Sorgerecht: mehr Macht für die Väter?

  • Hallo,


    Zitat

    Original von meziel
    grünschnabel,
    also das mit den Vergleichen zu ehelichen.....etc. kapiere ich immer nicht


    Ich fasse das noch mal kurz zusammen wie ich das verstanden habe. Du fandest 50% seien wenig und meintest darauf eine Argumentation Richtung § Dingesnskirchen ist nicht Verfassungskonform aufbauen zu können.


    Ich sehe das anders und ich habe erstmal keine Zahlen zur Hand aufgrundlage derer ich entscheiden könnte ob diese 50% viel oder wenig sind.


    Wenn jetzt z.B. in 75% aller geschiedenen Ehen die Sorgerechte (Welche?) geteilt wären wäre das für mich eine Bezugsgröße und ich könnte überlegen ob dein Argument sticht oder nicht.


    Und dann noch was. Aus der Praxis kann ich mir nicht vorstellen, dass man ein Baby ohne Partnerschaft 50-50 aufziehen kann. Alleine geht das solide auch als Mann - ich fände es schön wenn mehr Frauen diese Option wählen würden, glaube aber nicht daran, dass es in den nächsten 100 Jahren da zu einer Gleichverteilung kommt.


    Zu zweit ist Babypflege nur möglich wenn man in der gleichen Wohnung wohnt und ewig viele Absprachen trifft. Ich glaube der Prozentsatz der Menschen die das ohne Partnerschaft können ist nahe bei null. Und daraus ergeben sich Konsequenzen. Diese schlagen sich auch in der Verteilung des Sorgerechtes und Unterhalts nieder.


    Wenn ich mir überlege ich hätte im ersten Lebensjahr bei jedem Arztbesuch, jedem Telefonat mit der Hebamme, bei diversen immer wieder anfallenden Entscheidungen bei einer eventuell zerstrittenen Ex nachfragen müssen - die nix tun kann aber mitbestimmen möchte - ich glaube ich wäre geplatzt. Einen groben gemeinsamen Rahmen finden ist schon schwer genug, dafür werde ich(wir) noch Jahre brauchen. Und vermutlich wird das ganze nicht ohne teilweise alleiniges Sorgerecht abgehen.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • grünschnabel,


    wir schweifen vom Thema ab. Das Sorgerecht ist nicht gleich 50:50 Betreuung. Das sind zwei paar Schuhe und ich gebe Dir recht, das bei diesem Thema alles etwas anders aussieht. Allerdings wird 50:50 Betreuung in Frankreich bereits seit Jahren gesetzlich realisiert. Also unmöglich, scheint es nicht zu sein, wobei FR auch ein ganz anderes Betreuungskonzept hat als DE.


    Aber zurück zum Thema:


    Das gemeinsame Sorgerecht ist klar strukturiert und bedeutet nicht automatisch den Eingriff in den Alltag des Kindes. Lediglich auf schwerwiegende Entscheidungen ist es abgezählt. Also für die Windelmarke braucht man keine Unterschrift. Und was heißt in Deinem letzten Beispiel "nix tun kan" ? Natürlich müssen auch entsprechende Instrumente gefunden werden und diesen Menschen ihre Verantwortung näher zu bringen und notfalls macht man es am Geldbeutel. Aber die Theorie "Alleine geht alles besser" mag aus Sicht eines AE richtig sein, entspricht aber sicher nicht dem Wohl des Kindes!
    Oder flüstern Babys sowas schon rum?


    Und nochmal zu Deinen Vergleichen:


    Erstmal vergißt Du folgendes: Bei ehelichen Kindern und die daraus resultierende Trennung gibt es für beide Elternteile eine Rechtsgrundlage zu klagen. Die gibt es bei uneheichen Kindern nicht!


