes Bier ein wichtigerer Termin als das eigene Kind.......


    Mir geht es da so wie dir, es ist gut so wie es jetzt ist derkleine Mann "vergisst" gerade also hat jetzt schon seit ca einem Jahr nicht mehr nach ihr gefragt und wenn das Thema "Mama" aufkommt ist seine halt eben "weg" und damit ist das Thema auch schon wieder durch.

  • Hallo Leute,


    habe mich wirklich lange nicht mehr gemeldet. Deswegen ein knapper Zwischenstand der Ereignisse:


    Der Umgang ist nun etabliert. KM sieht ihre Tochter begleitet für 2 Stunden im Monat.
    Der erste Umgang fand Anfang Mai statt.
    Es war ungeheuerlich! Meine Tochter hat Ihre leibliche Mutter nicht erkannt. Obwohl sie wußte, dass wir zum Umgang gehen und sie sie dort treffen würde.
    Erst nachdem ich ihr bestätigte, dass es wirklich ihre Mutter ist ging sie auf sie zu. Und das nach nur 11 Monaten Trennung.
    Das zeigt einfach alles: Als sie mich in Südfrankreich auf der Strasse wiedergetroffen hat, nach 15 Monaten ohne Kontakt, sah sie mich und hörte meine Stimme und lief auf mich zu.


    KM war natürlich zu spät aber da. Die weiteren Termine hat sie auch nie pünktlich eingehalten, aber sie ist in der Karenzzeit angekommen.


    Das JA hat in Anlehnung an die vorherigen Ereignisse natürlich weiterhin "Ganze Arbeit" geleistet. Aus der alten Wohnung sind wir ausgezogen und ich habe natürlich eine Auskunftssperre eintragen lassen.
    In dem letzten Hilfeplangespräch am 05.09. hat die inzwischen zuständige Mitarbeiterin des JA nichts besseres zu tun, als die neue Adresse in die Runde zu plaudern.
    In etwa so: "Da sie ja jetzt zur .... Strasse umgezogen sind, wechselt auch die Mitarbeiterin des Jugendamtes." Ein nettes Abschiedsgeschenk.


    Der neuen Mitarbeiterin habe ich dann direkt mitgeteilt, dass sie diesen Fall nicht lange haben wird, da wir erneut umziehen werden und sie sicherlich nicht die neue Adresse erhalten wird.


    Der Umzug ist nun geplant und wir werden etwas weiter weg ziehen, auf jeden Fall in eine andere Stadt. So weit, dass KM mit einer zufälligen Suche uns nicht finden kann.
    Warum?
    Manchmal fährt KM mit einem Bekannten im Auto bei uns vorbei und betrachtet dabei die Wohnung.
    Manchmal steht KM einige Häuser weiter auf der Strasse und ist rein "zufällig" da.
    Wir wohnen in einer Wohngegend ohne Durchgangsverkehr und somit fallen solche "Zufälle" sofort auf.


    Jetzt stecke ich etwas in der Zwickmühle: Die Schulanmeldung steht an. KM hat bisher noch nicht ihr Einverständnis zur Anmeldung gegeben. Formell hat sie immer noch das Sorgerecht.
    Das JA reagiert nicht, oder nicht sichtbar.
    KM ist abgetaucht.
    Die letzte bekannte Adresse wurde von Amts wegen abgemeldet, da sie dort auch nicht durch die Polizei zu ermitteln war.
    Die Staatsanwaltschaft sucht sie.
    Die Briefe meines Anwaltes kamen genauso zurück, wie die Briefe, die die Behörden senden.
    Ihr Anwalt hat das Mandat niedergelegt, da kein Kontakt mehr zur KM besteht.


    Alleine werde ich sie aber nicht angemeldet bekommen.
    Meine Anwältin sagte, ich solle dem JA Druck machen, das tue ich, aber ohne Erfolg.


    Bei den Umgangsterminen möchte ich ein solches Thema nicht ansprechen, da ich finde es gehört dort überhaupt nicht hin.


    Aber die Kernfrage ist doch, wie bekomme ich meine Toichter in der Schule angemeldet, ohne dass die Mutter weiß in welcher Schule?


