Sorgerecht: mehr Macht für die Väter?

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard


    Dann zeig doch diese Beispiele einmal.


    Ferner lies dir doch die Pressemitteilung genau durch. Es gibt keine Folgeehe. Vielmehr ist das nicht eheliche Kind das Ergebnis einer außerehelichen Beziehung.


    Mittelbare Folgen sind Situationen, die sich ergeben aufgrund bestehender Verpflichtungen! z.B. Unterhaltspflicht für zwei Kinder und der Unterhaltspflichtige heiratet neu und zeugt weitere Kinder. Da kann er nicht Klagen und meinen das die ersten Kinder weniger zu kriegen haben als die neuen.


    Oder Ex heiratet neu und will das der neue Ehemann die Kinder adoptiert, weil das Familienleben perfekt ist.


    Das sind mittelbare Folgen, die keinen interessieren und Gesetzgeber schon garnicht.


    Und nun zur GENAUEN Klage !


    Bei Verfassungsklagen geht es um die Verfassung von Deutschland und nicht um Umstände. Die Ehe oder auch der Ehebruch spielen da keine Rolle.
    Fakt ist das es ein Kind gibt, was ein Recht auf die Einhaltung der Verfassung hat. Ob Ehelich oder ausserehelich gezeugt, ob Affärenkind oder Liebeskind, das spielt in der deutschen Verfassung keine Rolle!

  • @ Meziel


    Ich hoffe, das mein Fall nicht die Regel ist, ich weiß definitiv, das mein Verhalten (gemeinsames SR trotz Trennung) nicht der Regelfall ist.


    Aber wieviele Männer wollen denn dieses Recht der SR haben und bekommen es dann nicht? Wäre ja auch mal interessant, um dann zu schauen, wieviele es das von der Summe aller Väter sind. Man muss halt auch gegenrechnen, ob sich der "Aufwand" lohnt.


    Mir wäre auch am liebsten, man müsste über solche Dinge nicht diskutieren oder gar Gesetze aufsetzen, um Vater und Mutter klar zu machen, wie sie sich am fairsten dem Kind gegenüber zu verhalten haben.
    Leider lässt die Moral ja hierzulande auch immer mehr zu wünschen übrig


  • So war die eigentliche Analyse des BMJ eigentlich geplant, aber nicht zu realisieren, weil eben diese es nicht gibt. Man kann es auch begründen. Wenn ich Unrecht fühle, das Gesetz aber kein Vergehen sieht, brauche ich nicht zum JA oder Anwalt rennen, oder?


    Das BMJ wollte feststellen wieviele uneheliche Väter sich ne Rechtsberatung bei JA oder Anewalt holen und dies dann als Studie gemäß dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vorstellen. Das wäre aber nicht möglich, denn wer rennt zum Anwalt oder JA, wenn er weiß das § 1626 BGB klar sagt, das man kein Recht auf GSR hat ohne Unterschrift der KM? Ich habs auch nicht getan, warum auch und mein Kind ist 97er Baujahr, da war die Rechtslage noch schlimmer!


    Logisch, oder?


    Ich hoffe das die KV a la Deinem aussterben und anderen das Leben nicht mehr so schwer machen.

  • Ich finde es gut und richtig so.
    So wie es jetzt ist ist es doch unlogisch.
    Allein durch die Tatsache das die Eltern Verheiratet sind heißt es doch nicht das der Vater deswegen eher sich Kümmert etc.


    Väter die zu der Zeit Verheiratet warn wird das Recht anerkannt und Väter die es nicht waren müßen sich erst als solche Beweisen :kopf


    Bin ich dann auch ne bessere Hausfrau und Mutter weil ich n Ehering Trag und hätt ich den nicht muß ich mich erst Beweisen oder wie ?????





    Ich kann mal für unseren Fall sprechen.


    Mein Mann hat einen Unehelichen Sohn (Baujahr 97 *wink Meziel*)
    Er und seine Ex waren die ersten 3 Jahre zusammen, Trennten sich dann.
    Er hatte nie das Sorgerecht.
    Zahlt Vorschriftsmäßig seit 7 Jahren Unterhalt, Kümmert sich. Der Junge war alle 14 Tage bei ihm Fr bis So. Zwischendurch auch immer mal wieder.
    Hat viel mit ihm unternommen, ihn mit in Urlaub genommen etc.


