Sorgerecht: mehr Macht für die Väter?

  • Artikel der WZ (Westdeutsche Zeitung) vom 19.09.2007:


    NRW aktuell


    Bislang sind unverheiratete Väter beim Sorgerecht auf die Zustimmung der Mütter angewiesen. Das könnte sich bald ändern.

    Väter möchten auch am Leben ihrer Kinder teilhaben.
    Wuppertal. Wie häufig Paul Bludau seine Zwillinge gesehen hat, kann er an seinen Händen abzählen. Dabei sind Julia und Maik schon zehn Jahre alt. „Ich wünsche mir, dass ich Vater sein darf und nicht nur Erzeuger“, sagt der 36-jährige Wuppertaler. Mit der Mutter hat er nie zusammen gelebt. Kurz nach der Geburt ging sie für einige Jahre ins Ausland. Auch nach ihrer Rückkehr darf Bludau nicht zu seinen Kindern.


    So wie Bludau geht es vielen Vätern von unehelich geborenen Kindern. Das Sorgerecht wird automatisch allein der Mutter zugeschrieben, solange nicht beide Elternteile eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Regelung 2003 – unter der Annahme, dass im Regelfall das gemeinsame Sorgerecht beantragt wird. Doch das Gegenteil ist der Fall: Zwischen 1990 und 2006 hat sich zwar der Anteil der unehelich geborenen Kinder von rund 15 auf 30 Prozent verdoppelt, die Zahl der gemeinsamen Sorgerechtserklärungen ist jedoch nur gering. 2006 ist lediglich für 93 996 der bundesweit 201 519 außerehelich geborenen Kindern das gemeinsame Sorgerecht beantragt worden – also nicht einmal für die Hälfte. In Nordrhein-Westfalen haben mit gut 60 Prozent anteilig am meisten Mütter das alleinige Sorgerecht............


    WEITERLESEN und Quelle: http://www.wz-newsline.de/?redid=175529


    Edit: Radex, den Artikel hat ne Frau geschrieben...... :strahlen Nina May

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • Hallo,
    sehen wir das doch mal positiv. Immerhin in fast 50% der Fälle klappt es auch ohne gesetzlichen Zwang. Und beim Rest würde ich so aus Lebenserfahrung tippen sind die Fälle überproportional häufig wo die Eltern entweder nie ein Paar waren oder eine Trennung während der Schwangerschaft stattfand (kann es leider nicht nachlesen, beim Öffnen des Artilkels schmiert mein Firefox ab). Jetzt ist die Frage wie die Quote im Vergleich zu geschiedenen Eltern aussieht. Vom Ideal ist das sicher noch weit weg.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Hallo,


    wird Zeit das sich da endlich was ändert und die Macht "solcher Mütter" (sind ja nicht alle so) gebrochen wird. :angry


    Aber solange solche Pantoffelhelden an der Macht sind wird es wohl noch länger dauern. :kopf

  • Ich bin für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt bzw. für den Vater ab Vaterschaftsanerkennung.


    Im Gegenzug möchte ich aber auch, dass der nicht betreuende ET sich mehr kümmern muss - und dass ich sowas schnell und problemlos mit Hilfe von JA, Anwalt und ggf. Gericht geregelt bekomme. Es kann nicht sein, dass in den meisten Fällen nach wie vor von einer Klage des Kindes auf Umgang mit seinem getrennt lebenden ET abgeraten wird. :radab

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Interessanter Artikel


    Ich bin auch der Meinung, dass selbst bei nichtehelichen Kindern das Sorgerecht automatisch auf beide Elternteile übergehen sollte. Warum auch nicht ? Meiner Meinung nach sollte eine Ehe nichts dran ändern.


    Allerdings jetzt mal eine Frage. Lt. Artikel hat er ja kein Sorgerecht. Ich dachte eigentlich, dass das Sorgerecht, Umgangsrecht und das ABR drei paar Schuhe sind ?!?!


    Mir wurde jetzt aber auch hier gesagt, das wenn mein Ex das Sorgerecht hier abgibt und das übers Familiengericht entschieden wird, das er automatisch auch das ABR mit verliert !


    Ist das richtig so ?


