Werde mich mal outen

  • So meine Lieben
    nun werde ich mich einmal outen und ganz kurz berichten wie ich den Heiligen Abend verbracht habe.


    Ich habe das Zimmer meiner Tochter renoviert. Bin ganz gut voran
    gekommen aber noch nicht fertig. Soll ja auch besonders schön werden.


    Kann man sich etwas vorstellen das noch mehr frustet als ein Zimmer für
    ein Kind zu renovieren von dem man nicht einmal weiss ob sie es jemals
    zu Gesicht bekommt?
    Einfach Antwort.
    Ja. Nämlich es nicht zutun. Das würde bedeuten das man aufgibt und das
    ist für einen Mann der seine Kinder liebt keine Option. Also mein
    Weihnachten war schön und gibt mir die Kraft weiter für die Kinder zu
    kämpfen.
    Morgen geht es weiter.
    In diesem Sinne wünsche ich Euch allen ein schönes Fest.

  • Nicht aufgeben...irgendwann wird man vom Gebrauchtmann wieder zum Vater...
    Bei mir war es 4 Jahre nach der Scheidung...
    Nun habe ich nen neuen Job als Vollzeitdaddy...


    Kopf hoch :daumen

  • Ich find's gut, dass Du "kämpfst" - denn nur wer aufgibt hat schon verloren.


    Wünsche Dir weiterhin viel Durchhaltevermögen und baldigen Erfolg, dass Deine Tochter dieses mit Herz renovierte Zimmer ansehen wird.


    Liebe Grüße Sabia

  • Ich will dich ja nicht entmutigen, aber ich denke die Chancen stehen nicht so gut, da es
    1. nicht deine eigenen Kinder sind
    2. da du sie nicht adoptiert hast, hast du auch keine Rechte und kannst sie nicht einklagen


    Es ist schon klar dass du an den Kindern hängst, aber wenn die Mutter nicht von allein sagt, sie hat nichts dagegen dass ihr Kontakt habt, hast du schlechte Karten. Die Zeugung alleine macht einen nicht zum Vater, und genau für solche Fälle gibt es Adoptionen. Da die Mutter aber mit den Kindern zum KV zurück ist, ist es dafür zu spät. Fürs Gericht sind die beiden die Eltern...ob gut oder schlecht spielt keine Rolle.
    Daher würde ich mit der Zimmerrenovierung an deiner Stelle warten.

  • Stimmt nicht ganz. Es gibt den §1685. Und den werde ich auch bekommen. Vielleicht sogar noch mehr aber das ist eine sehr lange und sehr hässliche Geschichte.

  • (1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.


    (2) Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.


    (3) § 1684 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend. Eine Umgangspflegschaft nach § 1684 Abs. 3 Satz 3 bis 5 kann das Familiengericht nur anordnen, wenn die Voraussetzungen des § 1666 Abs. 1 erfüllt sind.

  • Und was steht in dem Paragraphen drin?


    Ich weiß nicht...muss ganz ehrlich sagen, bei mir hat sich der KV aus dem Staub gemacht und natürlich wünsche ich mir einen neuen Partner, der dann automatisch irgendwie die Vaterrolle übernehmen würde...sollte es aber aus irgendeinem Grund irgendwann in die Brüche gehen, wäre ich nicht gerade erfreut, wenn er auch noch gegen mich klagen würde... Und was ist wenn es zum Beispiel erst beim 3 Partner oder so langfristig klappt? Hätten dann die vorherigen beiden Rechte an meinem Kind, nur weil wir ein paar Jahre zusammen waren??? :wow Also irgendwas passt da nicht, kann ich mir nicht vorstellen. Wenn sie die adoptieren, ja, denn dann nehmen sie auch alle Pflichten an wie Unterhalt usw...aber einfach so? Erfreut wäre ich da ganz und gar nicht :D

  • 2 Jahre haben wir zusammen gelebt und da meine Ex, gelinde gesagt ein kleines Problem hat mit ihrer Vorgeschichte und auch heute noch Drogen und Alkohol nicht gerade abgeneigt ist, ebenso wie der Kindsvater. Beide vorbestrafft sind. Sie demnächst wegen § 29a des Betäubungsmittelgesetzes vor Gericht stehen wird und ich vom Jugendamt als Lichtblick im Leben der beiden Kinder gesehen werde rechne ich mir recht gute Chancen aus.

  • Ich hoffe du nimmst mir die Frage nicht übel. Aber nur mal angenommen, dir würden die Kinder zugesprochen werden, würdest du der Mutter Umgangsrecht einräumen?

  • Er will doch nicht dass sie ihm zugesprochen werden, er will doch nur Umgang.
    Was an sich schon sehr viel ist, denn zwei Jahre Beziehung sind echt nicht lang.

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  • Also, wen ich das Sorgerecht bekommen sollte würde ich meiner Ex natürlich ein Umgangsrecht einräumen. Ich würde ihr sogar, wenn sie heute hier vor der Tür sitzen würde und um Hilfe bitten würde um ihr leben endlich in den Griff zu bekommen sogar helfen. Meine Lebensgefährtin würde sie allerdings nie wieder werden. Aber allein der Kinderwilen wegen würde ich ihr helfen.
    Aber das Sorgerecht wäre echt ein Traum.

  • Christian, nimm mir bitte die Frage nicht übel...aber...wie wär's damit, eine eigene Familie zu gründen und eigene Kinder zu haben?
    So ein Tamtam nach NUR 2 Jahren Beziehung finde ich naja...befremdlich. Ist ja nicht so, dass du sie die ganze Kindheit begleitet hast. Nach 10-15 Jahren Beziehung würde ich es verstehen aber nur nach zwei? Daher - welches Sorgerecht?????? Falls die leiblichen Eltern nicht in der Lage sind, für die Kinder zu sorgen, kommen diese in eine Pflegefamilie und selbst da hast du schlechte Chancen da du alleinstehend bist.
    Bist du sicher dass es kein Rachefeldzug ist, weil die KM dich verlassen hat?
    Und da du sie als deine Kinder bezeichnest...zahlst du für sie auch Unterhalt?

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