Ex will Kind vom Kiga abholen ohne Bescheid zu geben

  • Du findest es ok, wenn Deine Ex Dein Kind abholt ohne Dir etwas zu sagen und dann 2 Tage später wiederbringt?


    Holla die Waldfee, da biste aber tolerant.


    Ich bin da ziemlich Gluckenhaft, ich weiß schon ganz gerne , wo mein Kin dist und mag nicht in die Kita kommen und von der Erzieherin hören: Ach, der Krümel wurde schon abgeholt.

  • Ich bespreche spätestens am Morgen den Tag mit meinem Kind, ich sage ihm immer wer ihn abholt (meistens ich). Darauf kann mein Kind sich verlassen!


    Ich stell mir gerade vor wie ich zum Kindergarten gehe und mir dort gesagt wird "Ihr Kind ist doch schon abgeholt!" Mir würde das Herz stehenbleiben!
    Und wenn dann ein Anruf käme "Du kriegst es die nächsten Tage auch nicht zurück!" Das wäre furchtbar!


    Gerade nach der Trennung ist Verlässlichkeit und Rhytmus ganz wichtig. Und wenn das mal abweicht dann muss doch Klarheit bei allen Beteiligten herrschen.


    Ich klau das Kind doch auch nicht vom Spielplatz wenn es mit dem UET unterwegs ist nur weil ich das spontan anders entschieden habe!


  • Nein ich meinte dich :-)




    Wie gesagt ich finde es gibt unterschiedliche Szenen:


    1) UET holt ohne Absprache das Kind ab und bringt es tage später wieder wann UET will = geht gar nicht (käme bei mir auch nur 1x vor!) - BET kommt in Kindergarten (der hat das Kind herausgegegen) und BET weiß von nix :angry


    2) UET holt Kind spontan vom Kindergarten ab (aus welchen Gründen auch immer) sagt der BET Bescheid (!) = das wäre für mich OK ... denn dann wüsste ich WO mein Kind ist und wann es wieder kommt ... evtl wäre ich dann etwas :wuetend über Spontanität zumindest wenn ich mit Kind was anderes geplant hätte... aber das kann man dann ja besprechen!


    3) UET meint (!) er darf bestimmen wer das Kind aus dem Kindergarten abholt wenn Kind bei BET ist :radab und UET meint er darf bestimmen wer das Kind NIE abholen darf (neuer Freund / Freundin) = das gäb es bei mir auch nicht, wegen der Alltagssorge und OLG Beschluss Bremen ... BET entscheidet wer das Kind abholen darf :tuedelue



    3 völlig unterschiede Szenen die alle etwas anderes auslösen... :rauchen

  • @vatertochterduo: mag ja sein, das das mit dem spontanen Abholen bei einigen funktioniert, wenn alles normal laufen würde, hätt ich da auch nix dagegen.


    Aber der KV missbraucht das Kind als Machtinstrument um mir eines auszuwischen. Er mischt sich so in unser Leben ein - mit ach und Krach hat er sie ja nun in den kiga gebracht, weil dort die Feier geplant war - aber die wöchentliche sportstunde wurde mit: "kannst sie abmelden beim Sport - bei mir kann sie genug toben" abgetan. Und ich bin nicht verpflichtet ihn über jeden unserer Termine zu informieren, damit er sich was aussuchen kann - kontrolle über alles hat er lang genug ausgeübt.


    Hin und wieder verabreden wir uns auch mit kindern aus ihrem Kiga zum spielen am Nachmittag - das würde ihn genausowenig interessieren - wenns ihm einfällt, dann hat das so zu passieren und alle anderen müssen sich nach ihm richten.


    Ich habe schon so viele Aktionen in den Jahren unserer Beziehung erlebt, ich könnt ein Buch schreiben!



    Tut mir leid aber ich seh das etwas anders.

  • Ist es gut für ein Kind, daß der Vater einfach spontan entscheidet, den Umgang mit dem Kind zu vereinbaren und selbsttätig zu entscheiden wann und wo er das Kind abholt?


    Gegenfrage: Was ist daran schlecht oder schädlich, wenn Kind den UET außerhalb der üblichen zwei Tage auch mal sieht?


    und falls ein GSR besteht wäre das bei Wiederholung von solchen Aktionen auch mal ganz schnell weg!


    Glaube ich nicht.


