Neu Verheiratet und plötzlich fiel das UVG weg ..schnief

  • Was ich allerdings unmöglich finde, und ich hoffe das hat die TE noch nicht getroffen.
    Kaum waren wir verheiratet, da war sein Gehalt auch für alle Berechnungen ums Kind von Interesse.


    Kindergartengebühr, der Steuervorteil ging für seine Unterhaltspflicht auch weg ( kam also auch nicht der Ehe zu gute ) , etc. etc.
    Vorher hatte ich auch nur das Essensgeld bezahlt, nach der Hochzeit zahlte ich dann 160€ für den Kindergarten PLUS Essen :ohnmacht:


    Das passiert bei sehr vielen Berechnungen auch schon beim "nur" zusammenleben, ohne Trauschein :kopf Andersrum gibt es aber keine Steuererleichterung bei unverheirateten wie das Ehegattensplitting z.B.


  • Kannst du das vielleicht der GEZ auch mal sagen? Ich versuche - bisher erfolglos - seit Monaten denen das beizubringen. Anderes Thema...


    Das geht doch noch, bei uns haben sie es 2 Jahre nach der Hochzeit begriffen :daumen

  • Ich hab da mal ne Frage am Rande, sorry, wenn OffT:


    Wie ist es, wenn der Vater "normal" (also nach Tabelle) Kindesunterhalt zahlt? Fällt der weg, wenn


    a) die Mutter erneut heiratet?
    b) der Vater erneut heiratet?


    Danke, Bri


  • Nein.


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • Hallo
    Eigentlich steht das aber auch in den Unterlagen die man vom Amt erhält wann der UVG ausläuft. Somit auch wenn die Mutter erneut Heiratet, egal ob es der Kindesvater ist oder nicht. Meiner ist damals auch weg gefallen, dieses wusste ich aber schon vor der Hochzeit find eich aber auch Ok warum sollte die Allgemeinheit weiterhin für mein Kind aufkommen,wenn dieses dann sozusagen mein Mann der die steuerlichen Vorteile hat auch tun könnte. Immerhin weiss der neue Mann ja worauf er sich einlässt.

  • Das sind ja viele Baustellen


    UVG - ja fällt weg bei Heirat, das bekommst du eigentlich ein Erstantrag gesagt und danch wird auch in der jährlichen Abfrage gefragt
    Heirat: dein neuer Mann müßte doch jetzt Steuerklasse III haben udn damkt ein paar Euro mehr netto - vielleicht gleicht das die 133 Euro aus ?


    Was arbeitest du ?
    Habt ihr evtl. Anspruch auf ergänzendes ALG II ?
    Warum braucht ihr ein Auto ? Das ist wahrscheinlich ein großer Kostenblock.


    Wenn der Vater des Kindes noch nie gearbeitet hat - auch nicht bei Zeugung des Kindes - was war dann euer Plan, damls ? Wovon wolltet ihr das Kind ernähren ?


    Der Kindsvater müßte ein Gehlat von 1100-1500 Euro netto erzielen, um Unterhalt leisten zu können.
    Du kannst dir einen Anwalt nehmen oder eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten und ihn auf seine erhöhte Erwerbsobliegenheit aufmerksam machen,
    ggfls. Stellenanzeigen aus der Umgebung beifügen. Ich kenn auch einen Fall, in dem zahlt die Oma, damit der Jung keinen Ärger bekommt. Aus welcher Tasche das
    Geld kommt, sollte ja egal sein.


    Zum Sorge- und Besuchsrecht - das hat nichts mit deiner Heirat oder dem Unterhalt zu tun - würde ich ganz klar trennen - auch wenn es schwer fällt -
    macht bei Ämtern udn Richtern keinen guten Eindruck - klingt nach Erpressung.

  • Der KV hat eine Verpflichtung zu einer angemessenen Erwerbstätigkeit. Über RA würde ich auf der Schiene mal etwas Druck machen. Wenn man ein Kind hat, dann kann man eben halt nicht sich auf die "faule Haut" legen und gar nichts tun. Da muss man sich aktiv auf Jobsuche begeben (und zwar mehr als es nur die Arbeitsagentur fordert).

  • hallo,


    Väter die sich nicht um den Unterhalt der Kinder bemühen und zu faul sind um Arbeiten zu gehen sollten meiner Meinung nach auch keine Rechte haben .. klingt zwar hart ..aber das ist so. Schließlich lebt son Kind nicht von Luft und Liebe.


    mir geht´s da genau wie dir: hab auch so einen "bio vater" der sich um NICHTS kümmert ausser um seine rechte! er sitzt seit 4jahren zu hause, schaukelt sich die ei.. und pickt rosinen. arbeiten gehen?? ne, viel zu anstrengend und stressig...vater staat zahlt doch, so what?!


