!!! Sollte ich Das komplette Sorgerecht einklagen oder lieber warten ???

  • Hi mal ne kleine frage meine Ex hat nen Knix in der Birne bekommen und ist vor über 5 Wochen abgedampft hat zwar das Jugendamt informiert darüber das er bei mir Wohnen bleibt uns sie weg zieht .... nun hat sie aber seit 5 Wochen unseren Sohn ( knapp 4 Monate ) nicht mehr gesehen ka warum ab und an ruft sie an eher wegen Geld aber fragt mal nach wie es ihm geht oder will mit ihm Telen, xD bringt viel finde ich :P Sie hat nie was gemacht mit dem lütten wahr bzw ist mit ihm überfordert und ihre 1 Tochter hat sie zur Adoption frei gegeben vor 2 Monaten, ein Psychologe stellte Posttraumatische Depressionen bei ihr fest und sie wohnt in einer betreuten einrichtung ..... Nun meine frage ich habe die befürchtung dass sie nicht wenn ich ihre unterschrift brauche für irgendwas Banken etc. das ich die bekomme bzw wochenlang hinter her laufen muss Sie kümmert sich um nichts will sogar das ich auf denn unterhaltsvorschuss verzichte da sie sehr tief in der Kreide steht! Sollte ich das Sorgerecht jetzt schon einklagen oder warten ob es sich bessert?

  • Sorry bin da anderer Meinung, also nicht gleich steinigen.


    Vielleicht solltest du ihr lieber etwas Zeit geben. Sie hat ein ganz großes Problem.
    Was sie beheben sollte, aber dafür braucht sie Zeit, Zeit und Zeit und vorallem HILFE.
    Von proffesionellen Leuten. Kannst du mit ihr reden? Kann irgendwer mit ihr reden?


    So eine Depression ist nicht schön und sie vergeht selten von alleine, wenn sie schon solange besteht.
    Der kleine ist ja schon 4 Monate, da ist es keine Wochenbettdepri mehr. Da braucht sie dringend Hilfe.
    Versuch ihr das klar zu machen. Hilf ihr, wenn du das kannst oder leg es in andere Hände.


    Einklagen würde ich jetzt erst mal nix. Du kannst die Gesundheitssorge auf dich übertragen lassen, glaube ich.
    Damit hast du zumindest bei Ärzten kein Problem.
    Alles weitere brauchst du doch zur Zeit noch nicht oder?
    So was wie Unterschriften für den Kindergarten oder die Schule.


    Und wie alt ist die Tochter? Ist sie auch von dir? Wo lebt die arme Maus jetzt? Kümmerst du dich auch um sie?
    Sind die Geschwister getrennt?
    Hört sich alles sehr traurig an. Kannst du die Kleine nicht auch zu dir nehmen? Ich denke ja mal ihr wart länger zusammen?
    Damit kennst du die Kleine doch auch recht gut oder?


    Wie gesagt, deine EX braucht Hilfe und zwar dringend.


    LG

  • Ich würde sagen: Warte noch!


    Im Moment ist das Kind bei dir und es gibt keinen Probleme.
    Lass die Zweit für dich arbeiten.
    Je länger das Kind bei dir lebt, umso wahrscheinlicher ist die Erlangung des alleinigen Sorgerechtes.
    Wenn Ex nicht aufmuckt gibt es dafür IMHO auch keinen Grund.
    Außerdem ist es nicht ganz sooooo einfach das alleinige Sorgerecht zu erlangen.
    Da muss deine Ex schon mehr verbocken als vier Monate weg zu sein, Schulden zu haben und ggf. ein psychologisches Defizit.


    Defacto lebst du mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Das reicht doch erstmal.


    Beantrage Kindergeld und beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß.
    Das sind eingeutige Indizien dafür werde der Versorger des Kindes ist.
    Wenn diese Sachen "durch" sind wird es deine Ex schon bedeutend schwerer haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen zu bekommen.