    Fühlt man sich in deiner Ehre, seinem Wirken oder sonstwas gekränkt wenn der UET mal etwas entscheidet?


    Das wird es wohl in der Hauptsache sein: gefühlter Macht- und Kontrollverlust


  • Das liegt vermutlich alles daran weil die Situationen so eingefahren sind.
    Wenn ich unserer KM sage: Geht heute nicht denn Kind bekommt besuch, hat Feier, oder sonstiges zu tun, dann hat sie Verständnis für die Belange des Kindes weil sie sonst jederzeit besuchen kann.
    Kein UET holt Kind ab nur weil er dem BET eines auswischen will.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()


  • Ja, die TS hat ja nicht gesagt, daß sie ein Problem damit hätte, wenn der KV das Kind nach ABSPRACHE abholt.
    Darum ging es hier nicht. Er hat das Kind ohne mit ihr zu sprechen an einem Nichtumgangstag abgeholt.




    Nein ich meinte dich :-)


    Wir haben leider keine Umgangsvereinbarung. Wir besprechen den Umgang momentan miteinander.


    3er Papa: Ich finde gerade kleine Kinder brauchen Verlässlichkeit, dazu gehört, daß man den Vater REGELMÄSIG sieht. Wenn man möchte kann man sicher auch zwischendurch Umgang haben. Dazu ist es aber wichtig, daß die Eltern miteinander kommunizieren, denn das MUSS man besprechen und da kann nicht jeder ein: Wer holt das Kind als erster aus der Kita ab-Spiel draus machen!


    Abgesehen davon finde ich es ganz ganz wichtig, dem Kind zu sagen, WER es abholt und was so passiert im Lauf des Tages. Das gibt eine gewisse Sicherheit. Als Papa spontan auftauchen, wenn man Lust hat, dann aber wieder in der Versenkung zu verschwinden ist schädlich fürs Kind.


    Ich selber hätte kein Problem, wenn der Papa spontan das Kind ( nach Absprache!!!!! ) mit mir zusammen abholt und dann einen Nachmittag mitnimmt. Nur würde ich in dem Fall mitgehen, weil ich dem Kind morgens gesagt habe, ich hole sie ab! Und mein Kind ist es gewohnt, daß ich meine Versprechen halte!


    Kommunikation ist hier das Stichwort, die sollte man als UET betreiben!

  • Kommunikation ist hier das Stichwort, die sollte man als UET betreiben!


    Auf jeden Fall richtig, nur dazu hab ich vorher schonmal was geschrieben, ich finde da tuen sich hier beide nichts, der Vater hat wenigstens bei der Übergabe des Kindes, die Tatsache, dass er das Kind an dem Tag abholt, so artikuliert, dass die Mutter es mitbekommen hat......anstatt da aber einzuschreiten, macht Sie nachher ein Faß auf.
    Hier benehmen sich beiden nicht wirklich erwachsen und Kommunikation scheint hier auch für den BET ein Fremdwort zu sein.

  • So wie ich es gelesen habe, hatte die TS um eine Mediation gebeten um dort das Thema Umgang auf neutralem Boden zu besprechen?


    Und zu sagen: Hey die TS ist auch nicht besser ist ja nun auch nicht der Königsweg.


    Der KV hat sich hier nicht kindswohlentsprechend verhalten!


    Der Umgang wird NICHT übers Kind vereinbart. Es ist also wirklich lächerlich zu sagen: Hey, das Kins ( Kindergartenkind!!!) wußte Bescheid, die hat das der Mama sicherlich gesagt und damit ist das doch ok.



    Über mangelnde Kommunikationsfähigkeit darf man sich nicht bescheren, wenn man selber die Mediation ablehnt.


  • Die Mutter hat es selbst vernommen was er gesagt hat, steht im Posting Nr. 1.....
    Aber anstatt da zu sagen...... so nicht mein Freund.... macht Sie nachher ein Faß auf, und darauf bezog sich das mit der Kommunikation.

  • Der Umgang wird NICHT übers Kind vereinbart. Es ist also wirklich lächerlich zu sagen: Hey, das Kins ( Kindergartenkind!!!) wußte Bescheid, die hat das der Mama sicherlich gesagt und damit ist das doch ok.


    Sie hat es gewusst, bevor er es umgesetzt hat.
    Statt in einfach zu fragen "Du, hab ich das richtig verstanden..." und das vorher zu klären hat sie es vorgezogen hier ein Thema aufzumachen und abzuwarten was passiert und ob er sein Versprechen das er dem Kind gegeben hat einhält.


    Heute nun war wieder offizielles Umgangs WE, 1 Tag vor Geb. - sagt er beim Verabschieden zum Kind: ich hole dich am Die (also Tag nach dem Geb.) ab vom Kiga.


    Sie hat es also gehört.
    Wahrscheinlich war die Situation so, dass KV beim Verabschieden des Kindes gesagt hat "Tschüss. Am ... hole ich dich dann vom KiGa ab.".


    Zu mir hat niemand was gesagt, hab es nur so nebenbei mitbekommen.


    Gewusst hat sie es trotzdem.
    Wenn Muttern dabei daneben gestanden hat kann er wohl davon ausgehen, dass sie es ebenfalls gehört hat (hat sie ja) und ggf. etwas dazu gesagt oder auch Veto eingelegt hätte.


    also ich finde, er müsste mir schon mal offiziell Bescheid geben und vor allem rechtzeitig - wenn ich Glück hab, bekomme ich morgen noch eine sms - ich denke aber eher, da kommt nix mehr.


    Dieser Satz sagt uns dann, dass sie gerne "offiziell" einen (mindestens mündlichen) Antrag gehabt hätte. Damit es noch "offizieller" ist vielleicht auch Einschreiben mit Rückschein?!

  • Ok, das hatte ich anders gelesen.


    Ich hätte in DEM Fall dem KV im Vorherein geschrieben, daß Umgang mit dem Kind mit MIR vereinbart wird und NICHT mit dem Kind. Selbstverständlich habe ich Verständnis dafür, daß er sein Kind am Geburtstag sehen möchte und wir könnten ja mal gemeinsam überlegen, wie man das ermöglichen kann.


    Allerdings wäre es sinnvoll, das nächstes Mal 2 Wochen im Voraus zu planen, denn man hat ja auch Termine!

  • Das liegt vermutlich alles daran weil die Situationen so eingefahren sind.
    Wenn ich unserer KM sage: Geht heute nicht denn Kind bekommt besuch, hat Feier, oder sonstiges zu tun, dann hat sie Verständnis für die Belange des Kindes weil sie sonst jederzeit besuchen kann.
    Kein UET holt Kind ab nur weil er dem BET eines auswischen will.


    Kein UET holt das Kind ab nur weil es dem BET eines auswischen will???


    Doch auch das gibt es (leider) :ohnmacht:

  • Ist es gut für ein Kind, daß der Vater einfach spontan entscheidet, den Umgang mit dem Kind zu vereinbaren und selbsttätig zu entscheiden wann und wo er das Kind abholt?

    Das kommt drauf an.


    Ist nicht auch ein UET in der Pflicht zum Wohle des Kindes mit dem BET zu kommunizieren?

    Ja. Nur ist die Frage ob einfache Info reicht oder der Wunsch genehmigt werden muss.

  • Heute nun war wieder offizielles Umgangs WE, 1 Tag vor Geb. - sagt er beim Verabschieden zum Kind: ich hole dich am Die (also Tag nach dem Geb.) ab vom Kiga....



    Er sagt es in deinem Beisein. Du hörst es und erhebst keinen Einspruch. Damit können sowohl Kind als auch Vater davon ausgehen, dass soeben eine Absprache mit deinem (stillschweigenden) Einverständnis getroffen wurde.
    Das ist nicht nett vom Vater und ein Widerspruch vor den Kinderohren ist nicht prickelnd. Aber Kommunikation läuft schon so ab, dass du jetzt an der Reihe gewesen wärst. Entweder vor Ort oder hinterher auf anderem Weg. Meine Ex ist Spezialistin in solchen Botschaften in Momenten, wo man nichts ausdiskutieren kann und mich nervt es unendlich. Aber Fakt ist: Hat sie es mal wieder geschafft, mich so auf dem falschen Fuß zu erwischen, muss ich den nächsten Schritt tun. Sonst kommt die Behauptung: Es war mit dir abgesprochen. Und wenn man Glück hat, nickt das Kind noch dazu ...


    also ich finde, er müsste mir schon mal offiziell Bescheid geben und vor allem rechtzeitig - wenn ich Glück hab, bekomme ich morgen noch eine sms - ich denke aber eher, da kommt nix mehr.

    Bescheid ist Bescheid. Er hat es (dir) gesagt, du hast es gehört Es sei denn, du kommunizierst grundsätzlich nur noch via Einschreiben mit Rückschein. Und tust ihm dies durch einen Gerichtsvollzieher kund. ...


    Nun war ich mit der Leiterin vom Kiga letztens so verblieben, das wenn sie nicht von mir wissen, das das kind vom KV abgeholt wird, sie wenigstens mich erst anrufen, bevor sie sie mitgeben, ob das so in Ordnung ist - werde dann sagen, davon weiß ich nichts.....

    Hat er das gemeinsame Sorgerecht und ist dies dem Kindergarten bekannt und ist er dem Kindergarten bekannt - dann ist der Anruf eine freundliche Dienstleistung des KiGas, aber keine Pflicht. Die Auseinandersetzung über Umgangszeiten, Alltagssorge, Absprachen etc. wird kein KiGa auf seinem Rücken austragen. Dafür müssen die Eltern selbst in den Ring, wenn sie sich denn über so eine Sache fetzen wollen.



    In der Sache ist es so, dass der Gesetzgeber überhaupt keine Lust hat - und keine Chance - Regeln für ein zerstrittenes und unwilliges Elternpaar aufzustellen. Das geht hier in solchen Fällen nicht und in anderen auch nicht. Wer streiten will (dazu gehört leider, wenn Kinder involviert sind, nur einer), wird immer "irgendetwas" finden.
    (Mein "Liebling" ist das Gerichtsverfahren über die "provozierend freundliche Umgangsform" des Umgangselternteils bei der Abholung des Kindes zum Umgangswochenende, die es dem Betreuungselternteil unmöglich machen würde, notwendige Absprachen fürs Wochenende zu besprechen. Der Richter, der sich damit auseinander setzen musste, ist eine echt arme Sau.)


    Wer als Elternteil hier keine praktikable Lösung findet, wird sich also über Streitereien, Mediationen bis hin zu Gerichtsverfahren immer wieder zum Pausenclown für Dritte machen, bis ein Lernerfolg stattfindet. Pech, wenn der Ex-Partner nicht gleichermaßen lernfähig ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • @ kermit: Weißt Du eigentlich wieviel Angst ich vor dem Typen habe? Wenn ich in dem Moment was gesagt hätte, hätte er mich wieder mal vor dem Kind rund gemacht, das hatten wir schon öfters.


    Das ist nichts für Kinderohren!


    Er hat schon im letzten Jahr einen solchen starken psychischen Druck per SMS ausgelöst, das ich manchmal nicht mehr in der Lage war mich richtig ums Kind zu kümmern - stand voll neben mir!


    Normalerweise gibt man sein Kind auch nicht einem alkoholisierten KV mit, der das Kind auch noch mit dem Auto abholt! Genau das ist voriges Jahr passiert - aber da ich immer allein bin und niemanden habe der bei der Übergabe dabei ist - hab ich mich nicht getraut zu sagen: das Kind bleibt hier - in dem Zustand nimmst Du es nicht mit! GEnau das hätte ich nämlich sagen müssen!


    DEr ist so aggressiv - der wär voll ausgetickt, wenn ich das gesagt hätte.


    Ich bin mittlerweile in Behandlung, damit ich lern besser mit der Angst umzugehen, bzw. sie irgendwie loszuwerden.


    Weißt Du als Aussenstehender hat man immer leicht Reden.....


  • Normalerweise gibt man sein Kind auch nicht einem alkoholisierten KV mit, der das Kind auch noch mit dem Auto abholt!


    Da gibt es ne Servicehotline bei der Polizei 110...da kann man anrufen, wenn jemand alkoholisiert Auto fährt, das ist nämlich nicht nur verboten, sondern gefährlich.


    Mein Kind wär da nicht eingestiegen, da hätte der Typ mich schon umhauen müssen und das würde er auch nur 1x tun.


    Du hast 2 Möglichkeiten: Es so hinnehmen, dann aber bitte hinterher nicht rumjammern, oder den Rücken gerade machen und klarstellen, daß es Regeln gibt, an die sich ALLE Beteiligten halten müssen.


    Die Regeln würde ich allerdings nicht selber festlegen , sondern das Jugendamt an bord nehmen.