Warum als Bedürft./ Selbst. bis x Euro

  • Hallo, manchmal finde ich es ungerecht: Ex seit ca. 5/6 Jahren insolvent, gearbeitet ja, aber nur Selbstbeh. max. 150 Euro (ohne Behinderung). Nun größere Wohnung, will ja die Kinder übernachten lassen. Per Amt genehmigt War zwar nie früher so, aber viell. die nächsten Monate. Dazu noch Fahrtkosten/Pauschale demnächst per Amt. Okay, wenn, das so ist. P.S. Kohle habe ich nie gesehen! Demnächst selbstständig. Er so: ich weiß, dass ich max. 15oo Euro verdienen darf, ohne Abzug. Er so: dann zahl ich viell. Unterhalt. Ach ja, ab wann und in welcher Höhe ist fraglich. Keine Antwort! Kann ich mir abschminken?! Da kommt wohl nix rum?? Nur minimal arbeiten ohne Abzug. Wie übel. Traurig, das manche per nix-tuen gut dargestellt sind. Stelle meine Arbeitszeit (ohne jegl. Zuschüsse) auch in Frage...Ab welchem Betrag kann ich bei JU anfragen, die haben auch nix getan? (er arbeitet halt nicht x-Std.) Danke, per Frust :-) :thanks:

  • Ähm, nicht böse sein, aber bekomme ich das übersetzt?

    Andere nennen mich gestört, ich nenne mich verhaltensoriginell“


    Wer fragt, ist ein Narr für fünf Minuten. Wer nicht fragt, bleibt ein Narr für immer.
    (Chinesisches Sprichwort)

  • Hallo Nic,


    es wäre einfacher und hilfreicher, wenn Du Deine Post`s nicht im Telegramstil verfassen würdest und uns den Sachverhalt darlegst und Deine Frage klar formulierst. Dann wirst Du hier sicher gute Ratschläge bekommen können.


    Aber ich kann Deinem Beitrag leider nicht entnehmen, was Du wissen möchtest, und wie genau die Sachlage ist.. :blume

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Verzeihung, also jetzt neu. Ex nun bald Selbstständig. Möchte aber nicht mehr als 1500 verdienen. Gibt es eine Chance für die Kinder per Unterhalt?

  • Hallo Nic,


    ist ja kein Problem... ;)


    Nun habe ich es vermutlich ein wenig besser verstanden... Dein Ex ist selbstständig und will nicht zu viel Unterhalt zahlen müssen... Ich würde Dir zunächst einmal raten, beim Jugendamt eine Beistandschaft einzurichten. Die ermitteln den Unterhalt m.W. nach den letzten Einkommensnachweisen und nicht nach dem, was einmal sein wird.


    Wenn Du dort einen Titel bekommst ist dieser eine gewisse Zeitlang gültig ( 2 Jahre glaube ich)... und für beide bindend.


    Viel Erfolg!

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Danke für Info. Die Beistandschaft habe ich seit letztem Jahr. Überprüfung dann in den nächsten Monaten..nächstes Jahr.