    Immer wieder hieß es von ihr, ICH bin ja auch die Mutter und ich kümmer mich ja um alles.
    Der Vorschlag das er das halbe Sorgerecht bekommt wurde Belächelt und Abgewunken.
    Klar auch der Vorschlag das er das Kind zu sich nimmt wurde Abgewunken.



    Unsere Zwei sind Eheliche Kinder.
    Wir haben Gemeinsames Sorgerecht.
    Er Zahlt, er Kümmert sich.
    Und ICH bin froh das ich NICHT alle entscheidungen selbst Treffen muß.
    Ob Kiga Vertrag oder die OP die er neulich hatte.
    Die OP war aus Kosmetischen Gründen und ich hab lang überlegt ob es richtig so is.
    Aber die Entscheidung mußte ich GsD nicht allein Treffen.
    Er steckt da mit drin, hätt er zweifel gehabt und es nicht gewollt hätte sie nicht statt gefunden.




    Zum weiteren finde ich es seinem Unehelichem Kind gegenüber irgendwie nicht richtig.
    Selbt wenn er den Kontakt wollte und die Ma nicht.
    Die beiden hätten keinerlei Rechte, die Mutter dagegen kann im Prinzip durchsetzen was SIE will. :(






    Ich mein ganz klar gibt es viele Väter die echt daneben sind.
    Mütter gint es aber mit sicherheit nicht viel weniger die ihre Mutterrolle mal sehr Überdenken sollten....
    Nur wird beim Mann immer 3 mal mehr hingeschaut ob er auch "richtig" mit den Kindern umgeht, bei Müttern wird das Vorausgesetzt.
    Schade eigedlich das es so ist.




    LG Katja

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.


  • Glace, Du sprichst mir aus der Seele...... :anbet :anbet


    Mich wundert allerdings das noch keine Contra-Sorgerecht-für-alle Person auf die Studie antwortet, die im Rahmen der Kindschaftsreform 1998 gemacht wurde...... :frag :frag :frag


    Ist die vielleicht zu eindeutig :kicher?

  • @ Meziel


    Das leuchtet mir ein. Schade eigentlich das Männer und Frauen VOR der Zeugung keinen Eignungstest ablegen müssen ;) Könnte dann so eine Art Führerschein einrichten, auf dem dann steht, ob man was tagt oder nicht, dann steht man hinterher nicht so rechtslos da :D


    Glace


    So hatte ich das mit meinem Ex auch mal angedacht. Freue mich, das es bei Dir klappt. Theoretisch habe ich gedacht, es ist halt einfach wichtige Entscheidungen nicht alleine tragen zu müssen und ich wollte ihm einen Vertrauensvorschuss geben. An Dir sieht man aber wieder, das es ja nicht immer so kackig laufen muss wie bei mir.
    Ich finde die Mutterrolle auch sehr dominant, das ist mit Sicherheit auch nicht richtig, da sie auch gegen die Meinung und Bedürfnisse des Kindes handeln kann, ohne das es jemand mitbekommt. Ich sehe mich ja vielmehr als Stimme meines Kindes. Ich sorge dafür das er geistig und körperlich unversehrt bleibt und seine Rechte nicht beschnitten werden. Ich kann es ja nicht oft genug sagen, aber schade, dass es so schwer ist Umgangsrechte des Kindes durchzusetzen...

  • Zitat

    Original von Vegasmom
    @ Meziel


    Das leuchtet mir ein. Schade eigentlich das Männer und Frauen VOR der Zeugung keinen Eignungstest ablegen müssen ;) Könnte dann so eine Art Führerschein einrichten, auf dem dann steht, ob man was tagt oder nicht, dann steht man hinterher nicht so rechtslos da :D


    Das wird es nie geben, weil auch nicht der Realität entsprechend ist!


    Aber man kann Vorraussetzungen schaffen, die dazu führen, das man dreimal drüber nachdenkt, welche Verpflichtung man mit der Zeugung eines Kindes eingeht!