    Ganz wichtig...
    Locker bleiben und nicht verkrampfen.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • KielerBasti


    Gemeinsames Sorgerecht besteht oder ?? Nicht das wir uns missverstehen.


    Warum so eilig mit dem ASR ?? Lebe erstmal Alltag und warte wie sich alles entwickelt.
    Im Moment hast du auf ASR keine Chance weil keine ausreichenden Gründe vorliegen.
    Nur so auf Verdacht "...was mal werden kann" erhälst du ASR nicht.
    Eines solltest du auf jeden fall tun, Kindergeld beantrage, was den Unterhaltsvorschuss
    angeht,warum diesen nicht auch beantragen ??


    Ganz wichtig finde ich auch das der UG bzw. Kontakt des Kindes nicht zur KM abbrechen tut.
    Da bist du gefragt,diesen zu fördern.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • Ich denke du schaffst es die nächsten Wochen, Monate, Jahre ohne ihre Unterschrift.
    Ich würde die Zeit nutzen, die Zeit in der das Kind bei dir ist und sie sich nicht meldet.
    Die Unterschrift ist selten das Problem, notfalls kann das Amt dir helfen, aber bis dahin würde
    ich keinen (neuen) Sand aufwühlen, sondern abwarten.


    Ein Verfahren ist eine Kriegerklärung.

  • hi,


    tut mir leid für die situation...


    ich würde zwergie bei dir anmelden und im zweifel fragen, ob sie dir das ABR übergibt - aber den Umgängen nicht im Weg stehen...


    Tut mir leid für das kleine Wesen - Klagen halte ich für kontraproduktiv....

    "all your lives a cosmic joke" lemmy
    2 Kids *2007 *2010

  • Du hast in der jetzigen Situation -Erkrankung der Mutter - keine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Erst wenn eine Heilung nicht zu erwarten ist, greifen die von dir genannten Gründe.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi ja sorgerecht ist geteilt! Sie selber wahr in einer Therapie aber nun heißt es sie habe erzählt das der Therapeut meint sie bräuchte nun keine hilfe mehrwas ja nicht sein kann denn sie hat immer noch arge prob. Neinihre kleine ist nicht von mir sondern aus ihrer vorrigen Beziehung die kleine wurd´ihr weg genommen da sie damit überfordert war und sie ist dann in einer Pflege Familie gekommen dadurch dasmeine Ex sie jetzt zur Adoption frei gegeben hat haben zum Glück die Pflege Eltern sie Adoptiert :daumen Elterngeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuß ist alles beantragt Jugendamt ist auch involviert und steht hinter mir.... Kontakt fördern ist garnicht so einfach sie meldet sich nur wegen Geld und dreht meistens ab da ich ihr verständlich mache das sie keine Gelder von mir erwarten kann sondern eher anders rum ! Ich bin ihr gegen über locker nur ab und an reicht es sie stellt sich als die Ober Mutter da aber erkundigt sich nich nach denn kleinen Wurm ...... Naja Verdacht besteht schon da ich beweise habe das sie unzurechnungs fähig ist sie hat schon des öfteren gedroht den kleinen was anzutun weil er nicht ruhe gab und ich auf der Arbeit wahr näheres im Thread Ex auskotzt......... zuviel zum schreiben ^^ LG

  • Sorgerecht ist nicht geteilt - sondern gemeinsam. Das ist ein entscheidender Unterschied. Eien Depression ist kein Grund für einen Sorgerechtsentzug bei der Mutter..


    Ich habe auch schon mal gesagt: ich klatsch das Kind an die Wand ... Macht wohl jeder mal, denk ich wenn die lieben uns zu sehr nerven..


    Du hast auch so die Alltagssorge wenn Kind bei dir lebt... Das reicht für viele Entscheidungen...

  • Ich bin ja auch ein Freund des gemeinsamen Sorgerechts. Dies sollte im Normalfall Mutter und Vater dazu bringen, eine gemeinsame Entscheidung für die wirklich wichtigen Entscheidungen für das Kind zu treffen. Wenn ein Elternteil absolut dieses Recht missbraucht, dann kann das gemeinsame Sorgerecht auch entzogen werden.