    Und ein Umgangsrecht besteht doch trotz allem ?? Oder beinhaltet dieser Beschluss, dass Väter von nichtehelichen Kindern überhaupt keine Rechte und natürlich auch Pflichten haben ?


    Sorry hab mir über sowas noch nie wirklich Gedanken gemacht.

    Liebe Grüße


    Levithia


    ____________________________________________________________


    Das Glück besteht nicht darin, daß du tun kannst, was du willst, sondern darin, daß du immer willst, was du tust.
    Lew Nikolajewitsch Tolstoi

  • Alles, was du geschrieben hast, ist im Grunde richtig.


    Das ABR wird bei Notwendigkeit auf ein Elternteil übertragen, trotzdem haben beide noch das gemeinsame Sorgerecht.
    Auch ohne Sorgerecht hat der getrennt lebende ET Umgangsrecht bzw. das Kind hat immer Umgangsrecht mit beiden ETs.


    Wer allein das Sorgerecht hat, hat auch allein das ABR. Aber trotzdem haben der andere ET und das Kind Recht auf Umgang miteinander.

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  • Mich würde interessieren wie sich das Bundesverfassungsgericht dazu äußern wird. Bei unter 50% gemeinsamer Sorgeerklärungen kann man ja nicht vom Regelfall sprechen. Obwohl diese Nasen das vorher schon hätten wissen können.

  • Der o.g. Artikel geht ja noch weiter:


    Zitat von S. Schutter aus dem Artikel:
    "Es ist nicht zum Wohle des Kindes, das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen eines Elternteils zu erzwingen"


    Wenn beide Elternteile von Geburt des Kindes an das gemeinsame Sorgerecht hätten, würden sich meiner Meinung nach die Klagen auf alleiniges Sorgerecht weit über das heutige Maß häufen.


    Chrissi

  • Wieso Klagen? Wenn ein ET das Sorgerecht freiwillig abgibt, sollte das ganz einfach auf dem JA geregelt werden können.


    Ansonsten gibt es kein Alleinsorgerecht. Es gibt ja auch keine Alleinsorgepflicht...eigentlich... :brille

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  • Der Satz ist doch mal richtig geil, oder.... :lgh? Beißt sich da die Katze nicht in den eigenen Schwanz?

  • Ich bin da etwas zwiegespalten.


    Grundsätzlich finde ich es gut, wenn das Sorgerecht direkt auf beide Eltern übergeht. Vll sollte da aber vorher beim Vater nachgefragt werden. Heißt, wenn er will, dann bekommt er das gemeinsame Sorgerecht, hat er aber eh vor sich nie und nimmer zu kümmern, wäre es absolut schwachsinnig ihn in die Sorgeverpflichtung mit einzubinden (andersrum gilt der Fall genauso)


    Ich war mit dem Vater von meinem Sohn nicht verheiratet und wir haben auch eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben, fand das damals sehr wichtig. Naja, er kümmert sich eigentlich gar nicht, musste jetzt sogar einen Anwalt einschalten und für die blöde Unterschrift für die Anmeldung im Kindergarten musste ich echt schon fast betteln :bet
    Wollte eigentlich das Umgangsrecht für meinen Sohn einklagen, aber davon wurde mir abgeraten, da Umgangszwang nicht vollzogen wird. Bin aber der Meinung, das sollte sich dann in Zukunft ändern. Ein Kind kann zum Umgang gezwungen werden, ein Vater nicht? Dann halt immer in Betreuung, nimmt er einen Termin ohne trifftigen Grund nicht wahr - Geldstrafe oä. (gemeinnützige Arbeit im KiGa fänd ich super :kicher)


    Also, wer Rechte (egal wer) für sich einfodert, sollte auch die Pflichten erfüllen können...


    Prinzipiell bin ich aber sehr dafür das motivierte Väter sehr viel mehr Rechte bekommen und nicht von der Willkür der Mutter abhängig ist

  • Vegasmom,


    ich widerspreche Dir da mal ganz energisch!! Wieso den Vater fragen ob er will? Wo sind wir denn hier? Vater fragt das Kind doch auch nicht ob er sich verpissen darf? Es muss mit gesetzlicher Kraft darauf hingewirkt werden, das in der Zukunft niemand merh sich seiner Verantwortung entziehen kann. Mag sein, das es am Anfang alles schwierig wird, aber der Mensch ist ein Gewohnheitstier.


