hallo ihr lieben...ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....
meine freundin bekam heute morgen einen brief vom jobcenter, wo folgendes drin steht:
sehr geehrte frau .... ,
bevor ein verwaltungsakt erlassen wird, der in die rechte eines beteiligten eingreift, ist diesem gelegenheit zu geben, sich zu den für die entscheidung erheblichen tatsachen zu äußern.
ich beabsichtige überzahltes arbeitslosengeld II für die zeit vom 01.11.2012 bis zum 31.03.2013 in höhe von 1.264,75€ von ihnen zurückzufordern aufgrund des folgenden sachverhaltes:
gem. § 11 abs. 1 s.1 SGB II sind einnahmen in geld oder geldeswert als einkommen zu berücksichtigen. hierzu gehört auch erwerbseinkommen. sie haben in den o.g. monaten höheres einkommen erzielt, als es vom grafschafter jobcenter berücksichtigt wurde. demnach ist eine überzahlung in ihren leistungen entstanden ( siehe anliegende berechnungsbögen).
ich gebe ihnen bis zum 21.05.2013 gelegenheit, sich zu diesem sachverhalt mündlich oder schriftlich zu äußern und in diesem zusammenhang den beigefügten bogen auszufüllen und bei mir einzureichen.
mit freundlichen grüßen
....
meine freundin hat jeden monat ihre lohnabrechnung beim jobcenter abgegeben. wie kann dann so eine überzahlung zustande kommen? das ist doch ein fehler des jobcenters, oder sehe ich das falsch? gibt es irgendeine möglichkeit dagegen vorzugehen? oder muss meine freundin das geld auf jeden fall zurückzahlen?
wär euch für hilfreiche tipps unendlich dankbar!