Hallo,
brauche dringend einen Rat, da ich widersprüchliche Infos habe.
Kurz die Fakten: Ich bin seit Anfang des Jahres von meinem nigerianischen Mann getrennt. Unsere 16-monatige Tochter lebt bei mir, er kümmert sich 2x die Woche nachmittags um sie. Ich möchte gerne das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit ich eine gewisse Sicherheit habe, dass meine Tochter nicht ohne meine Zustimmung in Afrika landet. Er würde es mir auch übertragen, damit ich beruhigt bin. Ihm selbst traue ich das aktuell nicht zu, aber er hat komische Freunde und auch seiner Familie traue ich nicht 100%. Ich möchte einfach alles tun, was ich kann.
So als ich bei einer Rechtsberatung des VAMV München war, hieß es, ich könne - bei beiseitigem Einverständnis - einfach zum Familiengericht und es mir bei der dortigen Rechtsantragstelle übertragen lassen. Ginge ohne Anwalt. Wäre auch nicht so teuer.
Als wir nun heute morgen da waren, kam nach 2h warten heraus. Da sie es dort nur machen, wenn man sich nicht einig ist. Und es würde mehrere hundert Euro kosten. Wir sollten es doch schriftlich machen und dann beide unterschreiben.
Nun sind wir unverrichteter Dinge wieder weg. Aber ich möchte wissen, war das richtig so? :hae:
Wer kann mir da weiterhelfen?
LG Savita