Alleinige Sorgerecht

  • Hallo,

    nun hab ich doch auch mal fragen über fragen was diesbezüglich betrifft!

    Habe nun das alleinige Sorgerecht beantragt für meine beiden Kinder 10 und 14 Jahre alt.Der Vater kümmert sich nicht..und das seit dem wir uns vor 6 Jahren getrennt haben.Zudem zahlt der natürlich auch nicht..warum auch?.Nun habe ich das ALS beantragt.Dienstag nun wird eine Anhörung meiner Kinder stattfinden und Mittwoch hab ich den Termin zur Anhörung.

    Meine frage nun,was werden die Kinder gefragt??Und wie wird das ganze eigendlich ablaufen?

    Wird am Mittwoch gleich eine entscheidung fallen?

    Dadurch das der Vater der Kinder sich nie gekümmert hat geschweige für wichtige Unterschriften einer Op erreichbar war und somit überhaupt keine Interesse an die Kinder zeigt,wie mag das ausgehen?

    Danke Euch für die Antworten...

    Lg sendet Ela

  • Hat der Vater sich denn schriftlich zur Klage geäußert?
    Wie sieht es mit dem Umgang aus? Haben die Kinder Kontakt zum Vater?


    Er zahlt nicht. Ist er offiziell nicht leistungsfähig - oder drückt er sich drum?


    Was war mit den OPs? Hat ein Gericht die fehlende Unterschrift ersetzt?



    Ablauf: Der Richter wird sich allein mit den Kindern unterhalten und nachfragen, wie sie ihr Verhältnis zum Vater sehen. Das wird er den Eltern berichten. Dann wird dein Anwalt den Antrag nochmals begründen.Der Gegenanwalt kann dann in Gegenrede treten. Danach geht es in eine mehr oder weniger offene Diskussion über.
    Ob taggleich entschieden ist, hängt vom Verlauf der Verhandlung ab. Bestenfalls ja. "Schlimmstenfalls" wird vertagt und ein Gutachten beauftragt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Hallo Volleybab...

    Wie schriftlich geäussert??
    Umgang gibt es keinen,niemals in den sechs Jahren hat er seine Kinder angerufen geschweige abgeholt..besucht ect.
    Nein die Kinder haben null Kontakt zu ihrem vater.

    Nee er kann nicht..so wie es aussieht...achso zahlen meinte ich...

    Das Gericht hatte damals die Unterschrift ersetzt um die notwenide op durchführen lassen zu können..

    Mein Ex hat keinen Anwalt,macht es die sache denn einfacher??

    Vielen dank für die Antwort...

    Lg Ela

  • Dadurch das der Vater der Kinder sich nie gekümmert hat geschweige für wichtige Unterschriften einer Op erreichbar war und somit überhaupt keine Interesse an die Kinder zeigt,wie mag das ausgehen?


    das kann dir keiner sagen - die frage ist was steht in der anklageschrift und was ist nachweisbar, kannst du nur nachweisen, dass er einmal keine unterschrift für eine OP gegeben hat, dann sieht es mau aus - für mein empfinden - bestanden sonst noch weitere kindeswohlgefährdeten gründe?
    umgang und unterhalt haben nichts mit sorgerecht zu tun...


    warum willst du das ASR? I.d.R. brauchst du eh nimmer viel unterschrift vom KV beim alter der kinder...

  • Naja, aber warum braucht der KV das GSR


    das is ja nicht die frage - die frage is wozu ASR, wenn es 6 Jahre ohne ´ging und wohl

    Einem Vater, dem man wegen einer wichtigen Unterschrift bezüglich einer OP nicht erreichen kann, gefährdet im schlimmsten Fall das Kindeswohl.


    eine unterschrift nicht kam.


    deswegen ja meine nachfrage nach weiteren gravierenden kindeswohlgefährdenden umstände - warum sollte ein richter in die elterliche sorge eingreifen, wenn es eigentlich keinen driftigen grund gibt?

  • Hallo,danke für die Antworten
    Trotzallem benötige ich noch genügend Unterschriften vom Vater....Sei es um die Auslandsaufenthalte die anstehen bei meiner grossen..und wie soll ich diese bekommen wenn er sich nen Mist kümmert??
    Zudem wird es nicht die letzte Op sein die ins haus kommt,die letzte oip war so wichtig..der schiss hätte auch nach hinten los gehen können wenn das gericht nicht die notwendige Verfügugung darüber erlassen hätte.Und kein Mensch auf der Welt würde ein Risiko auf das wohl eines Kindes setzen.
    Ich denke wenn er sich eh nie gekümmert hat...wozu soll er berechtigt sein..auch irgendestwas über die Kinder zu entscheiden.Zudem wenn er sechs Jahre keinen Kontakt hat..was will er eigendlich entscheiden??
    Naja wie auch immer..werde das schon hinbekommen...
    Danke nochmals für die Antworten...