    Achso, du könntest Strafanzeige wg. Unterhaltpflichtsverletzung gegen KV versuchen, vielleicht setzt es ihn etwas unter Druck. (Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass es nicht viel bringt, außer ein wenig das Gefühl der Genugtuung)


    habe ich auch gemacht, weil mir die beistandschaft dazu geraten hat. die sind nämlich auch machtlos, solange die ARGE zahlt. gebracht hat´s nix......im gegenteil: er hat "die finger gehoben" und seinen H4 bescheid vorgelegt.... :nawarte:


    man informiert sich vorher normalerweise....und muss dann zumindest nicht überrascht sein :hae:


    da stimme ich dir zu! ich habe vor knapp 2jahren meinen mann (aus liebe!!) geheiratet und wußte VORHER, daß unterhalt nach UVG wegfällt......die steuerklasse III bei meinem mann macht das ungefähr wieder wett, also kamen wir plus/minus 0€ raus....


    Wie gesagt, der KV ist und bleibt unterhaltspflichtig!!


    jep, und zwar bis das kind sein 27.lebensjahr vollendet hat oder die erste ausbildung abgeschlossen hat, whatever comes first. deshalb ist es wichtig, eine beistandschaft einzurichten. mein herr beistand hat dann -nachdem er dem kindesvater monatelang hinterhergerannt ist- die faxen dicke gehabt und einen titel erwirkt. dieser ist bis zum vollendeten 18.lebensjahr der kinder gültig!


    Kaum waren wir verheiratet, da war sein Gehalt auch für alle Berechnungen ums Kind von Interesse.


    das finde ich komisch, ist bei mir/ uns nicht so. auch für die KIGA beiträge wird nur mein gehalt angerechnet, ich war extra beim finanzamt und beim jugendamt und habe dort nachgefragt. der "neue" mann hat mit meinen kindern in dieser hinsicht nichts zu tun.


    Wenn der KV keinen Unterhalt leistet (UVG greift ja nicht mehr) kann man über die Anlage Kind bei der Steuererklärung den kompletten Kinderfreibetrag geltend machen (anstatt 0,5 Kinder jeder).


    auf jeden fall solltest du dir den kinderfreibetrag vom vater zurückholen. das geht ganz einfach auf dem finanzamt. wenn du jetzt mit einem teilzeitjob in der steuerklasse V bist, und dein mann in III, dann bekommt er auf seine steuerkarte den vollen kinderfreibetrag (sprich bei einem kind 1 kinderfreibetrag!) mit drauf, obwohl er nicht der leibliche vater ist. denn in steuerklasse V sind keine kinderfreibeträge möglich. also schnell zurückholen (auch unter dem jahr) wenn der vater nicht wenigstens 75% seiner unterhaltsleistungen nachkommt....


    ich kann deinen ärger, frust und enttäuschung voll nachvollziehen, da ich wie gesagt das gleiche hier habe....am liebsten würde ich den umgang auch unterbinden, aber das ist ein anderes thema! z.zt. gibt´s bei uns begleiteten umgang vom gericht angeordnet, damit der vater mal sieht, wie man sich richtig um seine kinder kümmert!! und die nicht nur als druckmittel verwendet, um das leben der mutter schwer zu machen und die familie auseinanderzureissen....... :amok:


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

    Einmal editiert, zuletzt von casha ()

  • Kinderbetreuungskosten (Kiga-Beitrag, Essensbeitrag) kann jetzt jeder als Sonderausgaben geltend machen.


    Essensbeitrag ? Wäre mir neu - lasse mich gerne aufklären ....


    Anlage Kind bei der Steuererklärung den kompletten Kinderfreibetrag geltend machen (anstatt 0,5 Kinder jeder).


    Freibetrag bei 1.800 Euro Nettoaushaltseinkommen ? Ich fürchte der zieht nicht ... ich glaube erst ab 45.-50.000 Euro Brutto ... oder ?

  • Oh ja das ist ein THema das mich schon seit Jahren aufregt wirklich.


    Da wundert es wirklich niemand das viele erst garnicht zusammenziehen.
    Ist ja viel besser grad wenn man H4 bekommt.


    Ist doch echt traurig.


