Ich stehe gerade auf dem Schlauch...
wenn in der Stellenausschreibung steht....nicht älter als 31 Jahre bei Dienstantritt. Darf ich dann 31 Jahre alt sein, oder nur 30?
Ich stehe gerade auf dem Schlauch...
wenn in der Stellenausschreibung steht....nicht älter als 31 Jahre bei Dienstantritt. Darf ich dann 31 Jahre alt sein, oder nur 30?
Du darfst 31 Jahre alt sein...
Viel Erfolg bei deiner Bewerbung!
Grüße
Karina
Steht dort dabei, wann Dienstantritt sein soll? Das wäre dann der Stichtag.
Danke für eure Antworten.
In einer Stellenausschreibung darf es keine Alterseinschränkung geben, ansonsten wird gegen das Gebot der nicht diskriminierenden Ausschreibung verstoßen. AGG §7 Abs. 1
Es dürfte nichtmal drinstehen "Wir suchen junge motivierte Leute für unser Team"
Doch, in einigen Fällen schon, bspw. bei Verbeamtungskram usw.