Alleiniges Sorgerecht, Gründe, Chance usw.

  • Hi ho,


    ich würde gerne für eine Freundin mal was fragen.


    Sie hat nen Sohn, 7, ist seit einem Jahr geschieden. Beide haben das Sorgerecht, Kind wohnt bei ihr.


    Der Vater nimmt den Jungen sehr selten und auch sehr unzuverläassig. Der Junge hat zwar ein angeknacktes Verhältnis zum Vater, möchte ihn wohl aber sehen.


    Dagegen hat die Mutter auch nichts, sie möchte auch daß der Kontakt besteht...THEORETISCH.


    Das Problem ist aber, daß der Vater a) Alkoholiker ist, b) eh keinen Unterhalt zahlt (hat noch mehrere andere Kinder aus früheren Beziehungen... :rolleyes2: ). Er kümmert sich nicht um richtige Arbeit, sagt ganz offen, dann bleibt ihm ja eh nix mehr, weil er dann Unterhalt zahlen muß usw...


    Und c) macht er ihr immer wieder das Leben schwer, sie muß ihm hinterherlaufen bei Entscheidungen, er verweigert einfach wichtige Unterschriften (nicht weil er ne andere Meinung hat, sondern weil er sie ärgern will) usw.


    Er kommt mit der Trennung nicht klar, gönnt ihr nichts, nimmt den Sohn nicht wie vereinbart, wenn sie mal was vor hatte usw... (es gibt keinen geregelten Umgang)


    Nimmt dann widerum Urlaub bei seinem Minijob (unabgesprochen!), WILL den Jungen dann haben, dreht dann aber durch, wenn es nicht geht, weil das Kind z. B. schwer krank geworden ist oder ähnlich.


    Der Vater ist sehr aufbrausend, wurde der Mutter gegenüber auch mehrmals gewalttätig. Dem Jungen gegenüber zwar sehr wütig, aber wohl nicht gewalttätig. Dennoch...


    Was meint Ihr, macht es Sinn das ASR zu beantragen? Sind die Gründe gewichtig genug oder eher nicht?


    Sie würde dem Umgang nicht im Wege stehen, aber das ASR hätte sie mittlerweile schon gern.


    Bettina

  • A) ist meistens kein Grund, Sucht ist eine Erkrankung, so lange diese Erkrankung nicht das Kindeswohl gefährdet "interessiert" das wenig
    B) ist gar kein Grund


    C) lieber erst mehrere Entscheidungen bzw. einzelne Bestandteile des SR beantragen bevor man direkt das ganze ASR haben will...



    Nur mal so zum Vergleich:
    A) hatten wir nicht als Grund
    B) hatten wir
    C) hatten wir
    + Gewaltandrohung gegen mich


    ergebnis: kein alleiniges SR

  • Alleiniges Sorgerecht bekommt man eigentlich nur, wenn glaubwürdig nachgewiesen werden kann, dass die gemeinsame Sorge kindeswohlgefährdend ist.


    Ich verstehe nicht ganz: Der KV sei Alkoholiker - nun gut, dann sollte er schnellstens alles daran setzen, um trocken zu werden. Wenn es nicht sicher scheint, ob der KV alleine mit dem Kind gut zurechtkommt, könnte man bzw. das Jugendamt begleiteten Umgang anordnen - mit dem Ziel, dass das Kind seinen Vater regelmäßiger sehen kann.


    Ich finde die Formulierung "Sie würde dem Umgang nicht im Wege stehen" entlarvend. Wenn ihr das Wohl ihres Sohnes wichtig ist, dann sollte sie alles daran setzen, den Umgang mit dem KV zu fördern, anstatt diesen nur zu akzeptieren, weil sie ja schlecht dagegen sein kann.


    Vielleicht, und das ist bewusst provokativ formuliert, geht es ihr ja darum,, den Sohn an sich zu binden?


    Gerichtliche Verfahren sind jedenfalls keine Wünsch-Dir-Was-Veranstaltungen. Man sollte diesen Weg eigentlich nur beschreiten, wenn sicher ist, dass keine außergerichtliche Einigung möglich ist. Aber man gibt dadurch auch die Entscheidung aus der Hand.


    Warum nicht konstruktiv an die Sache herangehen? Beim Jugendamt eine Vereinbarungn treffen, dass der Vater während der Umgänge keinen Alkohlol konsumiert. Vor allem aber dem Kind gegenüber den Vater nicht schlechtmachen wegen seines Alkoholkonsums oder anderer Dinge, die der KM vielleicht nicht gefallen.


    Oder Deine Freundin soll mal direkt zum Kinderschutzbund gehen und sich dort beraten lassen.