    In Deinem Fall ist dies alles aber momentan überhaupt noch nicht aktuell. Die wirklich wichtigen Entscheidungen für das Kind stehen noch nicht an. Insofern würde ich immer der Mutter die Chance und die Zeit geben, eine gute Mutter zu werden. Und nein, Depressionen reichen als Grund alleine nicht aus, um das Sorgerecht zu entziehen.
    Lass einfach momentan alles wie es ist, ich bin mir sicher, Du wirst die jetzt anstehenden Alltagsentscheidungen gut für das Kind treffen! :daumen

  • Ich verstehe euch nicht. Da ist eine Mutter, der bereits ein Kind weggenommen wurde und da muß viel passieren. Sie war und ist nicht in der Lage, sich um ihre Kinder zu kümmern, kommt offenbar mit sich selber nicht klar. Aber sie soll "eine Chance" bekommen. Btte? Sie hatte bereits zwei Chancen, wenn ich das richtig verstanden habe.

  • Ich sehe, dass sie die erste Chance vertan hat, ihr wurde wohl zu Recht das erste Kind entzogen und dann von der Pflegefamilie adoptiert.
    Die zweite Chance würde sie jetzt bekommen. Was sie draus macht, ist für mich offen. Vielleicht ist es nicht wahrscheinlich, dass sie sich bessert, aber deshalb gleich diese Chance verbauen? Sehe ich nicht so.


    Rechtlich ist für den Entzug des Sorgerechts für das zweite Kind meiner Ansicht nach nicht genug vorgefallen, sprich das Wohl des 2. Kindes gefährdet gewesen. Und nur dieses Kind ist für die Entscheidung relevant.


    Sollte sie es trotz dieser 2. Chance nicht auf die Rehe bekommen, nun dann wird ihr eben das gemeinsame Sorgerecht entzogen.

  • Muss dazu sagen wir waren kurz davor die Lütte von ihr durch Gerichtsverfahren wieder zu bekommen denn ich wollte die kleine halt mit in unsere Familie schließen und sie hat einfach in einer Nacht und Nebel Aktion die Adoptions Papiere Unterschrieben was mit niemanden besprochen wurde denn alle ihre Familie meine Familie und der Anwalt haben sich mit ihr zusammen die mühe gegeben ,mit der begründung sie sei schon jetzt mit dem kleinen überfordert und dann noch die kurze dazu geht nicht .... und ich will diesen weg nicht aus Rache oder so machen sondern weil ich Angst um meinen Zwerg habe das sie Kontakt auf baut fallen lässt und immer wieder von vorne die Geschichte.... und das sie ihm doch im affekt was antuen wird denn sie so blöd wie es klingt hat mich ja auch oft geschlagen wo ich ihre Hände dann nur fest gehalten habe um weiteres zu verhindern ich schlage nicht und erst recht keine Frauen / Kinder ...... !!!! Ich will nur nicht das erst was passieren muss !!

    Einmal editiert, zuletzt von KielerBasti ()

  • das sie Kontakt auf baut fallen lässt und immer wieder von vorne die Geschichte


    Das ganze verhinderst du aber nicht mit alleinigem Sorgerecht. Sie hat dann trotzdem noch das Recht den Kleinen zu sehen.
    Sie hat auch ohne Sorgerecht das Besuchsrecht. Damit verhindest du nicht, das sie Kontakt zum Kleinen hat.


    Rede mit dem Jugendamt, vielleicht gibt es, auch je nachdem wie lange sie den Kleinen jetzt nicht sieht, die Möglichkeit begleiteten Umgang zu bekommen.
    Zumindest am Anfang, wenn sie wieder Kontakt sucht, wirst du das durch bekommen, auf Dauer, besonders wenn sie sich nix zu schulden kommen lässt, kannst du es nicht verhindern.


