• So da isse jetzt wieder mit neuen Infos...


    Also, das Elterngeld würde ich nur bekommen für den 13Monat und 14Monat wenn ich das alleinige Sorgerecht habe...Habe ich aber nicht , müßte ich dem KV endziehen..Hätte bis zum 14Monat Zeit würde den Anspruch dann rückwirkend bekommen...Aber er wird es niemals freiwili her geben, und es würde zulange dauern...Also geht nicht...


    Elternzeit gibt es: Aber die gibt es nur dann wenn man in einem Arbeitsvertrag steht dann würde automatisch der Anspruch auf Krankenversicherung weiter laufen...Meiner ist aber Befristet gewesen und nicht verlängert worden..Wäre er verlängert worden hätte ich die ganzen 3jahre in anspruch nehmen können... Bei insolvenz der Firma ist es anderes geregelt,da ja der Arbeitsvertrag weiter hin bestand und die KM kann ja nichts dafür das die Firma insolven gegangen ist...Dieses übernimmt dann das Arbeitsamt...I


    Arbeitslosengeld 1 könnte ich beantragen würde aber nicht den Vollensatz bekommen, da ich ja dem Arbeitsmarkt keine 40Stunden in der Woche zuverfügung stehe...Nur die hälfte des anspruches würde ich bekommen...Der Rest würde einfach weg fallen und ich hätte später auch keinen zugriff mehr da drauf...Fehlt für mich auch weg, da ich ja regelmässig eingezahlt habe, bestehe ich auf den vollen Satz.Und den kann ich erst nächstes Jahr beantragen da hat Sohni hoffentlich betreuung...


    Arbeitslosengeld 2 Könnte ich jetzt beantragen und würde mir auch zustehen..Da der KV unregelmässig Zahlt..Aber wenn er den Rückstand ausgleicht muss ich meinen Anspruch auf den cent genau zurück zahlen..Und da ich über der Bedrafsgrenze liege wenn der KV regelmäßig Zahlt..Ist es eigentlich total schwachsinn dieses in Anspruch zunehem..


    Mir bleibt nur noch die pflichtversicherung bei der Krankenkasse, mit 150€ im monat...

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • STOP !


    Das stimmt so nicht.


    Seid ihr verheiratet gewesen ? Nein, oder ?


    Die 14 Monate stehen Dir auch zu, wenn ihr getrennt wohnt und Du das ABR hast, was Du haben müsstest glaube ich :hae:
    Du hast ja nur das Sorgerecht geteilt, oder stand da auch was von ABR ?


    Wissen die Profis hier aber sicherlich.

    Einmal editiert, zuletzt von Pani ()


  • gemeinsames Sorgerecht heißt auch gemeinsames ABR.
    außer es wurde gerichtlich anders geregelt, ist aber hier nicht der Fall !!

  • Wie lange erhalten Alleinerziehende Elterngeld?


    Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, erhalten alleine für die vollen 14 Monate Elterngeld. Bedingung ist, dass das Kind allein bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, dem die alleinige elterliche Sorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht. Dasselbe gilt, wenn der Elternteil eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zur alleinigen Ausübung übertragen worden ist. Bei gemeinsamer Wohnung der Eltern sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt



    Habe ich alles nicht :kopf


    edith: ausser das wir nicht mehr zusammen wohnen das ist fakt

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

    Einmal editiert, zuletzt von SusiSchnatter ()

  • Also, das Elterngeld würde ich nur bekommen für den 13Monat und 14Monat wenn ich das alleinige Sorgerecht habe...Habe ich aber nicht , müßte ich dem KV endziehen.


    irgendetwas evtl. falsch verstanden???
    Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Was hat das Sorgerecht mit dem Elterngeld zu tun?


    Wenn Du mit allen nicht mehr weiterkommst, dann besuche doch mal ein Sozialberatung der Diakonie, AWO oder Caritas... usw.


    Bevor Du garnicht krankenversichert bist, würde ich doch mal den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Dazu gibt es ja die Sozialgesetzgebung. Leistungen zu beziehen, hat nichts mit schmarotzen zu tun oder den Staat auf die Tasche liegen. Auch wenn es die Medien einen so rüberbringen. Die Zahl der Schmarotzer liegt bei unter 3 %. Die gab es schon immer auch vor HARTZIV.