    Und das für beide Geschlechter gleich

  • Wißt ihr überigens was ich beim Thema Sorgerecht noch VIEL VIEL Unsinniger find ?


    Das ein Mann, Verheiratet, der GARKEIN Kind gezeugt hat, das Sorgerecht für ein Kind bekommen kann.
    Nämlich wenn seine Frau ein Ausereheliches Abenteuer hatte und ein Kind draus entsteht.
    Solang er noch Verheiratet is geht das Sorgerecht AUTOMATISCH an ihn.
    Er muß es dann erst Abgeben, wo er das meines wissens auch ned einfach so kann.
    Und der WIRKLICHE Vater es erst dann einfordern kann :radab



    Und ich denk irgendwo besonders da, das dann der Tatsächliche KV eher die Chance hat das GSR zu bekommen.



    Und @Meziel, nix zu danken, ich hab halt das Glück zu sehen das es auch Gut laufen kann.
    Und ich sehe halt beide Seiten durch meinen Stiefsohn.


    Zudem hab ich auch eigene Kindheitserfahrungen, die mich gelehrt haben den Kindern gegenüber so gut wie geht neutral zu sein.


    Vegasmom
    Ich finde die Mutterrolle auch sehr dominant, das ist mit Sicherheit auch nicht richtig, da sie auch gegen die Meinung und Bedürfnisse des Kindes handeln kann, ohne das es jemand mitbekommt.


    Genau und da find ich den Ansatz ja schon nicht schlecht einen zweiten Part, sprich den Vater dazu zu ziehen.
    Klar wenn man sieht das es ned Funzt das man das Sorgerecht auch allein bekommen kann.
    Aber man sollte doch erstmal vom Guten Fall ausgehen und Positiv denken. Find ich halt.



    LG Katja

    Der große 7/2003 und die kleine :motz: 4/2006



    Ich esse gern von einem schönen Teller!
    Aber lieber einige Kratzer, doch dafür zergeht das Menü auf der Zunge und beschert meinem Gaumen bleibenden Genuss.

  • Ob beide das Sorgerecht bekommen sollen ist eine schwierige Frage, die eigentlich total vom jewailigen Fall abhängig ist.


    Ich finde so pauschal kann man das gar nicht regeln.


    Sinnvoll ist es sicher, wenn beide sich verstehen und sich in den relevanten Punkten (Schulanmeldung, medizinische Versorung, Sparkonten) einigen können.


    Sind die Eltern aber zerstritten hat das für das Kind eher Nachteile. Wie oben schon geschrieben: Der eine Elternteil meldet das Kind beim Kindergarten an, der andere wieder ab..usw.


    Und da im Leben ja nichts schwarz/weiß ist gibt es ja auch noch die Fälle die dazwischen liegen. Wo nicht eindeutig zu sagen ist ob sie sich einigen können oder ihre Machtspielchen über das Sorgerecht austragen...


    Psychologisch gesehen ist die Bindung von Mutter zum Kind oft fester. Daher kommt sicher die momentane Regelung...Aber das muss auch nicht immer so sein.


    Der Gerechtigkeit halber würde ich das Sorgerecht sowie die Sorgepflicht aber auch generell beiden geben. Im Einzelfall sollte dann aber geprüft werden wie damit umgegangen wird.

  • Möchte auch mal was zu dem Thema schreiben.
    Ich habe 2 Kinder von 2 Vätern.
    Mit dem ersten war ich verheiratet, also besteht automatisch gemeinsames Sorgerecht. Seit er wieder neu verheiratet ist, ist das Interesse für seinen Sohn weniger als Null. Wenn ich nun irgendwelche wichtigen Unterschriften brauche, muß ich ihm hinterher laufen und bitteln und betteln, das er unterschreibt, wenn ich ihn denn überhaupt erreiche. Da ist das gemeinsame SR also voll für den A.... . Und bei meinem 2 Kind jetzt, hat der Vater null Interesse, er hat nicht mal angefragt, ob er das halbe SR bekommen kann, weil ihn unser Sohn absolut nicht interessiert. Er will keinen Umgang und Unterhalt zahlen schon 3x nicht.
    Ich denke solche Beispiele an Vätern wie ich sie gerade geschrieben habe, oder auch bei Vegasmom u.a., sind leider die negativen, die den Vätern, die sich kümmern wollen riesige Felsbrocken in den Weg schmeissen.

