Sohni ist gerade in der 10. Klasse Realschule.
Im kommenden Jahr (09/2014) wird er eine Ausbildung zum Bankkaufmann beginnen (Vertrag ist unterschrieben).
Er ist dann 16 1/2 Jahre alt.
Bisher zahlt der KV den Mindestunterhalt (tituliert).
KV weiß, dass Sohni die Ausbildung machen wird.
FRAGE: Bekomme ich schon zu Beginn der Ausbildung eine neue Unterhaltsberechnung? Muss dann der KV ggf. weniger bzw. gar keinen
KU mehr begleichen?
Oder erst, wenn Sohni die Lehre abgeschlossen - also ausgelernt hat?