Ich fühl mich gerade im Stich gelassen...

  • Im Moment weiß ich nicht wo mir der Kopf steht. Ich bin nach 7 Jahren in meinem Job betriebsbedingt gekündigt worden. Bin also das Erste mal in meinem Leben arbeitslos.


    Da mir mein Gehalt im Juli gekürzt worden wäre, hat mein Chef die Kündigung um einen Monat vordatiert, was heißt, dass ich zum 31.7 nun arbeitslos bin. Ich habe mich sehr schnell telefonisch arbeitssuchend gemeldet und war diese Woche auch persönlich beim Arbeitsamt und verstehe eines nicht.


    Mein Sohn ist 2,5 Jahre alt und wird bis August noch von seiner Tagesmutter betreut, einen Kindergartenplatz steht uns erst zum 1. Januar zu. Das habe ich so dem Arbeitsamt erzählt und die Dame meinte, ich könne mich nicht arbeitslos melden, würde quasi kein Arbeitslosengeld bekommen, solange ich für die Monate September - Januar keine Betreuung für meinen Sohn finde, da ich dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen würde. Die Tagesmutter würde meinen Kleinen gerne bis Januar behalten, nur kann ich sie einfach nicht bezahlen. Das wären 300€ im Monat.


    Das nächste Problem, die Wohnung in der wir wohnen, läuft auf den Namen meines Bruder. Damals musste ich nach der Trennung schnell eine Wohnung finden und deshalb übergab mir mein Bruder seine Wohnung und er ist zu meinem Vater gezogen. Nun hat mein Bruder diese Wohnung zum 31.7 gekündigt und als ich noch "Arbeit" hatte, dachte es wäre kein Problem mit der Vermieterin zu sprechen, ob ich diese übernehmen kann. Tja, und ab dem 31.7 bin ich ja nun arbeitslos.


    Ich weiß einfach nicht was ich alles machen soll, ich habe nur noch Kopfschmerzen und viele Ängste was die Zukunft angeht.

  • Ich bin nach 7 Jahren in meinem Job betriebsbedingt gekündigt worden

    Kündigungfrist 1 Monat ????


    Da mir mein Gehalt im Juli gekürzt worden wäre, hat mein Chef die Kündigung um einen Monat vordatiert, was heißt, dass ich zum 31.7 nun arbeitslos bin


    Waurm denn das ?


    Monate September - Januar keine Betreuung für meinen Sohn finde, da ich dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen würde. Die Tagesmutter würde meinen Kleinen gerne bis Januar behalten, nur kann ich sie einfach nicht bezahlen. Das wären 300€ im Monat.


    das stimmt - ohne Betreuungsplatz - kein ALG I - sondern ALG II. - jetzt hast du doch noch 4 Wochen zeit - da findet sich doch sicher ein Job und wenn dann nur zur Aushilfe.


    Nun hat mein Bruder diese Wohnung zum 31.7 gekündigt und als ich noch "Arbeit" hatte, dachte es wäre kein Problem mit der Vermieterin zu sprechen, ob ich diese übernehmen kann. Tja, und ab dem 31.7 bin ich ja nun arbeitslos.


    Der Held ? Warum macht er denn das ? Warum spricht er nicht erst mit der vermieterin ? Vielleicht hat die auch schon einen neuen Mieter zum 01.08 ?


    ToDo


    Irgendeinen Job - monster, stepstone, xing, arbeitsagentur.de
    Mit der Vermieterin offen reden und neuen Vertrag anfordern
    die Sache mit der Kündigung klingt sehr komisch
    Antrag auf Betreuungskostenübernahme beim Jugendamt stellen - auch ohne Job - mit dem Hinweis auf schnelle Verfügbarkeit

  • Hallo,


    mensch das ist ja wirklich alles ziemlich viel auf einmal.... :troest


    Im Moment kannst du dich arbeitssuchend melden und dann (ab 01.08.) arbeitslos.
    Gleichzeit würde ich einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten beim Landkreis (ist zumindest bei uns so) stellen und ab dem 01.08.2013 Wohngeld beantragen.
    Kannst du nicht trotzdem in der Wohnung bleiben und ihr macht einen neuen Mietvertrag? EInen Nachmieter braucht die Vermieterin doch sowieso?!?!?


    LG :winken:

  • Wie viele Mitarbeiter hat das Unternehmen?


    Sieht so aus, dass die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.


    Und wie ist die betriebsbedingte Kündigung begründet?


    Mit dem ALG I, da will sich die Agentur mal wieder aus ihrer aus ihrer Verantwortung. Machen die gerne bei Mamis. Grundsätzlich gehen die SB´s davon aus, das die Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist.


    Solange Du nachweisen kannst, dass du mind. 15 Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst müssen die zumindest anteilmäßig zahlen. Besser wäre es du kannst mehr vorweisen!


    Ich weiß jetzt nicht, ob die Betreuung im Rahmen des JA oder sogar vom JC bezahlt werden kann. Zumindest einen Anteil. Aber da weiß bestimmt jemand anderes bescheid.


    Versuche die Betreuung zu gewährleisten, dann müssen die erstmal ALGI zahlen.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Die vordatierte Kündigung hättest Du nicht hinnehmen müssen!


    Die zwei Monate muss er dich voll bezahlen, wenn er dich nicht da haben will muss er dich freistellen.


    Lege Widerspruch gegen die Kündigung ein und gehe zum Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die erste Instanz zahlt glaube ich der Arbeitgeber.


    Dann kann auch überprüft werden, ob alles rechtens ist, da dir evtl. noch eine Abfindung zusteht.


    Wie hoch ist die Mitarbeiterzahl. Das ist wichtig, ob ein Sozialplan hätte aufgestellt werden müssen.

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  • Die erste Instanz zahlt glaube ich der Arbeitgeber.


    Nein erste Instanz bezahlt meines Erachtens jede Partei für sich.


    LG emmchen

    "Wenn jemand einmal deine Seele berührt hat, wirst du immer wieder danach
    suchen es erneut zu erfahren. Und manchmal hast du Glück und erfährst
    es noch mal."



  • Hallo ihr Lieben, vielen Dank für eure Ratschläge. Ich war schon bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht. Leider ist der Betrieb zu klein, 3 Mitarbeiter 3 Aufsichtsräte kein Betriebsrat und somit habe ich kein Küdigungsschutz und bekomme keine Abfindung.


    Die Kündigung wurde mir erst am 12 Juni vorgelegt, datiert 31.05 zum 31.07... somit sind das 2 Monate. Mein letztes Gehalt bekomme ich Ende Juli und das wars. :-(

  • Na weil er da schnellstens raus wollte aus dem Vertrag und gekündigt hatte er schon letztes Jahr, da war von mir noch keine Rede. :-/


    Er hat letztes Jahr gekündigt und du hast keinen neuen Mitvertrag ? Darum solltest du dich als 1. kümmern.


    Man kann eine Kündigung nicht einfach mal 2 Wochen später vorlegen.


    Werd aktiv - lass nicht alles mit dir machen !