  • Deine Chancen sehe ich auch sehr hoch nachdem die Kinder genau das sagen werden was sie ja erleben, keinen Kontackt zum Vater.


    Wo kein Kontackt ist kann man auch keinen unterbinden.


    Und das ASR hat ja nichts mit dem Besuchsrecht zu tun.


    Vater bleibt er ja so oder so.

  • Hallo, bei uns ist es auch so, dass der KV sich null kuemmert (maximal einen Besuch pro Jahr fuer ein paar Tage). Er ist ausserdem bewusst 2 Mal ans andere Ende der Welt (weg vom Kind) gezogen, wo er weiterhin lebt. Mir wurde beim JA gesagt, dass es da gar kein Vertun gibt. Gemeinsames Sorgerecht macht in so einem Fall einfach keinen Sinn. Die Sorge wird ja keinesfalls gemeinsam getragen. Punkt.


    Es gibt aber noch die Moeglichkeit stille, bzw ruhende Elternschaft fuer deinen Ex zu beantragen. Das ist ein Termin, wesentlich unkomplizierter und du kannst ab dann alle Entscheidungen allein faellen (es sei denn, er pocht ploetzlich darauf involviert zu werden (ist ja unwahrscheinlich). Ich ueberlege noch, ob ich das AS (endgueltig) oder diese ruhende Elternschaft beantrage und: ich find es absolut berechtigt, auch in deinem Sinne. Ich haette z.B. ein Riesenproblem, wenn ich mit meinem Kind mal sowas banales machen will wie in die USA fliegen...muesste da bei ihm bitte bitte machen (er hingegen tut und laesst, was er will). Das ist unfair und ich frage mich, wie einige hier immer noch sagen koennen, dass es doch keine Gruende gibt fuer das AS. Ach so, das JA hat bei mir auch gesagt, dass es sogar ein Stueck weit gefaehrlich sei, bei so einer Konstellation das gemeinsame Sorgerecht zu haben... schliesslich ist der andere (wir wissen meistens nicht mal seine Adresse oder Telefonnummer) garnicht greifbar, wenn es mal schnell gehen muss im Falle einer "gemeinsamen" Unterschrift.


    Viel Glueck.


  • Der Vater ist vom Gericht aufgefordert worden, zu Deiner Klage schriftlich Stellung zu beziehen. Wenn er das tut, bekommst du eine Kopie. Hat er also noch nicht. Das ist prozesstaktisch nicht gut für ihn ...


    Der fehlende Kontakt ist das entscheidende Argument. Der Vater könnte gar keine sinnstiftende Sorge ausüben.


    Während die ersetzte Unterschrift zur OP nur bedingt ein Argument ist. Jede OP, zu der man die Unterschrift beider Eltern braucht (also keine lebenserhaltende Notoperation) ist nur eine Option. Sie hat Gefahren und Chancen. Genau deshalb darf man auch mit Fug und Recht nein sagen. Allerdings sollte das dann auch so begründet werden.


    Im Verfahren argumentieren musst Du mit den Dingen, die tatsächlich sorgerechtsrelevant sind. Und die anderen solltest du außenvor lassen. Alleiniges Sorgerecht zu bekommen ist nämlich nicht einfach. Die Latte, über die der Richter drüber muss, ist vom Verfassungsgericht deutlich höher gelegt worden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich finde es auch durchaus berechtigt das es nicht sooo einfach ist das Alleinige Sorgerecht zu bekommen.
    Nur wer es nicht wahrnimmt dem kann man es auch nicht wirklich nehmen.



    In meinem Fall waren meine drei schon zeimlich groß , 17, 15 und 9 Jahre alt aber ich brauchte eine Unterschrieft fürs Jugendamt da ich nicht wusste wo er Wohnt, und absolut keinen nerv ahtte meinem Ex die letzten 3 Jahre zu erklären, habe ich im Eilantrag das Sorgerecht beantrag es war ne sache von 6 Woche und Thema erledigt.
    Mein Ex kam auch zu Gericht und hat allem zugestimmt.


    Seit dem hören wir garnichts mehr von ihm ich finds schade aber er war nich nie wirklich mit im Boot obwohl wir auch fast 10 Jahre Verheiratet waren naja lange her.



  • Hallo,


    ich habe vor 4 Jahren das ASR bekommen durch einen Richterspruch. Es war nicht so sonderlich schwer, der SB vom Juamt hat es befürwortet und das wars dann..hat nicht lange gedauert das Ganze, natürlich sind vorher nicht unerhebliche Dinge bereits vorgefallen.


    Mich würde interessieren ob es vor vier JAhren noch gewissermassen einfacher war das ASR zu bekommen ? Der KV hat ja auch immer die Möglichkeit ds GSR wieder zurückzuklagen, oder?


    LG
    Alexa

    2 Mal editiert, zuletzt von alexandra ()