• Da fällt mir ein, der KV ist doch selbstständig, also privat versichert? Dann könnte er euch doch sowieso nicht mit in der Familienversicherung nehmen.

    Nur weil der KV selbständig ist muss er nicht zwangsläufig privat versichert sein.
    Viele Selbständige können sich nämlich auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.


    Hier nachlesbar:


    http://www.versicherungsmagazi…nversicherung-einzuzahlen

    Ich höre 10 Stimmen in meinem Kopf...9 sagen ich bin verrückt- eine summt... :crazy


  • Wenn ich kein Geld von einer stelle bekomme, müßte ich mich pflichtversichern...


    für die elternzeit gilt das ja gerade nicht!!!


    du bist bis zu 3 jahre beitragsfrei in der krankenkasse versichert!!!


    hier steht übrigens, dass du die beitragsfreie versicherung wegen elternzeit auch bei der krankenkasse beantragen kannst:


    http://www.vorname.com/ratgebe…icherung-elternzeit-1614/


    freiwillige in der gesetzlichen krankenversicherung sind in der elternzeit beitragsfrei versichert
    die haben ja auch keinen arbeitgeber :brille

  • bei dem ganzen hin un her frag ich mich wie sie das machen will in der realität. kv scheint nicht kooperativ zu sein. von pünktlich zahlen hält er anscheinend nichts. es stehen immer noh berträge aus. sorry das ganze liest sich nach komplett auf sand gebaut.ganz schön riskant das ganze vorhaben.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • bei dem ganzen hin un her frag ich mich wie sie das machen will in der realität. kv scheint nicht kooperativ zu sein. von pünktlich zahlen hält er anscheinend nichts. es stehen immer noh berträge aus. sorry das ganze liest sich nach komplett auf sand gebaut.ganz schön riskant das ganze vorhaben.


    stimmt!


    es funktioniert nur, wenn er zuverlässig bu zahlt...


    sonst muss sie eh zum jobcenter
    und wäre dann durch die krankenversichert...

  • Auch habe ich damlas nach meiner kündigung sofort das Arbeitsamt angerufen.Und gefragt ob die das so machen können. Damals hieß es am Telefon das es ein Befristeter Arbeitsvertrag war ist es so richtig..Habe damals auch schon mal nach gefragt wegen der ElternZEIT.Da mein KV in seinem Geschäft schon mal hatte,haben wir gefragt ob ich trotzallem Elternzeit habe..Auch da wurde uns schon gesagt das ohne Arbeitsvertrag die ElternZeit weg fällt.Da man ja dann Arbeitslos und Arbeitssuchend ist.Wo Sie recht hat hat sie recht , mit dem Arbeitslos und Arbeitssuchend


    Ok, fangen wir mal bei Adam an


    - hast du damals irgendwo Elternzeit beantragt ?
    - hast du eine Bescheinigung von der Krankenkasse bekommen ?
    - hast du eine Bescheinigung von der Rentenkasse bekommen ?

  • So da ist Sie wieder...vom termin zurüch...


    Es ist nichts auf Sand gebaut, da wir bei meinen Eltern wohnen, habe ich keine mietkosten und auch keinen nebenkosten..Meine Eltern haben ein eigenes Haus somit haben wir auch viel Plqatz und müssen und´s keine eigene Wohnung suchen..Solange der KV unregelmässig zahlt , unterstüzenmich meine Eltern..Das ist nett und finde ich gut...
    Soviel dazu...


    Heuite beim Jobcenter...Es ist so wie es sit..Ich muß erst Geld von einer stelle bekommen damit ich Versichert bin..Da icvh aber nichts bekommen werde, da wir bei meinen Eltern leben und dort keine mietezahlen habe ich keinen anspruch..Jetzt Ja weil der KV unregelmässig zahlt..Müsste das aber wieder zurück z6ahlen sobald der rückstand bezahlt wird... Das ist was ich nicht will dieses hin und her und später weiss keiner mehr was und wie...


    Bei der Krankenkasse muß ich nun 150,00€ im Monat zahlen..Da ohne Arbeitsvertrag auch keine Elternzeit habe...


    Die krankenkassse sowie das Jobcenter : Da ist ein loch in der Politik...Für alleinerziehende... Da kann man nichts machen...

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • Das habe ich gestern auch gefunden und ausgedruckt, mit genommen..Das Arbeitsamt sagt auch hier, ich muss 15Stunden dem Arbeitsmarkt in der Woche zuverfügung stehen...Kann ich aber nicht da ich keine betreuung habe für meinen Sohn!!! Und das ist der kanckpunkt wenn ich keinen habe der mein kindbetreut fällt das weg...

