Was ich allerdings unmöglich finde, und ich hoffe das hat die TE noch nicht getroffen.
Kaum waren wir verheiratet, da war sein Gehalt auch für alle Berechnungen ums Kind von Interesse.
Kindergartengebühr, der Steuervorteil ging für seine Unterhaltspflicht auch weg ( kam also auch nicht der Ehe zu gute ) , etc. etc.
Vorher hatte ich auch nur das Essensgeld bezahlt, nach der Hochzeit zahlte ich dann 160€ für den Kindergarten PLUS Essen :ohnmacht:
Das passiert bei sehr vielen Berechnungen auch schon beim "nur" zusammenleben, ohne Trauschein :kopf Andersrum gibt es aber keine Steuererleichterung bei unverheirateten wie das Ehegattensplitting z.B.