    Zum Thema Umgang eröffne ich ein neues Thema. Ich finde das gehört jetzt wirklich nicht mehr hierhin.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Hallo Vater_77, schön mal wieder von euch zu hören. Nicht so schön, was da so passiert ist. Zumindest dem Vorgesetzten der JA-Mitarbeiterin und ggf. dem Datenschutzbeauftragten der Stadt würde ich davon berichten.


    Zum Thema:
    Du meldest sie einfach ohne die KM bei der Schule an. Wirst Du nach der Mutter gefragt, sagst Du die Wahrheit: sie ist verschwunden und Du weißt nicht, wo sie ist. So hab ich das damals auch bei meinem jüngeren Kind gemacht, als die weiterführende Schule anstand. Es besteht in Deutschland schließlich Schulpflicht. Bei mir war die Schule mit der Auskunft zufrieden. Im Zweifel hätte ich auch eine Bescheinigung vom Jugendamt gebracht, eine Klage würde ich übertrieben finden. Du kannst ja nach den Weihnachtsferien mal im Schulbüro anrufen und fragen, wie es dort gehandhabt wird.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Alleine werde ich sie aber nicht angemeldet bekommen.
    Meine Anwältin sagte, ich solle dem JA Druck machen, das tue ich, aber ohne Erfolg.


    Hallo Vater_77,


    bitte frage hier nicht die Anwältin oder womöglich das Jugendamt.
    Der korrekte Ansprechpartner ist das Schulamt Deiner zukünftigen Heimatstadt.


    In einigen Bundesländern (z.B. Baden-Württemberg) ist es so, dass Kinder vorbestellt werden zur Schuluntersuchung und bei Eintritt der Schulpflicht wird ihnen mitgeteilt, wann sie in welcher Schule zur Einschulung zu erscheinen haben. Es wir hierbei keine einzige Unterschrift geleistet. Die braucht man erst dann, wenn man das Kind in einer anderen als der Regelschule für den betroffenen Sprengel anmelden will.


    In anderen Bundesländern (z.B. vor Kurzem in NRW nochmals verifiziert) werden zwar auf den Formularen der Schulen die Unterschriften beider "Erziehungsberechtigten" verlangt, dies hatte das Sekretariat auch bestätigt. Auf Nachfrage beim Schulamt genügt jedoch auch hier die eine Unterschrift des betreuenden Elternteils wenn das Kind die für das Kind vorgesehene Regelschule des Sprengels besucht.


    Wie Haselmaus bereits geschrieben hat:
    Das Kind wird schulpflichtig werden. Das ist wichtiger als eine zweite Unterschrift auf dem Anmeldebogen.


    Wichtiger wird es sein, eine Auskunftssperre der zukünftigen Schule gegenüber der Kindesmutter zu erwirken. Es wird der Kindesmutter ein Leichtes sein, alle in Frage kommenden Schulen des Umkreises telefonisch zu kontaktieren um nachzufragen, ob Tochter XX dort zur Schule geht oder zur Schule gehen wird. Genug Zeit hat sie offenkundig. Sie wird diese Auskunft erhalten wenn sie das Sorgerecht für die Tochter nachweisen kann. Hierbei (!) kann die Anwältin behilflich sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Frau Raumtemperatur


    Auch in Baden-Württemberg muss eine Schulanmeldung unterschrieben werden. Aber da Schulpflicht besteht kann ich dir aus meiner Erfahrung sagen, ich habe keine Unterschrift von Ex benötigt. Das Jugendamt meinte, ich soll es erstmal ohne Unterschrift versuchen und im Zweifelsfall wäre die Unterschrift schnell ersetzt. Ich habe alle Anmeldungen alleine unterschrieben. Alle Daten die Bekannt sind angegeben und bei der Adresse angegeben, dass mir diese unbekannt sei.

  • Hallo Traumtänzerin,


    verbindlichen Dank für diese Information.
    Dann hat sich entweder in den letzten beiden Jahren das Procedere verändert oder aber es gibt regionale Unterschiede.


    Das Problem bei der Beantragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis zum Thema Einschulung ("Unterschrift ersetzen lassen") wäre für mich, dass der andere Elternteil von diesem Antrag bei Gericht erfahren würde - also im Endeffekt auch womöglich die Adresse der Schule des Kindes und auch die eigene.


