Da ist kaum ein Rat zu geben, da sich aus deinen Fragen und Antworten nicht erschließt, wie die derzeitige Rechtslage ist.
So,wie du es schreibst, dass mündliche Urteile ergangen sind ohne schriftliche Fixierung des Urteils, gibt es in Deutschland nicht.
Ansonsten hilft nur, die Sache übers Wochenende auszusitzen. Spazieren gehen, bei Freunden sein (und vielleicht nicht anwesend, wenn der Vater irgendwann aufschlägt,um das Kind abzugeben, damit er lernt, dass du nicht "verfügbar" bist). Und am Montag die oben gestellte Frage ans Jugendamt richten.