  • Zitat

    Original von Lovrel
    Ob beide das Sorgerecht bekommen sollen ist eine schwierige Frage, die eigentlich total vom jewailigen Fall abhängig ist.


    Ich finde so pauschal kann man das gar nicht regeln.


    Keine Pauschalregelung, sondern Einzelfallprüfungen? Müßte dann auch für Mütter gelten.


  • Ja, lach und eigentlich müsste ja dann auch, wenn der Mann fremd gegangen ist und diese Frau dann ein Kind kriegt, automatisch die Ehefrau des Mannes die Mutter sein... :lgh :radab

  • Ich fände ein grundsätzliches GSR auch bei nichtehelichen Kindern wesentlich sinnvoller. So wie´s im Moment geregelt ist funktioniert´s ja auch nicht und einem Kind den Vater ,der ihm einer sein möchte, zu verwehren oder umgekehrt kann meines Erachtens nicht richtig sein.


    Zusätzlich sollte aber für Paare in Fällen,bei denen die Beziehung schon während der Schwangerschaft auseinanderging die Möglichkeit bestehen, das der Vater nach eingehender Beratung bzgl. seiner Rechte und Pflichten die ihm im Zuge dieses GSR entstehen, die Möglichkeit bekommt auf dieses zu verzichten.
    Oh Mann ich höre schon den Aufschrei durchs Forum gehen, von wegen dem entsprechendem Vater einen Freibrief ausstellen.
    Es gibt aber halt leider Männer, die von vorne herein wissen, das sie keinerlei Interesse an ihrem Kind haben. Sei´s weil Kinder generell nicht in ihrem Lebensplan vorkommen oder speziell dieses Kind nicht. Sollen diesen Kindern deswegen Nachteile entstehen,weil die Mutter keine wichtigen Entscheidungen ohne den Vater treffen kann der aufgrund von Desinteresse seinen A.... nicht zum Laufen kriegt? Das kanns ja denn auch nicht sein...

    Oh Herr schenk mir die Kraft Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann; den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann-und zeig mir einen Weg, die Leichen all derer verschwinden zu lassen, die ich heute umbringen musste weil sie mich nervten.

  • Perle,


    ich finde das nicht gut.
    Es gibt leider total viele JA-Mitarbeiter, die nur die Nachteile des GSR aufzählen und welche Probleme es mit sich bringen kann.


    Dass es auch Vorteile hat und der Vater sich ernst genommen fühlt, das sagt keiner.
    Und warum soll nur der Vater diese Wahlmöglichkeit haben? Warum darf ich als Mutter nicht auch sagen, dass ich kein Interesse am Kind habe und das Sorgerecht auf den Vater überschreibe?
    Und was ist mit Vätern, die erstmal Zeit brauchen, sich in ihre neue Rolle reinzufinden und bei denen Pflichtbewusstsein und Interesse erst wachsen müssen? Kann der das Sorgerecht bekommen, wenn er es schon abgelehnt hat?


    Nee, ich denke, gemeinsames Sorgerecht inklusive aller Pflichten für beide ETs von Anfang an plus klarer gesetzlicher Regelungen, wann das Sorgerecht aberkannt/abgegeben werden kann ohne 724523956 Firlefanzausnahmen ist am besten.
    In ein paar Jahren würden sich alle daran gewöhnt haben und es wäre normal.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Kai,


    darum auch eingehende Beratung bzgl. Pflichten UND Rechte, in deren Rahmen dem Vater klargemacht wird welche Konsequenzen ihm durch das GSR entstehen UND auch worauf er im Falle einer Ablehnung verzichtet. Die muss ja denn nicht zwangsläufig durch das JA stattfinden, da sollten sich im Fall der Fälle noch andere Möglichkeiten finden.