    Aber schreib dir alles auf, was sie Droht. So hart es auch sein mag. Alles aufschreiben, bei Bedarf kannst du es dann vorzeigen.
    Auch Mails bitte aufheben, falls sie dir da was schreibt.


    Wie lange seid ihr getrennt?
    Hast du dich getrennt oder sie?


    Sie braucht Hilfe, meiner Meinung nach. Nicht noch eine Kriegserklärung.
    Warte ab und dokumentiere. Das alleinige Sorgerecht nutzt dir erst mal nix.


    LG

  • Von meinem Gefühl her fände ich es auch angebracht, wenn du das ASR hättest. Für mich sieht es nicht so aus, dass die Mutter auf dem Weg der Besserung ist, wenn sie nicht einmal danach fragt, wie es ihrem Kind geht. Und dass das erste adoptiert wurde, spricht auch zusäztlich gegen sie. Es liest sich so, dass da mehr im Argen liegt, als eine Depression.
    Aber o.k., vielleicht ist es ja aus taktischen Gründen klüger, es erstmal beim GSR zu belassen, wobei du ja auch schreibst, das JA stehe hinter dir, also auch da wird die Mutter wohl nicht den Eindruck hinterlassen haben, dass sie sich angemessen kümmert.


    Grüße,
    Romi

  • Hi Basti,


    das was Du schreibst, ist nicht einmal ansatzweise geeignet, das Sorgerecht zu erhalten. Wenn Du einen Antrag stellst, musst Du damit rechnen, dass er ohne großes Zögern abgeschmettert wird.


    Eine Sorge dahingehend, dass die Mutter zum Zeitpunkt X möglicherweise irgendeine Unterschrift nicht leisten wird, ist Spekulation. Anträge auf "Sorgerechtsentzug" auf Grund dieser Spekulation sind einfach substanzlos. Zumal man der Mutter einfach eine Frist zur Unterschrift wird setzen können. Wenn sie noch unter gesetzlicher Betreuung steht, kann man das sogar über den Betreuer erledigen.


    Also ... beschäftige Dich mit anderen (wichtigeren) Dingen, zumal gerade Vorweihnachtszeit ist ;)


    Der Kater :brille

  • Sie braucht Hilfe, meiner Meinung nach. Nicht noch eine Kriegserklärung.
    Warte ab und dokumentiere. Das alleinige Sorgerecht nutzt dir erst mal nix.


    LG


    Klar braucht sie Hilfe, aber noch mehr braucht das Kind Schutz, Liebe und Geborgenheit. Die Hilfe für die Mutter darf doch nicht auf Kosten des Kindes gehen.


    Ansonsten schließe ich mich Romi2008 an.

  • Es sind 5 Wochen , elternschaft geht über jahrzehnte ... also denke ich das man hier noch nicht davon reden kann das man alles für immer verwirkt hat , warum auch es gibt kaum praktische vorteile hier für das ASR vorallen weiß man ja das man ne unterschrift brauchen wird wenn man das kind zb im kindergarte n schulen und so anmelden will , da muss man sich dann halt drauf vorbereiten ,


    Ein ASR dient hier kaum den Kindeswohl sondern eher zur bestrafung der mutter , ich denke nicht das es deine absicht ist du bist quasi neu im geschäft des AE sein. und musst dich erstmal zurecht finden darum finde ich deine Fragen vollkommen ok.

  • Klar braucht sie Hilfe, aber noch mehr braucht das Kind Schutz, Liebe und Geborgenheit. Die Hilfe für die Mutter darf doch nicht auf Kosten des Kindes gehen.


    Ansonsten schließe ich mich Romi2008 an.



    Und ? den hat das Kind nicht wenn die Mutter noch das gemeinsame Sorgerecht hat - es aber bei Vater lebt und auch da bleiben wird? wie kommst du darauf ? Etwa weil Umgang statffinden könnte? Nun - der findet wohl auch statt wenn die Mutter kein Sorgerecht mehr hat..