Verfahrenskostenhilfe - wie oft wird das nachgeprüft??

  • Hallo zusammen!


    Im Oktober 2010 bin ich geschieden worden. Damals habe ich Verfahrenkostenhilfe bekommen. Nun nach über 2 Jahren bekomme ich Post vom Amtsgericht, das meine wirtschaftlichen Verhältnisse nachprüfen will.
    Bei mir hat sich diesbezüglich nichts verändert / verbessert, also ist das kein großes Problem. Aber wie oft prüfen die das noch?? Kennt sich da jemand aus??

  • Ich hab so in Erinnerung, dass sie bis zu vier Jahre lang nachprüfen können, ob sich die finanziellen Verhältnisse geändert haben.
    Einmal wurde bei mir nachgefragt vor zwei Jahren (Scheidung 2009). Seither nicht mehr!

  • Üblicherweise und wenn nicht vom Gericht anders festgelegt wie bei Tinchen: 4 Jahre nach Verfahrensende kann nachgefordert, also überprüft werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich war heute noch beim Amtsgericht wegen meiner VKH.
    Die Dame vom Amt sagte mir, dass ich meine Raten max. 48 Monate zahlen müsste. Danach wäre die Sache dann erledigt.


    Für mich heißt das jetzt, dass wohl nach 4 Jahren nicht noch einmal geprüft wird.

    ...


    :crazy:wow
    Spieglein, Spieglein an der Wand - Was zur Hölle ist passiert?
    :nawarte: :amok::nawarte:

  • Ich war heute noch beim Amtsgericht wegen meiner VKH.
    Die Dame vom Amt sagte mir, dass ich meine Raten max. 48 Monate zahlen müsste. Danach wäre die Sache dann erledigt.


    Für mich heißt das jetzt, dass wohl nach 4 Jahren nicht noch einmal geprüft wird.


    Dann müssten die von dir zu tragenden Kosten nach vier Jahren Zahlung abgegolten sein.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Boah wieso habt ihr alle nur 4 Jahre und bei mir sagen sie bis zu 12 Jahre und länger? :hae:


    Wir hatten ein ganz normales Verfahren, kurz und auch nicht teuer...habs dann gleich bezahlt.

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Meine Freundin hat vier Jahre lang monatlich 30 Euro bezahlt, das war ihr Anteil, den sie nach ihrem Einkommen zahlen konnte. Das Verfahren war sicherlich teuerer, aber sie konnte nur 30 Euro aufbringen (nach deren Berechnung) und nach vier Jahren ist Schluss damit. Später (jetzt lebt sie mit einem neuen Partner zusammen und da gehts beiden finanziell besser) wurde nie mehr "nachberechnet"

  • Vier Jahre, kenn ich auch so.
    KV klagt sich durch die weltgeschichte... Bei mir sind jetzt drei Jahre rum, und ich hoff, dass da keiner mehr nachfragt...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Mein Anwalt meine vor kurzem zu mir, dass es 4 Jahre lange geprüft wird.

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • Danke für eure Antworten!


    Ich möchte evtl. im Frühjahr mit meinem Freund zusammen ziehen. Dann könnte es ja theoretisch sein, dass ich dann in etwa 2 Jahren nochmal geprüft werde und dann doch noch zahlen muss, oder?? Auch wenn ich kein höheres Einkommen habe, sondern sich lediglich meine Wohnsituation ändert?!

  • Grundsätzlich natürlich!
    Aber nur deshalb habe ich ja nicht mehr Geld. Ich muss genauso einen Teil der Miete zahlen usw, zumal mir dann ja auch die ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt und Wohngeld wegfallen. Also hätte ich selbst nicht mehr Geld. Die Frage wäre, ob dann mein neuer Partner für alles aufkommen soll!? Verstehst du, wie ich das meine??*seufz* Alles nicht so einfach! :kopf

  • Dann müssten die von dir zu tragenden Kosten nach vier Jahren Zahlung abgegolten sein.


    Nein, das sind sie sicher nicht.


    Auch wenn ich kein höheres Einkommen habe, sondern sich lediglich meine Wohnsituation ändert?!


    Das würde ich auf jeden Fall mit dem Verfahrenspfleger besprechen. Ich denke nicht, dass dein Partner für deine "Schulden beim Gericht" aufkommen muß. Soweit ich weiß, muß man aber Änderungen der wirtschaftlichen Situation melden.

    ...


    :crazy:wow
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    :nawarte: :amok::nawarte:

  • Die Frage wäre, ob dann mein neuer Partner für alles aufkommen soll!?


    Hm, die Frage stell ich mir auch, aber ich bin verheiratet.
    Aber ich denke, für Schulden, die vor der Ehe entstanden sind, muss der Partner nicht haften.
    Allerdings muss man ja bei dem VKH/PKH-Antrag bzw. Prüfung schon mit angeben, für wen und wer für einen unterhaltspflichtig ist, da würde dann ja ein Ehemann schon mit reinzählen.
    Vor drei Jahren habe ich noch PKH bekommen, würde es jetzt aber wahrscheinlich wg. des Einkommens meines Mannes nicht mehr bekommen. Wenn die dann nächstes Jahr eine Überprüfung vornehmen... :hae: ohje..


    Das wärs noch, wenn mein Mann (mit seinem Einkommen) die Prozesskosten für den KV bezahlen muss und dann zu sehen kann, wie er das von ihm wiederbekommt. Ich glaub, dann dreht der durch. :radab

    --
    Dieses Posting könnte evtl. Spuren von Sarkasmus und Ironie beinhalten.
    Alle Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
    Konfrontative Äußerungen sind ausschließlich zur Anregung der grauen Masse im oberen Bereich des Schädelinnenraumes gedacht.