Mir geht es schlecht und ich könnte nur weinen, tue es aber nicht... :-(

  • Hallo ihr Lieben,


    einige kennen vielleicht meine Geschichte.


    Ich habe im Mai 2012den Unterhaltstitel erwirken können, habe allerdings noch nicht davon Gebrauch gemacht. Mein Exmann und ich sind noch verheiratet und wir haben es zwischendurch immer wieder versucht, aber wir sind kläglich gescheitert. Ich konnte ihm nicht verzeihen, dass er unseren Sohn (damals 8 Monate) und mich alleine gelassen hat, keiner wusste wo er sich aufhält, mir das Auto wegnahm, welches über mich lief und ich abbezahlte und ich, damals noch in Elternzeit nicht genug Geld hatte, um die Wohnung von 820€ zu bezahlen. Damals bin ich mit meinem Sohn zu meinem Bruder gezogen, wir lebten alle drei in einer 2 Zimmer Wohnung und na ja, dann fing ich wieder an zu arbeiten, hatte aber Schulden aus der Ehe an der Backe, Miete, Fahrtkosten und Tagesmutterkosten. Die ich noch heute alleine bestreite.


    Wir näherten uns irgendwann letztes Jahr im Spätsommer an und wollten es erneut versuchen, allerdings in getrennten Wohungen. Es gab immer wieder Streit, so dass wir uns einigten "nur" Eltern zu sein und abzuwarten, wie es weiterginge. Ich habe, in guter Hoffnung, nichts unternommen, was den Unterhalt anging. Wenn ich ihn fragte, ob er uns wenigstens etwas helfen könne, sagte er nur, er hätte selbst wenig und außerdem wären wir ja nicht geschieden, somit müsste er kein Unterhalt bezahlen.


    Er arbeitet im Einzelhandel und hat montags immer frei. Sonntag un Montag waren die Papatage und somit konnte ich Montags arbeiten gehen, da montags die Tagemutter geschlossen hat. Doch er fing an Ausreden zu haben: Es würde regnen und ohne AUto, könne er den Kurzen nicht abholen, dann rief er abends an, er würde mit einem Freund den Kleinen doch noch abholen können. Also immer so, wie es für ihn bequem war.


    Wie oft habe ich ihm den Kleinen Montags vorbeigebracht, damit ich wenigsten arbeiten gehen konnte.


    Jetzt ist RICHTIG Schluss und er versucht mir über den Kleinen zu schaden. Er meldet sich nicht, nichtmal sonntags...ich muss schauen, wie ih Montag arbeiten kann. Ich habe nun meinen Anwalt kontaktiert und die Lohnpfändung angekurbelt. Er ist viele viele Monate im Rückstand!


    Aus der Wut heraus habe ich ihm gesagt, dass er den Kleinen erst sehen kann, wenn seine Anwältin ein Schreiben aufsetzt, aus dem hervor geht, wann und wie das geregelt abläuft. Ich habe keine Kraft mehr ihm hinterherzutelefonieren, ob und wann er den Kleinen sehen mag!


    Nun herrscht seit über 2 Wochen Funkstille. Kein Anwaltsschreiben, kein gar nichts. Die Scheidung, auf die er noch vor 1,5 Jahren scharf war, will er mir überlassen. Ich weiß auch weshalb er das macht, damit er sich eines Tages nichts vorzuwerfen hat, denn "die Scheidung" hat ja SIE eingereicht.


    Mir geht es schlecht, habe Zukunfstängste, fühle mich überfordert...Montags schauen, wer den Kleinen nimmt, arbeiten, einkaufen, bis Juli muss ich eine neue Wohnung gefunden haben, finanziell schaffe ich es so langsam auch nicht mehr... ich habe Panikattacken entwickelt, habe Angst vor Krankheiten (meine Mutter ist vor 3 Jahren an Krebs gestorben)...usw...die Luft ist raus! Ich habe keine freude mehr am Leben. :-(


    Auch wenn ihm das Gehalt gepfändet wird, was wird am Ende wirklich auf mein Konto überwiesen?


    Er schuldet meinem Kind über 1.000 €, er verdient allerdings nur 1.200€... es ist Geld, mit welchem ich eh nicht rechnen kann. Aber es müsste, da ich ab Juli ein großes Problem habe. Ich höre von allen Seiten, dass ich nicht mehr arbeiten gehen soll, es würde sich nicht lohnen, da am Ende wenig übrig bleiben würde und ich mich damit kaputt mache.