    Welchen Rahmen der Gesetzgeber bei Härte oder Ausnahmefällen (Sorry ist vll. etwas unglücklich ausgedrückt,aber was besseres habe ich z.Zt. nicht parat) schafft, ist eine Sache.
    Das es aber schon lange an der Zeit gewesen wäre die bestehende Gesetzgebung zu ändern daran besteht für mich kein Zweifel.

    Oh Herr schenk mir die Kraft Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann; den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann-und zeig mir einen Weg, die Leichen all derer verschwinden zu lassen, die ich heute umbringen musste weil sie mich nervten.

  • Die meisten Probleme mit Vätern die sich nicht kümmern, wären nicht vorhanden, wenn Männer nicht gegen ihren Willen zur Vaterschaft gezwungen werden könnten. Wenn schwangere Frauen jeoch gegen den Willen des Mannes das Kind austragen, dürfte die Bereitschaft zur aktiven Vaterschaft eher gering ausfallen. Dies hat dann aber nichts mit der mangelnden Einstellung von Männern zu tun, sondern ist nur Produkt ihrer rechtlichen Schlechterstellung.

  • Perle
    Ich denke, keiner hier zweifelt an, dass wir mit unseren teilweise Weimarer-Zeit-Gesetzen dem gegenwärtigen Stand der Dinge absolut hinterher hinken.


    Ich sehe die Beratung trotz allem problematisch.
    Es müsste, so wie ich dich verstanden habe, verpflichtend sein, diese Beratung in Anspruch zu nehmen.
    Wer soll das bezahlen? Und warum sollen nur nicht verheiratete in so eine Pflichtberatung gehen?


    Und: wo führt das hin? Haben wir dann in 25 Jahren die Pflichtberatung für alle, die ein Kind wollen, auf dem Tisch?


    Ich denke, andersrum wäre es leichter: es gibt das gemeinsame Sorgerecht für beide.
    Abgegeben bzw. abgenommen werden kann es nur in Ausnahmefällen.


    Das zieht ein paar Klagen von uneinsichtigen ETs nach sich, erledigt sich aber dann um so schneller, wenn klar wird, dass man die Verantwortung für ein Kind nicht mal eben so abgeben bzw. dem anderen abnehmen kann/darf.


    Mela
    Darum schrieb ich weiter oben auch von Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung. ;)

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    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • Zitat

    Original von Mela


    Das löst ja aber nicht das Problem, das ich angesprochen habe.
    Wie sollte jemand, der bisher überhaupt keinen Bezug zu dem Kind hatte plötzlich mitentscheiden können? Mitentscheiden zum Wohle des Kindes versteht sich.


    Wir haben/hatten hier Userinnen, deren Kinder sind/waren schon über ein Jahr alt und die Vaterschaft war/ist noch nicht geklärt...


    Das stellt doch eigentlich gar kein Problem dar. Selbst wenn ne Vaterschaftsanerkennung nen Jahr dauert, und dann erst das GSR erteilt wird, wirkt sich das doch nicht auf die Bindung zum Kind aus!
    Die Rechte dessen, der nicht mit dem Kind lebt,sind doch recht überschaubar. Und wenn das Kind nen Jahr alt ist, geht es ja noch nicht um Einschulung, Berufsausbildung u.ä. !

  • Sehe ich genauso, meziel.


    Vor allem kann sich der Vater in der Zeit des Verfahrens moralisch mit seiner Verantwortung anfreunden.


    Problematischer sehe ich die Mütter, die Verantwortung und Fürsorge nicht teilen wollen, die alles selbst bestimmen wollen und dem Kind damit die Chance auf den Vater nehmen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zitat

    Original von Kaj
    Sehe ich genauso, meziel.


    Vor allem kann sich der Vater in der Zeit des Verfahrens moralisch mit seiner Verantwortung anfreunden.


    Problematischer sehe ich die Mütter, die Verantwortung und Fürsorge nicht teilen wollen, die alles selbst bestimmen wollen und dem Kind damit die Chance auf den Vater nehmen.


    Auch in dem Punkt wird und muss ein Umdenken erzwungen werden. Warnungen von Richtern bezüglich Sorgerechtsentzug sollten schonmal ein guter Warnschuss sein......