Nach Hochzeit anderen Nachnamen für Kind vom Mann. Kann KV das verbieten?

  • Wenn mein Mann und ich jetzt vor der Geburt des zweiten Kindes heiraten, kann mein Sohn dann den Nachnamen meines Mannes annehmen, wenn wir alle so heißen, oder brauche ich da die Zustimmung des KV? Ich habe das ASR und das Kind trägt zur Zeit meinen Nachnamen. Der KV meines Sohnes ist nicht mein Mann.

  • Hallo,



    Ich glaube nicht, das das so einfach ist.....aber so genau kenn ich mich in der Materie nicht aus.


    Aber das allereinfachste wäre doch, wenn der neue Mann Deinen/Euren Namen annimmt. Dann heissen auch alle gleich.
    Oder willst Du das nicht?

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • um ohne zustimmung des kv das kind nach der eheschließung einzubenennen, müssen folgende punkte zutreffen:


    1. alleiniges sorgerecht
    2. dein sohn darf nicht älter als 6 sein (sonst muss zumindest er selbst zustimmen, ob kv dann auch zustimmen muss, weiß ich aber nicht)
    3. er muss von geburt an deinen namen gehabt haben (mädchenname, oder? wenn du verheiratet warst mit kv ist das nochmal was anderes, glaub ich)


    NACH eheschließung braucht ihr eine sogenannte haushaltsbescheinigung (nicht zu verwechseln mit meldebescheinigung), dort steht drin, dass dein kind im gemeinsamen haushalt mit dir und deinem ehemann lebt. außerdem den nachweis vom Jugendamt über das ASR (=negativbescheinigung) und die geburtsurkunde des kindes. ihr müsst als ehepaar gemeinsam die willenserklärung vor ort unterschreiben und bei uns wollte die standesbeamte auch töchterchen (4) dabei haben.

  • Das das Kind Deinen Namen trägt und Du das alleinige Sorgerecht hast , kann es einbenannt werden.

  • :nanana Recht hin oder her - ich würde auch nicht wollen, das mein Kind heißt wie die Next :nanana


    Ja das find ich auch! Musst du dir nur mal anders herum vorstellen. :anbet:flenn

  • Das Problem hatte ich auch... also hat mein Mann meinen Namen angenommen... das hat dem KV dann auch nicht gepasst... tja wie man es macht...


    bei ASR dürfte es kein Problem sein... die Frage beantwortet das zuständige Standesamt... unter dem Stichwort Einbennung + die jeweilige Stadt findet man meistens dazu eine Verordnung oder Merkblätter

  • Mein Sohn aus erster Ehe hat den Namen meiner Neuen (jetzigen Ex.) annehmen können


    - alleinige Elterliche Sorge bei mir
    - Namensgeberin musste beim Standesamt zustimmen
    - Kind Jung genug
    - leibliche Mutter willigte ein

    Suche nette Menschen um nicht gefangener zu werden

  • War bei uns kein Problem....


    Meine Große hat unseren Ehenamen angenommen, da


    - ich das alleinige Sorgerecht habe
    - sie meinen Namen trug
    - und sie mit ihren 8 Jahren der Einbenennung zustimmte