    So, und nun zu den 50 %! Wenn das höchste deutsche Gericht etwas für konform empfindet mit der Begründung das es laut Gesetz eh der Regelfall ist, finde ich sowas erstmal grundlegend lächerlich.
    Das war für mich die bescheurste Begründung, die ich je gehört habe.
    Gesetze, die auf jeglichen Regelfall abziehen, sind keine Gesetze, sondern Schwachsinn. Gesetze sind dafür da um etwas zu regeln und nicht um etwas zu stützen was schon immer so ist.


    Aber nun gut, Wenn sich dann rausstellt, das es weniger als 50 % in Anspruch nehmen,warum muss es dann im verhältnis gesehen werden?


    Es bleiben trotzdem über 100000 Väter, die faktisch ohne Rechte da stehen und rechtlich keinerlei Grundlage haben, etwas dagegen zu tun!
    Eltern von ehelichen Kindern haben aber diese Möglichkeit.
    Warum also ins Verhältniss setzen? Das sind doch Äpfel und Birnen und die soll man nicht vergleichen.


    Edit:
    Die Anteile aus geschiedenen Ehen zum gemeinsamen Sorgerecht, haben doch überhaupt nichts damit zu tun. Da ist doch alles genau der umgekehrte Fall. Und sollte es das GSR für alle irgendwann geben, ist es doch nicht ausgeschlossen das man gerichtlich das alleine beantragen kann. Die Möglichkeit sollte es auch geben. Wobei, ich werd mal googlen und schauen ob ich raus bekomme, wieviel Prozent der geschiedenen das GSR haben.

    Einmal editiert, zuletzt von User1 ()

  • Ich hab noch etwas gefunden was sehr interessant ist.


    Das Bundesministerium für Justiz hat 2001 eine Studie in Auftrag gegeben um die Auswirkungen der Kindschaftsreform von 1998 zu ergründen. Damals wurde eingeführt das im Scheidungsverfahren nicht mehr automatisch das Sorgerecht einem Elternteil zugeteilt wird, sondern nur auf Antrag und entsprechender Begründung. Beauftragt wurde Prof. Dr. Roland Proksch.



    Ich erkenne klar die Vorteile des GSR aufgrund dieser Studie:


    1. Weniger Konflikte zwischen den Eltern


    2. mehr und regelmäßiger Umgang


    3. mehr und regelmäßiger Kindesunterhalt (auch Ehegattenunterhalt )


    Verblüffend finde ich die Erkenntniss das alleinerziehende Väter zufriedener mit ihrer Finanzlage sind als alleinerziehende Mütter... :Hm


    http://www.bmj.de/enid/521eac4…ngen_zur_Reform__1dc.html


    Jetzt erklärt mir bitte mal einer warum dieser Effekt nicht auch beim GSR von unehelichen Kindern eintreten sollte???

  • Hallo,


    Zitat

    Original von meziel
    Also unmöglich, scheint es nicht zu sein, wobei FR auch ein ganz anderes Betreuungskonzept hat als DE.


    Ich finde ein umfassenderes öffentliches kostenfreies Betreuungskonzept gut. Im Rahmen von Kibbuzerziehung scheint es da manche gute Praxis gegeben zu haben - wo dann auch die Partnerschaft der Eltern nicht mehr wichtig war. Hast Du Zahlen aus Frankreich?


    Zitat

    Original von meziel
    Das gemeinsame Sorgerecht ist klar strukturiert und bedeutet nicht automatisch den Eingriff in den Alltag des Kindes. Lediglich auf schwerwiegende Entscheidungen ist es abgezählt. Also für die Windelmarke braucht man keine Unterschrift.


    Ne, aber Arztbesuche, Impferei, Weichspüler ... Schau dir an was du für Probleme mit dem Zappelin hast. Wir fetzen uns gerade um Termin des Kindergartens, Details der Ernährung (sie bietet meiner meinung nach zuviel Zuckerzeug und Palastikzeugs an) usw. Alltagskram halt über den man sehr geteilter Auffassung sein kann.


    Zitat

    Original von meziel
    Und was heißt in Deinem letzten Beispiel "nix tun kann" ?