    Und der Anwalt, der Dir sagt, das ein Umgangszwang nicht vollzogen wird, sollte seine Zulassung im Klo runterspülen. Stimmt nämlich nicht. Es gibt schon Urteile wo sowas mit Zwangsgeld belegt wird.

  • Hmm,


    also ich denke mal das es automatisch ein gemeinsames Soregrecht geben sollte, aber immer mit gesetzlichen Umgangszwang.


    Das heisst das der Elternteil bei dem das Kind nicht wohnt sich an diese Regeln zu halten hat. Also zum Umgang gezwungen wird per Gesetz und sich nicht einfach seiner Verantwortung entziehen kann.


    Genauso muss auch verankert sein das der Elternteil bei dem das Kind wohnt sich an diese Regeln halten muss und nicht den Umgang verwehren darf wegne lapalien wie das Kind ist erkältet ect.


    Es ist einiges noch aufzuarbeiten, aber unsere Politiker sind da wie Schlaftabletten... :sleep

  • @Meziel


    Hört sich ja gut an, aber wie willst Du dann die Massen an Klagen bewerkstelligen? Natürlich ist an das natürlich Verantwortungsgefühl der Menschen zu appelieren, aber das alleine bringt ja leider nicht viel.


    Wie schon erwähnt, ich habe meinem Ex (und zu dem Zeitpunkt war es auch schon) das halbe Sorgerecht abgetreten. Ich bin mit Sicherheit ein Befürworter davon, selbst wenn es bei mir nicht so funktioniert wie ausgedacht.


    Mit der Anwältin. Klar gibt es da Zwangsgeldurteile, aber es ist dennoch sehr schwer vor Gericht durchzusetzen... Es hätte halt auch passieren können, dass das Einreichen der Klage die Fronten noch mehr verhärtet hätten und die Klage abgewiesen wird. Leider ist es noch nicht an der "Tagesordnung" solche Verfahren zu eröffnen...

  • Sorgerecht: mehr Macht für die Väter?


    Diese Äußerung find ich ja erst mal völlig daneben,meziel!


    Bei Kindern geht es ja wohl mal gar nicht jemals um Machtausübung! :radab


    Ich habe das alleinige Sorgerecht. Da der Vater sich eh ums nix kümmert wüßte ich nicht wo sein Vorteil darin bestehen würde es zu haben. In unserer Bezeihung hab ich das auch nie ausgenutzt! Als der Kleine im KiGA angemeldet wurde oder im Krankenhaus war-dem KV hab ich sämtliche Unterlagen auch unterschreiben lassen und auch ausdrücklich gesagt das ist der Vater, wir sind zusammen und basta! Wenn ich gefragt wurde bei solchen Sachen ob wir gemeinsames haben hab ich immer geflunkert! :rolleyes:
    Und jetzt? Was will er damit? ?( :frag Bei MAMA über die Couch hängen?
    Solange der Umgang ein ganz anderer Schuh ist...


    Einem Kind ist es letztendlich egal ob der Papa einen anderen Nachnamen hat, oder das Sorgrecht nicht hat-solange er da ist (also anwesend und Teil nimmt am Leben des Kindes!) und sich kümmert ist sicherlich jedes Kind zufrieden!

  • Zitat

    Original von meziel
    Und der Anwalt, der Dir sagt, das ein Umgangszwang nicht vollzogen wird, sollte seine Zulassung im Klo runterspülen. Stimmt nämlich nicht. Es gibt schon Urteile wo sowas mit Zwangsgeld belegt wird.


    Einerseits stimme ich dir zu, bezüglich des Anwaltes. Allerdings..was hat ein Kind von einem ZWANGSUMGANG ? Meiner Meinung nach gar nichts.


    Wenn ich meinen Ex zwingen würde, würde er das an den Kids auslassen. Oder sie müssten überall mit hin als lästiges Anhängsel, wo der Vater eh keine Zeit für sie hat.


    Ich glaube kaum, dass das alles zugunsten des Kindes ist !


    Auch wenn ein Kind Anspruch auf seinen Vater hat. Der muss es aber auch wollen !