  • Um das ASR zu bekommen, muss Deine Freundin einen Antrag mit einer genauen Kurzerläuterung an das Familiengericht stellen.
    Am besten lässt sie sich noch über einen Anwalt vertreten, der den Antrag absegnet.
    Ausschlaggebend bei mir war der Tipp des Jugendamtes, ich solle doch in meinem Falle das ASR beantragen!


    Dann bekommt sie Anhörungstermine und dem KV werden Vorschläge gemacht, um dem Gericht zu zeigen, wie sehr er sich
    bemüht und interessiert.
    Nach den Terminen (die man abwarten muss) wird entschieden, ob sie das ASR bekommt.


    Gedauert hat das Ganze bei mir ca. ein halbes Jahr, von der Antragstellung über drei Anhörungstermine mitsamt der
    Verfahrenspflegschaft bis zum Entscheid.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Was würde sich denn durch das ASR bei den von Dir aufgeführten Punkten ändern oder verbessern?


    Unterhaltsfragen haben mit GSR/ASR nix zu tun.
    Umgangsprobleme haben mit GSR/ASR auch nix zu tun.


    Einzig die Unterschriften sind ärgerlich....aber er gibt sie ja. Hier hilft vielleicht, mal das gerichtliche "Ersetzenlassen" durchzuziehen....


    ...aber für ASR reicht das eher nicht.

  • Huhu,


    dank Euch erstmal.


    Also das mit dem Unterhalt hab ich nur nebenbei erwähnt, um das Bild des Mannes hier etwas deutlicher zu machen. Er ist seit etlichen Jahren so "verloddert", sie hatte ihm auch schon mehrmals gesagt, wenn er nicht an sich arbeitet, sich beraten läßt, versucht trocken zu werden usw, dann würde sie das nicht länger mitmachen. Es hat nicht geklappt, und daher hat sie sich ja von ihm getrennt. Er ist ja nicht "nur" krank, sondern es ist ja bekannt, daß manche Leute unter Drogenkonsum agressiv werden etc.


    Sie möchte nicht "wünsch Dir was" spielen, sie möchte nur das Recht für Dinge allein bekommen, die sie halt eh schon im Grunde allein machen muß, oder wo er nicht vernünftig mit argumentiert, nicht mitarbeitet. Keine seiner Entscheidungen beruht auf Logik, sondern lediglich auf seinem "Wohlwollen" oder seinem Bockig-sein.


    Sie möchte ihren Sohn übrigens nicht an sich binden, aber sie kennt ihren Ex-Mann sehr gut, und sie weiß halt auch, wie der Mann unter Alkohol werden kann. Daß sie da nicht hundertprozentig beruhigt ist, wenn der Sohn da ist, finde ich verständlich. Ich kenne den Mann auch gut, und ich wollte zum Beispiel nicht mehr, daß er allein auf unsere beiden Jungs aufpasst.


    Was gäbe es denn sonst noch für Möglichkeiten, da hier von "einzelnen Bestandteilen des SR" gesprochen wurde?


    Wenn sie nicht mehr für jede Kleinigkeit seine Einverständnis einholen muß, wäre ihr ja erstmal schon geholfen.


    Bettina

  • Wenn sie nicht mehr für jede Kleinigkeit seine Einverständnis einholen muß, wäre ihr ja erstmal schon geholfen.


    Vielleicht sollte sie erstmal schauen, wofür sie wirklich Unterschriften braucht - GSR heißt nämlich im normalen Alltag schlicht garnix, es sind wirklich nur sehr wenige Entscheidungen, für die man tatsächlich das Einverständnis des anderen ET braucht. und zur Not läßt man die Unterschrift halt ersetzen.


    Das relativiert die Problematik vielleicht etwas....

  • Ich hatte 2011 alleiniges Sorgerecht für meine beiden Kinder beantragt, weil ich die Kindesmutter aufgrund ihrer psychischen Krankheit für erziehungsunfähig halte. Zudem besteht für mich insofern Kindeswohlgefährdung, dass sie mit der Tochter eine pathologisch-symbiotische Beziehung gelebt hat. Mit den Folgen habe ich heute noch zu tun. Das Gericht hat ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit von beiden Eltern anfertigen lassen, weil der Kindesmutter natürlich nichts anderes einfiel,als ihrerseits alleiniges Sorgerecht zu beantragen für beide Kinder und mich als völlig erziehungsungeeignet darzustellen. Glaubt mir, es war nicht schön. Trotzdem: kein alleiniges Sorgerecht!


    Sie könnte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Gesundheitsfürsorge und das Recht, Anträge bei Behörden zu stellen, beantragen. Aber das kann ihr ein guter Familienanwalt noch besser erklären als ich.


    Die Frage ist natürlich auch immer: wie kann das Sorgerecht praktisch umgesetzt werden, wie entwickelt sich die Beziehung zu beiden Elternteilen, welches Vorbild sind die Eltern und andere Dinge, die mit rechtlichen Entscheidungen so gut wie nichts zu tun haben müssen.

