• Hallo,


    sagt mal wird der Kindesunterhalt und der unterhalt für mich beim arbeitslosengeld 1 angerechnet???
    Finde nix im net... Nur immer arbeitslosengeld 2 aber das habe ich net...Sonder erst eins... :thanks: schon mal

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • nein, wird dir bei Ag 1 nicht angerechnet.
    Musst du aber Ag 2 aufstocken, so wird es angerechnet.


    Hab das gerade hinter mir.


    LG janais

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • ok...danke ... aber das brauche ich nicht auf stocken... Muß ich mich unbedingt arbeitslosmelden nach der elternzeit oder ist das freiwillig...och gott hab das noch nie gebraucht...


    Elternzeit bis zum 27.2 noch dann ist schluss

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

    Einmal editiert, zuletzt von SusiSchnatter ()

  • juhu


    der vertrag ist aus gelaufen war befristet...und jetzt nach der trennung wohne ich ja wieder in meinem heimatort und 90km fahren ist nen bissel doof....

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  • Wovon möchtest du denn ab dem 27. .02. leben? Gehst du dann wieder arbeiten?

    Wenn Dir das Leben in den Arsch tritt,...nutze den Schwung um vorwärts zu kommen.
    Wenn Dir das Leben Zitronen bietet,...frag nach Tequila und Salz oder Ramazzotti ;)
    Wenn jemand zu Dir sagt: die Zeit heilt alle Wunden,...hau ihm in die Fresse und sag: "warte, is gleich wieder gut!!!" :-))

  • Hallo Susi,


    wenn Du nur von dem Betreuungsunterhalt und dem Kindesunterhalt leben möchtest, hattest Du entweder einen sehr solventen Herren an der Hand oder Deine Ansprüche sind äußerst niedrig.


    Wird das Kind 3 Jahre alt, könnte sein, dass der Betreuungsunterhalt wegfällt.


    Da solltest Du noch mal in Dich gehen.


    KU errechnet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Dein BU errechnet sich außerdem noch nach Deinem früheren Einkommen und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.


    LG nero



  • Das Ku wurde schon berechnet...Und das BU auch... Naja ich würde sagen es reicht für meine jetztige situation zum leben und betreuen meines Kindes... Möchte jetzt hier keine zahlen nennen, oder wie meine situation aussieht ..hoffe auf verständniss!!Wenn dan nur über pn...


    Ich weiß auch das das nur für 3jahre ist , dann will ich auch wieder Arbeiten gehen...Sohni ist jetzt 11Monate...ist noch was zeit bis dahin...

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  • Ich weiß auch das das nur für 3jahre ist , dann will ich auch wieder Arbeiten gehen...Sohni ist jetzt 11Monate...ist noch was zeit bis dahin...


    OK Betreuungsunterhalt und KU bekommst Du. Aber ob Du ALGI bekommst ist eine andere Sache bei einem 11 Monate alten Kind. Da wirst Du wohl eine Betreuung nachweisen müssen, damit Du zumindest dem Arbeitsmarkt 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen kannst. Dementsprechend bekommst Du ALGI anteilmäßig.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Ja er aht zu gestimmt...Also so lesen wir das er hat sich noch nicht dagegen endschieden oder gesagt das sei zuviel oder der gleichen..


    Es war ja nur eine frage..Aber wenn ich das KU sowie den BU bekomme dann ist es eh hin fällig und werden solang net arbeiten bis sohni betreung hat...

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  • bis zum 27.2 läuft es noch dann müßen wir uns plichtversichern ..Das schaffe ich aber auch noch..er drängt mich ja förmlich dazu keine Arbeit an zunehem..nein spaß...


    Der KV hofft da drauf das ich ALG1 beantrage damit er weniger Zahlen muß wenn es nach ihm geht würde er freiwillig eine summe von 200€ bezahlen alles zusammen KU und BU..Das ist ein witz ..er hat zwar ein Teil jetzt bezahlt aber dez. , janua und feburar da fehlt immer noch was .KV hat zeit bis zum 10.2 dann werde i9ch klage erheben..Er ruft auch ständig mich an und versucht mich zu erpressen das ich auf ALLES verzichten soll weil es ihm soooo schlecht geht...