    Liebe Grüße


    Levithia


    ____________________________________________________________


    Das Glück besteht nicht darin, daß du tun kannst, was du willst, sondern darin, daß du immer willst, was du tust.
    Lew Nikolajewitsch Tolstoi

  • @ Cath


    Da stimme ich Dir voll und ganz zu, aber es geht ja um die Väter, die sich kümmern wollen, es aber nicht dürfen, weil die Mutter sämtliche "Verfügungsgewalten" besitzt...


    Leider gibt es ja auch Frauen, die Ihre Recht zu Ungunsten des Kindes mißbrauchen, nur um dem Ex mal einen "reinzuwürgen" oder sich für Verlassenwerden zu revanchieren. Das sind bei weitem nicht alle, aber gegen solche Frauen sollte Mann sich wehren können, ohne das es jahrelange Gerichtsprozesse gibt.
    Es geht a nur in zweiter Linie um mehr Rechte für den Vater, sondern in erster Linie um eine bessere Durchsetzungsfähigkeit der Kindesrechte. Das Recht auf BEIDE Elternteile zB

  • @Vegasmoon Ist mir schon klar das es auch solche Mütter gibt! Aber trotzdem sollte man nicht alle unverheirateten Mütter über einen Kamm scheren! Ist gemein... Klar, ich gebe zu kruz nach der Trennung übelste Rachegefühle gehabt zu haben :pfeif, aber irgendwann muss auch gut sein!


    Ich kenn leider auch ne Frau, im Scheidungsjahr lebend, die dem Mann das Kind nicht gibt weil er ne Neue hat... Wobei sie schon mehr als 2 Neue hatte und na ja... Vor allem steht sie dazu ihr Kind für sich allein zu haben, soll er sich doch ein anderes suchen um das er sich kümmern kann! Am liebsten wäre ihr er zahlt und ist sonst nicht mehr anwesend :Hm Da frag ich mich auch... Die glaubt übrigens auch alleiniges Sorgrecht heißt alleiniges Umgangsrecht. Da läßt sie sich auch vom JA nicht belehren!


    Irgendwie müßte man es schaffen einen solch gesetzlichen Rahmen zu zaubern der es schafft keinerlei Machtspiele zuzulassen, weder vom KV noch von der KM...
    Aber welcher Zauberkasten läßt das schon zu? :kicher

  • hihi... hatte mal einen Zauberkasten, das waren solche Magiespiele nicht vorgesehen, aber da war die gute alte neue Welt ja noch in Ordnung... Da hat man noch geheiratet, weil die Frau schwanger wurde...


    Klar, über ein Kamm scheren sollte man niemanden, aber die die drin hängen bleiben (um mal bei der Metapher zu bleiben) müssen einfach mal zurecht gestoßen werden...
    Aber wie Du schon sagst, was Sorgerecht/Umgangsrecht angeht, da besteht viel Unwissenheit oder Ignoranz und das obwohl es im Gesetz verankert ist. So muss es also entsprechend ergänzt werden um das KIND in seiner Position zu stärken.
    Es wird an beiden Fronten immer nur gekämpft um seine Rechte, dabei sollte es IMMER nur um die Kindesrechte gehen!!! Und zwar ohne Ausnahme... Klar geht und kann man das nicht immer, ich war auch manchmal echt sehr sauer und habe unangemessen reagiert, aber das Gesetz sollte solche Aktionen nicht noch legitimieren...

  • Zitat

    Original von cath
    Sorgerecht: mehr Macht für die Väter?


    Diese Äußerung find ich ja erst mal völlig daneben,meziel!


    Bei Kindern geht es ja wohl mal gar nicht jemals um Machtausübung! :radab


    Die Äusserung ist nicht von mir, sondern die Überschrift des Artikels aus der WZ !


    Aber es geht in gewisser Weise schon um Macht ! Die Macht zu haben sich um sein Kind kümmern zu dürfen. Die Macht zu haben, sich nicht alles gefallen lassen zu müssen etc. pp!


    Kleines Beispiel am Rande:


    Ich hab vorhin in einer dringenden Angelegenheit mit der Klassenlehrerin meiner Tochter telefonieren müssen. Ohne Schleimen und Arsch kriechen hätte ich nicht ein Ton aus der raus bekommen!