    Kannst du stillen? Ein Kind in der Wohnung der Ex ins Bett bringen und umsorgen - ganz schlichter Kram.


    Zitat

    Original von meziel
    Aber die Theorie "Alleine geht alles besser" mag aus Sicht eines AE richtig sein, entspricht aber sicher nicht dem Wohl des Kindes!


    Zumindest erzeugt das eine klare Linie in der Erziehung. Und nicht ein Hühot. Das ist einer der Gründe warum ich das in manchen Fällen für eine gute Lösung halte.


    Zitat

    Original von meziel
    Erstmal vergißt Du folgendes: Bei ehelichen Kindern und die daraus resultierende Trennung gibt es für beide Elternteile eine Rechtsgrundlage zu klagen. Die gibt es bei uneheichen Kindern nicht!


    Es sei denn das Kindeswohl ist gefährdet oder?


    Zitat

    Original von meziel
    Aber nun gut, Wenn sich dann rausstellt, das es weniger als 50 % in Anspruch nehmen, warum muss es dann im verhältnis gesehen werden?


    Weil es für die 50% nichtgeteilt sehr unterschiedliche Gründe gibt und einige davon halte ich auch für sinnvoll und sehr verträglich mit dem Kindeswohl noch dazu für aus praktischen Gründen sinnvoll. Ich kann kaum einsehen, dass Mütter die von Anfang an alleinerziehend sind erstmal alleiniges Sorgerecht erstreiten müssen.



    Zitat

    Original von meziel
    Es bleiben trotzdem über 100000 Väter, die faktisch ohne Rechte da stehen und rechtlich keinerlei Grundlage haben, etwas dagegen zu tun!


    Viele dieser Väter sind wohl kaum mehr als Erzeuger (um das zu klären war meine Frage nach den Vergleichswerten da), bei denen es auch so über kurz oder lang zu einem alleinigen Sorgerecht gekommen wäre.


    Zitat

    Original von meziel
    Die Anteile aus geschiedenen Ehen zum gemeinsamen Sorgerecht, haben doch überhaupt nichts damit zu tun. Da ist doch alles genau der umgekehrte Fall. Und sollte es das GSR für alle irgendwann geben, ist es doch nicht ausgeschlossen das man gerichtlich das alleine beantragen kann. tun!


    Doch: der ganze Kram mit Nichtgeteiltem Sorgerecht macht doch eh nur Sinn wenn die Eltern keine Partner sind. Da nun Alleiniges Sorgerecht unterschiedlich entsteht - und auch Sinn machen kann auch im Sinne von Wohl des Kindes - Ist für mich es einfach eine Frage wieviel entsteht wie. Danach kann man sich dann überlegen ob 50% viel oder wenig ist, ob der Anteil steigt oder sinkt usw.


    Das Blöde an der sache ist wohl, verbessert man etwas für die eine Fallgruppe wird es für eine andere schlechter.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • @ grünschnabel,


    Zahlen aus FR besorg ich Dir noch, aber dann läßt Du mich bitte in Ruhe mit Zahlen, Zahlen und zahlen, okay....... :lgh?


    Schau Dir mal die Studie an, die auf das Kindschaftsrecht 1998 abzielt.
    Das ist eigentlich Antwort auf alles. Manchmal müssen wir eben gezwungen werden manche Sachen erst zu erkennen.


    Im übrigen auch eine Antwort aus eine Frage von Dir:


    Knapp über 75 % aller geschiedenen Ehen aus dem Jahre 2001 haben das gemeinsame Sorgerecht. Das sind 442 % mehr als 1995 !!!!!!


    Und noch was: Als nicht sorgeberechtigter Vater eines nicht ehelichen Kindes kannst Du auch im Falle der Kindeswohlgefährdung keine gerichtliche Sorgeberechtigung beantragen, weil dafür die § fehlen. Das Jugendamt kann für ihn einspringen und beantragen die Sorge an ihn zu übertragen, aber selbst kann er garnichts. Scheiß Gedanke oder?

  • Radex


    Es gibt durchaus auch schwarze Schafe, das sehe ich ja auch ein. Wenn eine Frau eine Schwangerschaft durchlebt hat, wird sie normalerweise verantwortunsgvoll mit ihrem Kind umgehen, da man im Normalfall davon ausgeht, das die Entscheidung für ein Kind vernünftig getroffen wurde. Ich bin der Meinung ja, ein Mensch ist verantwortungsvoll oder nicht. Wir Frauen haben allerdings den Vorteil durch die Schwangerschaft, dort lernen wir zu verstehen, was es bedeutet, ein anderes Leben verantwortungsbewußt zu begleiten. Wir können uns vorbereiten und daher erkennen wir dieses Gefühl langsam und es ist voll da, wenn das Kind auf der Welt ist.
    Ich habe das ehrlich geasgt, etwas pauschalisiert, bei mir war es so und ich kenne auch andere Frauen (Verheiratet und ae) bei denen es auch genauso war.


    Tja, ich fand die Frage nicht sehr provokant. Aber ich frage dann mal provokant: Was willst Du denn? Es geht bei den ganzen Ausführungen doch nicht um Dich als Vater, sondern es geht noch immer um das Kind! Wenn ein Vater sein Kind liebt und es aufwachsen sehen will, ja, dann muss er zur Zeit halt noch kämpfen. Wenn er sich da rauszieht, verzichtet er nicht nur aufs Kind, sondern sch**** auch auf die Rechte vom Kind. Da ist er dann nicht besser als die Frau, die sich um die Rechte des Ex schert, oder?


    Zitat

    Zwangsgeld bei Umgangsvereitelung wird übrigens nur in den seltenstens Fällen eingetrieben. Es gibt Väter, die können sich mit Zwangsgeldanträgen das Klo tapezieren und haben immer noch nicht ihr Kind gesehen.


    Genau, so ist es leider! Aber was genau soll der gesetzgeber denn nun machen? Das automatische gemeinsame Sorgerecht um bei nichtinhaltung noch mehr Tapete zu produzieren? Der Aufwand wäre viel zu teuer!

  • Zitat

    Original von Vegasmom


    Tja, ich fand die Frage nicht sehr provokant. Aber ich frage dann mal provokant: Was willst Du denn? Es geht bei den ganzen Ausführungen doch nicht um Dich als Vater, sondern es geht noch immer um das Kind! Wenn ein Vater sein Kind liebt und es aufwachsen sehen will, ja, dann muss er zur Zeit halt noch kämpfen. Wenn er sich da rauszieht, verzichtet er nicht nur aufs Kind, sondern sch**** auch auf die Rechte vom Kind. Da ist er dann nicht besser als die Frau, die sich um die Rechte des Ex schert, oder?



    Genau, so ist es leider! Aber was genau soll der gesetzgeber denn nun machen? Das automatische gemeinsame Sorgerecht um bei nichtinhaltung noch mehr Tapete zu produzieren? Der Aufwand wäre viel zu teuer!


    Das find ich sehr provokant, Vegasmom und führt sicher auch zur Entgleisung von Threads. Warum muss jemand erstmal rechtlich gezwungen werden zu kämpfen und wenn er es aus realistischen Gründen sein lässt, der Arsch ist?


    Werden damit erstmal geprüft ob er fähig ist? Nimmt man der Mutter nach der Geburt das Kind weg und bittet sie um Klage damit geschaut wird ob sie auch ausreichend das Kind liebt?


    Es darf garnicht erst zu sowas kommen, denn dieses Kind ist von beiden gezeugt worden und der normale Menschenverstand sagt das beide es lieben und ehren müssen.

  • Hallo,


    @ meziel
    ich bin neu in der Materie, ich lerne noch aber ich bin nicht neu in Foren und dem Internet (schon über 12 Jahre online) da gewöhnt man sich manches an, z.B. nach Zahlen zu fragen wenn jemand mit Positionen kommt die einem ungewöhnlich oder zu glatt vorkommen.


    Das mit Kindesgefährdung und JA ist ein scheißspiel aber nicht nur bei nichteehelichen Vätern sondern auch sonst.


    Grüße,
    Grünschnabel

  • Wie wäre es denn mit einer Art "Probezeit"?


    Z.B.:
    Nach der Geburt haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und der/die Alleinerziehende kann nach einem Jahr das alleinige beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass der andere Elternteil seinen Umgangs- und Sorgepflichten nicht nachkommt.


    Nur mal so herumgesponnen, nicht gleich auf mir rumhacken, bitte :hilfe



  • Ich hab den Zeitungsartikel nicht geschrieben. Im übrigen sind die Zahlen auf der HP des Justizministeriums zu finden.


    Aber äusser Dich doch mal zu der Studie......da haste Zahlen ohne Ende...... :pfeif

  • Zitat

    Original von Mazil
    Wie wäre es denn mit einer Art "Probezeit"?


    Z.B.:
    Nach der Geburt haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht und der/die Alleinerziehende kann nach einem Jahr das alleinige beantragen, wenn nachgewiesen wird, dass der andere Elternteil seinen Umgangs- und Sorgepflichten nicht nachkommt.


    Nur mal so herumgesponnen, nicht gleich auf mir rumhacken, bitte :hilfe


    Die gibt es bei ehelichen Kindern sowieso, Mazil, daher ist der Vorschlag nicht neu.


    Jedem bleibt ja das Recht erhalten mit entsprechenden Gründen das ASR zu beantragen.


    Nur können das derzeit die Väter von nichtehelichen Kindern garnicht, weder auch GSR klagen, noch auf ASR ! Das ist ja der Hohn, ehelichen Kinder sind mehr Rechte auf Väter zugewiesen als unehelichen Kindern.

  • Zitat

    Original von meziel
    Und der Anwalt, der Dir sagt, das ein Umgangszwang nicht vollzogen wird, sollte seine Zulassung im Klo runterspülen. Stimmt nämlich nicht. Es gibt schon Urteile wo sowas mit Zwangsgeld belegt wird.


    Und eines dieser Urteile liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht und wird am 21.11.2007 verhandelt, siehe Pressemitteilung

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard


    Und eines dieser Urteile liegt jetzt beim Bundesverfassungsgericht und wird am 21.11.2007 verhandelt, siehe Pressemitteilung


    geile Sache, auf das Urteil bin ich gespannt,wenn sowas nicht immer Jahre dauern würde...... :nudelholz


    Aber ich wage zu bezweifeln, das er damit Erfolg hat. Egal um was es im Familienrecht ging, es wurde beim Bundesverfassungsgericht immer das "Wohl des Kindes" in den Vordergrund gestellt. (Erwerbsobliegenheit, Sorgerecht etc. ) ! Heißt also, anders als ihn verknacken, können die garnicht!


    Hoffentlich hat das dann Wirkung und bringt einige auf den richtigen Weg!

  • @ Meziel


    ich denke, wir sehen das halt aus zwei Richtungen. VOR meiner Schwangerschaf habe ich das alles ja gesehen wie Du.. jetzt... Nochmal, mehr Rechte für Väter ist vollkommen richtig und sehr wichtig, aber ich habe schon mehrfach geschrieben, wie es bei mir abgelaufen ist.
    Ich schreibe ja nur aus meiner Erfahrung. Wenn es mehr solche Fälle wie meinen gibt, dann wird es echt teuer für den Staat, wenn alle Väter automatisch SR haben.
    Nochmal, ich finde das nicht falsch, aber sehr schwer realisierbar. Ich weiß,das zwei Menschen ein Kind gezeugt haben, aber das es auch ae Väter gibt, ist noch nicht so alt und bis da dann ein Gesetz beschlossen wird, das dauert nunmal.


    Ich habe jetzt die Möglichkeit nur auf mich zu schimpfen in einem Hormonanfall das halbe SR abgegeben zu haben, in Zukunft übernimmt dann die undankbare Rolle auch noch der Staat :kicher


    Ganz ehrlich: Ich würde es nie wieder so machen. Das Umgangsrecht würde ich ohne wenn und aber gewähren, schon alleine deswegen, weil ich mein Kind und seine Rechte respektiere. Aber gemeinsames AR, never... es sei denn, Vater legt sich ins Zeug und zeigt mir, das er es ernst meint. Aber die Rennerei die ich etzt habe und den ganzen Ärger, den würde ich mir gerne ersparen.


    Ich habe mich ja schon für das Kind entschieden, damit habe ich gezeigt das es mir ernst ist und das ich bereit bin, Verantwortung zu übernehmen. Ich bin auch der Meinung dieser gerecht zu werden.

  • Zitat

    Original von meziel
    Aber ich wage zu bezweifeln, das er damit Erfolg hat. Egal um was es im Familienrecht ging, es wurde beim Bundesverfassungsgericht immer das "Wohl des Kindes" in den Vordergrund gestellt. (Erwerbsobliegenheit, Sorgerecht etc. ) ! Heißt also, anders als ihn verknacken, können die garnicht!


    Hoffentlich hat das dann Wirkung und bringt einige auf den richtigen Weg!


    Und welchem Wohl wird das Gericht wohl den Vorrang geben? Dem des nicht ehelichen Kindes vor den beiden ehelichen :crazy.
    Schließlich behauptet der Vater, dass mit dem Umgang seine Ehe scheitern würde.


    Und bleiben wir doch realistisch, die Trennung der Eltern ist für Kinder immer besch*****.

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard


    Und welchem Wohl wird das Gericht wohl den Vorrang geben? Dem des nicht ehelichen Kindes vor den beiden ehelichen :crazy.
    Schließlich behauptet der Vater, dass mit dem Umgang seine Ehe scheitern würde.


    Und bleiben wir doch realistisch, die Trennung der Eltern ist für Kinder immer besch*****.


    Dem Vorrang dessen das verhandelt wird, geht garnicht anders!
    Er kann behaupten was er will, aber seine Folgeehe spielt in dem Verfahren keine Rolle. Es geht um das Recht eines einzelnen gemäß der Verfassung!
    Die Ehe und die ehelichen Kinder sind sogenannte mittelbare "Folgen" !


    Hört sich kacke an, ist aber so. An Beispielen auch belegbar!

  • Zitat

    Original von meziel
    An Beispielen auch belegbar!


    Dann zeig doch diese Beispiele einmal.


    Ferner lies dir doch die Pressemitteilung genau durch. Es gibt keine Folgeehe. Vielmehr ist das nicht eheliche Kind das Ergebnis einer außerehelichen Beziehung.

  • Vegasmom,


    Deine Situation ist schon scheiße, aber verzeih mir folgende Bemerkung: Es ist ein Einzelfall von vielen! Jeder Einzelfall ist einer zuviel, aber es muss um die Menge gehen. Es muss um die Menge Kinder gehen, die einen Elternteil nicht sehen dürfen und um die Menge von Vätern, die wollen aber nicht dürfen bzw. nicht können!


    Schau, Du hast eine Möglichkeit: DU kannst vor Gericht ziehen und das ASR beantragen. Okay, Du musst Gründe anbringen, aber DU hast erstmal die Möglichkeit. Viele Väter von unehelichen Kindern haben sie eben nicht, und da weiß keiner ob er gut oder nicht gut ist. Er hat gar erst nicht die Möglichkeit!!! Wo ist da die faire Chance für alle????


    Dein Kerl hat es nicht verdient und gehört zu der Sorte, die allen anderen willigen den Ruf schlecht machen. Junge Mütter (14 -20 J.) bekommen ja auch ne Chance, warum nicht die Kerle?