  • Und c) macht er ihr immer wieder das Leben schwer, sie muß ihm hinterherlaufen bei Entscheidungen, er verweigert einfach wichtige Unterschriften (nicht weil er ne andere Meinung hat, sondern weil er sie ärgern will) usw.


    Hallo Charly76,


    letztendlich konnten sie aber immer eine Einigung erzielen.


    Sicht von außen:
    Der Umgang ist zwar unzuverlässig und nicht häufig, aber der Vater hat eine Beziehung zum Kind und kann mit-beurteilen bei wichtigen Entscheidungen.


    Das "Hinterherlaufen bei Entscheidungen" kann vermieden werden, wenn die Mutter selbs stringenter die Entscheidungen einfordert und eben nicht "hinterherläuft".


    - Der Vater wird von einer anstehenden Entscheidung in Kenntnis gesetzt, er wird zeitgleich umfassend informiert.
    - Sodann wird er aufgefordert, die Entscheidung binnen zwei Wochen mitzuteilen, bzw. Alternativen zu nennen oder die gewünschte Unterschrift zu leisten
    - Erst wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, kann die Freundin weitergehende Schritte einleiten: Antrag beim Rechtspfleger des Gerichts auf Übertragung der Entscheidungsbefugnis, bzw. des entsprechenden Teil-Sorgerechts.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Noch Mal 2 Gedankengänge / Erfahrungen....


    eine Freundin von mir hatte aus ähnlichen Gründen ASR beantragt, Vater war drogenabhängig (Gras und Extasy) hat das Gericht quasi nicht interessiert, bzw. das hat nicht gereicht! Drogensucht führt also nicht "automatisch" zum Entzug des SR.


    Ich habe schwarz auf weiß das eine SB vom JA geschrieben hat sie Zweifel sehr stark an der erziehungsfähigkeit von unserem KV... hat den Richter null interessiert... :hae:


    Ich würde es machen wie FrauRausteiger schreibt...


    und noch Mal genau gucken: Für was brauche ich wirklich die Unterschriften... und im Moment gibt er sie immer im letzten Moment...


    Ggf. kann deine Freundin z.B. das SR für Teilbereiche beantragen z.B. medizinische Entscheidungen dann muss sie in diesem Teilbereich den KV nicht fragen... aber auch dafür muss es sehr gute Gründe geben...
    Z.b. ein KV würde sich nachhaltig weigern einer wichtigen OP oder Behandlung zuzustimmen...


    das muss aber schriftlich dokumentiert sein...



    ansonsten könnte es passieren: KV sagt "nein" und deine Freundin stellt den Antrag plötzlicher Sinneswandel und KV leistet Unterschrift... das bringt dann letztlich auch keinen weiter... das sind Spielchen... die müssen aufhören und das können sie nur, durch anderes Verhalten deiner Freundin (ebenso wie es FrauRausteiger schreibt)

  • Wieso ist Alkoholismus / Drogensucht eigentlich heutzutage nicht mehr Kindeswohlgefährdend?
    ES gibt viele, die im Rausch gewalttätig werden und dann?
    Ich wurde als Kind auch nicht angerührt, die Großmutter jedoch halb tot geprügelt. Folge: Ich bin in einer Pflegefamilie groß geworden.


    Es ist mir echt schleierhaft, wie sorglos unsere Behörden heutzutage mit dem Kindeswohl umgehen. Ein Alkoholiker ( in) hat sich von Kindern fernzuhalten meines Erachtens und schon gar nicht irgendwelche Entscheidungen zu treffen. Will er das, kann er ja einen Entzug machen.


    Echt, da fehlt mir jegliches Verständnis.


    Moranaro: Das stimmt ja so auch wieder nicht:


    Ich bin erst seit einem halben Jahr getrennt und hätte sie schon 2mal benötigt.

    Einmal editiert, zuletzt von Borte ()

  • Ich habe das alleinige Sorgerecht für meinen Sohn beantragt und bekommen, aus folgenden Gründen:


    - Vater zahlte keinen Unterhalt
    - Vater sagte betreutet Umgänge ab
    - Vater erschien nicht zu zwei Gerichtsterminen
    - In der Akte stand, das er drogenabhängig war, aber eine Therapie machte (Drogen nahm er danach trotzdem noch, habs aber bei Gericht nicht erwähnt)
    - Vater saß schon etliche male im Knast
    - Vater drohte mir per Email


    Ich bekam das alleinige Sorgerecht in Abwesenheit des Vaters zugesprochen, die Richterin hatte ihm gesagt er könne sich auch schriftlich äußern, das tat er aber nicht.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag.
    von Charlie Chaplin