Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts nach Trennung

  • Hallo,
    brauche dringend einen Rat, da ich widersprüchliche Infos habe.
    Kurz die Fakten: Ich bin seit Anfang des Jahres von meinem nigerianischen Mann getrennt. Unsere 16-monatige Tochter lebt bei mir, er kümmert sich 2x die Woche nachmittags um sie. Ich möchte gerne das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit ich eine gewisse Sicherheit habe, dass meine Tochter nicht ohne meine Zustimmung in Afrika landet. Er würde es mir auch übertragen, damit ich beruhigt bin. Ihm selbst traue ich das aktuell nicht zu, aber er hat komische Freunde und auch seiner Familie traue ich nicht 100%. Ich möchte einfach alles tun, was ich kann.
    So als ich bei einer Rechtsberatung des VAMV München war, hieß es, ich könne - bei beiseitigem Einverständnis - einfach zum Familiengericht und es mir bei der dortigen Rechtsantragstelle übertragen lassen. Ginge ohne Anwalt. Wäre auch nicht so teuer.
    Als wir nun heute morgen da waren, kam nach 2h warten heraus. Da sie es dort nur machen, wenn man sich nicht einig ist. Und es würde mehrere hundert Euro kosten. Wir sollten es doch schriftlich machen und dann beide unterschreiben.


    Nun sind wir unverrichteter Dinge wieder weg. Aber ich möchte wissen, war das richtig so? :hae:
    Wer kann mir da weiterhelfen?


    LG Savita

  • solange der aufenthalt eurer 16!!! jährigen tochter nicht strittig ist bedarf es keinem eingriff in die elterliche sorge - eine reise nach afrika ohne einverständnis BEIDER eltern ist bei GSR nicht möglich.

  • naja leicht verhauen - was sind schon monate im vgl. zu jahren - DANKE für den Hinweis, ändert aber nichts an meinem ersten Post - ausser eben "Jahre und die!!!!" werden durch Monate ersetzt...

  • Ich glaube Du musst einen Antrag stellen, dann wird er dazu gehört und dann entscheidet das ein Richter.
    Mal eben so vorbeigehen geht nicht.
    Du kannst für 10€ einen Beratungsschein vom Amtsgericht bekommen, wenn es finanziell eng ist, und dann annst Du Dich bei einem Anwalt beraten lassen.


    Dazu möchte ich aber noch sagen, dass das Kind auch irgendwann die Möglichkeit haben sollte das Heimatland seines Vaters zu sehen.
    Und so wie Du schreibst finde ich es irgendwie befremdlich ihm Kindesentführung zuzutrauen.

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  • Hallo, die Kleine ist 16 Monate alt, nicht 16 Jahre. Klar reicht es bei gegenseitigem Einvernehmen, aber ich möchte mich absichern, falls er doch auf die Idee kommt, die Kleine nach Nigeria zu schaffen.Dort gehören die Kindern immmer zum Vater, die Mütter haben kaum Rechte. Daher kann ich mir auch vorstellen, dass seine Familie irgendwann mal auf ihn einwirkt.
    Wir können zwar momentan über unser Kind normal reden, aber alles was darüber hinaus geht, führt immer wieder zu Diskussionen oder STreiterein.

  • Hm, aber war Dir denn nicht klar, als Du mit diesem Mann ein Kind gezeugt hast, dass er seiner Familie dieses auch mal vorstellen will ?


    Sorry für diese vielleicht in Deinen Ohren oder Augen eher provokante Frage.


    Was wäre wenn Du aus Afrika stammen würdest und er Dir verbieten würde zu Deiner Familie zu fahren mit dem Kind ?


    Ich rede nicht von jetzt wo sie so klein ist, aber in der Zukunft ?


    Versetz Dich doch auch mal in seine Lage .....


    Und sorry, der Mann rennt mit Dir zum Gericht, will das sogar machen, ihr versteht Euch gut, KEINERLEI Anzeichen für sowas.
    Es ist auch sein Kind und er hat das Recht irgendwann mit ihm Urlaub zu machen, und auch die Großeltern haben theoretisch ein Umgangsrecht.


    Darf er es nie mitnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()

  • Daher kann ich mir auch vorstellen, dass seine Familie irgendwann mal auf ihn einwirkt.


    Nochmal, wenn aktuell der Lebensmittelpunkt eurer Tochter nicht strittig ist bedarf es keinem Eingriff in die gemeinsame elterliche Sorge - ein evtl. in der Zukunft auftretendes Ereignis kann hier nicht berücksichtigt werden - ob der KV weiterhin zustimmt, wenn er erstmal wind bekommt was da wirklich alles dran hängt ist auch die frage...