    Das Problem bei der Angabe man kenne die Adresse des anderen Elternteils nicht, wäre für mich, verschweigen zu müssen, dass man den anderen Elternteil regelmäßig sieht, bzw. dem Kinde das Formular zum begleiteten Umgang im Umschlag mitgeben könnte. Es besteht ja (wenn auch indirekter) Kontakt zum anderen Elternteil.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Danke für die Antwort.


    Allerdings werde ich gegenüber niemanden erwähnen wo wir wohnen werden.
    Somit kann KM nicht so schnell herumtelefonieren.


    Selbst das JA in der Stadt in der wir jetzt wohnen wird nicht informiert werden.
    Sollte es Umgangskontakte weiterhin begleitet geben, werde ich diese an der alten Heimatstadt wahrnehmen, somit ist auch hier der Berührungspunkt abgeschnitten.


    Das wichtigste ist nur, dass meine Tochter "dicht" hält. Das ist wirklich das schwierigste.

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • vater, du tust mir wirklich leid. was für ein sch... leben.... dass ihr euch so verkriechen müßt. was für ein horror. mir fehlen die richtigen worte, aber fühlt euch mal gedrückt ;-)

  • @ Frau Raussteiger:


    Das mit der Unterschrift ersetzen lassen ist für mich nicht so schlimm.
    KM hat keinen festen Wohnsitz, hat mir das Einwohnermeldeamt am 18.01. schriftlich bestätigt.
    Die aktuelle Adresse ist eh durch die "freundliche" Weitergabe des Jugendamtes bekannt.


    Ich brauche auch nicht zu verschweigen, dass es Umgangskontakte gibt, im letzten Hilfeplangespräch wurde ich dazu angewiesen, KEINE Briefe zu übergeben.
    Dies solle über die Anwälte erfolgen, was nun nicht mehr funktioniert, da der Anwalt von KM das Mandat niedergelegt hat, da kein Kontakt besteht und keine Adresse bekannt ist.


    Viel interessanter ist es, einen Antrag bei Gericht zu stellen.
    Sie wird diesen kaum zugestellt bekommen, da keine Adresse.
    Sie wird sich, falls doch eine Zustellung erfolgt, diesen nicht vor Gericht verteidigen, da sicherlich keine Prozesskostenhilfe.
    Das Verfahren hat für sie keinerlei Aussicht auf Erfoilg.


    Also habe ich dann entweder die Unterschrift oder die Zustimmung des Gerichtes und wieder einen Meilenstein auf dem Weg zum alleinigen Sorgerecht erledigt.


    Denn so ist es ja kein Zustand.
    KM zahlt keinen Unterhalt, sie entführt die Kinder und nun ist sie nicht auffindbar und kann somit das Sorgerecht nicht wahrnehmen.


    Ist das eine fürsorgliche Mutter, der das Sorgerecht zusteht?

    Und wenn es nicht so kommt wie du denkst, kommt es doch so wie es besser ist für Dich !

  • Dies solle über die Anwälte erfolgen, was nun nicht mehr funktioniert, da der Anwalt von KM das Mandat niedergelegt hat, da kein Kontakt besteht und keine Adresse bekannt ist.

    Also habe ich dann entweder die Unterschrift oder die Zustimmung des Gerichtes und wieder einen Meilenstein auf dem Weg zum alleinigen Sorgerecht erledigt.


    Denn so ist es ja kein Zustand.
    KM zahlt keinen Unterhalt, sie entführt die Kinder und nun ist sie nicht auffindbar und kann somit das Sorgerecht nicht wahrnehmen.


    Ist das eine fürsorgliche Mutter, der das Sorgerecht zusteht?

    Vater_77
    Das ganze liest sich für mich wie ein Dejavu.
    War bei uns genauso, etliche Gerichtsverhandlungen wo sich der richter gewunden hat wie eine Schlange die in ein Vaselinefass gefallen ist usw.
    Schön war eine Verhandlung von von seiten Ex niemand aufgetaucht ist "Och Herr Agrippa , die KM hat bestimmt viel um die Ohren da wolle wir ihr nicht noch mehr Druck machen. Läuft ja bei ihnen und dem kleinen gut daher vertagen wir die Vehandlung" :thumbsup:
    Vorladungen sind im grunde auch nur eine höfliche Anfrage ob sie denn mal Lust hat zu kommen wenn nicht ist auch nicht schlimm.



    Das ist schon krass wie sehr sich unsere Fälle ähneln.