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • Das habe ich gestern auch gefunden und ausgedruckt, mit genommen..Das Arbeitsamt sagt auch hier, ich muss 15Stunden dem Arbeitsmarkt in der Woche zuverfügung stehen...Kann ich aber nicht da ich keine betreuung habe für meinen Sohn!!! Und das ist der kanckpunkt wenn ich keinen habe der mein kindbetreut fällt das weg...


    dass du keine leistungen bekommst, wenn du keine kinderbetreuung hast,
    kann ich ja verstehen...


    ich versuche gerade herauszufinden, ob du nicht einen anspruch auf elternzeit hast, obwohl dein arbeitsverhältnis beendet ist...


    um wenigstens kostenlos krankenversichert zu sein...


    und das wird/müsste so sein :-)


    http://www.vorname.com/ratgebe…icherung-elternzeit-1614/

  • und mal nebenbei... das Jobcenter zahlt auch Miete an deine Eltern !!


    du brauchst nur einen Mietvertrag den du beim Jobcenter vorlegen kannst. Schließlich haben deine Eltern zusätzliche Kosten und ihr belegt Wohnraum ( so wurde mir das vom Jobcenter gesagt !!! )


    Ist bei mir ja genauso, ich belege 2 Zimmer im Haus meiner Mutter, Bad + Küche wird gemeinschaftlich genuzt.
    Als ich eingezogen bin haben wir einen Mietvertrag gemacht.
    Die Miete ist natürlich dem Wohnraum angemessen und Nebenkosten zahle ich pauschal einen Monatsbetrag.



    das deine Eltern dir Geld vorstrecken wollen ist ja sehr nett und löblich... aber weißt du wann dein Ex mal in die Pötte kommt? Du hast Klage eingerecht, das kann aber immer noch Monate dauern !! Darauf würde ich mich nicht verlassen.
    Und glaub mir... das "Amt" weiß am Ende mit Sicherheit genau wieviel Geld du nun zurückzahlen musst, da gibts kein hin und her.


    Mal abgesehen davon das dein Ex ja schon einiges verdienen muss um dir KU und BU zu zahlen das du damit komplett ( incl. Krankenkassenbetrag ) über die Runden kommst.


    Aber machs wie du willst... es haben dir hier genügen Leute versucht Tipps zu geben.

  • Da icvh aber nichts bekommen werde, da wir bei meinen Eltern leben und dort keine mietezahlen habe ich keinen anspruch

    1.) wenn man bisschen clever ist, macht man einen Mietvertrag ;-)


    2.) auch ohne Miete bekommt man ALG II , nur eben die Mietkosten nicht. Was ist mit Energiekosten, übernehmen die auch deine Eltern ?


    3.) und alles was du nicht brauchst legst du eben auf ein Sparbuch falls der KV doch mal zahlt und du etwas zurück überweisen musst.


    Was für ein Faß für eine simple Lösung ...

  • @Rufi: Für dich sind es simple Lösungen aber man muss sich doch erstmal informieren und reinfuchsen. Du bist ja auch schon mind. 7 Schritte weiter.

    Hallo ?? Hier hat es inzwischen 74 Posts gegeben und es ist sicher mehr als alles gesagt. Und wer, wie geschrieben steht, stundenlang mit Ämtern telefoniert,
    von heute auf morgen Termine beim Jobcenter bekommt, im Internet Gesetze liest, im Haus der Eltern wohnt wo er sich austauschen kann ... der kommt auf die einfachste Lösung nicht ??
    Also sorry, mir sind inzwischen die Beiträge von Susi etwas suspekt ...

  • Die Vorschlag von Blume würde ich dir jetzt auch unterbreiten. Dann musst du plötzlich Miete an deine Eltern zahlen :tuschel


    Sorry - aber das ist erin Vorschlag zum Ungesetzlichen handeln....Tragt ihr dann auch die Konsequenzen wenn irh solche Vorschläge macht ?

  • Schon mal druebrr nach gadacht, das miet kosten beim finanzamt als einkommen gerechnet wird?????meine elzern besitzen zwei haeuser in einem wohnen wir das andere wird vermietet.somit weiss das finanzamt das sie miete beziehen. Einkommen!wenn ich jetzt ein mietvertrag haben will, ist das einkommen und wird bei meinen eltern wieder abgezogen...also das finanzamt holt sich alles wieder...


    Tolle idee aber macht absolut kein sinn...


    Ich kann auch nur die tipps lesen und versuchen um zusetzen.und berichte ueber meine erfolge oder nicht erfolge... mehr nicht....
    und wem es nicht paast, braucht es ja nicht lese.... davon mal abgesehen war es ja vor 7jahrn mal anders...
    Jetzt ist es halt so, mehr als das zu schreiben was mir gesagt wurde kann ich nicht machen.


    Bei den naechsten terminen nehme ich den pc mit... dann koennen die ja gleich selber lesen und dierekt antworten....

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • :winken:



    1. Beim alten arbeitgeber
    2. Ja habe ich bekommen,auch habe ich eind bescheinigung druebrr bekommen, das ich dran denken soll das ich mich ab dem 27.2 pflichtversichern muss,wenn kein anderer traeger in frage kommt.
    3. Auch dir habe ich erhalten




    Davon mal abgesehen,dass es mir nur um die krankenversicherung geht hier, und nicht darum wie ich meinen lenensunterhalt bestreiten moechte!!!

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • Sorry - aber das ist erin Vorschlag zum Ungesetzlichen handeln....Tragt ihr dann auch die Konsequenzen wenn irh solche Vorschläge macht ?


    das ist KEIN Vorschlag zum ungesetzlichen Handeln... im Gegenteil, mein Jobcenter gab mir die Auskunt das sehr wohl auch Miete gezahlt wird wenn man bei Angehörigen wohnt !!!!
    Es bedarf eines Mietvertrags, wie überall anders auch !!


    Und das dies ihre Eltern bei der Steuer wieder als Einkommen angeben müssen ist mir auch klar !!


    Also war nichts was ich hier geschrieben habe gegen das Gesetz :winken:


  • und da hast du damals 1 Jahr beantragt - daher der 27.02. ? und warum nicht drei Jahre ?