  • Also, meine Tochter hat ihre Wurzeln in 2 bzw 3 Ländern. Ich bin in Indien geboren, mein Mann kommt aus Nigeria, wir leben in D.
    Ich habe nie behauptet, dass meine Tochter nicht ihre afrikanische Familie kennenlernen soll. Ich habe selbst dort geheiratet. Aber ich weiß auch, dass ich sicher am besten beurteilen kann, wann so was sicher und ratsam ist. Aktuell ist die politische Lage sicher nicht so, dass man da mit einem Kleinkind hinreisen wollte. Außerdem ist nun mal die Rechtslage nicht in allen Ländern so, dass man sein Kind immer einfach so verreisen lassen will, wenn man nicht sicher sein kann, dass das Kind vielleicht nicht wieder kommt.
    Wir hatten früher vor, zusammen dorthin zu reisen, wenn sie 2-3 Jahre alt ist.
    Sicher ist er bereit mit mir zum Gericht zu gehen. Und wie ich sagte, momentan traue ich es meinem Ex nicht zu, aber er hat sich schon sehr verändert. Und seiner Familie traue ich es dagegen schon zu, dass sie meint, das Kind sei dort besser aufgehoben. Hinzu kommen Traditionen wie weibliche Beschneidung, etc. Mein Mann versteht meine Sorgen und hat - ja - auch nichts dagegen, mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen, damit ich beruhigt bin. Ob und wann meine Tochter in der Zukunft nach Nigeria reist kann/will, wird sich zeigen. Ich kenne auch Half-Cast-Kinder, die erst mit 18 ins Land der Eltern gereist sind. Es gibt viele Möglichkeiten. Aber die Sicherheit steht für mich an erster Stelle.



    Meine Frage war daher auch, wie das bei anderen ablief. Denn die Aussage meiner Anwältin und die der Rechtspflegerin sind widersprüchlich.

  • Hallo,


    ich weiß, dass es momentan nicht unbedingt nötig ist, aber ich möchte mir später nicht vorwerfen lassen, ich habe nicht alles getan, um zu vermeiden, dass irgendwas passiert. das ist mit binationalen Ehen manchmal etwas schwieriger.
    Und mein Mann konnte mir - in früheren Unterhaltungen - nie garantieren, dass er in Nigeria 100% auf die Kleine aufpassen kann - da sind die alten Familienstrukturen stärker. Und an Traditionen wird nicht gerüttelt.
    Ich bin froh, dass er sie mir freiwillig übertragen will, so lässt sich in Zukunft vielleicht ein Weg finden, nach Nigeria zu reisen, ohne dass ich Angst um meine Tochter haben muss. Aber das wird noch dauern.

  • Nur so als Anregung, da Ihr Euch noch recht gut zu verstehn scheint und Du die Familie in Nigeria kennst...könntet Ihr doch die Reise zusammen machen??
    Dann bist Du sicher, das Deinem Kind nichts pasiert und Oma und Opa haben es kennengelernt.

  • Hallo Ronja,
    leider ist das nicht immer so einfach. Nur weil ich mitfliege, ich das leider keine Garantie. Denn die Rechtslage spricht dort gegen mich, und als Ausländer hast du keine Chance, wenn die Kleine erst mal weg ist. Zumal z.B. die Beschneidung für viele kein Verbrechen, sondern Tradition ist.
    Nett gemeinter rat, aber ich denke, ich kenne mich da besser aus.

  • Hallo,


    ich kann Dir kurz schildern, wie das damals mit dem ABR bei uns gelaufen ist:


    Wir waren uns einig, dass das ABR auf mich übertragen wird, und haben einen entsprechenden Antrag bei Gericht gestellt. "Ich beantrage die Übertragung des ABR" und "Ich stimme der Übertragung des ABR zu".


    Der KV wurde dann noch einmal vom Gericht angeschrieben, dass er diese Erklärung auf einem gesonderten Blatt abgeben soll, und dass er auf eine Anhörung verzichtet. Dann bekamen wir beide noch einen Anruf vom Jugendamt, das nochmal nachfragte, warum wir das machen wollen.


    Schlussendlich wurde mir das ABR übertragen, Gerichtskosten wurden geteilt, 22,25 Euro für jeden.


    Ich hoffe, das hilft Dir weiter!

  • leider ist das nicht immer so einfach. Nur weil ich mitfliege, ich das leider keine Garantie. Denn die Rechtslage spricht dort gegen mich, und als Ausländer hast du keine Chance, wenn die Kleine erst mal weg ist. Zumal z.B. die Beschneidung für viele kein Verbrechen, sondern Tradition ist.


    Nachtigall ick hör dir trapsen.


    Da schrillen bei mir alle Alarmglocken,- auch wenn Mädchen dort in der Regel nicht im Kleinkindalter beschnitten werden.


    Es muss auch nicht mal sein das der Vater so was durchführen lassen will, nur ist in solchen Fällen der Wille von Familie und co. oftmals stärker. Daher hat das in meinen Augen nichts damit zu tun dem Vater seine Rechte zu nehmen, sondern diese Sorge ist mMn berechtigt. Das Kind soll natürlich seine Wurzeln kennen lernen aber man sollte schon vorsichtig sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Kailyn ()