    KV: Selbständig(bekommt ein feste gehalt er ist selbst Angestellter in seiner GMBH), Hat zwei Autos vor der Tür stehen , eins gehört zwar mir, hab mir aber ein neues geholt, und eine eigentums wohnung gehört auch ihm, und von den Kapital anlagen jetzt zu schweigen..Würde sagen es geht ihm sejr schlecht *huste,Huste*

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  • Um Arbeitslosengeld 1 zu bekommen, musst du eine Betreuung nachweisen. Du musst ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
    Wahrscheinlich musst du sonst zur Aufstockung Arbeitslosengeld 2 beantragen. Dann bist du auch krankenversichert. Bis deine Kind 3 ist, sollten sie dich arbeitstechnisch in Ruhe lassen.

  • Auch wenn du Arbeitslosengeld 2 beantragst, muss er so viel zahlen wie er kann. Beantrage dir beim Jugendamt eine Beistandschaft. Die kontrollieren das auch mit den 2 Autos vor der Tür.
    Mit den Selbstständigen ist es ja etwas schwieriger. Da blickt man ja als Laie nicht durch und der KV kann sich Armrechnen.

  • du kannst doch auch deine elternzeit auf die vollen 3 jahre verlängern, dann hast du die krankenversicherungskosten doch nicht, oder?!


    ich meinte, dass so gehört zu haben. sicher bin ich mir allerdings nicht, ich habe das elterngeld auf 2 jahre erhalten und bin genau 3 tage vor sohnis 2. geburtstag wieder arbeiten gegangen.


    vielleicht könntest du so ums ALGI herumkommen. meine Arge-bearbeiterin sagte damals, ich könne besser 3 jahre alg II aufstockend bekommen, als ALG I zu beantragen, da ich dann ja nur die hälfte von dem bekommen würde was mir eigentlich zustehen würde (da ich auch ja nicht vollzeit dem arbeitsmakrt zur verfügung stehen würde)


    und wenn man die stundenangabe angibt, wird man wohl für diese stunden auch gern mal in (originalton)"die bespaßungsmaßnahmen" des arbeitsamtes gedrückt. wenn du also keine kinderbetreuungsmöglichkeit hast, würde ich dir nicht zu ALG I raten...

  • Alg1 würde für mich nicht in frage kommen , da die Betreung von Sohni nicht gewährleistet ist..Da die Großeltern voll berufsfähig sind so wie Geschwister auch.. Und die Kindergärten rappel voll sind für dieses Jahr... Damit würde da mein anspruch sehr gering ausfallen..Ok verstanden!!


    ALG2 möchte ich nicht beantragen den wenn der KV zahlt würden wir damit aus kommen und ich würde somit dem staat und den lieben Steuerzahlern nicht zur last fallen. Und sowie so wenn ich es jetzt beantragen würde müßte ich es zurück zahlen sobald der KV zahlt...so is richtig??!!!


    Also,nehme ich gern in Kauf das wir uns pflichtversichern..Davon mal abgesehen das ich jetzt gelsen habe das Sohni auch über den KV Krankenversichert werden könnte, stimmt das??



    Elterngeld kann ich ja nicht mehr verlängern!!Da es ja diesen Monat das letzte war!!!

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  • Elterngeld kann ich ja nicht mehr verlängern!!Da es ja diesen Monat das letzte war!!!


    nicht das Elterngeld - ElternZEIT
    Da hast du ja normal Anspruch auf 3 Jahre.
    Ich z.B. habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, das Elterngeld habe ich aber auch im ersten Jahr ausbezahlt bekommen.


    Jetzt im 2. Jahr ist es ähnlich wie bei dir. Ich lebe vom Unterhalt und hoffentlich Landeserziehungsgeld im Haus meiner Mutter.
    Ich weiß nicht wo du wohnst, aber das scheints bei dir nicht zu geben !?!?!


    Jedenfalls sparst du dir durch Verlängerung der ElternZEIT die Krankenkassenbeiträge da du weiterhin - kostenfrei - dort versichert bist !!!


    Allerdings weiß ich nicht wie das ist wenn dein Vertrag beim alten Arbeitgeben ausgelaufen ist......... das kann dir aber hier bestimmt jemand beantworten :winken: