Wovon soll ich das bitte zahlen und warum?

  • heute kam post von meiner anwältin
    das amtsgericht hat festgelegt, dass ich an meinen EX knapp 1850€ für arbeitsausfall und km usw. zahlen soll


    meine anwältin hat das an die ARGE gegeben, mit der Aufforderung, das für mich zu begleichen, sie ist der meinung das sei sache der ARGE


    ich glaube ja, dass die ARGE sich sagt, warum wollte sie sich scheiden lassen, zahlen wir nicht
    auf der anderen seite, mußte ich ja wegen der ARGE den prozess führen, damit ich denen weniger koste


    meine anwältin schreibt mir, sollte die ARGE sich quer stellen und nicht zahlen, soll ich mit beratungsschein zu ihr kommen, das wäre dann ein fall, fürs gericht



    puuuuh, erstmal tief ein und ausatmen
    ich kenn mich mal wieder wie immer nicht aus
    wie kann es für mich ausgehen
    und wenn ich vor gericht gehen sollte/müssen, kommen da auch erneute kosten auf mich zu, wenn ich da verliere


    die wichtigste frage für mich, wovon und wie soll ich sowas zahlen?
    was passiert, wenn ich es nicht zahlen kann?
    hab grad großes horrorkino im kopf

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • weil ich den antrag zurückgezogen habe, nachdem die richter vom OLG mich unter druck gesetzt haben

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • @larabebie
    der war gut, wenn man 80 euro in der woche hat, davon nicht nur lebensmittel, sondern auch kleidung, tanken usw. zahlen muß, sind 30 euro verdammt viel geld, die ich einfach nicht habe


    nun habe ich etwas mehr zeit zum geben von infos
    anknüpfend an dies: Scheidung nicht zum 1. Termin - war eh klar


    nach dem urteil legte Ex wiederspruch ein , es ging zum OLG
    die richter fragten dies und das und dann kam von Ex irgendwann der einwand, dass ich sein Auto gestohlen habe
    das auto hat er mir geschenkt unter zeugen, nach der trennung ließ ich das auto dort, weil ich keine möglichkeit hatte es abzuholen
    später, als ich meine von ihm beim auszug unterschlagenen monitor und drucker holen wollte, mit unterstürtzung meines sohnes (inzw. fast 30), schrie EX mir zu, ich solle meinen "kübel" abholen, sonst würde er ihn mit dem rasenmäher zusammenfahren
    abholen ging nicht, da EX nun die batterie ausgebaut hatte
    ich beauftragte einen kleinen kfz-betrieb, der nahm mich mit, und baute so ne schnellstartbaterie ein, wir holten also das auto


    daraufhin ging EX zur polizei, wollte mich anzeigen, diese wurde aber gar nicht erst aufgenommen


    die 3 richter des OLG wollten nun wissen, von meinem sohn was damals auf dem hof vorgefallen sei, sohn erzählte es
    meine anwältin legte die mail von Ex vor, in der er drohte und das auto zurück forderte
    er kam dann mit der lüge vorm OLG, dass das auto aus steuertechnischen gründen von mir versichert und angemeldet wurde


    dann fragten die richter, wie sohn denn von seinem wohnort zu mir und dann zum wohnort vom EX gekommen sei
    das wußte er nicht mehr, war auch über 2 jahre her und er pendelte mal mit dem zug, privatauto oder dienstauto - selbst ich wußte das nicht mehr
    dann fragten sie EX, ob er sich erinnern könne das mit dem auto holen und rasenmäher zu gesagt zu haben
    logisch, gedächtnisschwund ist halt schlecht, vor allem macht es sich gut, wenn man damit durchkommt


    die richter sagten, dass sohn nur mir zum gefallen die aussage gemacht hat, denn er müsse wissen wie er damals zu mir gekommen sei, jeglichen widerspruch meiner anwältin lehnten sie ab, auch die frage, ob sie noch wissen, wann sie vor 2 jahren mit welschem verkehrsmittel zu einem termin gefahren sind
    und wenn ich den antrag auf nachehelichen unterhalt nicht zurückziehe, wollen sie mich wegen falschaussage belangen
    meine anwältin sagte damals, dass wir dieses risiko eingehen können, dass sie mich belangen, aber meine nerven lagen total blank
    7 jahre mit diesem mann und dann noch 3 weitere jahre krieg vor gerichten und der ganze mist der NEXT, ich konnte nicht mehr und zog den antrag zurück


    ich habe den antrag ja eh nur gestellt, weil die ARGE immer von mirt verlangte, dass ich ihn stelle um kosten zu sparen


    darum meint meine anwältin nun, die ARGE müsse für diese summe aufkommen
    ich bei meinem glück, sehe das anders und denke ich muß das selber irgendwie schaffen
    ich kann mir auch nicht vorstellen, die ARGE auf die zahlung zu verklagen


    was ich jedoch nicht verstehe, das amtsgericht, hatte mir ja den nachehelichen unterhalt zugesprochen
    den widerspruch legte EX ein, warum muß er dann nicht selber für anwalt, arbeitsausfall und fahrtkosten aufkommen?

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • schade, dass ich keine hilfe bekomme


    zumindest ein paar sicht- und denkweisen hätten mir gut getan


    danke an die, die sich kurz gemeldet haben

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Dein Text erklärt immernoch nix was es mit nem Arbeitsunfall auf sich hat :hae: ??!!
    Und was steht in dem Schreiben vom Gericht? "Frau Mappl, zahlen sie bitte die Kosten, die durch den Arbeitsunfall entstanden sind" oder was ??? Und was hat das Jobcenter damit zu tun ??

  • schade, dass ich keine hilfe bekomme


    :hae: Was erwartest du von uns ?(


    Du hast von deiner Anwältin doch bereits fachkompetenten Rat bekommen:

    meine anwältin hat das an die ARGE gegeben, mit der Aufforderung, das für mich zu begleichen, sie ist der meinung das sei sache der ARGE


    meine anwältin schreibt mir, sollte die ARGE sich quer stellen und nicht zahlen, soll ich mit beratungsschein zu ihr kommen, das wäre dann ein fall, fürs gericht


    Glaubst du ernsthaft, jemand hier hat in deinem Fall mehr Wissen und Erfahrung als deine Anwältin?

  • Das einzige was ich dazu sagen kann ist dass man am besten gar keine Nerven vor Gericht zeigt. Erst recht nicht wenn's um ex geht...


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • ich dachte eigentlich es sei verständlich rüber gekommen, mehr kann ich euch auch nicht sagen


    es sind die kosten für die gerichtsverhandlungen die ich tragen soll, seinen arbeitsausfall, sein km-geld, seinen anwalt
    ich hatte PKH
    für mich unverständlich, da er ja selber gegen das urteil vom amtsgericht widerspruch eingereicht hat
    was und wie die ARGE damit nun zu tun hat wegen der kosten weiß ich auch nicht


    mehr kann ich dazu auch nicht sagen, hab selbst keine ahnung

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Tja, so richtig viele watt, wird dir keine(r) was dazu sagen können, ohne dich noch betrübter zu machen. Ich denke die Anwältin hat dir schon ganz gut geraten damals, nicht klein beizugeben. Soweit ich weiß bekommt man PKH nur wenn Aussicht auf Erfolg besteht. Man ist aber nicht davor gefeit, die Unkosten der Gegenseite übernehmen zu müssen, wenn man verliert. Das ist der Nachteil im Vergleich zur RV. Durch deinen Rückzieher hast du praktisch "verloren", oder sehe ich das falsch :hae:? Sei's drum, bin da auch kein Experte. Hat dir die ARGE damals keins auf den Deckel gegeben, als du den Antrag zurückgezogen hast? Ziehen sie dir den Unterhalt den du nicht bekommst, nicht ohnehin schon ab?
    Sei mir nicht böse, aber warum nimmst du dir eine Anwältin, wenn du nicht auf sie hörst? Klar, es ist schwierig sich gegen Ätzmolche durchzusetzen, aber was willste machen? Wenn es so ätzend wird wie ich befürchte werde ich wohl mit meinen Telefonanbieter fighten müssen, soll heißen: Ich setze die Autogenes Training-Übungen ein, die ich hoffentlich in der Kur gelehrt bekommen, und lass die Juristin machen. Yoga im Gerichtssaal, wenn es soweit kommt.
    Was hat nachehelicher Unterhalt überhaupt mit Falschaussage zu tun?

  • @larabebie
    der war gut, wenn man 80 euro in der woche hat, davon nicht nur lebensmittel, sondern auch kleidung, tanken usw. zahlen muß, sind 30 euro verdammt viel geld, die ich einfach nicht habe


    hm, ja...wenn ich jetzt noch ein AUto hätte, dann sehe es bei mir auch nicht mehr so rosig aus....AUto muss man sich schon leisten können, sonst macht es eben nur AU am ende....


    wenn dann 30 Euro im Monat schon nicht mehr über sind für solche Fälle und Notreserven oder so, dann würde ICH an deiner stelle mir mal gedanken machen, ob ein auto für mich finanziell tragbar ist.


    kleidung kauft man aber auch nicht jeden monat oder? :hae:


    zu dem rest... keinen plan...da musst du fachkompetente menschen fragen, die sich damit auskennen.

  • @raanan
    zufällig war damals auf dem flur eine dame der ARGE die für solche sachen zuständig ist (andere verhandlung), meine anwältin ist hin und hat nachgefragt, ob ich probleme bekomme, wenn ich den antrag zurückziehe
    diese dame sagte, nein
    hätte mich meine anwältin nicht auch beraten müssen, welche kosten auf mich zukommen, bei einem rückzug des antrags :hae:


    es ist eh wurscht, ich hab das geld nicht und wenn es die ARGE nicht übernimmt, muß er warten, bis ich einen job habe
    ist ja nicht so, dass ich nicht zahlen will


    @larabebie
    ich glaube es ist nicht angebracht, dass ich mein auto verkaufe, um 30€ abzahlen zu können, dafür aber miene chancen einen job der nicht im wohnort ist annehmen zu können
    du kennst die infrastruktur hier nicht und glaub mir, ich gebe auch nicht geld für unnütze dinge aus, ich bin sehr sparsam
    und weiterhin möchte ich nicht mehr begründen, warum ich keine 30 euro abzahlen kann, danke

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • du vermischst offenbar hier wild mehrere verfahren (unterhalt, arge, diebstahl)


    prinzipiell kannst du aber schonmal nicht behaupten, dass es seine schuld ist wenn kosten entstehen weil er ja gegen ein urteil vom amtsgericht vorgegangen ist. das urteil kam ja nicht einfach so, irgendwer wird das amtsgericht dahin bewogen haben (durch eine klage), dieses urteil zu fällen. dagegen vorzugehen ist völlig legitim. kommt nun im zuge der nächsten verhandlung heraus, dass das erste urteil falsch war, trägt dann derjenige der am falschen urteil schuld ist (nicht das gericht sondern der kläger / antragsteller) alle kosten. etwas zurückzuziehen (du hast nicht ernsthaft irgendwelche unterhaltsansprüche zurückgezogen,wie auch immer das gehen soll) ist da natürlich wenig hilfreich. gerade da du offenbar pkh bekommen hast verstehe ich überhaupt nicht, wieso du da was zurückgezogen hast. deine anwältin wollte es nicht, pkh bekommt man nur bei aussichtsreichen klagen und du hattest sie nunmal eh schon, sprich kein finanzielles prozessrisiko. aber du ziehst zurück und erzählst was von der neuen freundin deines ex-mannes und eine arge-mitarbeiterin die du auf den fluren des amtsgerichtes (was hat die da bitte zu suchen? die tummeln sich in der regel beim sozialgericht) getroffen hast.


    das ein anwalt auch mal die gegenseite ob der rückzug eines antrages gravierende folgen hat muss nichts mit unkenntnis des anwaltes zu tun haben sondern ist in der regel schlichtweg eine absprache wo es vor allem um kosten, eine auskunft wie deine anwältin sie bekommen hat ist also eigentlich sogar positiv.


    solange du dich nicht klarer ausdrückst wird die allenfalls eine glaskugel genaues sagen können.


    generell solltest du aber dich an deine anwältin halten wenn du nicht verstehst warum du etwas zahlen musst.

  • huch na hier gibts aber sehr viele freundliche hinweise. ( wodrauf behalte ich mal lieber für mich. )
    manche sollten einfach froh sein sich nicht mal im traum vorstellen zu können eben mal nicht locker 30 euro bezahlen zu können. dann locker flockig zu schreiben verkauf dein auto ( in dem ton ala steht dir eh nicht zu wenn du keine kohle hast) fidn ich schon nett ausgedrückt sehr nahe an hohn. aber nett in blümchen gepackt darf das ja.



    so und nun mal so ganz ohne glaskugel da dummerweise meine immer noch in reperatur ist und die ersatzkugel gerade just bei diesem thema nicht funktioniert verflixt aber auch sfg und blick in passende richtung schwenk.



    liebe ts. erst mal :troest udn ich fluch mal mit dir mit das ist eine verdammte sch......... wie das gelaufen ist. ich hoffe die arge übernimmt das. wäre nett wenn du rückmeldung geben würdest. gerne auch per pn, denn nach soviel freundlichkeit und entgegenkommen hätte ich auch keine lust wenn ich in deiner verzweifelten lage wäre.


    ich drück dir die daumen das sich bei dir der spruch bewahrheitet * es wird nüscht so heiß gegessen wies gekocht wird*

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • jea
    danke :thanks:
    in der tat schreibe ich hier nichts mehr
    gerne bekommst du die info per pn, wird aber sicher noch ein weilchen dauern



    mir kommt es vor, als wollte man mich der lüge überführen durch fangfragen - ich habe es in meinem leben noch nie nötig gehabt zu lügen
    dieses thema ist an dieser stelle endgültig beendet für mich

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • in der tat schreibe ich hier nichts mehr


    mir kommt es vor, als wollte man mich der lüge überführen durch fangfragen - ich habe es in meinem leben noch nie nötig gehabt zu lügen
    dieses thema ist an dieser stelle endgültig beendet für mich


    :hae: Warum sollte man Dir Fangfragen stellen :frag


    Ich muss ehrlich gestehen daß ich durch diese ganze Sache nicht durchsteige.


    Vielleicht listest Du einfach mal konkret die Fakten auf und stellst dann Deine Frage dazu :winken:

  • von lügen hat niemand gesprochen.


    wenn du aber eh nur hier bist um zu hören was du hören willst, dann bringt das hier doch nichts?

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