Teilzeitjob und ergänzende Leistungen?

  • Hallo nochmal,


    kennt sich jemand mit Teilzeitjob UND ergänzenden Leistungen aus?


    Wie es mir scheint, habe ich trotz dem Teilzeitjob noch Anspruch auf Alg2.
    Kann es sein, dass man als Hartz 4 Empf. (ohne Mini-oder sonstwas-Job) deutlich weniger bekommt, als wenn man - wie ich dann - 65% arbeitet und dann noch mit Alg2 "aufstockt"?
    Laut meinen Berechnungen (ich bekäme dann ca. 950€ NETTO + 185 KiGeld (+ evtl. 133 Unterhaltsvorschuss)) liege ich ja schon über dem, was ich bisher bekomme. Ich dachte eigentlich ich bin aus dem Alg2- Bezug raus und kann ggf. noch Wohngeld beantragen?
    Allerdings habe ich heute einen neuen Bescheid bekommen, dass ich ab Oktober deutlich weniger Leistungen bekomme, aber immerhin noch ca. 270€ für Miete (?) . Kann das wirklich so sein, oder ist da ein Fehler drin?
    Anspruch auf den Mehrbedarf für kost. Ernährung habe ich dann sicher nicht mehr, weil ich ja eh schon drüber liege, oder?
    Kann mir jemand was dazu sagen?
    Achso, in den 270€ Leistungen ab Oktober, ist der Unterhaltsvorschuss noch nicht berechnet, weil noch nicht ganz klar ist, ob ich den bekomme.
    Würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte.
    Es wäre ja schon toll, wenn ich wirklich noch zusätzlich den Zuschuss für die Miete bekäme...



    Viele Grüße

  • Natürlich erhält ein reiner ALG II Bezieher weniger als ein Aufstocker.
    Das ist in den Freibeträgen begründet.


    Und so kann dir keiner sagen, ob der Anspruch ok ist, dafür müßte man den Berechnungsbogen wissen,
    bzw die Berechnung sehen.


    Wohngeld kannst du durchaus prüfen lassen.

  • das ich meinen Lebensunterhalt zwar alleine bestreite, aber mit Lohn noch unter dem Harzt4 Niveau liege. Deshalb wird mir aufstockend ALG2 gewährt. Im Berechnungsbogen wird dann praktisch ein Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt und ein Teil zur Miete. Dadurch kann ich, wenn mal ne Nebenkostennachzahlung kommt, einen Antrag auf Übernahme beim ALG2 stellen.


    Ich schätze, wieviel du für die Unterkunft bezahlt bekommst hängt von deinem Einkommen ab.
    Ich an deiner Stelle würde, sobald mir was spanisch vor kommt, immer einen Widerspruch machen. Die netten Damen und Herren beim Amt zahlen nämlich meist nur das, worauf man auch besteht. Deshalb solltest du auf jeden Fall auch nochmal probieren, die Kosten für die Ernährung erstattet zu bekommen. Und da ruhig auch hartnäckig sein.


    Achso, sehe grad das der Thread ja schon einen Monat her ist...Wie ist es dir ergangen?


    Lg

  • Ich vermute mal, dass dein Bescheid einfach geändert und du aufgrund des Teilzeitjobs neu berechnet wurdest.


    Erkundige dich mal bei deiner Wohngeldstelle, wie die Bearbeitungszeiten etc sind und stelle einen Wohngedantrag, der in dem Monat beginnt, in dem dein ALG2 endet. Dann brauchst du sicherlich kein ALG2 mehr beantragen, weil du dann Wohngeld bekommst.

  • Ich würde mir Hilfe von Profis holen,in jeder Stadt gibt es mittlerweile Hilfevereine für ALG ,einfach mal googeln und hin gehen,die verstehen Ihre arbeit und viele haben einen so " guten Ruf" das beim Amt vieles einfacher wird.

  • Bis jetzt war ich auf 450 Euro Basis angestellt.Mein Chef hat mir ne Festeinstellung angeboten,Vertrag ist schon unterschrieben.Im Vertrag sind erstmal 16 Std die Woche festgelegt,alles was drüber ist wird dann als Überstunden abgerechnet,durch die Festeinstellung sinds 100 Euro mehr im Monat plus bezahlten Urlaub,mein Chef hat den Urlaub auf 5 Tage mehr aufgestockt.
    Heisst jetzt für mich den Arbeitsvertrag einscannen und meinem Sachbearbeiter vom Jobcenter zu kommen lassen,damit der neu berechnen kann.
    Mein Sachbearbeiter sagt,wenn er neu berechnet hätte würde er mir mitteilen ob es nicht sinnvoller ist Wohngeld zu beantragen.Beides zusammen geht ja nicht.

  • Hallo,
    ich habe selber 2 Jahre eine Aufstockung bekommen.
    Meine Tochter bekam unterhalt von ihrem Vater und Wohngeld.
    Ich hatte 700 Netto.


    Hinzu kam noch das Kindergeld, so das wir auf 1500 Euro im Monat kamen.
    Das Bildungspaket habe ich auch beantragt. So gab es etwas für Schulbücher
    und Betreuung dazu.


    Nun arbeite ich 30 Stunden und verdiene zuviel! Muss aber auch nicht mehr alle 3
    Monate gefühlte 1000 Anträge ausfüllen. :nawarte:

  • Huhu,


    interessantes Thema.


    Wie verhält sich das denn eigentlich mit den ganzen Leistungen, die man als "Vollzeit-Empfänger" bekommt, im Gegensatz zur Aufstockung?


    Beispiel, hier wurden Nachzahlungen Betriebskosten genannt, oder Unterstützung bei Schulmaterialien.


    Wird das anteilig berechnet, oder so lang man ALG 2 bezieht, immer die kompletten Summen?




    Darf ich noch eine leicht abweichende Frage zu diesem Thema stellen? Hoffe das ist ok, sonst mach in nen extra thread auf.


    Bei den (regelmäßigen) Kinderbetreuungskosten ist man in einer Einkommensgruppe von bis 1.200,00 Euro monatlich zu 100 % von den Gebühren befreit. Das bezieht sich zumindest auf die normalen Betreuungszeiten.


    Es gibt jedoch noch Sonderzeiten, z. B. Frühbetreuung, und vor allem Ferienbetreuung, (die man als Vollzeit-Empfänger ja nicht braucht) dafür fallen extra Kosten an.


    Wenn man nun einen Teilzeitjob bekommt, aufstocken muß, und diese Sonderzeiten benutzen muß, wer trägt die Kosten dafür? Oder fällt das weiterhin unter die Kosten, die befreit sind, weil man ja noch immer unter der bestimmten Einkommensgrenze liegt?


    Bettina

  • Nachzahlungen Betriebskosten gem SGB II, § 22 Abs 1 werden komplett (Angemessenheit vorausgesetzt)übernommen,
    aber im Gegenzug steht ein Guthaben dem JC zu (Abs 3).


    Den Mehrbedarf für Schule gem SGB II, § 28, Abs 3 gibt es ebenso.


    Faustregel: solange Bedürftigkeit entsteht (also man Anspruch auf ALG II hat) gelten RECHTE und Pflichten.


  • aber im Gegenzug steht ein Guthaben dem JC zu (Abs 3).


    Das ist eine faire und sinnvolle Logik, die leider nur wenig Empfänger verstehen.


    Dankeschön für Deine Antwort.


    Bettina