    Ich verdiene 1.360€ netto + 184€ Kindergeld, habe Schulden die ich abbezahle, Monatskarte kostet mich 140€ im Monat, Tagesmutter 280€ usw... aber ich habe eine gute Ausbildung nur zu Hause rumsitzen und vom Staat leben??? Nein, so würde ich meine letzte Achtung vor mir selbst verlieren.


    Ich weiß gar nicht mehr weiter!!!!!!!!!!

  • Syliael,


    ich verstehe, dass Deine Energie nachlässt. Mich wundert bei Deinem Job als Assistentin des Vorstands Dein Gehalt. Aber das lässt sich nicht erst einmal nicht ändern.


    1. Welche Lohnsteuerklasse hast Du? Bist Du schon in LS 2?
    2. Arbeitest Du Teilzeit? Könntest Du deine Stunden vielleicht anders verteilen? Notfalls eine andere Tagesmutter suchen?
    3. Es gibt doch sicherlich vom Jugendamt geföderte Betreuung in finanzieller Hinsicht - da würde ich mich unbedingt informieren.
    4. Bezuschusster Wohnungsbau. Schau' mal ob das etwas für Dich ist.
    5. Beantrage Wohngeld oder informiere Dich ob Dir aufstockend irgendetwas zusteht.
    6. Wenn Du kein Unterhalt für Sohnemann bekommst würde ich beim Jugendamt erst einmal eine Beistandschaft beantragen bzw. ggf. bekommst Du UVG.


    Dein Einkommen ist ja per se nicht schlecht aber in Hinblick auf die genannten Schuldenabzahlungen sicherlich schwierig.


    PS: Gibt es die Möglichkeit, dass Du jemanden in Deiner Familie findest, der im/für Juli aushilft? Sonst spreche doch einmal mit der Schuldnerberatung. Manchmal gibt es Wege, die einem vorher nicht klar waren. Ich habe lange in der Finanzdienstleistungsbranche gearbeitet. Oftmals war für uns ein offenes Wort mit dem Kunden maßgeblich und auch auf unserer Seite haben wir alles mögliche versucht gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung zu finden. Was für Dich spricht ist erst einmal, dass Du arbeitest und die Hände nicht in den Schoß legst. Versuche es... Mehr als ein Nein kann es nicht geben.

  • Danke für deine Antwort...


    Ich nbin noch verh. deshalb noch in der drei und habe unser Kind bei mir drauf
    Ich arbeite nur 24 Stunden die Woche. Vorher hatte ich knapp 2000e netto und als ich in Elternzeit gegangen bin, musste schnell eine Aushilfe her und da mein Chef das alles verschlafen hat, habe ich eine Freundin meines Ex angelernt, die auch einen festen Vertrag bekommen hat. Nun ist sie nach mir schwanger geworden und bald kommt sie wieder zurück. Dann sind wir zu zweit, für einen Job den man eigentlich auch alleine schaffen würde. Mehr Stunden bekomme ich leider nicht mehr. :-(
    Ich habe mich bezüglich des Wohngeldes erkundigt und mir steht keines zu, da ich "zu viel" verdienen würde...Schulden ect. würden die nicht interessieren
    Beim Jugendamt war ich letztes Jahr schon, just da hatte er dann einen Monat bezahlt und dann kam wieder nix und es setzte die "Wir-versuchen-es.wieder-Zeit" ein.

  • wegen deine Schulden........


    Gehe zur Schuldnerberatung, die können dir bestimmt weiterhelfen.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • Dann müsste ich noch mehr Stunden machen und hätte noch viel weniger Zeit für mein Kind und ich bezweifle, dass ich einen noch besseren Job finden, der bei nur 24 Stunden so gut bezahlt werden würde. Ich bin ja schon jetzt total ausgelaugt, bei der Stundenzahl. Denke, es hat mit der Gesamtsituation zu tun, es ist nicht geregelt, Gefühle für den Ex noch da, dann diese Ängste die ich entwickelt habe.


    Ich glaube nicht, dass ich das alles lsen kann, in dem ich mir eine neue Arbeit suche.

  • Es sind 46.000€ die ich an Schulden habe...mit Zinsen gerechnet, was die Hälfte ausmacht.


    Nennt mich dumm und naiv, aber die Geschichte hatte ich hier schon einmal niedergeschrieben. Damit hatte ich die Schulden meines Exmannes bezahlt, noch vor der Hochzeit. Geeinigt habe ich mich gerade auf 20€ im Monat. Soll erstmal 6 Monate so laufen, bis sie sich was neues überlegen.