    Bei uns isses so das ich drei Töchter in die Beziehung mitbringe, und von glück reden kann das mein Partner echt gut Verdient.


    Somit aber null unterstützung mehr bekomme, die Ämter würden einmal auf den Lohnzettel meines Partners schauen und nen Lachanfall bekommen was ich denn noch von ihnen wolle.


    Dennoch ich komm mir echt immer doof vor immer bin ich am Geld zusammenkratzen.


    Meinen Ex intressiert nichts davon er hat noch nie Unterhalt gezahlt und wirds ischer nie wie schon erwähnt wurde wiso sollte er Arbeiten gehen er müsste für (inzwischen nur noch 2, für die grosse müsste er nicht mehr zahlen) seine Kinder aufkommen für ihn würde wirklich nur der Selbstbehalt übrig bleiben.


    Ich würde mich schon über 50 Euro im Monat freuen.



    Wir werden sicher mal Heiraten aber nicht aus finazieller sich,t denn da komm ich nochschlechter weg :crazy , mich erwartet nach Eheschliesung Steuerklasse 5, ich bin in Teilzeit Beschäftigt.


    Meien drei Mädels sind inzwischen 18, 16 und 10 Jahre alt.

  • es ist interessant das manche hier nur wegen dem finanziellen HIntergrund heiraten, aber verstehen kann ich das ganze schon schlileßlich ist es schon viel Geld wasa auf einen Schlag fehlt.


    Ich kenne eine Mama die hat drei Kinder und der KV wohnt nicht mehr bei ihr, kaum Kontakt und so weiter. Der Kv ist trotz dessen das er noch nen Kind mit ner andren Frau hat und Hartz vier bezieht zu Unterhalt von fünfzig Euro pro Monat und Kind verdonnert wurden soviel dazu.

  • Sorry, wenn meine Frage etwas am wirklichen Thema vorbeigeht, aber wie ist das, wenn ein Paar in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt?

  • Sorry, wenn meine Frage etwas am wirklichen Thema vorbeigeht, aber wie ist das, wenn ein Paar in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt?


    Alles weis ich nicht genau kommt drauf an bekommt ihr beide Harz4 oder nur du?


    Wenn dein Partner über dem H4 satz Verdient muss er als erstes für dich aufkommen, sprich ihr werdet zusammen gerechnet.
    Für deine Kinder musst du aufkommen, deshalb bekommst du auf alle fälle UVG weiter aber alle anderen Leistungen werdne neu Berechnet.


    Aber Vorsicht es betrifft auch die Krankenkasse, wenn du Arbeit hast dann bleiben die Kinder weiterhin bei dir Versichert falls nicht musst du schauen ob ihr alle bei deinem Partner Versichert seid oder du dich selber Versichern musst.


    Frag vorher auf dem Amt(wenn du H4 beziehst) nach sie machen auch eine Vorberechnung das du weist was alles passiert.


    Wenn dein Ex KU Zahlt, der bleibt auf alle fälle.


    Mehr weis ich leider nicht.

  • uninteressant


    aber auch dann fällt UVG nach 72 Monaten und/oder zum 12. Geburtstag weg - d.h. auf Dauer braucht man eh eine andere Lösung


    Moment, nur dass ich das jetzt richtig verstehe. Bei einer Ehe wird das Einkommen des Ehemannes, der nicht der Vater ist, angerechnet. Wenn ein Paar ohne Trauschein zusammenlebt, zählt das Einkommen des Mannes nicht?

  • Warum, wenn du den einen heiratetst bekommt er Steuerklasse III und damit mehr Nettoeinkommen - da haste das UVG schnell drinnen...


    Fair ist sovieles nicht - das UVG nach 72 Monaten oder mit 12 Jahren ausläuft -
    stell dir vor, du trennst dich, bzeihst UVG - deine Kinder sind 10 und 11 Jahre -
    dann ist auch nach ein udn zwi Jahren - bei Ereichen des 12 Lebensjahr Schluß,,,,

  • Hi,

    Warum, wenn du den einen heiratetst bekommt er Steuerklasse III und damit mehr Nettoeinkommen - da haste das UVG schnell drinnen...

    ich würde getrennte Kasse machen :brille


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Stimmt, das mit der Steuerklasse hatte ich nicht bedacht.


    Was die zwölf Jahre angeht, wird wohl davon ausgegangen, dass dann die Kinder alt genug sind, dass die Mutter arbeiten gehen kann - sofern sie was findet.