    ***************************************
    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
    ***************************************

  • Bevor Du garnicht krankenversichert bist, würde ich doch mal den Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Dazu gibt es ja die Sozialgesetzgebung. Leistungen zu beziehen, hat nichts mit schmarotzen zu tun oder den Staat auf die Tasche liegen. Auch wenn es die Medien einen so rüberbringen. Die Zahl der Schmarotzer liegt bei unter 3 %. Die gab es schon immer auch vor HARTZIV.


    ja, aber du solltest dich auch nochmal genauer erkundigen, ob du nicht auch bei beendetem, weil befristetem, arbeitsverhältnis in der elternzeit kostenlos krankenversichert bist...


    schau hier:


    http://www.urbia.de/archiv/for…ist-mit-Krankenkasse.html



    recht auf elternzeit auch für befristete arbeitsverhältnisse:


    http://www.arbeitnehmerkammer.…tellte-fragen/elternzeit/

  • Ich meine auch immer noch das man auch bei befristet, abgelaufenen Abreitsverträgen - trotzdem 3 Jahre in Elternzeit gehen kann.
    Sonst hätte die Elternzeit ja am Tag des auslaufenden Arbeitsvertrages geendet und nicht erst nach 1 Jahr.
    Verwende deine Energie auf die Verlängerung der Elternzeit - falls die Fristen noch nciht abgelaufen sind.
    Warum hast du nur 1 Jahr am Anfang beantragt ?


  • Ich meine auch immer noch das man auch bei befristet, abgelaufenen Abreitsverträgen - trotzdem 3 Jahre in Elternzeit gehen kann.
    Sonst hätte die Elternzeit ja am Tag des auslaufenden Arbeitsvertrages geendet und nicht erst nach 1 Jahr.
    Verwende deine Energie auf die Verlängerung der Elternzeit - falls die Fristen noch nciht abgelaufen sind.
    Warum hast du nur 1 Jahr am Anfang beantragt ?


    soweit ich weiß, muss die ts sich bei der arbeitsagentur (oder wie auch immer die heute heißen :hae: ) arbeitslos melden, weil der vertrag ausläuft UND DANN DORT GLEICH
    die elternzeit beantragen, bzw. die verlängerung :hae:


    und auch um weitere alg1 leistungen/ansprüche für die zeit NACH der elternzeit zu sichern ,bzw. zu erhöhen:


    http://www.urbia.de/archiv/for…rnZEIT-beantragen-Wo.html

  • Ich habe keinen arbeitsvertrag mehr.der ist zweo monate nach der geburt aus gelaufen..habe gleich einen termin,fuer h4. Mal schauen was die mir sagen...bis spaeter mal...

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • Eben - als dein Arbeitsvertrag 2 Monate nach der Geburt endete, endete ja auch nicht gleichzeitig deine Elternzeit und damit die beitragsfreie Krankenversicherung.
    D.h. du warst die letzten Monate in Elternzeit ohne Arbeitsverhältnis, warum sollte das dann jetzt nicht mehr möglich sein....

  • Soweit ich weiß hat man nur Erziehungsurlaub / Elternzeit wenn man in einem Arbeitsverhältnis steht.
    Das tut sie nicht mehr.

  • So da isse wieder...


    Mit lustigen neuen infos... Erst mal vorab die behörden wissen und kenne ihre gesetztestexte auch nicht...


    Zu dem Thema wie ich das vorher gemacht habe , nach dem der Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Ich habe Elterngeld bezogen, wenn man dieses macht ist man automatsich Versichert BIS das Elterngeld aus läuft.Tut es am 27.2.


    So und jetzt noch mal Elterngeld - alleiniges Sorgerecht oder ABR


    Nach 1Stunde und 30min Telefonierrei habe ich endlich eine naja antwort bekommen...


    Es hieß die ganze Zeit das wenn ich die alleinige sorge nicht habe könnte ich es für den 13 - 14 Monat auch nicht beantragen..
    Mit der Aussage habe ich mich nicht zufrieden gegeben..
    Und habe nach gefragt was den wäre wenn ich das alleinige ABR haben würde.


    Jetzt kommts:
    Beamtin:Also das würde nur den Elternteil zustehen der in Scheidung lebt das tuen Sie aber nicht, Sie waren ja nicht verheiratet und somit haben sie darauf kein recht.
    Ich: Jetzt zeigen ssie mir doch bitte den KV der verheiratet war jetzt in scheidung lebt und seiner Ex Ehefrau so mal eben ohne wenn und aber das alleinige Sorgerecht seiner Frau gibt.Ich glaube kaum das das ein KV freiwilig her gibt..
    Beamtin: Natürlich ist es so das wenn man in Scheidung lebt das das alleinige Sorgerecht der Mutter von allein überschrieben wird...
    Ich: Aha, das ist das neueste was ich höre...
    Na dem wir dann noch etwas drüber diskutiert haben ...
    Beamtin: Jetzt schaue ich mal nach im Gesetz da steht es drin das es nur für Eltern ist die in einer Ehe waren und sich jetzt Scheiden lassen
    Ich: ok...
    Wären meiner warte Zeit habe ich mich mal selbst schalu gemacht im i-net auf der Seite Bundesministerium der Justiz
    Und Sie da, unter §4 Bezugszeitraum steht folgenes:


    Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn
    1.ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind vorläufig übertragen worden ist,


    Nach 10min warten und ich ja meine Antwort schon längst vor mir hatte , war die gute Frau auch mal wieder am höre..


    Beamtin: Hören Sie das ist schon so richtig was ich ihnen sage.
    Ich: Nein nein, auf der Seite des Bundesministerium der Justiz unter §4 steht aber was anders geschrieben.Da steht, wenn ich Ihnen das mal vorlesen darf : Elterngeld für 14 Monate steht einem Elternteil auch zu, wenn
    1.ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht allein zusteht oder er eine einstweilige Anordnung erwirkt hat, mit der ihm die elterliche Sorge oder zumindest das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind vorläufig übertragen worden ist,


    Beamtin fiel mir dierekt ins Wort: Gute Frau das ist das was ich Ihnen grade schon mal gesagt habe das das nur für Eltern ist die in scheidung leben, und das tun sie nicht.
    Ich : Hmm, also ich lesen hier kein einziges Wort von EHE.Und wenn das so wäre müßte es ja hier drin stehen.
    Beamtin: Sie sollten auf hören nicht immer in Googel zusuchen die Seiten die dort auf gerufen werden, da sind meist nur falsche informationen drin.Damit habe ich jeden Tag zu kämpfen.
    Nach dem ich ihr Angeboten habe, das ich mich jetzt mal direkt mit dem Bundesministerium in verbindung setzten, und Ihr auch gerne den § ausdrucke und faxen könnte.


    Kam nur noch ein Satz:


    So ein fall hatten wir noch nie, machen Sie alles fertig und wenn Sie was vom Gericht haben, das Sie das bescheinigen können , das Sie das alleinige ABR haben können Sie mir das gern zu schicken und dann müßen wir schauen ob wir das so machen können..


    Und wünschte mir noch einen schönen Tag..


    Ist das nicht der Hammer???

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • OK - dann ist das neu - vorher waren Elterngeld und Elternzeit zwei verschiedene Paar Schuhe und es gab da auch extra Bescheinigungen.


    Elterngeld und Elternzeit sind immer noch 2 Paar Schuhe !!!!!!
    ich zb. beziehe kein Geld mehr, bin dennoch beitragsfrei versichert!


    liebe Susi, die Dame am Telefon scheint zwar die Gesetze nicht zu kennen, das kann dir aber relativ wurscht sein.
    Die 2 Monate Elterngeld wirst du nicht bekommen, schließlich hast du kein alleiniges ABR und du wirst es auch nicht von heute auf morgen gerichtlich bekommen.


    Also informier dich über die ElternZEIT und vergiss das ElternGELD.


  • Elterngeld und Elternzeit sind immer noch 2 Paar Schuhe !!!!!!
    ich zb. beziehe kein Geld mehr, bin dennoch beitragsfrei versichert!


    liebe Susi, die Dame am Telefon scheint zwar die Gesetze nicht zu kennen, das kann dir aber relativ wurscht sein.
    Die 2 Monate Elterngeld wirst du nicht bekommen, schließlich hast du kein alleiniges ABR und du wirst es auch nicht von heute auf morgen gerichtlich bekommen.


    Also informier dich über die ElternZEIT und vergiss das ElternGELD.


    richtig :daumen:daumen



    und wenn du keinen arbeitgeber mehr hast, bei dem du eine verlängerung der elternzeit beantragen kannst ,


    um eine kostenlose/beitragsfreie krankenversicherung zu bekommen...


    dann stelle den antrag eben beim arbeitsamt...


    schließlich "ersetzen" die ja jetzt deinen ehemaligen arbeitgeber...irgendwie, bzw. irgendwann :tuedelue

  • das Elterngeld habe ich abgehackt wie solls auch gehen?? Gar nicht!!


    Habe morgen nochmals ein Termin beim "Jobcenter" die konnten mir heute keine klare aussage geben...


    Ich habe alle gesetze jetzt durch...Und da steht immer nur Arbeitnehmer und Arbeitsvertrag...
    Ich habe kein Arbeitsvertrag. Auch habe ich damlas nach meiner kündigung sofort das Arbeitsamt angerufen.Und gefragt ob die das so machen können. Damals hieß es am Telefon das es ein Befristeter Arbeitsvertrag war ist es so richtig..Habe damals auch schon mal nach gefragt wegen der ElternZEIT.Da mein KV in seinem Geschäft schon mal hatte,haben wir gefragt ob ich trotzallem Elternzeit habe..Auch da wurde uns schon gesagt das ohne Arbeitsvertrag die ElternZeit weg fällt.Da man ja dann Arbeitslos und Arbeitssuchend ist.Wo Sie recht hat hat sie recht , mit dem Arbeitslos und Arbeitssuchend...


    Ich glaube das ist nichts zu machen...Heute sagte man mir das wenn ich jetzt unter 25Jahre ich mich über meine Eltern Verscihern könnte...Was ich aber schon lange nicht merh bin...Wenn ich noch mit meinem Ex Panter jetzt zusammen wäre , dann hätte er mir geraten zu heiraten so wäre ich Familienversichert oder müßte wie jetzt auch mich pflichtversichern...
    er meinte auch das es ja auch ganz logisch wäre, solange ich keinem zu verfügung stehe, würde ich auch nicht versichert sein..Man könne mich dann irgendwie nicht absetzten, von was auch immer...


    Wenn ich kein Geld von einer stelle bekomme, müßte ich mich pflichtversichern...
    Warum es so ist konnte er mir nicht sagen...


    Ich bin zwar gespannt ob er morgen andere infos hat, aber ich gebe langsam auf..Da ist nichts zu machen...und ich werde wohl nicht drum rum kommen...



    Habe schon mal drüber nach gedacht das es vieleicht von land oder Kreis unterschiedlich ist... Weil vor 4Jahren war ich mal kurz Arbeitslo und bin dann nach dem KV gezogen.Hier im Kreis wollten Sie mir keine leistung Zahlen da ich bei meinen Eltern gelebt habe.. hab mich auch nicht weiter drumm gekümmert bin ja dann ausgezogen..in der stadt habe ich es dann noch mal versucht "ist ein andere Kreis" dort haben sie erst abgelehnt, der KV sollte für mich auf kommen... Nach dem er mit denen Telefoniert hat , wurde der bescheid bewilligt... Oder war das nur Vitamin B??Ich weiß nicht!!


    Aber wir haben z.b. kein Landeserziehungsgeld... hmm...

    "Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt."

  • Ja du musst irgendwie versichert sein. Aber heißt es nicht "Freiwillige Versicherung"? Kostet glaube ich minimum ca. 160€ im Monat.
    Ich gehe sogar arbeiten, werde Unterhalt bekommen und bekomme vom Jobcenter Geld für die Miete.

  • Da fällt mir ein, der KV ist doch selbstständig, also privat versichert? Dann könnte er euch doch sowieso nicht mit in der Familienversicherung nehmen. Weil es sowas bei der Privaten Versicherung nicht gibt.
    Geh doch morgen einfach ins Jobcenter und frag, ob sie für dich die Kosten für den Wohnraum übernehmen können und ob du dann gleichzeitig krankenversichert bist.
    Und erzähl mal wie es war.