    Ja Schuldnerberatung... aber wann? Ich habe nur Abend Zeit für mich, habe sonst keine Familie hier und Freunde auch nicht. Oder ich muss meinen Sohn mitnehmen... auch wenn es nicht so einfach wird, er hat gerade eine starke Trotzphase. Schon allein das Einkaufen ist eine Herausforderung.

  • Aufstockendes ALG II?


    Ich weiß ja nicht was Du so an Miete hast. Aber die Regelleistungen plus AE-Zuschlag sind doch schon rund 740 Euro.


    Von Deinem Einkommen hast Du anrechnungsfrei: 100 Euro Grundfreibetrag plus (geschätzt, da vom Brutto gerechnet) 230 Euro plus 40 Euro Zuschlag zum Grundfreibetrag wegen der hohen Fahrkosten plus 280 Euro Zuschlag zum Grundfreibetrag wegen der arbeitsbedingten Kinderbetreuungskosten. D.h. angerechnet werden rund 700 Euro Einkommen plus das Kindergeld. Wichtig ist, Dich beim JC nicht abwimmeln zu lassen. Auf die höheren Zuschläge zum Grundfreibetrag hast Du einen Rechtsanspruch!


    Allerdings wird Dich das Amt auffordern, entweder den Unterhalt einzufordern oder UHV zu beantragen.


    Es kommt daher drauf an, wie hoch Deine Miete ist, um zu errechnen, wie hoch Dein Leistungsanspruch wäre.


    Ich denke, mit einem gut eineinhalbjährigen Kind reichen 24 Wochenstunden aus... Es muss nicht jeder mit so einem kleinen Kind in VZ arbeiten gehen, wenn es schon jetzt mit der Kinderbetreuung und den Arbeitszeiten "hakt".


    Tante Edit sagt: Der höhere Grundfreibetrag als die 100 Euro ist nachzulesen in § 11b SGB II.

  • Dein Leben ist gerade ein großer Berg.


    Aber, es ist zu schaffen. Du willst was ändern?
    Dann mache es. Auch mit Sohn!!
    Nur du kannst den Stein ins Rollen bringen. Es kann dort keiner für dich hingehen.
    Aber , sie können dir helfen .
    Hast du ein P-Konto?
    Du wirst einige persönliche Wünsche ( viel für Kind da sein) als Alleinerziehende zurückstecken müssen . Mussten alle hier, die arbeiten.
    Es geht um deine und die Existenz deines Sohnes.
    Ansonsten musst du schauen, ob du AG 2 aufstocken kannst . ( denke eher nicht, da du auch kein Anrecht auf Wohngeld hast).


    Du schaffst das schon. :-)


    Laß den Kopf nicht hängen, vieles wird langsam gehen, aber sich dennoch irgendwann zum Positivem verändern.


    LG janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • @ TS: Wenn ich genauere Daten ausrechnen soll, was einen Leistungsanspruch anginge, dann schick mir die Daten wie z.B. Bruttoentgelt, Höhe des Unterhaltsanspruches (Titel), Warmmiete aufgeschlüsselt in Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkosten, sowie m²-Größe der Wohnung und Wohnort mal per PM, wenn Du magst...


    Ich sehe hier durchaus einen Leistungsanspruch, wenn Du die Fahrkosten (Monatskarte) und die Kinderbetreuungskosten (Tagesmutter) durch Rechnungen/Quittungen belegen kannst. Das JC hat hier im Gegensatz zum Wohngeldamt die Pflicht, diese Beträge als einkommensmindernd anzuerkennen.

  • Obwohl Du das sicherlich gemacht hast: Aber da Du die Schulden Deines Mannes übernommen hast, solltest Du ihn noch einmal ansprechen. Es geht immerhin auch um sein Sohn.


    Aber die Schuldnerberatung kann sicherlich weiterhelfen. Drücke Dir die Daumen!

  • Was heißt Schulden des Mannes übernommen ? Ihr seit noch verheiratet und eigentlich sind es dann eure Schulden. Geh das alles mit deinem Anwalt mal richtig durch.Du musst dir im klaren sein was du willst und musst handeln.So schwer das auch sein mag.Du kannst Unterhaltsvorschuss beantragen.Wenn,in der Regel ist das so,die Schuldnerberatung erst in zig Monaten einen Termin hat dann gibt es auch Beratung beim JA oder der Caritas.Guck ob du einen Zuschuss für die Kinderbetreuung bekommst.Und sicherlich wäre auch eine Mutter-Kind-Kur gut für euch,einfach um mal da raus zu kommen.Auch dafür gibt es Beratungsstellen.

  • Hallo, du hast da einen Riesen Berg an Chaos in deinem momentanen Leben, durch den es dir schlecht geht. Als erstes musst du Dir mal drüber klar werden, ob es sich überhaupt noch lohnt, an der Beziehung fest zu halten und auf eine Besserung zu hoffen. So wie dein Ex sich verhält würde ich mal sagen Nein. Er hat da wohl kein Interesse dran und benutzt Dich im Moment nur so, wie er es gerade braucht. Das zeigen auch schon die vielen Fehlinformationen, die er Dir gibt und die du zu deinem eigenen und zum Nachteil Eures Kindes annimmst.


    Erstmal ein paar Grundsätzliche Sachen:


    Für die Schulden solltest du unbedingt eine Schuldnerberatung aufsuchen. Es sind Eure Schulden. Wenn ein Herr Zwegat dich da berät, dann löst sich mit der Zeit dort einiges in Luft auf.


    2. Ihr habt im Moment noch die Steuerklasse 3/5. Für Eure Situation sehr schädlich. Du hast mit der 3 das kleine Einkommen, er mit der 5 das große. Bleibt wenig Netto für alle über. Wenn Ihr getrennt seid, kannst du die Steuerklasse wechseln, hat nichts mit dem Scheidungsverfahren zu tun. Geh zum Finanzamt und wechsel in die 2 mit 0,5 Kindern. Er wird in die 1 mit 0,5 Kindern wechseln müssen (kümmert sich dann das Finanzamt drum). Hat dann zur Folge, daß du nicht viel weniger Netto hast, aber er wesentlich mehr, womit er wesentlich mehr Unterhalt bezahlen kann.


    Dann zum Unterhalt an sich. Dir steht natürlich der Kindesunterhalt zu und der Trennnungsunterhalt (ab dem Monat der Trennung, nicht der Scheidung), beim trennungsunterhalt insofern er dazu dann Leistungsfähig ist. Das kann dir aber dann deine Anwältin ausrechnen. Solange er nicht zahlt, steht dir erstmal UVG zu, kannst beim JA beantragen.


    Die Scheidung brauchst nicht zu beantragen. Solange Ihr nicht geschieden seid und er Trennungsunterhalt bezahlen muss, ist das für ihn Nachteilig, nicht für Dich.


    Das sind die ersten Maßnahmen, die du angehen solltest, um etwas Ordnung in dein Leben zu kriegen und deine Finanzen in den Griff zu kriegen.


    Dazu wünsche ich Dir viel Kraft, um diesen Anfang zu machen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Erstmal ein paar Grundsätzliche Sachen:


    Für die Schulden solltest du unbedingt eine Schuldnerberatung aufsuchen. Es sind Eure Schulden. Wenn ein Herr Zwegat dich da berät, dann löst sich mit der Zeit dort einiges in Luft auf.
    Es sind leider auf Papier NUR meine Schulden. Ich habe den Kredit VOR der Hochzeit aufgenommen und nur ich stehe drin. Vor der Hochzeit heißt, 2 Monate davor....für die Hohzeit, für seine Schulden.


    2. Ihr habt im Moment noch die Steuerklasse 3/5. Für Eure Situation sehr schädlich. Du hast mit der 3 das kleine Einkommen, er mit der 5 das große. Bleibt wenig Netto für alle über. Wenn Ihr getrennt seid, kannst du die Steuerklasse wechseln, hat nichts mit dem Scheidungsverfahren zu tun. Geh zum Finanzamt und wechsel in die 2 mit 0,5 Kindern. Er wird in die 1 mit 0,5 Kindern wechseln müssen (kümmert sich dann das Finanzamt drum). Hat dann zur Folge, daß du nicht viel weniger Netto hast, aber er wesentlich mehr, womit er wesentlich mehr Unterhalt bezahlen kann.


    Ich hatte mich oben verschrieben, wir haben beide noch die 4. So wie auch nach der Hochzeit. Ich hatte letztes Jahr den Steuerberater meines Arbeitgebers gefragt und er meinte, ich solle oder könnte ruhig noch drin bleiben, weil sich nicht viel ändern würde.


    Dann zum Unterhalt an sich. Dir steht natürlich der Kindesunterhalt zu und der Trennnungsunterhalt (ab dem Monat der Trennung, nicht der Scheidung), beim trennungsunterhalt insofern er dazu dann Leistungsfähig ist. Das kann dir aber dann deine Anwältin ausrechnen. Solange er nicht zahlt, steht dir erstmal UVG zu, kannst beim JA beantragen.

    Für den Kindesunterhalt habe ich ja schon den Titel. Jetzt geht es ans Pfänden seines Gehaltes. Der Beschluss des Gerichts war: Monatl. 241€ + 140€ Betruungskosten. Er hat ca. 2.000 € an rückwirkenden Unterhaltsschulden offen, verdient allerdings nicht viel. Er hat netto genauso viel wie ich, nur dass er Vollzeit arbeitet. Trennungsunterhalt bekomme ich keinen.


    Die Scheidung brauchst nicht zu beantragen. Solange Ihr nicht geschieden seid und er Trennungsunterhalt bezahlen muss, ist das für ihn Nachteilig, nicht für Dich.


    Das sind die ersten Maßnahmen, die du angehen solltest, um etwas Ordnung in dein Leben zu kriegen und deine Finanzen in den Griff zu kriegen.


    Dazu wünsche ich Dir viel Kraft, um diesen Anfang zu machen. [/quote]

  • bantrage Beim Jugendamt eine Kostenübernahme - vielleicht werden es nicht 100 % - aber zumindest ein Teil - nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), die §§ 22, 23 und § 90.


    Ich bekomme schon einen Teil übernommen, zahle dennoch 280€ im Monat...ohne Übernahme hätte ich 500€ bezahlt. Mit alleine bestreiten meinte ich, dass mein Ex mich nicht einmal da unterstützt,

  • Heute Nacht habe ich war total wirres geträumt... Traum: ich habe darin meinen EX getroffen und habe mit ihm über unser Problem gesprochen. Er ist mir dauern ausgewischen, wollte nicht mit mir reden und am Ende habe ich ihn gefragt, ob er eine NEUE hat. Irgendwann gab er das zu, auch dass er keine Gefühle für mich hat. Dann bin ich aufgewacht.


    Am Nachmittag bin ich mit meinem Sohn eingeschlafen und da habe ich diesen Traum weiterführen können, dieses mal war es ein ganz schräger Traum. Ich war in einem Kino und dort habe ich ihn knutschend mit einer anderen gesehen. Ich habe seine Neue beschmipft, wie häßlich sie doch sei und ob sie es wert wäre und so viel schlimmes anzutun.


    Beide sind mit hinterher in ein Haus, wo ich gerade noch die Türe schließen konnte. Er schrie durchs Fenster, dass er seinen Sohn sehen will und auf einmal standen 10 Leute vorm Haus und schossen mit Nägeln in die Wände, die auch durchkamen. Ich hatte so groe Angst und tjaaaaa....dann bin ich Gott sei Dank aufgewacht und nun fühle ich mich total gerädert.


    :-(

  • Tja, das mit den Schulden war dann, mal nüchtern betrachtet, sehr blauäugig von Dir. In der damaligen Situation menschlich nachvollziehbar, aber heute sehr zu deinem Nachteil. Die Schuldnerberatung ist da trotzdem angeraten um da auf Dauer wieder raus zu kommen, entweder über Vergleiche mit den Schuldnern oder zur Not über eine Privatinsolvenz.


    Wenn ihr Steuerklasse 4/4 habt, wird sich in der Tat nicht viel ändern. Allerdings ist beim dauernden getrenntleben das verbleiben in der Steuerklasse nicht zulässig. Hier ist der Wechsel dringend anzuraten. Die Zusammenveranlagung geht übrigens nur, wenn man zwischendurch es wieder versucht und die Trennung beendet/unterbricht...hat dann allerdings den Nachteil, das evtl. Unterhaltsansprüche flöten gehen können und das Trennungsjahr von neuem beginnt.


    Für den Wechsel brauchst du einfach nur diesen Vordruck auszufüllen : Online-Vordruck
    Dann mit dem Vordruck und Lohnsteuerkarte zum Finanzamt, ist ruck-zuck erledigt


    Mit den im Moment durch die Trennung verbundenen Emotionalen Problemen: Das bringt die Zeit mit viel ausweinen, wütend sein und viel reden. Wird schon :blume:knuddel:knuddel:troest:troest:troest:blume

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller